Mitteilungsblatt April 2013 - Ihrlerstein
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Antrag auf Absenkung des Gehwegs<br />
an der Sudetenstraße<br />
Der Bürgermeister informiert über den Antrag<br />
auf Gehwegabsenkung bzw. - abschrägung<br />
für einen Wohnhausneubau in der Sudetenstraße.<br />
Bauantrag auf Neubau einer Schleppgaube<br />
(Erker) auf dem bestehenden Zweifamilienhaus,<br />
Bauort: Sausthal<br />
Nach vorliegendem Bauantrag beabsichtigen die<br />
Antragsteller die Errichtung einer Schleppgaube.<br />
Das geplante Vorhaben liegt innerhalb der im<br />
Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34<br />
BauGB und ist im Flächennutzungsplan der<br />
Gemeinde als MD –Dorfgebiet- ausgewiesen. Die<br />
geplante Maßnahme fügt sich nach Art und Maß<br />
der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren<br />
Umgebung ein.<br />
Die Eingabeplanung wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Gemeinde erklärt ihr Einvernehmen mit<br />
dem Bauvorhaben. Die Erschließung ist gesichert.<br />
Die Anschlussmöglichkeiten an Wasserversorgung<br />
und Kanal sind gegeben.<br />
Antrag auf Absenkung des Gehwegs<br />
an der Nürnberger Straße<br />
Stellungnahme der Gemeinde<br />
Bürgermeister Häckl gibt den Antrag auf Absenkung<br />
des Gehwegs an der Nürnberger Straße in<br />
Höhe des Anwesens Fasanenweg bekannt. Der<br />
Antrag ist an das Staatliche Bauamt Landshut<br />
gerichtet, welches dem Vorhaben zustimmen<br />
muss, da die Zufahrtnahme über die St 2233<br />
geplant ist. Vorab muss die Gemeinde jedoch als<br />
Eigentümerin des Gehwegs ihre Stellungnahme<br />
zu dem Vorhaben abgeben.<br />
Die Gehwegabsenkung könnte im Zuge mit den<br />
Straßenbauarbeiten durchgeführt werden, die<br />
wegen eines Wasserrohrbruchs in diesem<br />
Bereich entstanden sind.<br />
Dem Antrag auf Gehwegabsenkung wird seitens<br />
der Gemeinde zugestimmt. Der Antrag kann an<br />
das Staatliche Bauamt Landshut weitergegeben<br />
werden. Die Kosten für die Gehwegabsenkung<br />
sind von den Antragstellern zu tragen.<br />
Dem Antrag auf Gehwegabsenkung wird seitens<br />
der Gemeinde zugestimmt. In Abstimmung mit<br />
der Gemeinde kann eventuell auch lediglich der<br />
Granitrandstein abgeschrägt werden. Die Kosten<br />
sind vom Antragsteller zu tragen.<br />
Geplanter Straßenunterhalt <strong>2013</strong><br />
Bei einer im März durchgeführten Besichtigung<br />
des gesamten Straßennetzes wurden Risse sowie<br />
andere Mängel festgestellt. Die Auflistung der<br />
Straßenschäden, aufgeteilt in Risseverguss und<br />
Blowpatch-verfahren, wird dem Bauausschuss<br />
bekanntgegeben.<br />
Für den Risseverguss werden nach Meinung des<br />
1. Bürgermeisters zwei Tage benötigt. Die Firma<br />
ABS Meiller, Wernberg-Köblitz, würde die Arbeiten<br />
zum gleichen Preis wie im letzten Jahr durchführen.<br />
Für die Straßenschäden, die im Blowpatch-verfahren<br />
ausgebessert werden, wäre ein Tag eingeplant.<br />
Da die Straße nach Osterthal bzw. Osterholzen<br />
enorme Schäden aufweist, müssten diese<br />
vordringlich behoben werden, wobei für das<br />
Straßenstück auf Essinger Gemeindegebiet der<br />
Markt Essing die Kosten trägt. Laut Angebot der<br />
Firma ABS Meiller belaufen sich die Kosten pro<br />
Tag auf brutto 4.241,16 €.<br />
Das Angebot der Firma Meiller wird angenommen.<br />
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