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Verbandsgemeinde Freinsheim - Urlaubsregion Freinsheim

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<strong>Freinsheim</strong> Donnerstag, den 18. Juli 2013 Seite 14<br />

genutzte Wohnimmobilien<br />

Seit dem 1. April 2013 werden die Mittel für den<br />

Bau oder Erwerb von Wohneigentum und die<br />

Modernisierung selbst genutzter Wohnimmobilien<br />

direkt von der landeseigenen Investitions- und<br />

Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vergeben.<br />

Anträge für die neuen „ISB-Darlehen Wohneigentum“<br />

und „ISB-Darlehen Modernisierung“ können<br />

über die Kreis- und Stadtverwaltungen bei der ISB<br />

gestellt werden.<br />

Das Wohnen in der eigenen Immobilie hat in<br />

Rheinland-Pfalz nach wie vor einen hohen Stellenwert,<br />

was die Wohneigentumsquote in Höhe von<br />

58 Prozent belegt. Damit liegt das Land auf Platz<br />

zwei im deutschlandweiten Vergleich. Durch die<br />

Erhöhung der Einkommensgrenzen wird der Kreis<br />

der Förderberechtigten erweitert, und dadurch<br />

werden etwa zwei Drittel der rheinland-pfälzischen<br />

Bevölkerung erreicht. Mit einem Zinssatz in Höhe<br />

von 2,45 Prozent p.a. bei einer Zinsfestschreibung<br />

von zehn Jahren bietet die ISB nachrangige Kredite<br />

zu erstrangigen Konditionen und bleibt wichtiger<br />

Finanzierungspartner der Kreditinstitute.<br />

Bis zu 100.000 Euro kann das Darlehen für den Bau<br />

oder Erwerb einer Wohnimmobilie betragen, in<br />

der Stadt Mainz bis zu 120.000 Euro. Modernisierungsmaßnahmen<br />

an Bestandsimmobilien von<br />

Haushalten bis zu vier Personen können mit Darlehen<br />

in Höhe von maximal 60.000 Euro gefördert<br />

werden. Beantragt werden die ISB-Darlehen über<br />

die zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen.<br />

Zuvor stellen die Verwaltungen Förderbestätigungen<br />

aus, die mit dem Antrag einzureichen sind.<br />

Mit dem Darlehen ermöglicht die ISB insbesondere<br />

jungen Familien das Wohnen in der eigenen<br />

Immobilie. Ebenso unterstützt sie die Anpassung<br />

der Wohnungsbestände an die Bedürfnisse älterer<br />

und behinderter Menschen, die Verbesserung der<br />

energetischen Standards sowie die Erhöhung des<br />

Gebrauchswertes der eigenen Immobilie.<br />

Informationen erteilt die Kreisverwaltung Bad<br />

Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad<br />

Dürkheim, Tel.: 06322/961-5009.<br />

Ansprechpartner für alle Fragen der Wohnraumförderung<br />

ist die Investitions- und Strukturbank<br />

Rheinland-Pfalz (ISB), Löwenhofstraße 1,<br />

55116 Mainz, Telefon 06131 6172-1991,<br />

E-Mail: wohnraum@isb.rlp.de. Weitere Informationen<br />

im Internet unter www.isb.rlp.de.<br />

Aqua ZUMBA - Im Wasser tanzen!<br />

Brandneu im Landkreis Bad Dürkheim: Wem Bahnen<br />

ziehen zu langweilig ist, findet in Aqua<br />

ZUMBA die perfekte Alternative, um im Wasser fit<br />

zu werden. Zu heißen Rhythmen und internationalen<br />

Sounds werden die gezielten Sportübungen<br />

im Wasser ausgeführt. Somit ist Aqua ZUMBA auch<br />

ideal für Einsteiger und übergewichtige Menschen<br />

geeignet, deren Knochen und Gelenke bereits überstrapaziert<br />

sind und geschont werden müssen.<br />

Die Aqua ZUMBA Trainerin, Ria Sohn, ist vor allem<br />

davon begeistert, dass der ganze Körper gestrafft<br />

und trainiert wird, ohne die Anstrengung tatsächlich<br />

zu spüren. Neben der verbesserten Körperbeherrschung,<br />

Koordination und der Stärkung der<br />

Ausdauer, sorgt Aqua ZUMBA auf spaßige Weise<br />

dafür, die Fettverbrennung zu steigern.<br />

Der Kurs findet samstags, ab 20.07., jeweils 9 -<br />

9.45 im Freibad Deidesheim statt. Eine vorherige<br />

Anmeldung an der vhs Deidesheim unter 06326/<br />

