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Amtsblatt Ortrand_Februar 2012_korrekur.p65 - Amt Ortrand

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<strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong><br />

für das<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong><br />

23. Jahrgang <strong>Ortrand</strong>, den 01. <strong>Februar</strong> 2013 Ausgabe 02/2013<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

• Bauland im <strong>Amt</strong>sbereich <strong>Ortrand</strong><br />

• Beschlüsse der Sitzung der GV Kroppen<br />

vom 17.12.<strong>2012</strong><br />

• Beschlüsse der Sitzung der GV Frauendorf<br />

vom 18.12.<strong>2012</strong><br />

• Stellenausschreibung der Gemeinde Kroppen<br />

• Stellenausschreibung der Gemeinde Kroppen<br />

• Stellenausschreibung der Stadt <strong>Ortrand</strong><br />

• Haushaltssatzung der Gemeinde Tettau<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

• Haushaltssatzung der Gemeinde Lindenau<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

• Haushaltssatzung der Gemeinde Großkmehlen<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

• Haushaltssatzung der Gemeinde Kroppen<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

• Haushaltssatzung der Gemeinde Frauendorf<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

• Sprechzeiten der Schiedsstelle des <strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong><br />

Nichtamtliche Bekanntmachungen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

• Informationen des Bürgermeisters der Stadt <strong>Ortrand</strong><br />

• Bürgermeisterbrief der Gemeinde Frauendorf / OL<br />

• Beratungsdienste im <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong><br />

• Hilfe in Notfällen<br />

• <strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen des <strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong> im<br />

Internet unter www.amt-ortrand.de<br />

• Freie Arbeitsstellen der Agentur für Arbeit<br />

• Begrüßung junger Erdenbürger im <strong>Amt</strong>sbereich <strong>Ortrand</strong><br />

• Veranstaltungen im <strong>Amt</strong>sbereich im <strong>Februar</strong><br />

• 3. Fußball-Hallencup der Stadt <strong>Ortrand</strong><br />

• Hinweis zur Briefkastenbeschriftung<br />

• Sehr geehrte Einwohner der Gemeinde Frauendorf<br />

• Einstellung von Bundesfreiwilligendienstleistenden<br />

• Öffnungszeiten Stadtgeschichts- und Schradenmuseum<br />

• Tag der offenen Tür am Oberstufenzentrum Lausitz<br />

• Wahrnehmung der Aufgaben des Wohngeldgesetzes<br />

für den Bereich <strong>Ortrand</strong><br />

Impressum: Das „<strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong>“ erscheint jeweils nach Bedarf. Es wird kostenlos im <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> (Stadt <strong>Ortrand</strong> und die Gemeinden<br />

Frauendorf, Großkmehlen mit Kleinkmehlen und Frauwalde, Kroppen, Lindenau und Tettau) an alle Haushalte mit Briefkästen verteilt. Für nicht gelieferte<br />

<strong>Amt</strong>sblätter sind jegliche Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, ausdrücklich ausgeschlossen. Das „<strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong>“ kann beim <strong>Amt</strong><br />

<strong>Ortrand</strong>, Altmarkt 1, 01990 <strong>Ortrand</strong> gegen Berechnung der anfallenden Versand- und Portokosten bezogen werden. Der Bezug des <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong>es kann<br />

jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Überdies kann das jeweilige <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> ab dem jeweiligen Ausgabetermin während der üblichen<br />

Bürozeiten in der <strong>Amt</strong>sverwaltung <strong>Ortrand</strong>, Altmarkt 1, 01990 <strong>Ortrand</strong>-Zimmer 101 (Sekretariat) gegen Selbstabholung kostenlos bezogen werden.<br />

Auflage:<br />

3.000 Stück<br />

Herausgeber/Redaktion:<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong>, Altmarkt 1, 01990 <strong>Ortrand</strong><br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil: <strong>Amt</strong>sverwaltung <strong>Ortrand</strong> - Der <strong>Amt</strong>sdirektor - Tel.:(035755) 605-0<br />

Für den Inhalt des nichtamtlichen Teils zeichnen die Autoren eigenverantwortlich.<br />

Satz, Druck und Anzeigenverkauf: Druck+Satz Offsetdruck, Gewerbestraße 17, 01983 Großräschen,Tel.: 035753/17702,<br />

Fax: 035753/69190, beratung@drucksatz.com<br />

Verteiler:<br />

BLOMA Werbung GmbH, Burger Chausse 1, 03096 Guhrow, Tel.: 035603/759900, www.bloma.de<br />

Bei Beschwerden und Hinweisen hinsichtlich der Verteilung wenden Sie sich an die BLOMA Werbung GmbH.


Ausgabe 02 – Seite 2 <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> 01. <strong>Februar</strong> 2013<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

Bauland im <strong>Amt</strong>sbereich <strong>Ortrand</strong><br />

Das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> bietet auf der Internetseite des <strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong><br />

Baulandgrundstücke in allen Gemarkungen zum Verkauf<br />

an.<br />

Die Grundstücksgrößen variieren zwischen 600 m² - 8.000<br />

m², wobei der Grundstückszuschnitt zum Teil frei wählbar ist.<br />

Die Baulandpreise reichen lt. Bodenrichtwertkarte von 10 –<br />

25 Euro/m², der Erschließungszustand ist unterschiedlich.<br />

Genauere Informationen zu den jeweiligen Grundstücken<br />

erhalten Sie im Bauamt des <strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong>, Frau Richter,<br />

Tel.-Nr. 035755/605325 oder auf der Internetseite des<br />

<strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong>, www.amt-ortrand.de.<br />

Beschlüsse der Sitzung der GV Kroppen vom 17.12.<strong>2012</strong><br />

Öffentlicher Teil<br />

Die Gemeindevertretung Kroppen beschließt die Beantragung<br />

von Fördermitteln für die Sanierung der Barockkirche. Das <strong>Amt</strong><br />

<strong>Ortrand</strong> wird beauftragt, dafür Fördermittel aus dem Programm<br />

integrierte ländliche Entwicklung beim Landesamt für Verbraucherschutz,<br />

Landwirtschaft und Flurneuordnung in Luckau zu<br />

beantragen.<br />

Die Gemeindevertretung Kroppen beschließt die Haushaltssatzung<br />

der Gemeinde Kroppen für das Haushaltsjahr 2013.<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

Die Gemeindevertretung Kroppen beschließt über eine Personalangelegenheit.<br />

Beschlüsse der Sitzung der GV Frauendorf vom 18.12.<strong>2012</strong><br />

Öffentlicher Teil<br />

Die Gemeindevertretung Frauendorf beruft Herrn Thomas<br />

Petzold in den Ausschuss Bauen, Ordnung und Soziales.<br />

Die Gemeindevertretung Frauendorf beruft Herrn Thomas<br />

Petzold in den Rechnungsprüfungsausschuss.<br />

Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt, Herrn Axel<br />

Günther in den Kita-Ausschuss der Kindertagesstätte Frauendorf<br />

zu delegieren.<br />

Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt die Sanierung<br />

der Scheune am Vereinshaus Hauptstraße 55. Das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong><br />

wird beauftragt, dafür Fördermittel aus dem Programm integrierte<br />

ländliche Entwicklung beim Landesamt für Verbraucherschutz,<br />

Landwirtschaft und Flurneuordnung in Luckau zu<br />

beantragen.<br />

Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt die Haushaltssatzung<br />

der Gemeinde Frauendorf für das Haushaltsjahr 2013.<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt über einen<br />

