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Verbandsgemeinde Freinsheim - Urlaubsregion Freinsheim

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Seite 3 Donnerstag, den 18. Juli 2013 <strong>Freinsheim</strong><br />

Bürgerbusverein spendet Preisgeld für die Jugend in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong><br />

Der Bürgerbusverein der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong> unterstützt<br />

die Kinder- und Jugendarbeit in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> mit<br />

2000 Euro. Dieser Betrag entspricht dem Preisgeld, das der Verein<br />

bei der Verleihung des „Brückenpreises für bürgerschaftliches<br />

Engagement“ durch Ministerpräsident Kurt Beck im Dezember<br />

2012 erhalten hatte.<br />

Die 1. Vorsitzende des Bürgerbusvereins, Maria Drewitz, begrüßte<br />

bei der Spendenübergabe an den Trägerverein „Haus der Jugend<br />

<strong>Freinsheim</strong> e.V.“ am 24. Juni 2013 den Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Wolfgang Quante, die Erste Beigeordnete Elke<br />

Schanzenbächer und die Leiterin der Beratungsstelle für allein<br />

Erziehende, Frauen und Mädchen, Ingeborg Aldenhoven-Krauß.<br />

Diese nahm - in Anwesenheit der beiden Bürgerbusfahrer Jutta<br />

Becker und Rudolf Fischer - stellvertretend für die übrigen Mitarbeiter<br />

des Trägervereins die Spende entgegen.<br />

Die Zuwendung kommt den vielfältigen Betreuungsangeboten des<br />

Trägervereins (Haus der Jugend <strong>Freinsheim</strong>, Kinder- und Jugendtreff<br />

in Weisenheim am Berg, Spielmobil und offene Jugendarbeit<br />

in den einzelnen Ortsgemeinden, Beratungsstelle für allein Erziehende,<br />

Frauen und Mädchen) zu Gute. Die Verantwortlichen werden<br />

vor allem Spiele und Spielgeräte anschaffen, die die Motorik<br />

und Bewegung der Kinder und Jugendlichen fördern.<br />

Der Trägerverein dankt dem Bürgerbusverein für die großzügige Spende:<br />

(v.li.) Bürgermeister Wolfgang Quante, Ingeborg Aldenhoven Krauß, Jutta Becker,<br />

Erste Beigeordnete Elke Schanzenbächer, Maria Drewitz und Rudolf Fischer.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Freinsheim</strong><br />

Amtliche Nachrichten<br />

Kontaktdaten zur <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Freinsheim</strong> siehe Seite 2<br />

Ganztägige Schließung<br />

des Bürgerbüros<br />

am Dienstag 30.07.2013<br />

Aufgrund einer EDV-Umstellung ist das Bürgerbüro<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Freinsheim</strong><br />

am 30.07.2013 ganztägig geschlossen.<br />

Wir bitten insbesondere zu beachten, dass an<br />

diesem Tag weder Pässe noch Personalausweise<br />

beantragt bzw. abgeholt werden können.<br />

Auch melderechtliche Angelegenheiten können<br />

aufgrund der technischen Umstellung<br />

nicht bearbeitet werden.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

der Vereinbarung über die Gründung einer<br />

gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

(AöR) ENERPROWIND<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n <strong>Freinsheim</strong> und Hettenleidelheim<br />

und die Ortsgemeinden Altleiningen<br />

und Dackenheim vereinbaren entsprechend den<br />

Bestimmungen des § 14 a des Landesgesetzes über<br />

die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) die<br />

Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen<br />

Rechts (AöR), die den Namen ENERPRO-<br />

WIND trägt.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Hettenleidelheim hat in seiner Sitzung am<br />

22.05.2013 der Gründung der AöR und der<br />

Anstaltssatzung zugestimmt.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Freinsheim</strong> hat in seiner Sitzung am 10.06.2013<br />

der Gründung der AöR und der Anstaltssatzung<br />

zugestimmt.<br />

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Dackenheim<br />

hat in seiner Sitzung am 27.05.2013 der<br />

Gründung der AöR und der Anstaltssatzung zugestimmt.<br />

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Altleiningen<br />

hat in seiner Sitzung am 11.06.2013 der<br />

Gründung der AöR und der Anstaltssatzung zugestimmt.<br />

Die gemeinsame AöR soll mit Wirkung vom<br />

25.06.2013 gegründet werden und ihre Arbeit<br />

aufnehmen.<br />

Entsprechend § 14 b in Verbindung mit § 14 a<br />

Abs.1 Satz 2 KomZG wird der Wortlaut der Satzung<br />

der gemeinsamen kommunalen Anstalt wie<br />

folgt festgelegt:<br />

Satzung für die gemeinsame Anstalt des<br />

öffentlichen Rechtes (AöR) ENERPROWIND<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n <strong>Freinsheim</strong><br />

