Verbandsgemeinde Freinsheim - Urlaubsregion Freinsheim
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<strong>Freinsheim</strong> Donnerstag, den 18. Juli 2013 Seite 14<br />
genutzte Wohnimmobilien<br />
Seit dem 1. April 2013 werden die Mittel für den<br />
Bau oder Erwerb von Wohneigentum und die<br />
Modernisierung selbst genutzter Wohnimmobilien<br />
direkt von der landeseigenen Investitions- und<br />
Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vergeben.<br />
Anträge für die neuen „ISB-Darlehen Wohneigentum“<br />
und „ISB-Darlehen Modernisierung“ können<br />
über die Kreis- und Stadtverwaltungen bei der ISB<br />
gestellt werden.<br />
Das Wohnen in der eigenen Immobilie hat in<br />
Rheinland-Pfalz nach wie vor einen hohen Stellenwert,<br />
was die Wohneigentumsquote in Höhe von<br />
58 Prozent belegt. Damit liegt das Land auf Platz<br />
zwei im deutschlandweiten Vergleich. Durch die<br />
Erhöhung der Einkommensgrenzen wird der Kreis<br />
der Förderberechtigten erweitert, und dadurch<br />
werden etwa zwei Drittel der rheinland-pfälzischen<br />
Bevölkerung erreicht. Mit einem Zinssatz in Höhe<br />
von 2,45 Prozent p.a. bei einer Zinsfestschreibung<br />
von zehn Jahren bietet die ISB nachrangige Kredite<br />
zu erstrangigen Konditionen und bleibt wichtiger<br />
Finanzierungspartner der Kreditinstitute.<br />
Bis zu 100.000 Euro kann das Darlehen für den Bau<br />
oder Erwerb einer Wohnimmobilie betragen, in<br />
der Stadt Mainz bis zu 120.000 Euro. Modernisierungsmaßnahmen<br />
an Bestandsimmobilien von<br />
Haushalten bis zu vier Personen können mit Darlehen<br />
in Höhe von maximal 60.000 Euro gefördert<br />
werden. Beantragt werden die ISB-Darlehen über<br />
die zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen.<br />
Zuvor stellen die Verwaltungen Förderbestätigungen<br />
aus, die mit dem Antrag einzureichen sind.<br />
Mit dem Darlehen ermöglicht die ISB insbesondere<br />
jungen Familien das Wohnen in der eigenen<br />
Immobilie. Ebenso unterstützt sie die Anpassung<br />
der Wohnungsbestände an die Bedürfnisse älterer<br />
und behinderter Menschen, die Verbesserung der<br />
energetischen Standards sowie die Erhöhung des<br />
Gebrauchswertes der eigenen Immobilie.<br />
Informationen erteilt die Kreisverwaltung Bad<br />
Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad<br />
Dürkheim, Tel.: 06322/961-5009.<br />
Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung<br />
ist die Investitions- und Strukturbank<br />
Rheinland-Pfalz (ISB), Löwenhofstraße 1,<br />
55116 Mainz, Telefon 06131 6172-1991,<br />
E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de. Weitere Informationen<br />
im Internet unter www.isb.rlp.de.<br />
Aqua ZUMBA - Im Wasser tanzen!<br />
Brandneu im Landkreis Bad Dürkheim: Wem Bahnen<br />
ziehen zu langweilig ist, findet in Aqua<br />
ZUMBA die perfekte Alternative, um im Wasser fit<br />
zu werden. Zu heißen Rhythmen und internationalen<br />
Sounds werden die gezielten Sportübungen<br />
im Wasser ausgeführt. Somit ist Aqua ZUMBA auch<br />
ideal für Einsteiger und übergewichtige Menschen<br />
geeignet, deren Knochen und Gelenke bereits überstrapaziert<br />
sind und geschont werden müssen.<br />
Die Aqua ZUMBA Trainerin, Ria Sohn, ist vor allem<br />
davon begeistert, dass der ganze Körper gestrafft<br />
und trainiert wird, ohne die Anstrengung tatsächlich<br />
zu spüren. Neben der verbesserten Körperbeherrschung,<br />
Koordination und der Stärkung der<br />
Ausdauer, sorgt Aqua ZUMBA auf spaßige Weise<br />
dafür, die Fettverbrennung zu steigern.<br />
Der Kurs findet samstags, ab 20.07., jeweils 9 -<br />
9.45 im Freibad Deidesheim statt. Eine vorherige<br />
Anmeldung an der vhs Deidesheim unter 06326/<br />
