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April - Gemeinde Beilrode

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Verwaltungsgemeinschaft <strong>Beilrode</strong> - 2 -<br />

Nr. 4/2013<br />

Information<br />

Am 10.05.2013 bleibt die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung einschl.<br />

Pass- und Meldewesen geschlossen.<br />

Weiterhin ist die zusätzliche Öffnungszeit des Einwohnermeldeamtes<br />

am Samstag, dem 04.05.2013 von 09.00 bis 12.00 Uhr.<br />

Öffentliche Sitzung<br />

des Gemeinschaftsausschusses<br />

Die nächste Sitzung des Gemeinschaftsausschusses findet<br />

am Donnerstag, dem 23.05.2013, um 18.30 Uhr<br />

im Ratssaal der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Beilrode</strong>, Bahnhofstraße 21<br />

in 04886 <strong>Beilrode</strong> statt.<br />

Tagesordnung<br />

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

2. Kontrolle der Niederschrift vom 25.10.2013<br />

3. Abrechnung Umlage 2012<br />

4. Festlegung Umlage 2013<br />

5. Sonstiges<br />

6. Bürgerfragestunde<br />

Dazu sind alle interessierten Bürger recht herzlich eingeladen.<br />

Heike Schmidt<br />

Vorsitzende d. Gemeinschaftsausschusses<br />

Informationen des Einwohnermeldeamtes<br />

Das richtige Foto: Der neue Personalausweis<br />

verlangt neue Anforderungen an das<br />

entsprechende Lichtbild<br />

Das Foto für den neuen Personalausweis unterliegt den gleichen<br />

Richtlinien wie der aktuelle Reisepass. Hier sind die wichtigsten<br />

Bestimmungen für Sie zusammengefasst:<br />

· Das Foto muss aktuell, einwandfrei und hochwertig sein.<br />

· Das Gesicht muss zentriert und frontal abgebildet sein. Es<br />

sind keine Profilaufnahmen gestattet.<br />

· Das Gesicht muss etwa 70 - 80 Prozent des Fotos einnehmen.<br />

· Der Gesichtsausdruck muss neutral, mit geschlossenem<br />

Mund und offenen, deutlich sichtbaren Augen sein.<br />

· Wenn Sie eine Brille tragen, darf diese die Augen nicht verdecken,<br />

keine getönten Gläser besitzen oder das Licht reflektieren.<br />

· Kopfbedeckungen sind außer aus religiösen Gründen nicht<br />

erlaubt. In jenem Fall muss das Gesicht frei von Schatten<br />

und von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein.<br />

· Das Bild muss scharf, kontrastreich sowie klar sein. Dabei<br />

ist das Gesicht gleichmäßig ausgeleuchtet, so dass keine<br />

Schatten oder Reflexionen entstehen.<br />

· Der Hintergrund des Fotos muss<br />

einfarbig hell sein. Es dürfen keine<br />

Muster, Schattierungen oder weitere<br />

Gegenstände im Bild sein.<br />

· Der Hautton muss natürlich wiedergegeben<br />

werden. Aus diesem Grund<br />

muss das Foto farbneutral sein.<br />

· Das Bild darf keinen Schmutz oder<br />

Knicke aufweisen.<br />

· Ausnahmen aus medizinischen<br />

Gründen sind möglich.<br />

Aufgrund der konkreten Anforderung an<br />

das Foto des neuen Personalausweises<br />

empfiehlt sich ein professionell erstelltes<br />

Passbild eines Fotostudios oder<br />

Fotografen. Jedoch werden auch Fotos<br />

aus dem Automaten anerkannt, sofern<br />

sie den vorgegebenen Richtlinien entsprechen.<br />

Wir möchten<br />

aber ausdrücklich<br />

nochmals darauf<br />

aufmerksam<br />

machen, dass es<br />

wiederholt dazu<br />

kommt, dass<br />

Fotos aus nicht<br />

professionellen<br />

Fotostudios nicht<br />

den Anforderungen entsprechen.<br />

In diesem Fall ist die Behörde gehalten,<br />

dieses zurückzuweisen, da die vorgesehene<br />

technische Ausrüstung im Einwohnermeldeamt<br />

diese nicht zur Einfügung<br />

annimmt.<br />

Es wird um Beachtung gebeten.

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