N i e d e r s c h r i f t - Gemeinde Beilrode
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Beilrode</strong><br />
Niederschrift der öffentl. Sitzung am 08.10.2013<br />
öffentliche Sitzung<br />
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N i e d e r s c h r i f t<br />
über die öffentliche <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung des (vorläufigen) <strong>Gemeinde</strong>rates am 8.10.2013<br />
Ort:<br />
Bürgerhaus Dautzschen, Dorfstraße 1 in 04886 <strong>Beilrode</strong> / OT Dautzschen<br />
Beginn:<br />
Ende:<br />
19.00 Uhr<br />
20.15 Uhr<br />
Anwesend: Frau Müller stellv. Bürgermeisterin/Vorsitz<br />
14 <strong>Gemeinde</strong>räte siehe Anwesenheitsliste<br />
Gäste:<br />
Herr Löwe<br />
1 Bürger<br />
Herr Wendt<br />
Ortsvorsteher Großtreben-Zwethau<br />
Vertreter der Presse<br />
Abwesend: Herr Rabe, Herr Pulver, Herr Kretzschmar, Herr Dr. Landschreiber,<br />
Frau Panicke, Frau Krieg, Frau Eule, Frau Petrat, Frau Bartl, Herr Stange,<br />
Herr Kretzschmar<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit, Hinweis auf § 20 SächsGemO<br />
2. Kommunalwahl 2014 – Hauptsatzung 1. Entwurf<br />
- Beratung und Beschlussfassung<br />
3. Liegenschaftsangelegenheiten<br />
- Beratung und Beschlussfassung<br />
4. Verzichte Vorkaufsrecht<br />
5. Sonstige Informationen<br />
6. Bürgerfragestunde<br />
Zu 1.)<br />
Da sich Frau Schmidt im Urlaub befand, führte Frau Müller als stellvertretende Bürgermeisterinden<br />
Vorsitz für diese Sitzung.<br />
Sie begrüßte alle anwesenden Räte und Gäste. Die ordnungsgemäße Ladung sowie die<br />
Beschlussfähigkeit wurden festgestellt. Weiterhin verwies Frau Müller auf § 20 SächsGemO –<br />
Befangenheit von <strong>Gemeinde</strong>räten.<br />
Zur Niederschrift vom 10.09.2013 erklärte Frau Müller, dass diese wegen Krankheit erst zur nächsten<br />
Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt wird.<br />
Zur Unterschriftsleistung für die heutige Sitzung wurden Herr Pauksch und Frau Bernhardt bestimmt.<br />
Zu 2.)<br />
Frau Müller erläuterte einführend zur beabsichtigten Änderung der Hauptsatzung in Vorbereitung der<br />
Kommunalwahlen, dass sich der <strong>Gemeinde</strong>rat in seiner letzten Sitzung bereits auf eine Anzahl von 16<br />
<strong>Gemeinde</strong>räten für den <strong>Gemeinde</strong>rat sowie auf 2 Ausschüsse geeinigt habe.<br />
Den Räten ist daraufhin ein Entwurf der Änderung der Hauptsatzung zugegangen.<br />
In der heutigen Sitzung soll der § 6 – Ortschaftsverfassung nochmals diskutiert werden.<br />
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Beilrode</strong><br />
Niederschrift der öffentl. Sitzung am 08.10.2013<br />
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Vom bisherigen Ortschaftsrat Großtreben-Zwethau kam die Empfehlung, 2 Ortschafträte für die<br />
Bereiche<br />
1. Großtreben, Dautzschen, Last<br />
2. Neubleesern, Döhlen, Rosenfeld, Zwethau, Kreischau und Eulenau<br />
zu bilden.<br />
Jeder Ortschaftsrat sollte jeweils aus 5 Ortschaftsräten und einem Ortsvorsteher bestehen.<br />
Diese Regelung sollte auf die Wahlperiode 2014 – 2019 begrenzt werden, dann wird neu entschieden.<br />
Vom Ortschaftsrat Döbrichau liegt eine schriftliche Stellungnahme vor. Diese wurde durch Frau Müller<br />
