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1. Ausgabe / April 2013 - Egglham

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Privatstraßen heran, um sich die Kosten der Baustelleneinrichtung zu ersparen bzw. einen günstigeren Preis<br />

zu erhalten.<br />

Wir weisen darauf hin, dass sie sich ggf. an den Bauleiter dieser Baustelle wenden können, falls sie ein<br />

Angebot für ihr Privatgrundstück erhalten möchten.<br />

Kindergarten <strong>Egglham</strong> - Vielen Dank !<br />

Der Kindergarten "Hl. Franziskus" möchte sich ganz herzlich für eine anonyme Spende bedanken!<br />

Das Geld kommt den Kindern zugute.<br />

Neue Rauchwarnmeldepflicht<br />

Was ändert sich für Versicherte?<br />

Seit <strong>1.</strong> Januar <strong>2013</strong> müssen alle Neubauten in Bayern Rauchwarnmelder haben - so die gesetzliche<br />

Vorschrift. Vorhandene Wohnungen sind spätestens bis zum 3<strong>1.</strong> Dezember 2017 nachzurüsten. Nach Artikel<br />

46, Absatz 4, der Bayerischen Bauordnung muss in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Fluren, die zu<br />

Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein.<br />

Versicherungsschutz<br />

Sind keine Rauchwarnmelder vorhanden und führt dies nachweislich zu einer Vergrößerung eines Schadens<br />

am Gebäude oder Hausrat, können Versicherungsleistungen aus der Feuerversicherung gekürzt werden. Es<br />

empfiehlt sich, Einbau und Wartung der Rauchwarnmelder zu dokumentieren - etwa in Form von Kaufbelegen,<br />

Installationsprotokollen; oder Rechnungen von Fachfirmen.<br />

Rauchmelder retten Leben<br />

Die Versicherungskammer Bayern rät unabhängig von der Übergangsfrist, bereits heute in vorhandenen<br />

Wohnungen Rauchmelder zu installieren. Denn auch wenn der Schaden im Brandfall dann voll ersetzt wird -<br />

noch wichtiger ist, dass die Rauchwarnmelder Menschenleben retten können. Insbesondere nachts ist die<br />

Gefahr groß, entstehenden Rauch im Schlaf nicht wahrzunehmen. Die „kleinen Lebensretter" warnen durch<br />

einen schrillen Alarmton die Bewohner, so dass sie sich rechtzeitig in Sicherheit bringen und die Feuerwehr<br />

verständigen können. Zuverlässige Rauchwarnmelder sind im Elektrofachhandel, bei Sicherheitsunternehmen<br />

oder auch in Baumärkten bereits ab 5 Euro erhältlich. Wichtig ist, dass die Geräte geprüft und zertifiziert sind.<br />

Beim Kauf sollte auf das CE-Zeichen inklusive Prüfnummer und der Angabe „EN14604" sowie das VdS-<br />

Kennzeichen geachtet werden.<br />

Trinkwasseruntersuchung<br />

Das Landratsamt Rottal-Inn – Gesundheitsamt – hat alle Brunnenbesitzer angeschrieben und davon in<br />

Kenntnis gesetzt, dass die mikrobiologische Wasseruntersuchung künftig jedes Jahr und zusätzlich die<br />

chemische Wasseruntersuchung alle drei Jahre durchzuführen ist. Im Jahre <strong>2013</strong> ist die mikrobiologische<br />

Untersuchung vorzunehmen. Als Vorlagetermin der Untersuchungsbefunde wurde der 30. Juni <strong>2013</strong><br />

festgesetzt.<br />

Die Gemeinde möchte auch bei dieser Untersuchung ihre Bürger unterstützen und hat nun ein günstiges<br />

Sammelangebot bei mehreren zugelassenen Untersuchungslabors eingeholt, um die Untersuchung<br />

termingerecht vornehmen zu können.<br />

Die günstigste Untersuchungsgebühr inkl. Probenahme, Fahrtkosten und Berichte beträgt 34,50 Euro.<br />

Die Kosten für eine evtl. anfallende Nachuntersuchung können sie ggf. bei der Gemeinde erfragen. Falls sie<br />

an einer Sammeluntersuchung Interesse haben, teilen sie uns dies bitte mit nachfolgender ausgefüllter<br />

Erklärung bis spätestens 03.05.<strong>2013</strong> mit.<br />

Die Gemeinde wird danach unverzüglich das wirtschaftlich günstigste Unternehmen beauftragen und ihre<br />

Ermächtigung weitergeben.

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