Pachtvertrag.<br />

Stellenausschreibung der Gemeinde Kroppen<br />

Wir suchen für unseren Bauhof eine vielseitig begabte Hilfskraft<br />

als Gemeindearbeiter/in zum 1. März 2013 in Teilzeitbeschäftigung.<br />

Der vielseitige Aufgabenbereich umfasst u.a. Pflege-, Unterhaltungs-<br />

sowie Instandsetzungsarbeiten an gemeindeeigenen<br />

Grundstücken (auch denkmalgeschützter Park, Straßen, Wege,<br />

Plätze) und der vorhandenen Technik.<br />

Voraussetzungen sind u.a. eine abgeschlossene geeignete<br />

Berufsausbildung, handwerkliches Geschick, technisches Verständnis,<br />

Eigeninitiative, Engagement, Führerschein der Klassen<br />

B, C 1 und C, flexible Arbeitszeit, Zuverlässigkeit, Kreativität<br />

und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr.<br />

Die Stelle wird mit 410,00 € (Brutto) vergütet.<br />

Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung richten Sie bitte<br />

bis zum 10. <strong>Februar</strong> 2013 an: <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong>, Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

(Bewerbung), Altmarkt 1, 01990 <strong>Ortrand</strong>.<br />

Stellenausschreibung der Gemeinde Kroppen<br />

Wir suchen für unseren Bauhof eine/n vielseitig begabte/n<br />

Gemeindearbeiter/in zum 1. Mai 2013 in unbefristeter Teilzeitbeschäftigung<br />

(30 Wochenstunden).<br />

Der umfangreiche Aufgabenbereich umfasst u.a. Pflege-,<br />

Unterhaltungs- sowie Instandsetzungsarbeiten an gemeindeeigenen<br />

Grundstücken (auch denkmalgeschützter Park, Straßen,<br />

Wege, Plätze) und der vorhandenen Technik.<br />

Voraussetzungen sind u.a. eine abgeschlossene geeignete<br />

Berufsausbildung, handwerkliches Geschick, technisches Verständnis,<br />

Eigeninitiative, Engagement, Führerschein der Klassen<br />

B, C 1 und C, flexible Arbeitszeit, Zuverlässigkeit, Kreativität,<br />

Leitungstätigkeit und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Freiwilligen<br />

Feuerwehr.<br />

Die Stelle wird nach TVöD bewertet.<br />

Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung richten Sie bitte<br />

bis zum 11. <strong>Februar</strong> 2013 an: <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong>, Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

(Bewerbung), Altmarkt 1, 01990 <strong>Ortrand</strong>.<br />

Stellenausschreibung der Stadt <strong>Ortrand</strong><br />

Wir suchen für unsere Kindertagesstätte „Regenbogen“ zum<br />

1. April eine/n engagierte/n und motivierte/n Erzieher/in in Teilzeitbeschäftigung,<br />

vorerst befristet für ein Jahr.<br />

Die Tätigkeit erfordert eine abgeschlossene Ausbildung als<br />

staatlich anerkannte/r Erzieher/in und einen liebevollen Umgang<br />

mit Kindern.<br />

Vorteilhaft sind Berufserfahrung, Computer- sowie Englischkenntnisse<br />

und die Bereitschaft, sich ständig weiter zu qualifizieren.<br />

Der/die Bewerber/in sollte über ein hohes Maß an Zuverlässigkeit,<br />

Kreativität, Flexibilität und Teamfähigkeit verfügen sowie<br />

ein freundliches und korrektes Auftreten besitzen.<br />

Die Stelle wird nach TVöD bewertet.<br />

Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung richten Sie bitte<br />

bis zum 11. <strong>Februar</strong> 2013 an: <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong>, Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

(Bewerbung), Altmarkt 1, 01990 <strong>Ortrand</strong>.<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Tettau<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom<br />

4.12.<strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf 1.076.700 €<br />

ordentlichen Aufwendungen auf 1.057.100 €<br />

außerordentlichen Erträge auf 200 €<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf 300 €<br />

2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

Einzahlungen auf 1.725.700 €<br />

Auszahlungen auf 1.790.000 €<br />

festgesetzt.<br />

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />

entfallen auf:<br />

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.009.100 €<br />

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 996.800 €<br />

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 128.600 €


01. <strong>Februar</strong> 2013 <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> Ausgabe 02 – Seite 3<br />

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 184.800 €<br />

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 588.000 €<br />

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 608.400 €<br />

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 €<br />

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 €<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung<br />

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird auf 0 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung<br />

von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren<br />

wird auf 0,00 € festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A)<br />

250 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 400 v.H.<br />

§ 5<br />

1.Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen<br />

als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung<br />

angesehen werden, wird auf 3.000 € festgesetzt.<br />

2.Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen,<br />

ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird<br />

auf 0 € festgesetzt.<br />

3.Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige<br />

Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung<br />

der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 3.000 € festgesetzt.<br />

4.Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen<br />

ist, werden bei:<br />

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 € und<br />

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen<br />

oder Einzelauszahlungen auf 50.000 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 145.000 € festgesetzt.<br />

aufgestellt: gez. Schumann, Kämmerin<br />

festgestellt: gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter<br />

ausgefertigt: <strong>Ortrand</strong>, 5.12.<strong>2012</strong><br />

gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter - Siegel -<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Lindenau<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom<br />

10.12.<strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf 956.500 €<br />

ordentlichen Aufwendungen auf 1.029.400 €<br />

außerordentlichen Erträge auf 0 €<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf 17.500 €<br />

2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

Einzahlungen auf 1.516.500 €<br />

Auszahlungen auf 1.829.800 €<br />

festgesetzt.<br />

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />

entfallen auf:<br />

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 880.800 €<br />

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 937.900 €<br />

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 635.700 €<br />

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 883.500 €<br />

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 €<br />

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 8.400 €<br />

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 €<br />

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 €<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung<br />

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird auf 0 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung<br />

von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren<br />

wird auf 0,00 € festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

1.Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A)<br />

250 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.<br />

2.Gewerbesteuer<br />

300 v.H.<br />

§ 5<br />

1.Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen<br />

als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung<br />

angesehen werden, wird auf 5.000 € festgesetzt.<br />

2.Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen,<br />

ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird<br />

auf 0 € festgesetzt.<br />

3.Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige<br />

Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung<br />

der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 5.000 € festgesetzt.<br />

4.Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen<br />

ist, werden bei:<br />

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 € und<br />

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen<br />

oder Einzelauszahlungen auf 50.000 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 100.000 € festgesetzt.<br />

aufgestellt: gez. Schumann, Kämmerin<br />

festgestellt: gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter<br />

ausgefertigt: <strong>Ortrand</strong>, 11.12.<strong>2012</strong><br />

gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter - Siegel -<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Großkmehlen<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom<br />

13.12.<strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf 1.581.800 €<br />

ordentlichen Aufwendungen auf 1.603.800 €<br />

außerordentlichen Erträge auf 10.600 €<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €<br />

2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

Einzahlungen auf 1.790.100 €<br />

Auszahlungen auf 1.666.100 €<br />

festgesetzt.