verlesen. Der Ortschaftsrat Döbrichau äußerte sich dahingehend, dass im Falle einer Entscheidung für<br />
Ortschaftsräte im Bereich Großtreben-Zwethau, auch ein Ortschaftsrat für Döbrichau weiter geführt<br />
sollte.<br />
Frau Müller äußerte sich lobend über die zurückliegende Arbeit aller Räte, speziell in Bezug auf die<br />
Belange der Bürger in den Ortsteilen. Genutzt wurden von den Bürgern die Sprechstunden der<br />
Bürgermeisterin in den Ortsteilen, viele kamen aber auch direkt mit ihren Belangen zu den Räten.<br />
Frau Müller vertrat deshalb die Meinung, dass wie bisher – ein Ortschaftsrat für Großtreben-Zwethau<br />
ausreichend sei. Auch Herr Kretzschmar habe sich in der letzten Sitzung dahingehend geäußert, dass<br />
für den Bereich Kreischau/Eulenau kein Ortschaftsrat notwendig sei.<br />
Weiterhin sah Frau Müller eine Diskrepanz zwischen der Anzahl der Ortschaftsräte von Großtreben-<br />
Zwethau und Döbrichau. Für nur 299 Einwohner in Döbrichau würden 3 Ortschaftsräte +<br />
Ortsvorsteher ausreichend sein. Bisher waren es 4 Räte + Ortsvorsteher.<br />
Zudem stellt sich die Frage, ob es ausreichende Kandidaten für die Ortschaftsräte und <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
gibt.<br />
Abschließend erklärte Frau Müller, dass sie in der zurückliegenden Zeit nicht das Gefühl hatte, dass<br />
ein Ortsteil ins Hintertreffen geraten sei. Deshalb erachtet sie es auch nicht als zwingend notwendig<br />
Ortschaftsräte zu bilden, Ihrer Meinung nach wären Ortsbevollmächtigte in jedem Ortsteil ausreichend,<br />
um Missstände aufzudecken und für die Belange der Bürger Ansprechpartner zu sein.<br />
Was in den letzten beiden Jahren seit dem Zusammenschluss zusammengewachsen ist, würde durch<br />
die Neubildung der Ortschaftsräte wieder getrennt werden.<br />
Herr Reinboth erkundigte sich, ob der Ortschaftsrat für 2 Wahlperioden gewählt werden muss oder der<br />
Zeitraum begrenzt werden kann.<br />
Frau Müller erklärte, dass der Ortschaftsrat für den Zeitraum von 2014 bis 2019 gewählt werden kann,<br />
dann besteht die Möglichkeit, neu zu entscheiden.<br />
Herr Löwe als amtierender Ortsvorsteher nahm Bezug auf § 13 Abs. 7 des Entwurfes der<br />
Hauptsatzung und der darin enthaltenen Festlegung der Zuweisung der Aufgaben des Ortschaftsrates<br />
entsprechend § 76 SächsGem0.<br />
Daraus ergeben sich folgende Aufgeben:<br />
1. die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen<br />
Einrichtungen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht,<br />
2. die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung<br />
und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft<br />
nicht hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen;<br />
3. die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Parkund<br />
Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht;<br />
4. die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft;<br />
5. die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums<br />
in der Ortschaft;<br />
6. die Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten.<br />
Aus dieser gesetzlichen Aufgabenstellung ergibt sich die Tatsachse, dass der Umfang der Aufgaben<br />
nicht durch eine Person, d.h., einem Ortsbevollmächtigten, zu bewältigen ist.<br />