980098 oder info@vhsdeidesheim.de ist erforderlich.<br />
Bitte beachten Sie: Kurse und Vorträge werden i.d.R.<br />
5 Tage vor Kursbeginn abgesagt (Bildungsfreistellungsmaßnahmen<br />
6 Wochen vor Kursbeginn), wenn<br />
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.<br />
Seminar zur Führungskompetenz<br />
Die Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim bietet ein<br />
Seminar für neue Führungskräfte an, um sich eine<br />
Woche lang mit Themen rund um Fach- und<br />
Führungskompetenz vertraut zu machen. Neben<br />
Fragen zur Führungsfähigkeit werden Kommunikation,<br />
Zeit-, Projekt- und Selbstmanagement die<br />
Schwerpunktthemen sein. Die einwöchige Veranstaltung<br />
kann als Bildungsfreistellung als auch privat<br />
gebucht werden. Sie findet vom 21. Oktober<br />
bis 25. Oktober von jeweils 9 bis 16.30 Uhr statt<br />
und kostet € 500,-. Anmeldeschluss ist der 10.<br />
September 2013. Anmeldung und weitere Infos<br />
unter 06322/961-2403.<br />
„Wenn die Aufsichtsbehörde nach dem Geldwäschebeauftragten<br />
fragt...“<br />
Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion<br />
(ADD) weist als Koordinierungsstelle<br />
der Geldwäscheprävention aus aktuellem<br />
Anlass erneut darauf hin, dass Unternehmen, die<br />
mit hochwertigen Gütern handeln, bis 31. Mai<br />
2013 den zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen<br />
den für ihr Unternehmen bestellten Geldwäschebeauftragten<br />
zu benennen haben. Zu diesem<br />
Zweck hatten die zuständigen Kommunen in<br />
Rheinland-Pfalz im Oktober 2012 durch Allgemeinverfügung<br />
die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten<br />
angeordnet.<br />
Grund hierfür war, dass der Missbrauch von Güterhändlern<br />
zu Zwecken der Geldwäsche eine erhebliche<br />
Bedrohung für die Integrität und Reputation<br />
des Wirtschaftsstandortes Deutschland und seiner<br />
Unternehmen darstellt. Dabei ist vielen Güterhändlern<br />
möglicherweise gar nicht bewusst, dass<br />
sie schnell und unbemerkt zu Opfern von Geldwäsche<br />
werden können und deshalb eine bevorzugte<br />
Adresse sind. Denn hochwertige Güter wie Autos,<br />
Yachten oder Flugzeuge, aber auch Schmuck,<br />
Designeruhren, Edelmetalle oder –steine, Antiquitäten<br />
oder Kunstgegenstände lassen sich nach<br />
dem Kauf schnell und in der Regel ohne größere<br />
Verluste weiterverkaufen. Und damit ist Geld, das<br />
aus Straftaten stammt oder der Terrorismusfinanzierung<br />
dienen soll, gewaschen.<br />
Wer der Pflicht einen Geldwäschebeauftragten zu<br />
bestellen noch nicht nachgekommen ist, sollte dies<br />
umgehend tun, da ansonsten ein Zwangsgeld von<br />
5.000 Euro verhängt werden kann. Kontrolliert<br />
werden die Unternehmenspflichten nach dem<br />
Geldwäschegesetz in Rheinland-Pfalz bereits seit<br />
Mitte letzten Jahres. Nach Abschluss der fast zweijährigen<br />
Informationsphase der verpflichteten<br />
Unternehmen wird die Kontrolldichte nunmehr<br />
verschärft.<br />
Hintergrund:<br />
Der Geldwäschebeauftragte ist im Unternehmen<br />
für die Umsetzung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz<br />
verantwortlich und soll zudem als<br />
Kontaktperson zu den Aufsichts- und Ermittlungsbehörden<br />
fungieren.<br />
Insbesondere Unternehmen, die mit Edelmetallen<br />
(beispielsweise Gold, Silber und Platin), Edelsteinen,<br />
Schmuck und Uhren, Kunst und Antiquitäten,<br />
Kraftfahrzeugen, Schiffen, Motorbooten und Luftfahrzeugen<br />
handeln, müssen einen solchen Beauftragten<br />
bestellen, sofern mindestens zehn Mitarbeiter<br />
beschäftigt werden und mindestens einmal<br />
im Jahr Bargeld im Wert von 15.000 Euro oder<br />
mehr angenommen wird.<br />
Erforderlich ist die Mitteilung der beruflichen Kontaktdaten,<br />