Ausgabe 02 – Seite 4 <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> 01. <strong>Februar</strong> 2013<br />

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />

entfallen auf:<br />

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.485.000 €<br />

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.472.200 €<br />

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 305.100 €<br />

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 193.900 €<br />

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 €<br />

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 €<br />

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 €<br />

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 €<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung<br />

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird auf 0 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung<br />

von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren<br />

wird auf 0,00 € festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

1.Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A)<br />

250 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.<br />

2.Gewerbesteuer<br />

300 v.H.<br />

§ 5<br />

1.Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen<br />

als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung<br />

angesehen werden, wird auf 5.000 € festgesetzt.<br />

2.Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen,<br />

ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird<br />

auf 0 € festgesetzt.<br />

3.Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige<br />

Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung<br />

der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 5.000 € festgesetzt.<br />

4.Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen<br />

ist, werden bei:<br />

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 € und<br />

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen<br />

oder Einzelauszahlungen auf 50.000 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 190.000 € festgesetzt.<br />

aufgestellt: gez. Schumann, Kämmerin<br />

festgestellt: gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter<br />

ausgefertigt: <strong>Ortrand</strong>, 14.12.<strong>2012</strong><br />

gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter - Siegel -<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Kroppen<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom<br />

17.12.<strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf 882.900 €<br />

ordentlichen Aufwendungen auf 953.400 €<br />

außerordentlichen Erträge auf 0 €<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf 1.200 €<br />

2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

Einzahlungen auf 1.002.000 €<br />

Auszahlungen auf 1.056.600 €<br />

festgesetzt.<br />

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />

entfallen auf:<br />

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 805.900 €<br />

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 820.500 €<br />

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 196.100 €<br />

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 223.700 €<br />

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 €<br />

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 12.400 €<br />

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 €<br />

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 €<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung<br />

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird auf 0 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung<br />

von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren<br />

wird auf 0,00 € festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

1.Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A)<br />

250 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.<br />

2.Gewerbesteuer<br />

300 v.H.<br />

§ 5<br />

1.Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen<br />

als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung<br />

angesehen werden, wird auf 5.000 € festgesetzt.<br />

2.Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen,<br />

ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird<br />

auf 0 € festgesetzt.<br />

3.Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige<br />

Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung<br />

der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 2.000 € festgesetzt.<br />

4.Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen<br />

ist, werden bei:<br />

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 € und<br />

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen<br />

oder Einzelauszahlungen auf 50.000 €<br />

festgesetzt.<br />

aufgestellt: gez. Schumann, Kämmerin<br />

festgestellt: gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter<br />

ausgefertigt: <strong>Ortrand</strong>, 18.12.<strong>2012</strong><br />

gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter - Siegel -<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Frauendorf<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom<br />

18.12.<strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf 958.500 €<br />

ordentlichen Aufwendungen auf 1.011.700 €<br />

außerordentlichen Erträge auf 0 €<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €<br />

2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

Einzahlungen auf 1.111.900 €<br />

Auszahlungen auf 1.176.900 €<br />

festgesetzt.


01. <strong>Februar</strong> 2013 <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> Ausgabe 02 – Seite 5<br />

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />

entfallen auf:<br />

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 883.100 €<br />

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 916.900 €<br />

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 228.800 €<br />

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 257.000 €<br />

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 €<br />

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 3.000 €<br />

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 €<br />

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 €<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung<br />

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird auf 0 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung<br />

von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren<br />

wird auf 0,00 € festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

1.Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A)<br />

270 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 379 v.H.<br />

2.Gewerbesteuer<br />

400 v.H.<br />

§ 5<br />

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen<br />

als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung<br />

angesehen werden, wird auf 3.000 € festgelegt.<br />

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen,<br />

ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird<br />

auf 0 € festgesetzt.<br />

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige<br />

Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung<br />

der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 3.000 € festgesetzt.<br />

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen<br />

ist, werden bei:<br />

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 € und<br />

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen<br />

oder Einzelauszahlungen auf 50.000 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 120.000 € festgesetzt.<br />

aufgestellt: gez. Schumann, Kämmerin<br />

festgestellt: gez. Sickert, <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

ausgefertigt: <strong>Ortrand</strong>, 19.12.<strong>2012</strong><br />

gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter - Siegel -<br />

Sprechzeiten der Schiedsstelle des <strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong><br />

Sprechstunden finden ab sofort nur jeden 3. Dienstag<br />

im Monat von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr im Rathaus in<br />

<strong>Ortrand</strong> statt.<br />

Außerhalb der Sprechzeiten können unverbindlich telefonische<br />

Anfragen gestellt werden.<br />

Frau Döring, Telefon 035755 50944<br />

Ende der amtlichen Bekanntmachungen<br />

Nichtamtliche Bekanntmachungen<br />

Informationen des Bürgermeisters<br />

der Stadt <strong>Ortrand</strong><br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

ich hoffe, Sie sind gut in das neue Jahr gestartet. Die Stadt<br />

<strong>Ortrand</strong> wünscht Ihnen für das Jahr 2013 alles erdenklich Gute.<br />

Ein weiteres Jahr mit vielen neuen und spannenden Herausforderungen<br />

liegt vor uns. Möge es Ihnen und Ihrer Familie<br />

Gesundheit, Kraft, Freude und Gottes Segen bringen. Mit dem<br />

Jahresbeginn werden zumeist Veränderungen eingeläutet bzw.<br />

neue Ideen umgesetzt, so auch die Erscheinung des <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong>es<br />

und somit meines Bürgermeisterbriefes. In Resümee des<br />

vergangenen Jahres wird das <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> wieder monatlich erscheinen<br />