Er erklärte weiter, dass Vertreter des Ortschaftsrates u.a. auch an Bauberatungen für Maßnahmen im<br />
Bereich Großtreben-Zwethau teilgenommen haben.<br />
Nach Ortschaftsratssitzungen hatte Herr Löwe dann einen Termin bei der Bürgermeisterin,wo die<br />
jeweiligen Probleme aus der Sitzung geschildert wurden.<br />
Bisher konnten bereits viele Vorhaben realisiert werden, es wurde Vieles bewegt und es fanden auch<br />
Ortsbegehungen in den Ortsteilen statt.<br />
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Dennoch gibt es auch zukünftig noch eine ganze Reihe von Aufgaben zu bewältigen. Angesprochen<br />
wurden hier u.a. fehlende Straßenschilder oder der Abriss der FFW Großtreben.<br />
Alle diese noch anstehenden Aufgaben sind auch in den Protokollen der Ortschaftsratssitzungen<br />
festgehalten.<br />
Ebenso hat sich der Ortschaftsrat mit den Haushaltsplänen beschäftigt.<br />
Wie schon erwähnt, wurden die Probleme aus dem Ortschaftsrat nicht direkt im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
vorgetragen, sondern es wurde der Kontakt zur Bürgermeisterin gesucht. Herr Löwe lobte an dieser<br />
Stelle die gute Zusammenarbeit mit ihr und auch der Verwaltung.<br />
In der Sitzung des Ortschaftsrates im September hatte man sich verständigt, auf Grund der<br />
Vielfältigkeit der Aufgaben, den Ortschaftsrat weiter bestehen zu lassen.<br />
Auf Grund des großen Territoriums hat man entschlossen, den Bereich zu teilen und 2 Ortschaftsräte<br />
zu bilden. Diese sind dann jeweils für die Hälfte der Bürger dieses Gebietes zuständig.<br />
Herr Löwe wies darauf hin, dass der Ortsvorsteher nicht gewählt, sondern berufen wird. Er muss nicht<br />
aus den Reihen des Ortschaftsrates kommen, es kann auch eine fremde Person sein.<br />
Er selbst steht für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung. Er sieht aber keine Schwierigkeiten,<br />
Kandidaten zu finden.<br />
Frau Brähler-Kollmann fragte an, wie man auf die Anzahl 16 beim <strong>Gemeinde</strong>rat gekommen wäre.<br />
Frau Müller erklärte, dass gemäß SächsGemO bei einer Einwohnerzahl bis zu 5.000,<br />
16 <strong>Gemeinde</strong>räte vorgesehen sind. Der <strong>Gemeinde</strong>rat habe aber die Möglichkeit, sich für die<br />
nächsthöhere bzw. nächstniedere Größengruppe zu entscheiden und 14 bzw. 18 <strong>Gemeinde</strong>räte in der<br />
Hauptsatzung festzulegen. In der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung hatte sich der Rat für 16 <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
ausgesprochen.<br />
Herr Köhler kam auf die von Herrn Löwe angesprochenen fehlenden Straßenschilder zurück und<br />
ergänzte diesbezüglich, dass immer noch kein Spiegel am Abzweig Kreischauer Straße/E.-Thälmann-<br />
Straße angebracht worden ist, verschiedene Schilder auch in <strong>Beilrode</strong> schlecht lesbar seinen und das<br />
Halteverbot in der E.-Thälmann-Straße (Bäcker und Orlowski) nicht beachtet wird.<br />
Er kritisierte das Ordnungsamt, das hier aktiver werden müsse.<br />
Frau Müller wird diese angesprochen Probleme mitnehmen und in der Verwaltung klären. Sie wies<br />
aber gleichzeitig darauf hin, dass Herr Melcher den ruhenden Verkehr in der gesamten<br />
Verwaltungsgemeinschaft kontrollieren muss und sie weiß auch, dass er, wenn es die inneren<br />