980098 oder info@vhsdeidesheim.de ist erforderlich.<br />

Bitte beachten Sie: Kurse und Vorträge werden i.d.R.<br />

5 Tage vor Kursbeginn abgesagt (Bildungsfreistellungsmaßnahmen<br />

6 Wochen vor Kursbeginn), wenn<br />

die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.<br />

Seminar zur Führungskompetenz<br />

Die Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim bietet ein<br />

Seminar für neue Führungskräfte an, um sich eine<br />

Woche lang mit Themen rund um Fach- und<br />

Führungskompetenz vertraut zu machen. Neben<br />

Fragen zur Führungsfähigkeit werden Kommunikation,<br />

Zeit-, Projekt- und Selbstmanagement die<br />

Schwerpunktthemen sein. Die einwöchige Veranstaltung<br />

kann als Bildungsfreistellung als auch privat<br />

gebucht werden. Sie findet vom 21. Oktober<br />

bis 25. Oktober von jeweils 9 bis 16.30 Uhr statt<br />

und kostet € 500,-. Anmeldeschluss ist der 10.<br />

September 2013. Anmeldung und weitere Infos<br />

unter 06322/961-2403.<br />

„Wenn die Aufsichtsbehörde nach dem Geldwäschebeauftragten<br />

fragt...“<br />

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion<br />

(ADD) weist als Koordinierungsstelle<br />

der Geldwäscheprävention aus aktuellem<br />

Anlass erneut darauf hin, dass Unternehmen, die<br />

mit hochwertigen Gütern handeln, bis 31. Mai<br />

2013 den zuständigen Kreis- und Stadtverwaltungen<br />

den für ihr Unternehmen bestellten Geldwäschebeauftragten<br />

zu benennen haben. Zu diesem<br />

Zweck hatten die zuständigen Kommunen in<br />

Rheinland-Pfalz im Oktober 2012 durch Allgemeinverfügung<br />

die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten<br />

angeordnet.<br />

Grund hierfür war, dass der Missbrauch von Güterhändlern<br />

zu Zwecken der Geldwäsche eine erhebliche<br />

Bedrohung für die Integrität und Reputation<br />

des Wirtschaftsstandortes Deutschland und seiner<br />

Unternehmen darstellt. Dabei ist vielen Güterhändlern<br />

möglicherweise gar nicht bewusst, dass<br />

sie schnell und unbemerkt zu Opfern von Geldwäsche<br />

werden können und deshalb eine bevorzugte<br />

Adresse sind. Denn hochwertige Güter wie Autos,<br />

Yachten oder Flugzeuge, aber auch Schmuck,<br />

Designeruhren, Edelmetalle oder –steine, Antiquitäten<br />

oder Kunstgegenstände lassen sich nach<br />

dem Kauf schnell und in der Regel ohne größere<br />

Verluste weiterverkaufen. Und damit ist Geld, das<br />

aus Straftaten stammt oder der Terrorismusfinanzierung<br />

dienen soll, gewaschen.<br />

Wer der Pflicht einen Geldwäschebeauftragten zu<br />

bestellen noch nicht nachgekommen ist, sollte dies<br />

umgehend tun, da ansonsten ein Zwangsgeld von<br />

5.000 Euro verhängt werden kann. Kontrolliert<br />

werden die Unternehmenspflichten nach dem<br />

Geldwäschegesetz in Rheinland-Pfalz bereits seit<br />

Mitte letzten Jahres. Nach Abschluss der fast zweijährigen<br />

Informationsphase der verpflichteten<br />

Unternehmen wird die Kontrolldichte nunmehr<br />

verschärft.<br />

Hintergrund:<br />

Der Geldwäschebeauftragte ist im Unternehmen<br />

für die Umsetzung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz<br />

verantwortlich und soll zudem als<br />

Kontaktperson zu den Aufsichts- und Ermittlungsbehörden<br />

fungieren.<br />

Insbesondere Unternehmen, die mit Edelmetallen<br />

(beispielsweise Gold, Silber und Platin), Edelsteinen,<br />

Schmuck und Uhren, Kunst und Antiquitäten,<br />

Kraftfahrzeugen, Schiffen, Motorbooten und Luftfahrzeugen<br />

handeln, müssen einen solchen Beauftragten<br />

bestellen, sofern mindestens zehn Mitarbeiter<br />

beschäftigt werden und mindestens einmal<br />

im Jahr Bargeld im Wert von 15.000 Euro oder<br />

mehr angenommen wird.<br />

Erforderlich ist die Mitteilung der beruflichen Kontaktdaten,<br />

insbesondere Name, Vorname, Anschrift,<br />