und ich werde Sie in gewohnter Tradition über Neuigkeiten<br />

in unserer Pulsnitzstadt regelmäßig informieren.<br />

Dank an Pfarrerin Indorf<br />

Die evangelischen Kirchgemeinden <strong>Ortrand</strong> und Großkmehlen<br />

verabschiedeten am 6. Januar unsere Pfarrerin Sabine Indorf<br />

aus dem Kirchenkreis, die auf eigenem Wunsch in ihrer norddeutschen<br />

Heimat eine neue Pfarrstelle übernimmt.<br />

Über drei Jahre war sie mit<br />

Leib und Seele in unserer<br />

Pulsnitzstadt tätig – dafür gilt<br />

unserer besonderer Dank.<br />

Vor allem im Hinblick auf das<br />

besondere Jubiläum der St.<br />

Barbara- Kirche, deren Grundsteine<br />

vor 450 Jahren gelegt<br />

wurden, und für die Fortführung<br />

der engagierten Gemeindearbeit<br />

wünschen wir<br />

den Kirchgemeinden eine<br />

baldige Neubesetzung der vakanten<br />

Stelle.<br />

Ebenso gab es bei der Betreuung in unserem Seniorenclub<br />

personelle Veränderungen. Frau Mehnert wird fortan als neue<br />

Ansprechpartnerin und Mitarbeiterin in unserem Seniorenclub<br />

tätig sein. Gemeinsam mit dem Bildungsausschussvorsitzenden,<br />

Klaus Weigel, verabschiedeten wir am 9. Januar die bisherige<br />

Mitarbeiterin, Frau Thronicke. Besonderen Dank verdient ihr<br />

Engagement und ihre Einsatzfreude, mit der sie unseren Senioren<br />

viele schöne gemeinsame Momente bereitete.<br />

Stadtverordnete nehmen Arbeit auf<br />

Am 17. Januar trafen sich die Stadtverordneten zum ersten Mal<br />

im neuen Jahr. Dabei stand der Haushalt für unsere Stadt im<br />

Mittelpunkt der Beratungen. Der Haushalt für das Jahr 2013 hat<br />

ein Volumen von circa 3,3 Mio. Euro und es ist uns gelungen,<br />

im zehnten Jahr in Folge einen positiven Haushalt vorzulegen.<br />

Das bedeutet, dass wir eine Investitionsquote von 36 % ermöglichen<br />

können.<br />

Wir werden im diesem Jahr circa 1,3 Mio. Euro investieren.<br />

Schwerpunkte dabei sind das Multifunktionsgebäude auf dem<br />

Sportplatz, das neue Vereinshaus am Kirchplatz und Maßnahmen<br />

der Innenstadtsanierung. Ebenso können wir Sanierungen<br />

in der Grundschule durchführen, eine moderne Theke für<br />

die Essenausgabe ermöglichen, mehr Geld für die Grünanlagen<br />

bereitstellen und neue Spielgeräte für städtische Spielplätze<br />

erwerben. Ich danke der Kämmerin, Frau Schumann,<br />

dem Finanzausschuss der Stadt <strong>Ortrand</strong> unter Leitung von Gisa<br />

Kern sowie dem Parlament für die intensiven Diskussionen.


Ausgabe 02 – Seite 6 <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> 01. <strong>Februar</strong> 2013<br />

Floriansjünger blicken auf das vergangene Einsatzjahr<br />

Am 25.Januar trafen sich die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr<br />

<strong>Ortrand</strong> zu ihrer Jahreshauptversammlung. Volker<br />

Tischer, der im vergangenen Jahr den Staffelstab als Ortswehrführer<br />

übernahm, zog ein insgesamt positives Ergebnis. Mit 57<br />

Einsätzen war es für die Wehr ein eher unterdurchschnittliches<br />

Einsatzjahr. Dies bedeutet aber vor allem, dass zum Glück<br />

weniger Personen in Not geraten sind bzw. sich weniger<br />

Schadensfälle ereigneten.<br />

Der stellvertretende Bürgermeister, Niko Gebel, überbrachte<br />

beim diesjährigen Jahrestreffen den Floriansjüngern den besonderen<br />

Dank und Respekt der Stadt. Voller Stolz und Zuverlässigkeit<br />

engagieren sich 76 Kameraden, davon 15 Jugendliche.<br />

Nicht nur in Gefahrensituationen bei den Einsätzen, sondern<br />

auch bei unzähligen Ausbildungs- und Übungsstunden<br />

sowie freiwilligen Diensten ist der Zusammenhalt der Kameraden<br />

spürbar. Interessierte sind als Verstärkung herzlich willkommen.<br />

Bereits Kinder ab 8 Jahren können sich u.a. beim<br />

Jugendwart Matthias Beute melden, um an den Jugenddiensten<br />

immer montags ab 17.00 Uhr teilzunehmen.<br />

775 Jahre Stadtrecht<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger, ein ganz besonderes Jahr ist<br />

angebrochen, denn unsere Pulsnitzstadt wurde im Jahr 1238<br />

erstmalig urkundlich erwähnt und kann nunmehr voller Stolz<br />

auf ihre 775-jährige Geschichte zurückblicken. Um diesen Geburtstag<br />

standesgemäß zu feiern, hat sich im Vorfeld eine Arbeitsgruppe<br />

gebildet. Ihr ist es gelungen, kulturelle Bonbons,<br />

wie zum Beispiel eine Theateraufführung der Neuen Bühne<br />

Senftenberg, ein Klassikkonzert der Cottbuser Philharmoniker<br />

und einen Kabarettabend in <strong>Ortrand</strong> durchzuführen. Zudem<br />

werden wir berühmte Personen, die einst in <strong>Ortrand</strong> geboren<br />

sind, als Gäste begrüßen. Die große Geburtstagsparty für unsere<br />

Stadt wird am 1. Mai ganz traditionell mit viel Musik und<br />

Sport auf dem Altmarkt steigen.<br />

Anlässlich des Stadtjubiläums haben wir zudem für Sie einen<br />

Wandkalender mit wunderschönen Ansichten und Impressionen<br />

unserer Stadt erstellt. Neben den zahlreichen eindrucksvollen<br />

Fotos, die die Vielfalt und Schönheit unserer Stadt widerspiegeln,<br />

wurden auf den monatlichen Kalenderblättern<br />

auch die städtischen Veranstaltungen und kulturellen Höhepunkte<br />

dargestellt. Interessierte können im Bürgerbüro des<br />

Rathauses ein Exemplar zum Preis von 3,00 € erwerben. Außerdem<br />

erhalten Sie dort einen Flyer mit den geplanten Veranstaltungen<br />

im Jahresüberblick.<br />

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere Jubiläumsangebote<br />

aktiv annehmen und mit all Ihren Freunden und Bekannten<br />

zahlreich an den Veranstaltungen teilnehmen. Selbst-<br />

verständlich erhalten Sie an dieser Stelle zeitnah ausführliche<br />

Informationen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr Ingo Senftleben<br />

