Verbandsgemeinde Freinsheim - Urlaubsregion Freinsheim
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Seite 3 Donnerstag, den 18. Juli 2013 <strong>Freinsheim</strong><br />
Bürgerbusverein spendet Preisgeld für die Jugend in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong><br />
Der Bürgerbusverein der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong> unterstützt<br />
die Kinder- und Jugendarbeit in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> mit<br />
2000 Euro. Dieser Betrag entspricht dem Preisgeld, das der Verein<br />
bei der Verleihung des „Brückenpreises für bürgerschaftliches<br />
Engagement“ durch Ministerpräsident Kurt Beck im Dezember<br />
2012 erhalten hatte.<br />
Die 1. Vorsitzende des Bürgerbusvereins, Maria Drewitz, begrüßte<br />
bei der Spendenübergabe an den Trägerverein „Haus der Jugend<br />
<strong>Freinsheim</strong> e.V.“ am 24. Juni 2013 den Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Wolfgang Quante, die Erste Beigeordnete Elke<br />
Schanzenbächer und die Leiterin der Beratungsstelle für allein<br />
Erziehende, Frauen und Mädchen, Ingeborg Aldenhoven-Krauß.<br />
Diese nahm - in Anwesenheit der beiden Bürgerbusfahrer Jutta<br />
Becker und Rudolf Fischer - stellvertretend für die übrigen Mitarbeiter<br />
des Trägervereins die Spende entgegen.<br />
Die Zuwendung kommt den vielfältigen Betreuungsangeboten des<br />
Trägervereins (Haus der Jugend <strong>Freinsheim</strong>, Kinder- und Jugendtreff<br />
in Weisenheim am Berg, Spielmobil und offene Jugendarbeit<br />
in den einzelnen Ortsgemeinden, Beratungsstelle für allein Erziehende,<br />
Frauen und Mädchen) zu Gute. Die Verantwortlichen werden<br />
vor allem Spiele und Spielgeräte anschaffen, die die Motorik<br />
und Bewegung der Kinder und Jugendlichen fördern.<br />
Der Trägerverein dankt dem Bürgerbusverein für die großzügige Spende:<br />
(v.li.) Bürgermeister Wolfgang Quante, Ingeborg Aldenhoven Krauß, Jutta Becker,<br />
Erste Beigeordnete Elke Schanzenbächer, Maria Drewitz und Rudolf Fischer.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Freinsheim</strong><br />
Amtliche Nachrichten<br />
Kontaktdaten zur <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Freinsheim</strong> siehe Seite 2<br />
Ganztägige Schließung<br />
des Bürgerbüros<br />
am Dienstag 30.07.2013<br />
Aufgrund einer EDV-Umstellung ist das Bürgerbüro<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Freinsheim</strong><br />
am 30.07.2013 ganztägig geschlossen.<br />
Wir bitten insbesondere zu beachten, dass an<br />
diesem Tag weder Pässe noch Personalausweise<br />
beantragt bzw. abgeholt werden können.<br />
Auch melderechtliche Angelegenheiten können<br />
aufgrund der technischen Umstellung<br />
nicht bearbeitet werden.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
der Vereinbarung über die Gründung einer<br />
gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
(AöR) ENERPROWIND<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n <strong>Freinsheim</strong> und Hettenleidelheim<br />
und die Ortsgemeinden Altleiningen<br />
und Dackenheim vereinbaren entsprechend den<br />
Bestimmungen des § 14 a des Landesgesetzes über<br />
die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) die<br />
Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen<br />
Rechts (AöR), die den Namen ENERPRO-<br />
WIND trägt.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Hettenleidelheim hat in seiner Sitzung am<br />
22.05.2013 der Gründung der AöR und der<br />
Anstaltssatzung zugestimmt.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Freinsheim</strong> hat in seiner Sitzung am 10.06.2013<br />
der Gründung der AöR und der Anstaltssatzung<br />
zugestimmt.<br />
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Dackenheim<br />
hat in seiner Sitzung am 27.05.2013 der<br />
Gründung der AöR und der Anstaltssatzung zugestimmt.<br />
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Altleiningen<br />
hat in seiner Sitzung am 11.06.2013 der<br />
Gründung der AöR und der Anstaltssatzung zugestimmt.<br />
Die gemeinsame AöR soll mit Wirkung vom<br />
25.06.2013 gegründet werden und ihre Arbeit<br />
aufnehmen.<br />