Verwaltungsaufgaben zulassen, diesbezüglich oft unterwegs ist. Dies belegen auch die erhobenen<br />
Verwarngelder.<br />
Herr Pauksch fragte an, wie viel Ortschaftsräte in Großtreben-Zwethau auch <strong>Gemeinde</strong>räte sind.<br />
Herr Löwe erklärte, dass alle Ortschaftsräte gleichzeitig auch <strong>Gemeinde</strong>räte seien, dass dies aber<br />
eine Übergangslösung war.<br />
Frau Müller teilte mit, dass in Döbrichau kein Ortschaftsrat <strong>Gemeinde</strong>rat ist.<br />
Bei Döbrichau ist sie aber der Meinung, dass 3 Ortschaftsräte bei 299 Einwohnern ausreichen, auch<br />
im Verhältnis zu Großtreben-Zwethau gesehen.<br />
Hier sollte aber nicht über den Kopf des Ortschaftsrates Döbrichau hinweg entschieden werden.<br />
Die Festlegung der Anzahl sollte schon erst nach nochmaliger Rücksprache mit dem Ortschaftsrat<br />
erfolgen. Die Beschlussfassung der Hauptsatzung sei heute auch nicht zwingend notwendig, der<br />
Zeitrahmen lasse auch eine Beschlussfassung zur nächsten Sitzung zu.<br />
Auch könne sie sich erinnern, dass wohl Her Kretzschmar in der letzten Sitzung sich dahingehend<br />
geäußert habe, dass Eulenau und Kreischau keinen Bedarf sehen. Vielleicht könnte der Ortschaftsrat<br />
Großtreben-Zwethau bis zur nächsten Sitzung nochmals die Entscheidung für 2 Ortschaftsräte<br />
überdenken.<br />
Frau Müller fragte Frau Brähler-Kollmann, wie der Ortsteil Rosenfeld die Problematik sehe.<br />
Frau Brähler-Kollmann erklärte, dass, nachdem die Vielzahl der Aufgaben nochmals vor Augen<br />
geführt wurde, sie sich nicht vorstellen könne, wer dies in Rosenfeld machen solle. Eine Person<br />
könne sich nicht um all die Aufgaben kümmern, da wäre es in einer Gruppe besser.<br />
Bisher habe sich Rosenfeld auch immer etwas benachteiligt gefühlt.<br />
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Herr Löwe wies darauf hin, dass es schwer seine würde eine Person zu finden, die sich für den<br />
gesamten Ortsteil den Hut aufsetze. Eher findet man Bürger, die sich in der Gruppe, sprich im<br />
Ortschaftsrat gemeinsam um die Belange kümmern.<br />
Frau Müller fasste zusammen.<br />
Es sollen Ortschaftsräte gebildet werden, für 3 Bereiche, so wie aufgestellt, wobei man sich mit<br />
Döbrichau nochmals über die geringere Anzahl (3) verständigen sollte.<br />
Die Hauptsatzung wird entsprechend angepasst und könnte dann im November beschlossen werden.<br />
Frau Walther wies an dieser Stelle auch auf die finanzielle Seite hin, die man nicht außer Acht lassen<br />
dürfe. Es würden Aufwandsentschädigungen für 29 <strong>Gemeinde</strong>räte und 3 Ortsvorsteher anfallen.<br />
Herr Löwe verwies darauf, dass 11 Ortsbevollmächtigte auch Kosten verursachen.<br />
Herr Dierkes sieht die Tätigkeit als Ortschaftsrat auch als Sprungbrett für eine etwaige Kandidatur im<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat.<br />
Frau Bernhardt vertrat die Meinung, dass man gerade jetzt im Zuge des demographischen Wandels<br />
Bürgernähe zeigen sollte und deshalb die Ortschaftsräte auch Mittel zum Zweck sind.<br />
Frau Müller ging es noch darum, dass die Arbeit und der Ortschaftsrat selbst in der Öffentlichkeit mehr<br />
bekannt gemacht werden muss und dass auch Sprechstunden der Ortschaftsräte stattfinden.<br />
Zu 3.)<br />
Der Erwerb der Ackerflächen wurde bereits 2011 im <strong>Gemeinde</strong>rat diskutiert.<br />
