Verband der Vertragspsychotherapeuten Südwürttemberg - BVVP
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3) Unabhängiger Fachausschuß Psychotherapie<br />
Angesichts <strong>der</strong> geschil<strong>der</strong>ten Vorgänge bei <strong>der</strong> Wahl des "Marionetten-Ausschusses" und <strong>der</strong> Tatsache, daß<br />
die wichtigen Verbände <strong>BVVP</strong>, DGPT und VAKJP dort nicht vertreten sind, haben diese Verbände sich<br />
dahingehend geeinigt, einen Unabhängigen Fachausschuß Psychotherapie (UFA) ins Leben zu rufen.<br />
Dessen Gründung ist inzwischen auch schon erfolgt. Seine Aufgabe besteht darin, zu aktuell wichtigen<br />
Themen, die für uns Psychotherapeuten von Belang sind, Stellung zu nehmen und diese Stellungnahme dem<br />
KV-Vorstand sowie bei Bedarf auch <strong>der</strong> Öffentlichkeit zuzuleiten.<br />
Insofern könnte man auch sagen "Von Medi lernen - heißt Siegen lernen". Denn auch wir erfreuen uns nun<br />
an <strong>der</strong> Freiheit dieser Parallelorganisation UFA, die we<strong>der</strong> Abstimmungsergebnisse geheim halten muss<br />
noch in ihrer Beratungsaufgabe auf den Vorstand <strong>der</strong> KV und ihrer Vertreterfersammlung eingeengt ist.<br />
Näheres dazu werden wir bei unserer kommenden Mitglie<strong>der</strong>versammlung erörtern können.<br />
4) Honorar-Nachzahlungen für 1999<br />
Für diejenigen Kollegen, die bereits für die Quartale 1-4/1999 Wi<strong>der</strong>spruch gegen die damaligen Honorarbescheide<br />
eingelegt haben (ist ja schon lange her!...), gibt es hier eine gute Nachricht: Durch ein inzwischen<br />
ergangenes Urteil des Bundessozialgerichts wurde entschieden, daß die KVen nicht berechtigt waren, die<br />
Punktwerte <strong>der</strong> vier Quartale über das ganze Jahr zu mitteln (wie das insbeson<strong>der</strong>e die damalige KV<br />
<strong>Südwürttemberg</strong> damals gemacht hatte). Dadurch ist ein an<strong>der</strong>er Rechenweg zur Ermittlung <strong>der</strong> Honorare<br />
erfor<strong>der</strong>lich, was zumindest für <strong>Südwürttemberg</strong> zu einer Nachzahlung führt.<br />
In dieser Sache zeigt sich die KVBW als Rechtsnachfolgerin <strong>der</strong> KV <strong>Südwürttemberg</strong> jedoch als überaus<br />
hartleibig. Zwar hat sie die Honorar-Nachfor<strong>der</strong>ung des damaligen Musterklägers (Hermann Mezger) inzwischen<br />
anerkannt, gleichwohl ist sie ist aber nicht bereit, für alle Kollegen, die Wi<strong>der</strong>spruch eingelegt haben,<br />
eine korrekte Nachberechnung vorzunehmen. Hintergrund dieser Weigerung ist, daß die maschinenlesbaren<br />
Abrechnungsdaten des Jahres 1999 dort inzwischen gelöscht worden sind (trotz ruhen<strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren<br />
wohlgemerkt!) und man deshalb die Abrechnungen aller Wi<strong>der</strong>spruchsführer aus den Mikrofilmen<br />
<strong>der</strong> so archivierten Abrechnungsunterlagen rückvergrößern müßte. Diesen Aufwand scheut man in <strong>der</strong> KV.<br />
Aus diesem Grund sei beabsichtigt (so haben wir jedenfalls erfahren), die damaligen Wi<strong>der</strong>spruchsführer<br />
anzuschreiben und ihnen einen Vergleich anzubieten dahingehend, daß gegen eine Zahlung von ca. 750 Euro<br />
die Ansprüche auf Nachvergütung abgegolten sein sollen. Auf diesen Betrag sei man aufgrund <strong>der</strong> Hochrechnung<br />
aus einer Stichprobe von etlichen Psychotherapeutenpraxen gelangt, <strong>der</strong>en Nachzahlungsansprüche<br />
man korrekt nachberechnet hätte. - Ein solches Nachzahlungsangebot ist günstig für solche Kollegen, die<br />
damals unterdurchschnittlich viele genehmigungspflichtige PT-Leistungen erbracht hatten. Es führt aber zu<br />
einer Benachteiligung <strong>der</strong>jenigen Kollegen, die mehr gearbeitet haben als <strong>der</strong> Durchschnitt. - Indem wir bei<br />
unserer Musterklage auf ein Urteil des zuständigen Sozialgerichts drängten, haben wir uns bemüht, Druck<br />
auf die KVBW dahingehend auszuüben, daß sie eine korrekte Nachberechnung durchführen muß. Lei<strong>der</strong> ist<br />
es <strong>der</strong>en Rechtsabteilung gelungen, durch verfahrenstechnische Tricks das Zustandekommen eines rechtskräftiges<br />
Urteils zu verhin<strong>der</strong>n, so daß Sie vermutlich irgendwann in nächste Zeit das erwähnte Vergleichsangebot<br />
<strong>der</strong> KVBW erhalten werden. Davon daß <strong>der</strong> offiziell beratende Fachausschuß für Psychotherapie<br />
("Marionetten-Ausschuß") sich beim KV-Vorstand in irgendeiner Weise für die Interessen <strong>der</strong> psychotherapeutischen<br />
Kollegen eingesetzt hätte dahingehend, daß eine korrekte Nachberechnung erfolgt, ist uns bisher<br />
nichts bekannt geworden.<br />
Was ist also für Sie zu tun? - Soweit Sie 1999 eher wenige genehmigungspflichtige PT-Leistungen erbracht<br />
haben, sollten Sie den Vergleich annehmen und sich über die (für Sie günstige) Nachzahlung freuen. Sofern<br />
Sie damals viel gearbeitet haben (und deshalb mit einer höheren Nachzahlung als 750 Euro rechnen<br />
könnten), sollten Sie das Vergleichsangebot ablehnen und auf einer korrekten Nachberechnung bestehen.<br />
Soweit Sie Ihre damaligen Abrechnungsunterlagen noch aufbewahrt haben, können Sie den Ihnen zustehenden<br />
Nachvergütungsbetrag auch selbst ermitteln, das ist rechnerisch wenig aufwendig und geht in<br />
wenigen Minuten. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an unsere Geschäftsstelle (Frau Bosch), von <strong>der</strong> Sie<br />
eine kleine Musterrechnung erhalten können, wonach Sie dann vorgehen.<br />
VVPSW-Rundschreiben Nr. 81 - Seite 4 -