und Hettenleidelheim und der<br />

Ortsgemeinden Altleiningen und Dackenheim<br />

Aufgrund der §§ 24 und 86 a der Gemeindeordnung<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert<br />

durch Art. 1 des Gesetzes vom 2.3.2006 (GVBl. S<br />

57) sowie der § 14a und 14 b des Landesgesetzes<br />

über die kommunale Zusammenarbeit vom<br />

22.12.1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch<br />

Art. 4 des 1. Landesgesetzes zur Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform vom 28.09.2010 (GVBl.S. 272)<br />

haben der Rat der Ortsgemeinde Dackenheim und<br />

der Rat der Ortsgemeinde Altleiningen, sowie der<br />

Rat der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong> und der Rat<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Hettenleidelheim in jeweils<br />

getrennten Sitzungen die folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Rechtsform, Name, Sitz, Stammkapital und<br />

Wirkungsbereich<br />

(1) Die Anstalt führt den Namen „ENERPROWIND“<br />

mit dem Zusatz „Anstalt des öffentlichen Rechts<br />

(AöR)“. Sie tritt unter diesem Namen im gesamten<br />

Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. Die Kurzbezeichnung<br />

lautet „ENERPROWIND“.<br />

(2) Die „ENERPROWIND“ ist eine gemeinsame Einrichtung<br />

in der Trägerschaft der Ortsgemeinde<br />

Dackenheim und der Ortsgemeinde Altleiningen,<br />

sowie der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong> und der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> Hettenleidelheim, sowie der<br />

im § 13 genannten Gemeinden, soweit sie fristgerecht<br />

ihren Beitritt zur „ENERPROWIND“ erklärt<br />

haben. Die Anstalt wird durch Neubildung nach<br />

Maßgabe der näheren Bestimmungen dieser Satzung<br />

in der Rechtsform einer gemeinsamen rechtsfähigen<br />

Anstalt des öffentlichen Rechts (Anstalt)<br />

gegründet.<br />

(3) Die Anstalt hat ihren Sitz in <strong>Freinsheim</strong>.<br />

(4) Das Stammkapital beträgt 34.000 € (in Worten:<br />

vierunddreißigtausend Euro). Auf das Stammkapital<br />

zahlen die Ortsgemeinden Dackenheim<br />

und Altleiningen, sowie die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

<strong>Freinsheim</strong> und Hettenleidelheim jeweils eine Einlage<br />

in Höhe von 1.000 € (in Worten: eintausend<br />

Euro).<br />

(5) Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n <strong>Freinsheim</strong> und Hettenleidelheim<br />

zahlen zusätzlich jeweils eine Einlage<br />

in Höhe von 15.000 € (in Worten: fünfzehntausend<br />

Euro) ein. Die beiden <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

halten mit diesen jeweils 15.000 € die auf die in<br />

§ 13 genannten Gebietskörperschaften entfallenden<br />

Anteile treuhänderisch bis zu deren Eintritt,<br />

längstens bis zum 30.12.2013. Anhand der<br />

treuhänderisch gehaltenen Anteile ergeben sich<br />

bis zum 30.12.2013 keine Auswirkungen auf die<br />

Stimmrechte. Nach Ablauf der vorgenannten Frist<br />

werden die treuhänderisch gehaltenen Anteile so<br />

verteilt, dass auf alle Anstaltsmitglieder der gleiche<br />

Anteil am Stammkapital entfällt. Die beiden <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

sind in Höhe des übernommenen<br />

Nennbetrages der Anteile finanziell zu entschädigen.<br />

(6) Jeder Träger im Sinne dieser Satzung hat ein<br />

Stimmrecht.<br />

(7) Denjenigen im §13 genannten Gebietskörperschaften,<br />

die zum Zeitpunkt der Gründung der<br />

„ENERPROWIND“ nicht beigetreten sind, steht das<br />

Recht zu, binnen einer Frist bis zum 30.12.2013<br />

die Aufnahme in diese Anstalt mit gleichen Rechten<br />

und Pflichten zu verlangen. Die im § 1 Abs. 4<br />

genannten Gründungsmitglieder erklären insoweit<br />

die Zustimmung zur Aufnahme dieser Mitglieder<br />

in die Anstalt.<br />

(8) Die an der „ENERPROWIND“ beteiligten Gebietskörperschaften<br />

sind Gewährsträger der An-

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