Damals war das Angebot der BVVG preislich nicht annehmbar und der <strong>Gemeinde</strong>rat sprach sich<br />
gegen den Erwerb aus.<br />
Nun hat die BVVG ein neues Angebot unterbreitet wie in der Begründung zur Beschlussvorlage<br />
ersichtlich.<br />
Im Rahmen der bevorstehenden Sanierung des Horstgrabens sollte die Fläche erworben werden.<br />
Herr Dierkes stimmt zu, dass die <strong>Gemeinde</strong> die Fläche kaufen muss, sieht aber den Preis immer noch<br />
als nicht angemessen.<br />
Frau Müller wies darauf hin, dass die <strong>Gemeinde</strong> im Falle einer Ablehnung die Vermessungskosten für<br />
die Herausmessung tragen müsse. Und diese belaufen sich auf ca. 5.000 €, wobei der Kaufpreis bei<br />
4.200 € liegt - also keine Alternative.<br />
Bedenken solle man auch, dass die Zusage des Freistaates vorliegt, aus dem Wiederaufbauplan<br />
Hochwasser, die Sanierung des Horstgrabens zu finanzieren.<br />
Frau Müller verlas den Beschlussantrag.<br />
Beschlussantrag:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> erwirbt von der BVVG die Ackerflächen (insgesamt ca. 6.905 m²) zum Preis von<br />
4.200 € und trägt damit keine Vermessungskosten (ca. 5.000 €).<br />
Beschluss 304/10/13-5 VG - 14 Ja-Stimmen, 1 Stimmenthaltung<br />
Frau Müller verwies an dieser Stelle noch darauf, dass Frau Schmidt in der nächsten Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates über weitere Maßnahmen, die im Rahmen der Beseitigung der Hochwasserschäden<br />
bewilligt wurden, berichten wird.<br />
Zu 4.) Verzichte Vorkaufsrechte<br />
Hier wurde von Seiten der <strong>Gemeinde</strong>räte darauf hingewiesen, dass der Namen des Käufers in der<br />
Begründung zur Beschlussvorlage entsprechend dem im Beschlussantrag geändert werden muss.<br />
Frau Müller verlas den Beschlussantrag.<br />
Beschlussantrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen<br />
der Erbengemeinschaft Cielas (Verkäufer) und den Eheleuten Hänzka (Käufer).<br />
Beschluss 305/10/13-5 VG - einstimmig<br />
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Zum nächsten Beschlussantrag fragte Herr Dierkes an, ob durch das Liegenschaftsamt die<br />
Problematik Wege geprüft worden ist.<br />
Frau Müller hatte sich diesbezüglich schon im Vorfeld mit Frau Werner verständigt. Diese bestätigte,<br />
dass hier keine Wege mit öffentlicher Widmung betroffen sind.<br />
Frau Müller verlas den Beschlussantrag.<br />
Beschlussantrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen<br />
der BVVG (Verkäufer) und der Agrargenossenschaft Züllsdorf eG (Käufer).<br />
Beschluss 306/10/13-5 VG - einstimmig<br />
Zum folgenden Beschluss erklärte Herr Dinter seine Befangenheit und nahm nicht an der<br />
Beschlussfassung teil.<br />
Beschlussantrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen<br />
der Eheleute Dinter(Verkäufer) und Herrn Leonhard Stemmer (Käufer).<br />
Beschluss 307/10/13-5 VG - einstimmig<br />
Zum folgenden Verzicht erläuterte Frau Müller, dass hier sämtliche Anlieger Miteigentümer beim Weg<br />
sind.<br />
Frau Müller verlas den Beschlussantrag.<br />
Beschlussantrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen<br />
Herrn Eckhard Schieke (Verkäufer) und Frau Martina Bachmann (Käufer).<br />
Beschluss 308/10/13-5 VG - einstimmig<br />
Beschlussantrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen<br />
Herrn Günter Redlich (Verkäufer) und den Eheleuten Pach (Käufer).<br />
Beschluss 309/10/13-5 VG - einstimmig<br />
Beschlussantrag:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat bestätigt den Verzicht auf das Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf zwischen<br />
den Eheleuten Knaak (Verkäufer) und Herrn Tuschla und Frau Weidner (Käufer)<br />
Beschluss 310/10/13-5 VG - einstimmig.<br />
Zu 5.)<br />
Sonstiges<br />
a) Informationen zum aktuellen Stand der ILE-Projekte<br />
Herr Reinboth berichtete, dass die Förderperiode 2007-2013 in diesem Jahr ausläuft.<br />
Es wurden 2 Mio. Fördermittel für insgesamt 40 Projekte für unsere Region zur Verfügung gestellt.<br />
Den größten Posten nahm hierbei die Sanierung der Kinderoase in <strong>Beilrode</strong> ein.<br />
Von 29 Orten erhielten 19 Fördergelder.<br />
Am Ende dieser Förderperiode steht noch ein Rest in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. 50.000<br />
könnten aus nicht abgerufenen Mitteln noch hinzukommen. Von diesem Geld sollen weitere<br />
beantragte Projekte, wie z.B. der Umbau der alten Wäscherei, realisiert werden.<br />
Das Jahr 2014 wird sich als Übergangsperiode gestalten, 2015 wird dann bekannt sein, wie die neuen<br />
Richtlinien aussehen.<br />
Zu 6.)<br />
Bürgerfragestunde<br />
Herr Ziegenhorn kritisierte, dass nach der bestehenden Beschilderung der ehemaligen LPG-<br />
Verbindungsstraßen in Richtung Elbe, die Zufahrt für Autos und Motorräder untersagt und für<br />
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landwirtschaftliche Fahrzeuge frei wäre. Seiner Meinung nach verursachen doch gerade die<br />
Landwirtschaftsfahrzeuge Schäden.<br />
Herr Dierkes erklärte, dass die Landwirte mit ihren Fahrzeugen ja zu ihren Flächen gelangen müssen.<br />
Weiterhin spielt auch die haftungsrechtliche Seite eine Rolle, da auf diesen Wegen z.B. kein<br />
Winterdienst erfolgt.<br />
Auch ist die Elbaue Landschaftsschutzgebiet, demzufolge ist die Durchfahrt für alle Fahrzeuge<br />
gesperrt, mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft.<br />
In diesem Zusammenhang wies Herr Dierkes darauf hin, dass Herr Melcher vom Ordnungsamt auch<br />
hinter dem Deich diesbezüglich Kontrollen durchführen müsste.<br />
Eine weitere Gefahrenquelle ist die Straße von Dautzschen über Neubleesern nach Rosenfeld. Hier<br />
fehlen die Straßenmarkierungen. Bei Nebel bzw. Dunkelheit hat man keine Orientierungsmöglichkeit.<br />
Zur Problematik Bäume entlang der Hauptstraße in Großtreben sollte sich die <strong>Gemeinde</strong> Gedanken<br />
über Neupflanzungen machen.<br />
Vielleicht könnten auch die anliegenden Bürger befragt werden, welche Bäume gepflanzt werden<br />
sollen.<br />
Frau Müller machte den Vorschlag, dass die FWG für neue Bäume (Rotdorn) Geld dazu geben<br />
könnte, wenn der Bauhof die Bepflanzung übernimmt.<br />
Herr Dinter erkundigte sich nach dem Stand der Vergabe des Winterdienstes.<br />
Frau Müller erklärte, dass diese Frage in der nächsten Woche beantwortet wird.<br />
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Heike Schmidt Thomas Pauksch Ingrid Bernhardt Protokollführer<br />
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