Telefon, E-Mail-Adresse, unter denen der<br />

Geldwäschebeauftragte während der üblichen<br />

Geschäftszeiten erreichbar ist. Änderungen sind<br />

unverzüglich mitzuteilen.<br />

Nähere Informationen, insbesondere dazu, welche<br />

Voraussetzungen vorliegen müssen, damit die<br />

Bestellung eines Geldwäschebeauftragten erforderlich<br />

wird, können bei der zuständigen Kreisund<br />

Stadtverwaltung angefordert werden oder<br />

sind auf der Homepage der ADD –<br />

www.add.rlp.de – zugänglich.<br />

Luftdicht ist Pflicht<br />

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz<br />

(VZ-RLP / 9.07.2013) Die Luftdichtheit von Gebäuden<br />

hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen.<br />

Einen großen Sprung gab es dabei in<br />

den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts als<br />

viele einfachverglaste Fenster ohne Dichtungen<br />

gegen zweifachverglaste Fenster mit eingebauten<br />

Lippendichtungen ausgetauscht wurden. Seit der<br />

Wärmeschutzverordnung 1995 schreibt der<br />

Gesetzgeber sogar vor, dass Gebäude nach dem<br />

Stand der Technik dauerhaft luftdicht auszuführen<br />

sind. Viele Neubauinteressierte fürchten in diesem<br />

Zusammenhang, dass zu dichte Gebäude zu<br />

schlechter Raumluftqualität und zu Feuchte- und<br />

Schimmelproblemen führen. Diese Angst ist<br />

jedoch völlig unbegründet.<br />

Der für ein angenehmes Raumklima notwendige<br />

Luftaustausch lässt sich nicht unkontrolliert über<br />

Fugen und Ritze in der Gebäudehülle bewerkstelligen.<br />

Eine Lüftung über die Fenster und Türen oder<br />

über eine Lüftungsanlage ist daher immer erforderlich.<br />

Ein ständiger Luftzug durch Lecks im<br />

Baukörper kann dagegen zu Unbehaglichkeiten in<br />

den Wohnräumen führen. Gleichzeitig kann die<br />

feuchte warme Luft auf dem Weg durch Fugen<br />

nach draußen so weit abkühlen, dass die Feuchtigkeit<br />

im Bauteil kondensiert. Schäden in den Außenbauteilen<br />

des Hauses können dann die langfristige<br />

Konsequenz sein.<br />

Daher sollte bei der Planung eines Hauses ein Konzept<br />

für die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle<br />

erstellt werden, das sämtlichen Handwerkern<br />

ausgehändigt wird. Zur Überprüfung der Ausführungsqualität<br />

sollte dann ein so genannter Luftdichtheitstest<br />

durchgeführt werden. Dabei wird<br />

ein großer Ventilator mit Hilfe eines Folienrahmens<br />

in eine Außentür eingebaut. Nachdem sämtliche<br />

Öffnungen in der Gebäudehülle geschlossen wurden,<br />

wird ein leichter Unterdruck erzeugt und<br />

gleichzeitig die über die Hülle nachströmende<br />

Luftmenge gemessen. Dieser Wert liefert eine Aussage<br />

über die Dichtheit der Hülle. Gleichzeitig<br />

kann man bei überhöhten Werten auf Lecksuche<br />

gehen und die undichten Stellen nachbessern.<br />

Wenn bei der Auftragsvergabe ein solcher Luftdichtheitstest<br />

vereinbart wird, und alle Handwerker<br />

darüber Bescheid wissen, steigt erfahrungsgemäß<br />

die Ausführungsqualität auf der Baustelle.<br />

Weitere Informationen zur luftdichten Bauweise<br />

sowie zu allen Fragen des Energiesparens im Haus<br />

erhält man bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale<br />

RLP in einem Beratungsgespräch nach<br />

telefonischer Voranmeldung.<br />

Die Energieberaterin hat in Bad Dürkheim am<br />

Donnerstag, dem 25.07.13 von 14 bis 18 Uhr<br />

Sprechstunde in der Kreisverwaltung, Philipp-<br />

Fauth-Str. 11. Die Beratungsgespräche sind kostenlos.<br />

Voranmeldung unter 0 63 22/961-5009. VZ-RLP<br />

Für weitere Informationen und einen kostenlosen<br />

Beratungstermin:<br />

Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600<br />

(kostenlos)

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