Bürgermeister<br />

Die nächste Sprechstunde<br />

des Bürgermeisters findet im Rathaus<br />

der Stadt <strong>Ortrand</strong> statt:<br />

am 15. <strong>Februar</strong><br />

in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr.<br />

Anmeldungen sind jederzeit unter 035755 / 60412 oder<br />

buergermeister@stadt-ortrand.de möglich.<br />

Bürgermeisterbrief<br />

der Gemeinde Frauendorf / OL<br />

Liebe Einwohner der Gemeinde Frauendorf,<br />

nachfolgend möchte ich Ihnen einige Hinweise geben und über<br />

Neues in Frauendorf informieren.<br />

In der letzten Zeit habe ich mir einige Waldwege angesehen<br />

und dabei festgestellt, dass die Verkehrssicherungspflicht der<br />

Waldbesitzer nicht immer beachtet wird. An vielen Stellen hängen<br />

Bäume über die Wege. Teilweise kann nicht mal mehr die<br />

Feuerwehr die Wege benutzen, denn die Wege sind mit der Zeit<br />

fast zugewachsen. Aus diesem Grunde bitte ich alle Waldbesitzer,<br />

entsprechende Kontrollen durchzuführen und für entsprechendes<br />

Lichtraumprofil zu sorgen.<br />

Gemeinsam mit den betroffenen Eigentümern haben wir es<br />

geschafft, dass laut Planung des Energieversorgers im Jahre<br />

2013 die Hochspannungsfreileitung im Bereich Tettauer Straße<br />

in die Erde verlegt wird. Die anderen Leitungen sollen bis<br />

2015 verschwunden sein. Dabei wird die Lage des neuen Kabels<br />

vom Betreiber so gewählt, das dies zukünftig nicht mehr<br />

stören. Viele betroffene Grundstücke können dann wieder als<br />

Bauland genutzt werden.<br />

Die entlang der Hauptstraße von der Gemeinde gepflanzte Allee<br />

muss in einigen Teilen korrigiert werden. Beim Einbau der<br />

Wurzelschutzmatten ist man auf die Gasleitung gestoßen. Teilweise<br />

waren diese an einer anderen Stelle, als ursprünglich in<br />

den Karten vermerkt. Da dies ein Fehler der ausführenden Firma<br />

ist, wird diese uns die Bäume kostenlos umpflanzen.<br />

Der Landkreis wird entlang der Hauptstraße im Bereich zwischen<br />

Tettauer Straße und Feldweg 20 neue Bäume pflanzen.<br />

Diese wurden der Gemeinde bei der Einweihung der Hauptstraße<br />

versprochen. Die Fällung der alten kranken Bäume wurde<br />

durch die Gemeinde bereits durchgeführt. Das Holz wurde<br />

der Sportgemeinschaft und dem Traditionsverein vom Landkreis<br />

kostenlos überlassen. Danke!<br />

Die Spielgeräte auf dem Sportplatz sollen lt. Sicherheitsbegehung<br />

demnächst außer Betrieb gesetzt werden.<br />

Spielgeräte kosten viel Geld. Aus diesem Grund bemühe ich<br />

mich derzeit im Auftrag der Sportgemeinschaft um eine Finanzierung<br />

durch Sponsoring. Ich würde mich freuen, wenn uns<br />

das gelingt.<br />

Mehrheitlich hat die Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung<br />

vor Weihnachten die Beschlüsse für die Beantragung von<br />

Fördermitteln für folgende Vorhaben gefasst: Ausbau des Breitbandnetzes,<br />

Aufbau der Scheune mit Gestaltung der Zufahrt in


01. <strong>Februar</strong> 2013 <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> Ausgabe 02 – Seite 7<br />

der Hauptstraße 55 für die Unterstellung des Traktors , Bau<br />

eines Gehweges mit Fahrradunterstand am Gemeindeamt,<br />

Gestaltung Umfeld und Elektrifizierung des Glockenturms und<br />

Investitionen in die Kindereinrichtung.<br />

Im Hinblick der in den nächsten Jahren angedachten Gemeindegebietsreform<br />

mit evt. notwendigen Zusammenschlüssen mit Nachbargemeinden<br />

und der auslaufenden Förderperiode hat die Gemeindevertretung<br />

die Chance erkannt und den vorgenannten<br />

zukunftsfähigen Projekten weitsichtig ihren Segen erteilt. Die Gemeinde<br />

ist laut des beschlossenen Haushaltes 2013/2014 in der<br />

Lage, diese Maßnahmen ohne Probleme zu bewältigen.<br />

Danken möchte ich an dieser Stelle den vielen Bürgerinnen und<br />

Bürgern der Gemeinde, welche in den Sitzungen der Gemeindevertretung<br />

im Jahre <strong>2012</strong> gelauscht haben. Danke für die Anfragen<br />

und kritischen Hinweise. (nächste Sitzung am 12.03.2013)<br />

Ihr Mirko Friedrich, Bürgermeister<br />

BERATUNGSDIENSTE<br />

Achtung! Neu!<br />

Schuldnerberatung des DRK Kreisverbandes<br />

– auch anerkannte Insolvenzberatungsstelle<br />

findet jeden Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr im Sitzungssaal des<br />

Rathauses <strong>Ortrand</strong> statt.<br />

Wir sind die Beratungsstelle in Ihrer Nähe und wollen Ihnen in<br />

Ihrer schwierigen finanziellen Situation zur Seite stehen.<br />

Nehmen Sie Ihre kritische Lage nicht als unabänderliches<br />

Schicksal hin! Je früher Sie eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen,<br />

umso eher lässt sich eine scheinbar ausweglose Situation<br />

beseitigen.<br />

Wir hören Ihnen zu, beraten und begleiten Sie, um einen Ausweg<br />

aus Ihrer Lage zu finden bzw. einer Überschuldung vorzubeugen.<br />

Ansprechpartner:<br />

Herr Semmner, Tel.-Nr. 035752 / 324613 (mittwochs)<br />

Fax-Nr. 035752 / 324613, Mobil: 0174 / 9507899<br />

Suchtberatung<br />

des Gesundheitsamtes Senftenberg in <strong>Ortrand</strong> im Gebäude<br />

Bahnhofstraße 43 - jeden 2. und 4. Freitag im Monat -<br />

Ort: <strong>Ortrand</strong>, Gebäude Bahnhofstr. 43, (Eingang Seniorenclub)<br />

Sprechzeiten: jeden 2. und 4. Freitag im Monat von 10.00, bis<br />

12.00 Uhr<br />

Ansprechpartnerin: Frau Zschieschang, Tel. 03573 / 870 4337<br />

Beratung von Frauen für Frauen im Gebäude<br />

Bahnhofstraße 43 in <strong>Ortrand</strong> (Seniorenclub)<br />

Die nächste Beratung findet am 14. <strong>Februar</strong> von 9.00 – 11.00<br />

Uhr (von 13.00 bis 14.00 Uhr nur nach Terminvereinbarung) im<br />

Seniorenclub in <strong>Ortrand</strong>, Bahnhofstraße 43 statt.<br />

Frauen mit ihren Kindern erhalten bei seelischer und körperlicher<br />

Misshandlung sofort unter 03574 / 2693 Unterkunft und<br />

Beratung im Frauen- und Kinderschutzhaus. Über diese Telefonnummer<br />

sind auch Terminvereinbarungen für die mobilen<br />

Beratungen möglich.<br />

Die Vermittlung in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen erfolgt<br />

