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N i e d e r s c h r i f t - Gemeinde Beilrode

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Beilrode</strong><br />

Niederschrift der öffentl. Sitzung am 08.10.2013<br />

öffentliche Sitzung<br />

Seite 2 von 6<br />

Vom bisherigen Ortschaftsrat Großtreben-Zwethau kam die Empfehlung, 2 Ortschafträte für die<br />

Bereiche<br />

1. Großtreben, Dautzschen, Last<br />

2. Neubleesern, Döhlen, Rosenfeld, Zwethau, Kreischau und Eulenau<br />

zu bilden.<br />

Jeder Ortschaftsrat sollte jeweils aus 5 Ortschaftsräten und einem Ortsvorsteher bestehen.<br />

Diese Regelung sollte auf die Wahlperiode 2014 – 2019 begrenzt werden, dann wird neu entschieden.<br />

Vom Ortschaftsrat Döbrichau liegt eine schriftliche Stellungnahme vor. Diese wurde durch Frau Müller<br />

verlesen. Der Ortschaftsrat Döbrichau äußerte sich dahingehend, dass im Falle einer Entscheidung für<br />

Ortschaftsräte im Bereich Großtreben-Zwethau, auch ein Ortschaftsrat für Döbrichau weiter geführt<br />

sollte.<br />

Frau Müller äußerte sich lobend über die zurückliegende Arbeit aller Räte, speziell in Bezug auf die<br />

Belange der Bürger in den Ortsteilen. Genutzt wurden von den Bürgern die Sprechstunden der<br />

Bürgermeisterin in den Ortsteilen, viele kamen aber auch direkt mit ihren Belangen zu den Räten.<br />

Frau Müller vertrat deshalb die Meinung, dass wie bisher – ein Ortschaftsrat für Großtreben-Zwethau<br />

ausreichend sei. Auch Herr Kretzschmar habe sich in der letzten Sitzung dahingehend geäußert, dass<br />

für den Bereich Kreischau/Eulenau kein Ortschaftsrat notwendig sei.<br />

Weiterhin sah Frau Müller eine Diskrepanz zwischen der Anzahl der Ortschaftsräte von Großtreben-<br />

Zwethau und Döbrichau. Für nur 299 Einwohner in Döbrichau würden 3 Ortschaftsräte +<br />

Ortsvorsteher ausreichend sein. Bisher waren es 4 Räte + Ortsvorsteher.<br />

Zudem stellt sich die Frage, ob es ausreichende Kandidaten für die Ortschaftsräte und <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

gibt.<br />

Abschließend erklärte Frau Müller, dass sie in der zurückliegenden Zeit nicht das Gefühl hatte, dass<br />

ein Ortsteil ins Hintertreffen geraten sei. Deshalb erachtet sie es auch nicht als zwingend notwendig<br />

Ortschaftsräte zu bilden, Ihrer Meinung nach wären Ortsbevollmächtigte in jedem Ortsteil ausreichend,<br />

um Missstände aufzudecken und für die Belange der Bürger Ansprechpartner zu sein.<br />

Was in den letzten beiden Jahren seit dem Zusammenschluss zusammengewachsen ist, würde durch<br />

die Neubildung der Ortschaftsräte wieder getrennt werden.<br />

Herr Reinboth erkundigte sich, ob der Ortschaftsrat für 2 Wahlperioden gewählt werden muss oder der<br />

Zeitraum begrenzt werden kann.<br />

Frau Müller erklärte, dass der Ortschaftsrat für den Zeitraum von 2014 bis 2019 gewählt werden kann,<br />

dann besteht die Möglichkeit, neu zu entscheiden.<br />

Herr Löwe als amtierender Ortsvorsteher nahm Bezug auf § 13 Abs. 7 des Entwurfes der<br />

Hauptsatzung und der darin enthaltenen Festlegung der Zuweisung der Aufgaben des Ortschaftsrates<br />

entsprechend § 76 SächsGem0.<br />

Daraus ergeben sich folgende Aufgeben:<br />

1. die Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen<br />

Einrichtungen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht,<br />

2. die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung<br />

und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft<br />

nicht hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen;<br />

3. die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Parkund<br />

Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht;<br />

4. die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft;<br />

5. die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums<br />

in der Ortschaft;<br />

6. die Information, Dokumentation und Repräsentation in Ortschaftsangelegenheiten.<br />

Aus dieser gesetzlichen Aufgabenstellung ergibt sich die Tatsachse, dass der Umfang der Aufgaben<br />

nicht durch eine Person, d.h., einem Ortsbevollmächtigten, zu bewältigen ist.<br />

Er erklärte weiter, dass Vertreter des Ortschaftsrates u.a. auch an Bauberatungen für Maßnahmen im<br />

Bereich Großtreben-Zwethau teilgenommen haben.<br />

Nach Ortschaftsratssitzungen hatte Herr Löwe dann einen Termin bei der Bürgermeisterin,wo die<br />

jeweiligen Probleme aus der Sitzung geschildert wurden.<br />

Bisher konnten bereits viele Vorhaben realisiert werden, es wurde Vieles bewegt und es fanden auch<br />

Ortsbegehungen in den Ortsteilen statt.<br />

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