Entsprechend § 14 b in Verbindung mit § 14 a<br />
Abs.1 Satz 2 KomZG wird der Wortlaut der Satzung<br />
der gemeinsamen kommunalen Anstalt wie<br />
folgt festgelegt:<br />
Satzung für die gemeinsame Anstalt des<br />
öffentlichen Rechtes (AöR) ENERPROWIND<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n <strong>Freinsheim</strong><br />
und Hettenleidelheim und der<br />
Ortsgemeinden Altleiningen und Dackenheim<br />
Aufgrund der §§ 24 und 86 a der Gemeindeordnung<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert<br />
durch Art. 1 des Gesetzes vom 2.3.2006 (GVBl. S<br />
57) sowie der § 14a und 14 b des Landesgesetzes<br />
über die kommunale Zusammenarbeit vom<br />
22.12.1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch<br />
Art. 4 des 1. Landesgesetzes zur Kommunal- und<br />
Verwaltungsreform vom 28.09.2010 (GVBl.S. 272)<br />
haben der Rat der Ortsgemeinde Dackenheim und<br />
der Rat der Ortsgemeinde Altleiningen, sowie der<br />
Rat der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong> und der Rat<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Hettenleidelheim in jeweils<br />
getrennten Sitzungen die folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1 Rechtsform, Name, Sitz, Stammkapital und<br />
Wirkungsbereich<br />
(1) Die Anstalt führt den Namen „ENERPROWIND“<br />
mit dem Zusatz „Anstalt des öffentlichen Rechts<br />
(AöR)“. Sie tritt unter diesem Namen im gesamten<br />
Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. Die Kurzbezeichnung<br />
lautet „ENERPROWIND“.<br />
(2) Die „ENERPROWIND“ ist eine gemeinsame Einrichtung<br />
in der Trägerschaft der Ortsgemeinde<br />
Dackenheim und der Ortsgemeinde Altleiningen,<br />
sowie der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Freinsheim</strong> und der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> Hettenleidelheim, sowie der<br />
im § 13 genannten Gemeinden, soweit sie fristgerecht<br />
ihren Beitritt zur „ENERPROWIND“ erklärt<br />
haben. Die Anstalt wird durch Neubildung nach<br />
Maßgabe der näheren Bestimmungen dieser Satzung<br />
in der Rechtsform einer gemeinsamen rechtsfähigen<br />
Anstalt des öffentlichen Rechts (Anstalt)<br />
gegründet.<br />
(3) Die Anstalt hat ihren Sitz in <strong>Freinsheim</strong>.<br />
(4) Das Stammkapital beträgt 34.000 € (in Worten:<br />
vierunddreißigtausend Euro). Auf das Stammkapital<br />
zahlen die Ortsgemeinden Dackenheim<br />
und Altleiningen, sowie die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
<strong>Freinsheim</strong> und Hettenleidelheim jeweils eine Einlage<br />
in Höhe von 1.000 € (in Worten: eintausend<br />
Euro).<br />
(5) Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n <strong>Freinsheim</strong> und Hettenleidelheim<br />
zahlen zusätzlich jeweils eine Einlage<br />
in Höhe von 15.000 € (in Worten: fünfzehntausend<br />
Euro) ein. Die beiden <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
halten mit diesen jeweils 15.000 € die auf die in<br />
§ 13 genannten Gebietskörperschaften entfallenden<br />
Anteile treuhänderisch bis zu deren Eintritt,<br />
längstens bis zum 30.12.2013. Anhand der<br />
treuhänderisch gehaltenen Anteile ergeben sich<br />
bis zum 30.12.2013 keine Auswirkungen auf die<br />
Stimmrechte. Nach Ablauf der vorgenannten Frist<br />
werden die treuhänderisch gehaltenen Anteile so<br />
verteilt, dass auf alle Anstaltsmitglieder der gleiche<br />
Anteil am Stammkapital entfällt. Die beiden <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
sind in Höhe des übernommenen<br />
Nennbetrages der Anteile finanziell zu entschädigen.<br />
(6) Jeder Träger im Sinne dieser Satzung hat ein<br />
Stimmrecht.<br />
(7) Denjenigen im §13 genannten Gebietskörperschaften,<br />
die zum Zeitpunkt der Gründung der<br />
„ENERPROWIND“ nicht beigetreten sind, steht das<br />
Recht zu, binnen einer Frist bis zum 30.12.2013<br />
die Aufnahme in diese Anstalt mit gleichen Rechten<br />
und Pflichten zu verlangen. Die im § 1 Abs. 4<br />
genannten Gründungsmitglieder erklären insoweit<br />
die Zustimmung zur Aufnahme dieser Mitglieder<br />
in die Anstalt.<br />
(8) Die an der „ENERPROWIND“ beteiligten Gebietskörperschaften<br />
sind Gewährsträger der An-