April - Gemeinde Beilrode
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Verwaltungsgemeinschaft <strong>Beilrode</strong> - 2 -<br />
Nr. 4/2013<br />
Information<br />
Am 10.05.2013 bleibt die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung einschl.<br />
Pass- und Meldewesen geschlossen.<br />
Weiterhin ist die zusätzliche Öffnungszeit des Einwohnermeldeamtes<br />
am Samstag, dem 04.05.2013 von 09.00 bis 12.00 Uhr.<br />
Öffentliche Sitzung<br />
des Gemeinschaftsausschusses<br />
Die nächste Sitzung des Gemeinschaftsausschusses findet<br />
am Donnerstag, dem 23.05.2013, um 18.30 Uhr<br />
im Ratssaal der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Beilrode</strong>, Bahnhofstraße 21<br />
in 04886 <strong>Beilrode</strong> statt.<br />
Tagesordnung<br />
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
2. Kontrolle der Niederschrift vom 25.10.2013<br />
3. Abrechnung Umlage 2012<br />
4. Festlegung Umlage 2013<br />
5. Sonstiges<br />
6. Bürgerfragestunde<br />
Dazu sind alle interessierten Bürger recht herzlich eingeladen.<br />
Heike Schmidt<br />
Vorsitzende d. Gemeinschaftsausschusses<br />
Informationen des Einwohnermeldeamtes<br />
Das richtige Foto: Der neue Personalausweis<br />
verlangt neue Anforderungen an das<br />
entsprechende Lichtbild<br />
Das Foto für den neuen Personalausweis unterliegt den gleichen<br />
Richtlinien wie der aktuelle Reisepass. Hier sind die wichtigsten<br />
Bestimmungen für Sie zusammengefasst:<br />
· Das Foto muss aktuell, einwandfrei und hochwertig sein.<br />
· Das Gesicht muss zentriert und frontal abgebildet sein. Es<br />
sind keine Profilaufnahmen gestattet.<br />
· Das Gesicht muss etwa 70 - 80 Prozent des Fotos einnehmen.<br />
· Der Gesichtsausdruck muss neutral, mit geschlossenem<br />
Mund und offenen, deutlich sichtbaren Augen sein.<br />
· Wenn Sie eine Brille tragen, darf diese die Augen nicht verdecken,<br />
keine getönten Gläser besitzen oder das Licht reflektieren.<br />
· Kopfbedeckungen sind außer aus religiösen Gründen nicht<br />
erlaubt. In jenem Fall muss das Gesicht frei von Schatten<br />
und von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein.<br />
· Das Bild muss scharf, kontrastreich sowie klar sein. Dabei<br />
ist das Gesicht gleichmäßig ausgeleuchtet, so dass keine<br />
Schatten oder Reflexionen entstehen.<br />
· Der Hintergrund des Fotos muss<br />
einfarbig hell sein. Es dürfen keine<br />
Muster, Schattierungen oder weitere<br />
Gegenstände im Bild sein.<br />
· Der Hautton muss natürlich wiedergegeben<br />
werden. Aus diesem Grund<br />
muss das Foto farbneutral sein.<br />
· Das Bild darf keinen Schmutz oder<br />
Knicke aufweisen.<br />
· Ausnahmen aus medizinischen<br />
Gründen sind möglich.<br />
Aufgrund der konkreten Anforderung an<br />
das Foto des neuen Personalausweises<br />
empfiehlt sich ein professionell erstelltes<br />
Passbild eines Fotostudios oder<br />
Fotografen. Jedoch werden auch Fotos<br />
aus dem Automaten anerkannt, sofern<br />
sie den vorgegebenen Richtlinien entsprechen.<br />
Wir möchten<br />
aber ausdrücklich<br />
nochmals darauf<br />
aufmerksam<br />
machen, dass es<br />
wiederholt dazu<br />
kommt, dass<br />
Fotos aus nicht<br />
professionellen<br />
Fotostudios nicht<br />
den Anforderungen entsprechen.<br />
In diesem Fall ist die Behörde gehalten,<br />
dieses zurückzuweisen, da die vorgesehene<br />
technische Ausrüstung im Einwohnermeldeamt<br />
diese nicht zur Einfügung<br />
annimmt.<br />
Es wird um Beachtung gebeten.