über die Polizeiwache Lauchhammer, Tel.-Nr. 03574/7650<br />

oder den Notruf 110.<br />

Sprechstunde für psychisch Kranke<br />

ist jeden 3. Montag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr<br />

im Pfarramt in Großkmehlen.<br />

Ansprechpartner ist Frau List, Dipl.-Sozialarbeiterin (FH),<br />

erreichbar unter der Telefonnummer 03573/8704338.<br />

Für junge Existenzgründer bis 27 Jahre<br />

Tel. (0355)28890790<br />

Nach Voranmeldung dienstags<br />

von 13:00 – 14:00 Uhr<br />

im Rathaussaal in <strong>Ortrand</strong><br />

21. <strong>Februar</strong>, Vortrag<br />

Vortrag zu Trockenlegung und Schimmelbekämpfung<br />

Bauschäden durch Feuchte und Schimmelpilze sind ein viel zu<br />

oft vorhandenes Problem. Von besonderer Bedeutung ist dabei,<br />

die wirklichen Ursachen zu erkennen. Nur so ist eine wirkungsvolle<br />

und nachhaltige Sanierung möglich. Die Kompetenzzentrum<br />

Haus GmbH aus Senftenberg kann Hilfe suchenden<br />

Eigentümern dabei ein zuverlässiger Partner sein. Erfahren<br />

Sie mehr über die Möglichkeiten einer gezielten und vor allem<br />

nachhaltigen Sanierung bei aufsteigender Feuchtigkeit oder gar<br />

Problemen mit dem Grundwasser.<br />

Am Donnerstag den 21. <strong>Februar</strong> 2013 stellt der Geschäftsführer,<br />

Frank Sommer, in einem ca. 75-minütigen Vortrag Möglichketen<br />

zur Schadensbehebung vor. Beginn der Veranstaltung<br />

im Rathaussaal <strong>Ortrand</strong> ist 19.00 Uhr. Interessierte Bürger<br />

sind herzlich eingeladen.<br />

Achtung! Neue Sprechzeit der Polizei!<br />

ab sofort jeden Dienstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr in <strong>Ortrand</strong><br />

Hilfe in Notfällen<br />

In Notfällen können durch die Bürger folgende Stellen benachrichtigt<br />

werden:<br />

bundesweit gültige Rufnummer für den ärztlichen<br />

Bereitschaftsdienst 116117<br />

Polizeidienststelle Lauchhammer (03574) 7650<br />

Polizeidienststelle Senftenberg (03573) 880<br />

Polizei 110<br />

Notruf 112<br />

Wasserverband Lausitz (03573) 8030<br />

Envia, Servicecenter Ruhland (035752) 360<br />

Spreegas Cottbus 24 Std.- (0355) 25357<br />

Bereitschaft<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

des <strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong> im Internet<br />

Die amtlichen Bekanntmachungen im <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> des <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Ortrand</strong> können auch im Internet unter www.amt-ortrand.de<br />

eingesehen werden.<br />

Die Rad- und Wanderwegekarte des <strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong> finden<br />

Sie ebenfalls auf dieser Internetseite.<br />

Freie Arbeitsstellen der Agentur für Arbeit<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

um unsere arbeitsuchenden Bürger zu unterstützen, werden<br />

wir ab sofort alle freien Arbeitsstellen der Agentur für Arbeit<br />

Senftenberg auf unserer Homepage www.amt-ortrand.de veröffentlichen.<br />

Diese Angebote werden regelmäßig aktualisiert.


Ausgabe 02 – Seite 8 <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> 01. <strong>Februar</strong> 2013<br />

Veranstaltungen im <strong>Amt</strong>sbereich im <strong>Februar</strong><br />

Was kann es Schöneres geben,<br />

als ein kleines neues Leben!<br />

Ich gratuliere herzlich zur Geburt von<br />

- Keck, Korbinian Ludwig, <strong>Ortrand</strong><br />

- George, Gwendolin Eve, <strong>Ortrand</strong><br />

Kinder sind das höchste Gut auf Erden.<br />

Glückwunsch! Mögen Ihre glücklich werden!<br />

Ihr <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Kersten Sickert<br />

Hinweis zur Briefkastenbeschriftung<br />

Sehr geehrte Einwohner,<br />

leider kommt es relativ häufig vor, dass Briefe im <strong>Amt</strong>sbereich<br />

nicht zustellbar sind und infolgedessen wieder an das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong><br />

zurückgeschickt werden. Meistens liegt es an der ungenügenden<br />

Beschriftung des Briefkastens. Wir möchten Sie herzlich<br />

bitten darauf zu achten, dass an Ihrem Briefkasten die entsprechenden<br />

Namen (bei Gemeinschaften alle Namen) deutlich<br />

erkennbar sind.<br />

Sehr geehrte Einwohner der Gemeinde Frauendorf,<br />

die Randbereiche der Straßen in der Gemeinde Frauendorf<br />

gehören zum öffentlichen Verkehrsraum.<br />

Sie sind für die Nutzung durch die Fußgänger angedacht, welche<br />

vor dem Fahrzeugverkehr geschützt werden sollen.<br />

Bei einer Begehung wurde festgestellt, dass durch die Anlieger<br />

der Grundstücke verschiedene Gegenstände (z.B. Steine, Fahrradständer,<br />

Pflanztöpfe) im öffentlichen Verkehrsraum angebracht<br />

bzw. aufgestellt wurden. Dies ist nicht statthaft, da diese<br />

die Begehbarkeit der Flächen beeinträchtigen und besonders<br />

im Dunkeln eine Gefahr darstellen.<br />

Ich bitte Sie deshalb, diese Gegenstände aus dem öffentlichen<br />

Verkehrsraum zu entfernen, damit die vorgenannte Voraussetzung<br />

ohne Einschränkung erfüllt wird und hoffe dafür auf Ihr<br />

Verständnis.<br />

gez. Sickert. <strong>Amt</strong>sdirektor<br />

Einstellung von Bundesfreiwilligendienstleistenden<br />

In der Gemeinde Frauendorf werden ab 1. September 2013<br />

Interessenten für die Einstellung im Bundesfreiwilligendienst<br />

für die Bereiche<br />

• Sportanlagen • Umweltbereich / Grünwesen • Traditionsverein<br />

gesucht.<br />

Nähere Auskünfte erhalten Sie im Ordnungsamt des <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Ortrand</strong>, Frau Hennig, unter der Tel.-Nr. 035755/605-229.<br />

Mirko Friedrich, ehrenamtl. Bürgermeister<br />

17.2.2013 24. Rathaustreff (Lichtbildervortrag)<br />

Herr Enge, Treugeböhla, „Aus der Geschichte<br />

des Barockgartens zu Zabeltitz“<br />

Beginn: 15.30 Uhr<br />

15.-17.2.2013 Fastnacht in Tettau, Traditions- und Jugendclub<br />

Ort: Gasthof<br />

22.2.2013 Maxi Arland präsentiert Die große Dampfershow<br />

mit Judith & Mel; Laura Wilde; Patrick<br />

Lindner; Oesch´s die Dritten<br />

Ort: Pulsnitzhalle <strong>Ortrand</strong><br />

Beginn: 19.30 Uhr<br />

24.2.2013 Öffentlicher Kinderfasching in Tettau<br />

V.: KSV/Dorfclub/Traditionsclub<br />

3. Fußball-Hallencup der Stadt <strong>Ortrand</strong><br />

Auch im Jahr 2013 wird es wieder einen Fußball-Hallencup<br />

der Stadt <strong>Ortrand</strong> in der Pulsnitzhalle geben. Am Sonntag, dem<br />