insbesondere Name, Vorname, Anschrift,<br />
Telefon, E-Mail-Adresse, unter denen der<br />
Geldwäschebeauftragte während der üblichen<br />
Geschäftszeiten erreichbar ist. Änderungen sind<br />
unverzüglich mitzuteilen.<br />
Nähere Informationen, insbesondere dazu, welche<br />
Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die<br />
Bestellung eines Geldwäschebeauftragten erforderlich<br />
wird, können bei der zuständigen Kreisund<br />
Stadtverwaltung angefordert werden oder<br />
sind auf der Homepage der ADD –<br />
www.add.rlp.de – zugänglich.<br />
Luftdicht ist Pflicht<br />
Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz<br />
(VZ-RLP / 9.07.2013) Die Luftdichtheit von Gebäuden<br />
hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen.<br />
Einen großen Sprung gab es dabei in<br />
den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts als<br />
viele einfachverglaste Fenster ohne Dichtungen<br />
gegen zweifachverglaste Fenster mit eingebauten<br />
Lippendichtungen ausgetauscht wurden. Seit der<br />
Wärmeschutzverordnung 1995 schreibt der<br />
Gesetzgeber sogar vor, dass Gebäude nach dem<br />
Stand der Technik dauerhaft luftdicht auszuführen<br />
sind. Viele Neubauinteressierte fürchten in diesem<br />
Zusammenhang, dass zu dichte Gebäude zu<br />
schlechter Raumluftqualität und zu Feuchte- und<br />
Schimmelproblemen führen. Diese Angst ist<br />
jedoch völlig unbegründet.<br />
Der für ein angenehmes Raumklima notwendige<br />
Luftaustausch lässt sich nicht unkontrolliert über<br />
Fugen und Ritze in der Gebäudehülle bewerkstelligen.<br />
Eine Lüftung über die Fenster und Türen oder<br />
über eine Lüftungsanlage ist daher immer erforderlich.<br />
Ein ständiger Luftzug durch Lecks im<br />
Baukörper kann dagegen zu Unbehaglichkeiten in<br />
den Wohnräumen führen. Gleichzeitig kann die<br />
feuchte warme Luft auf dem Weg durch Fugen<br />
nach draußen so weit abkühlen, dass die Feuchtigkeit<br />
im Bauteil kondensiert. Schäden in den Außenbauteilen<br />
des Hauses können dann die langfristige<br />
Konsequenz sein.<br />
Daher sollte bei der Planung eines Hauses ein Konzept<br />
für die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle<br />
erstellt werden, das sämtlichen Handwerkern<br />
ausgehändigt wird. Zur Überprüfung der Ausführungsqualität<br />
sollte dann ein so genannter Luftdichtheitstest<br />
durchgeführt werden. Dabei wird<br />
ein großer Ventilator mit Hilfe eines Folienrahmens<br />
in eine Außentür eingebaut. Nachdem sämtliche<br />
Öffnungen in der Gebäudehülle geschlossen wurden,<br />
wird ein leichter Unterdruck erzeugt und<br />
gleichzeitig die über die Hülle nachströmende<br />
Luftmenge gemessen. Dieser Wert liefert eine Aussage<br />
über die Dichtheit der Hülle. Gleichzeitig<br />
kann man bei überhöhten Werten auf Lecksuche<br />
gehen und die undichten Stellen nachbessern.<br />
Wenn bei der Auftragsvergabe ein solcher Luftdichtheitstest<br />
vereinbart wird, und alle Handwerker<br />
darüber Bescheid wissen, steigt erfahrungsgemäß<br />
die Ausführungsqualität auf der Baustelle.<br />
Weitere Informationen zur luftdichten Bauweise<br />
sowie zu allen Fragen des Energiesparens im Haus<br />
erhält man bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale<br />
RLP in einem Beratungsgespräch nach<br />
telefonischer Voranmeldung.<br />
Die Energieberaterin hat in Bad Dürkheim am<br />
Donnerstag, dem 25.07.13 von 14 bis 18 Uhr<br />
Sprechstunde in der Kreisverwaltung, Philipp-<br />
Fauth-Str. 11. Die Beratungsgespräche sind kostenlos.<br />
Voranmeldung unter 0 63 22/961-5009. VZ-RLP<br />
Für weitere Informationen und einen kostenlosen<br />
Beratungstermin:<br />
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600<br />
(kostenlos)