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April - Gemeinde Beilrode

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Verwaltungsgemeinschaft <strong>Beilrode</strong> - 8 -<br />

Nr. 4/2013<br />

Bekanntmachung der Landesdirektion<br />

Sachsen<br />

über die Planfeststellung für das Vorhaben „Elbe,<br />

Deich Brottewitz - Torgau Elbbrücke, grundhafte Instandsetzung<br />

Bereich Ottersitz, 4. Bauabschnitt, km<br />

9+505 bis 10+600 (Vorhaben Z 8.4)“<br />

Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und der<br />

festgestellten Planunterlagen<br />

Gz.: 46-8960.53/20/10<br />

I.<br />

Die Landesdirektion Sachsen hat den Plan für das oben bezeichnete<br />

Vorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 22. März<br />

2013 auf Antrag der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates<br />

Sachsen, vertreten durch den Betrieb Elbaue/Mulde/Untere<br />

Weiße Elster, gemäß § 68 Abs. 1 und 3, § 67 Abs. 1 und 2 Satz 1<br />

und 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz<br />

- WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das<br />

zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl.<br />

I S. 95) geändert worden ist, § 100e Abs. 3, § 80 Abs. 2 Satz 3<br />

Halbsatz 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2004 (Sächs-<br />

GVBl. S. 482), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom<br />

13. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 725, 730) geändert worden<br />

ist, § 70 Abs. 1 WHG in Verbindung mit § 13 Abs. 1, § 14 Abs.<br />

3 bis 6 WHG und §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

(VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar<br />

2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 1 des<br />

Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827, 2839) geändert<br />

worden ist, sowie gemäß § 71 Satz 1 und 3 WHG in Verbindung<br />

mit § 115 Abs. 1 Satz 2 SächsWG, festgestellt.<br />

II.<br />

Der planfestgestellte Deichabschnitt befindet sich im Landkreis<br />

Nordsachsen, auf dem Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> Arzberg (Gemarkungen<br />

Köllitsch und Arzberg) und der Stadt Belgern-Schildau<br />

(Gemarkung Belgern). Das Vorhaben beinhaltet die Instandsetzung<br />

des Deiches auf der vorhandenen rechtselbischen Trasse<br />

mit den wesentlichen Bestandteilen<br />

- Verbreiterung der Deichkrone auf 3,0 Meter,<br />

- Profilierung der luftseitigen Böschung einschließlich Bau eines<br />

Deichverteidigungsweges,<br />

- Einbringung einer Innendichtung von Deich-km 10+423 bis<br />

10+600,<br />

- der Sanierung der Deichscharte im Zuge der Kreisstraße<br />

K 8914 bei Deich-km 9+505,<br />

- Abbruch der Deichscharte Ottersitz bei Deich-km 10+120<br />

und Neubau als Deichüberfahrt,<br />

- dem Einbau einer Dichtungsschicht im wasserseitigen Vorland<br />

von Deich-km 9+505 bis 9+680 und 10+220 bis 10+330,<br />

- bauvorbereitende und baubegleitende sowie Folgemaßnahmen,<br />

- naturschutzfachliche Wiederherstellungs-, Schutz- und<br />

Kompensationsmaßnahmen.<br />

III.<br />

Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet die Feststellung des<br />

Plans einschließlich der sich daraus ergebenden Änderungen<br />

und Ergänzungen und enthält Inhalts- und Nebenbestimmungen<br />

sowie Hinweise insbesondere zu wasserfachlichen und bautechnischen<br />

Belangen, zu Belangen des Gewässerschutzes, zu<br />

Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege, des Bodens,<br />

der Abfallwirtschaft und Altlasten sowie des Immissionsschutzes,<br />

der Geologie und der Landwirtschaft, zu Archäologie und<br />

Denkmalschutz sowie Kultur- und Sachgütern, zu Belangen des<br />

öffentlichen Verkehrs, zu Maßnahmen an öffentlichen Ver- und<br />

Entsorgungsanlagen und zu sonstigen öffentlichen und privaten<br />

Belangen.<br />

Der Beschluss schließt aufgrund der Konzentrationswirkung<br />

der Planfeststellung gemäß § 75 Abs. 1 VwVfG auch wasserrechtliche<br />

Ausnahmen von Verboten zum Schutz von Deichen,<br />

eine Befreiung und eine Erlaubnis nach Naturschutzrecht, eine<br />

Genehmigung gemäß Denkmalschutzrecht für die Beeinträchtigung<br />

eines Kulturdenkmales und eine Entscheidung über den<br />

Eingriff in Natur und Landschaft mit ein.<br />

In dem Planfeststellungsbeschluss ist im Übrigen über die rechtzeitig<br />

vorgetragene Einwendung, Forderungen und Anregungen,<br />

welche das oben genannte festgestellte Vorhaben betreffen,<br />

entschieden worden.<br />

Der Planfeststellungsbeschluss hat gemäß § 71 Abs. 1 WHG in<br />

Verbindung mit § 115 Abs. 1 SächsWG enteignungsrechtliche<br />

Vorwirkung.<br />

IV.<br />

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung<br />

und eine Ausfertigung des festgestellten Plans<br />

liegen in der Zeit<br />

vom Freitag, dem 10. Mai 2013 bis<br />

einschließlich Donnerstag, dem 23. Mai 2013,<br />

a. in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Arzberg, Platz der Einheit 1,<br />

04886 Arzberg, Sekretariat, Telefon: 03 42 22/4 02 71, während<br />

der Dienststunden:<br />

Montag: (nur nach telefonischer Voranmeldung)<br />

Dienstag: 09:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr<br />

Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr (nur nach telefonischer Voranmeldung)<br />

Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr<br />

Freitag:<br />

09:00 - 12:00 Uhr (nur nach telefonischer Voranmeldung)<br />

b. in der Stadtverwaltung Belgern-Schildau, Belgern, Markt 3,<br />

04874 Belgern-Schildau, Bauamt, Telefon 0 34 24/44 00,<br />

während der Dienststunden:<br />

Montag: (nur nach telefonischer Voranmeldung)<br />

Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr<br />

Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr<br />

Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr<br />

Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr<br />

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.<br />

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die namentliche Aufstellung<br />

des Einwenders sowie der vom Vorhaben betroffenen<br />

Grundeigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nicht<br />

öffentlich ausgelegt, sondern in den oben genannten <strong>Gemeinde</strong>verwaltungen<br />

hinterlegt. Auskünfte zu eigenen Grundstücken<br />

und Einwendungen können nur nach Vorlage eines amtlichen<br />

Dokumentes mit Lichtbild erteilt werden.<br />

Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Träger des Vorhabens,<br />

den bekannten Betroffenen und demjenigen, über dessen<br />

Einwendung entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende<br />

der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen<br />

Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).<br />

V.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses:<br />

Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines<br />

Monats nach seiner Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht<br />

Leipzig, Rathenaustraße 40, 04179 Leipzig, schriftlich oder zur<br />

Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts<br />

erhoben werden.<br />

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand<br />

des Klagebegehrens bezeichnen.<br />

Die Klage kann beim Verwaltungsgericht Leipzig auch elektronisch<br />

erhoben werden nach Maßgabe der Verordnung des Sächsischen<br />

Staatsministeriums für Justiz und Europa über den elektronischen<br />

Rechtsverkehr in Sachsen (SächsERVerkVO) vom 6. Juli 2010<br />

(SächsGVBl. S. 190) in der jeweils geltenden Fassung.<br />

Chemnitz, den 3. <strong>April</strong> 2013<br />

Landesdirektion Sachsen<br />

Drechsel<br />

Abteilungsleiter

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