3. März 2013 wird der Ball wieder rollen. Eingeladen sind<br />

Freizeitmannschaften, die von maximal 2 aktiven Fußballern<br />

im Alter von 18 - 32 Jahren unterstützt werden können, wobei<br />

jeweils nur ein aktiver Spieler auf dem Spielfeld stehen kann.<br />

Mindestalter der Mitspieler ist 16 Jahre.<br />

Anmeldungen bitte umgehend an den Vereinskoordinator der<br />

Stadt <strong>Ortrand</strong>, Karsten Exner (postalisch: Altmarkt 1, 01990<br />

<strong>Ortrand</strong>, per Telefon: 035755-60411, per Fax: 035755-60422<br />

oder per email: vereinskoordinator@stadt-ortrand.de).<br />

Wir hoffen auf eine große Teilnehmerzahl.<br />

Stadtgeschichts- und Schradenmuseum <strong>Ortrand</strong><br />

mit Joachim-Schmidt-Galerie<br />

Zentrum für Heimatgeschichte und Kunst<br />

Bahnhofstraße 43, 01990 <strong>Ortrand</strong><br />

Internet: www.amt-ortrand.de<br />

Öffnungszeiten: Montag von 17.00 bis 19.00 Uhr und<br />

nach Voranmeldung unter Tel. 035755 / 605250 oder<br />

Fax 035755 / 605 230.<br />

Rückblick <strong>Ortrand</strong>er Adventszauber <strong>2012</strong><br />

Jetzt, wo endlich der Winter ins Land gezogen ist, möchte ich<br />

noch einmal Rückschau halten auf den <strong>Ortrand</strong>er Adventszauber<br />

am vierten Adventswochenende <strong>2012</strong>. Trotz einiger Wetterkapriolen,<br />

besonders der Dauerregen am Sonntag, wurde das<br />

vorweihnachtliche Treiben noch einmal zu einem kulturellen<br />

Höhepunkt in unserer Stadt. Zum guten Gelingen waren viele<br />

fleißige Hände notwendig. Der Dank der Organisatoren geht<br />

dabei noch einmal an alle Akteure und Sponsoren. Der Austragungsort<br />

an der St.-Barbara-Kirche wurde nach den Erkenntnissen<br />

des Vorjahres umgebaut und so stand mehr Platz und mehr<br />

Licht für Besucher und Stände zur Verfügung. Traditionell wurde<br />

der Weihnachtsmarkt unserer Pulsnitzstadt mit einem weihnachtlichen<br />

Konzert eingeläutet. Zum zweiten Mal war die St.-Barbara-Kirche<br />

Austragungsort. An dieser Stelle geht deshalb auch<br />

noch einmal der Dank an Frau Pfarrerin Indorf und den Kirchenvorstand,<br />

ohne deren Unterstützung dieser kulturelle Höhepunkt<br />

für unsere Stadt nicht durchgeführt werden konnte. Mit dem<br />

a-capella-Chor „new voice generation“ aus Dresden stellte sich<br />

ein neuer musikalischer Klangkörper in <strong>Ortrand</strong> vor. Die Gäste<br />

aus Sachsen boten ein abwechslungsreiches Programm auf<br />

hohem musikalischem Niveau und zogen die zahlreich erschienen<br />

Besucher vom ersten Lied an in ihren Bann. Die abschließende<br />

Feuershow von Herrn Reinhold und Freunden bot einen<br />

interessanten Abschluss des Konzertes. Nach Neuschnee am<br />

Samstagvormittag konnten sich die Besucher des Adventszaubers<br />

in winterlicher Kulisse über viele weitere Höhepunkte<br />

freuen. Die Auftritte der Kinder der Kita Regenbogen oder der


01. <strong>Februar</strong> 2013 <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> Ausgabe 02 – Seite 9<br />

Schulband <strong>Ortrand</strong> wurden ebenso mit großem Beifall bedacht,<br />

wie die Schülerinnen und Schüler des Schwarzheider Gymnasiums.<br />

Pipo und Pipolina aus Potsdam erfreuten Jung und Alt mit<br />

ihrem Weihnachtsprogramm. Nach nächtlichem Tauwetter und<br />

Dauerregen boten auch am Sonntag Händler und Künstler ein<br />

buntes Programm. Das Bergarbeiterorchester aus Plessa gab<br />

neben guter Weihnachtsmusik auch mit seinen schönen Uniformen<br />

einen tollen weihnachtlichen Blickfang ab. Die Kinder der<br />

Musikschule Fröhlich boten wieder für alle Zuschauer ein schönes<br />

Programm. Der Liedermacher Hans-Jürgen Andersen aus<br />

Dresden bot eine abwechslungsreiche Liedfolge mit einer tollen<br />

Stimme. Den Programmabschluss bildete die Adventsandacht<br />

in der St.-Barbara-Kirche. Zur Tradition geworden ist das alljährliche<br />

Anschneiden des wohlschmeckenden Riesenstollens durch<br />

Bürgermeister Ingo Senftleben und seine Stellvertreter, der von<br />

der Bäckerei Schütze aus <strong>Ortrand</strong> wieder dankenswerterweise<br />

gesponsert wurde. Es war <strong>2012</strong> bereits der 15. Riesenstollen<br />

und obwohl wieder größer als im Vorjahr, war er doch nach kurzer<br />

Zeit verzehrt.<br />

Auch für die Kinder war im Programm des Weihnachtsmarktes<br />

einiges vorgesehen. Neben den Fahrten mit der Ponykutsche<br />

und Reitponys waren auch zwei Kinderkarussells und eine<br />

Kindereisenbahn im Angebot. Und natürlich warteten alle Kinder<br />

auf den Weihnachtsmann, der mit seinem Weihnachtsengel<br />

auf der Ponykutsche den Weihnachtsmarkt besuchte. Mit Säkken<br />

voller Obst, Süßigkeiten und kleinen Geschenken brachten<br />

sie den kleinen Besuchern des Marktes viel Freude. Das umfassende<br />

Sortiment für den Samstag wurde vom EDEKA-Markt<br />

Hellwig zusammengestellt, für den Sonntag zeichnete der<br />

SparMarkt Weise verantwortlich. Auch dafür gilt unser herzlicher<br />

Dank. Im Rahmenprogramm bereicherten das Angebot eine<br />

Bastelstraße der Erzieherinnen der Kita Regenbogen am Samstag<br />

und der Kreativwerkstatt Klettwitz am Sonntag, aber auch der<br />

Leierkastenmann und ein Stand des Christopherusheimes<br />

Großkmehlen in der St. Barbara-Kirche. Ein ganz besonderes<br />

Highlight war die erstmalige Ausstellung einer LEGO-Modelleisenbahn<br />

des Lausitzer Modellbahn-Vereins. Leuchtende Höhepunkte<br />

waren wieder die Schwibbögen der Werkengruppe der<br />

Förderschule Lauchhammer unter Leitung von Herrn Holger Grau.<br />

Die musikalische und moderatorische Umrahmung übernahm<br />

in bewährter Form Herr Uwe Gensel, diesmal unterstützt von<br />

Livemusik der <strong>Ortrand</strong>er Schulband. Zahlreiche Vereine der<br />

Stadt sorgten mit einem umfangreichen Angebot für das kulinarische<br />

Wohl der Besucherinnen und Besucher der Stadt und<br />

vieler Gäste aus den Nachbargemeinden des <strong>Amt</strong>es sowie aus<br />

Sachsen. Damit der <strong>Ortrand</strong>er Adventszauber möglichst reibungslos<br />

ablaufen konnte, mussten auch die Stadtarbeiterinnen<br />

und Stadtarbeiter in der Vorbereitung und Durchführung allen<br />

Wetterunbilden trotzen. Sie waren unermüdlich im Einsatz und<br />

dafür gilt ebenso unser Dank, wie auch der Firma Gerald Förster<br />

für die Finanzierung des Weihnachtsbaumes und dessen Transport<br />

auf den Marktplatz.<br />

Die Durchführung des Weihnachtsmarktes<br />

an der Kirche<br />

brachte natürlich auch einige<br />

technische Probleme mit<br />

sich. Vor allem die ausreichende<br />

Bereitstellung von<br />

elektrischem Strom war wichtig.<br />

Hier half die Alpha Handels-<br />

und Service GmbH <strong>Ortrand</strong>.<br />

Dafür geht unser Dank<br />

an Geschäftsführer Gerhard<br />

Winter und seine Mitarbeiter.<br />

Natürlich war die Durchführung<br />

des <strong>Ortrand</strong>er Adventszaubers<br />

auch wieder abhängig<br />

von der Hilfe tatkräftiger<br />

Sponsoren.<br />

Wir bedanken uns deshalb<br />

auch recht herzlich bei den ansässigen<br />

und umliegenden<br />

Unternehmen für ihre große<br />

Unterstützung.<br />

(Vereinskoordinator der Stadt<br />

<strong>Ortrand</strong> Karsten Exner)<br />

Spenden zum <strong>Ortrand</strong>er Adventszauber <strong>2012</strong>:<br />

Agrargenossenschaft Elster-Pulsnitz Frauendorf, Allianz-Versicherungen<br />

Wolfgang Hofmann, Alpha Elektromontage GmbH,<br />

<strong>Amt</strong>sdirektor Kersten Sickert, Augenoptiker Thomas Klar, Autohaus<br />

Ingo Meier, Bäckerei Schütze, Bäckerei Tobollik, Bauunternehmen<br />

Gerald Förster, Bestattungshaus Sven Wielk, Dentallabor<br />

Diana Muschter, Drechslerei und Dienstleistungsservice<br />

Jörg Lode Tettau, EDEKA-Markt Claus Hellwig, Elektrohausgeräte<br />

Service und Vertrieb Gerd Hötzel, Firma Uwe Meier,<br />

Fleischerei Jörg Nicklisch, Foto Schröder <strong>Ortrand</strong>, Gartenbau<br />

Karla Peschel, Heizung und Sanitär Werner Herzog<br />

Lindenau, Herr Wolfgang Peters, Herr Diethard Senftleben, Herr<br />

Klaus Weigel, Kohle-Heizöl-Transport H. Zschischang, Kommunale<br />

Wohnungsgenossenschaft Senftenberg, Löwen-Apotheke<br />

<strong>Ortrand</strong> Katja Johne, Metall- und Treppenbau Götze,<br />

Metall- und Treppenbau Petrenz, Multicarservice Bernd Christoph,<br />

<strong>Ortrand</strong>er Bauplanung und Baubetreuung GmbH Frank<br />

Weser, <strong>Ortrand</strong>er Eisenhütte GmbH, Physiotherapie Richter &<br />

Sicker, Physiotherapie Gesine Richter, Planungsbüro Fischer<br />

& Partner Schwarzheide, PolymerTechnik <strong>Ortrand</strong> GmbH,<br />

Schuhaus Karl-Heinz Polka, Sparmarkt Peter Weise, Sparkasse<br />

Niederlausitz, Tischlerei Reiner Jurisch Frauendorf, Uhren<br />

und Schmuck Holger Pink, Wasserverband Lausitz GmbH, Zahnärztin<br />

Jeanette Müller-Hagen, Zahnarzt Merten Römer<br />

Tag der offenen Tür am Oberstufenzentrum<br />

Lausitz am 23. <strong>Februar</strong> 2013<br />

Informationen über Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten<br />

Schüler insbesondere der 10. Klassen und<br />

deren Eltern sind am Samstag, dem 23. <strong>Februar</strong><br />

2013, in der Zeit von 9.30 bis 12.00 Uhr<br />

in das Oberstufenzentrum Lausitz eingeladen,<br />

um sich über Möglichkeiten des weiteren Bildungsweges<br />

informieren zu können.


Geöffnete Türen finden Sie am Standort der Abteilung 1 in<br />

Schwarzheide (SeeCampus Niederlausitz, Lauchhammerstr. 33).<br />

Neben allgemeinen Informationen zu den Bildungsmöglichkeiten<br />

nach der 10. Klasse in Brandenburg erhalten Sie Auskünfte<br />

• zur Berufsschule im Rahmen der dualen Berufsausbildung<br />

in den Berufsfeldern<br />

- Chemie/Physik/Biologie<br />

- Wirtschaft und Verwaltung sowie<br />

Ernährung und Hauswirtschaft<br />

- Metall- und Kfz-Technik<br />

und<br />

• zum Beruflichen Gymnasium mit und ohne berufsorientierte<br />

Schwerpunktfächer (Erwerb der allgemeinen Hochschulreife)<br />

Außerdem stehen Berufsberater der Agentur für Arbeit für Anfragen<br />

zur Verfügung.<br />

Für Interessenten mit abgeschlossener Berufsausbildung werden<br />

Möglichkeiten zum Erwerb der Fachhochschulreife nach<br />

erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung in der einjährigen<br />

Fachoberschule vorgestellt.<br />

Facharbeiter, die eine berufliche Weiterbildung zum „Staatlich<br />

geprüften Techniker“ in der Fachschule anstreben, können sich<br />

ebenfalls im SeeCampus Niederlausitz informieren.<br />

Wahrnehmung der Aufgaben des<br />

Wohngeldgesetzes für den Bereich <strong>Ortrand</strong><br />

Zuständig für Wohngeldangelegenheiten im <strong>Amt</strong>sbereich<br />

<strong>Ortrand</strong> ist Frau Oschatz, LK OSL Senftenberg, Dubinaweg<br />

1, Haus II, Zimmer 112, telefonisch erreichbar unter 03573 /<br />

8704193.<br />

Ende der redaktionellen Verantwortung<br />

des <strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong> und der jeweiligen Gemeinden<br />

Anzeigen<br />

Anzeigen geben Sie bitte direkt in der Druckerei auf. Ihre<br />

Anzeigenberaterin: Frau Ina George, Druck+Satz Offsetdruck,<br />

Gewerbestraße 17, 01983 Großräschen, Telefon: 035753/17702<br />

Fax: 035753/69190, E-Mail: beratung@drucksatz.com

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