Amtsblatt Ortrand_Februar 2012_korrekur.p65 - Amt Ortrand
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Ausgabe 02 – Seite 4 <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> 01. <strong>Februar</strong> 2013<br />
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />
entfallen auf:<br />
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.485.000 €<br />
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.472.200 €<br />
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 305.100 €<br />
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 193.900 €<br />
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 €<br />
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 €<br />
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 €<br />
Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 €<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung<br />
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird auf 0 € festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung<br />
von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für<br />
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren<br />
wird auf 0,00 € festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />
wie folgt festgesetzt:<br />
1.Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A)<br />
250 v.H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.<br />
2.Gewerbesteuer<br />
300 v.H.<br />
§ 5<br />
1.Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen<br />
als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung<br />
angesehen werden, wird auf 5.000 € festgesetzt.<br />
2.Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen,<br />
ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird<br />
auf 0 € festgesetzt.<br />
3.Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige<br />
Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung<br />
der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 5.000 € festgesetzt.<br />
4.Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen<br />
ist, werden bei:<br />
a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 € und<br />
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen<br />
oder Einzelauszahlungen auf 50.000 €<br />
festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 190.000 € festgesetzt.<br />
aufgestellt: gez. Schumann, Kämmerin<br />
festgestellt: gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter<br />
ausgefertigt: <strong>Ortrand</strong>, 14.12.<strong>2012</strong><br />
gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter - Siegel -<br />
Haushaltssatzung der Gemeinde Kroppen<br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom<br />
17.12.<strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />
ordentlichen Erträge auf 882.900 €<br />
ordentlichen Aufwendungen auf 953.400 €<br />
außerordentlichen Erträge auf 0 €<br />
außerordentlichen Aufwendungen auf 1.200 €<br />
2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />
Einzahlungen auf 1.002.000 €<br />
Auszahlungen auf 1.056.600 €<br />
festgesetzt.<br />
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />
entfallen auf:<br />
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 805.900 €<br />
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 820.500 €<br />
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 196.100 €<br />
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 223.700 €<br />
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 €<br />
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 12.400 €<br />
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 €<br />
Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 €<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung<br />
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, wird auf 0 € festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung<br />
von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für<br />
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren<br />
wird auf 0,00 € festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />
wie folgt festgesetzt:<br />
1.Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A)<br />
250 v.H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.<br />
2.Gewerbesteuer<br />
300 v.H.<br />
§ 5<br />
1.Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen<br />
als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung<br />
angesehen werden, wird auf 5.000 € festgesetzt.<br />
2.Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen,<br />
ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird<br />
auf 0 € festgesetzt.<br />
3.Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige<br />
Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung<br />
der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 2.000 € festgesetzt.<br />
4.Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen<br />
ist, werden bei:<br />
a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 € und<br />
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen<br />
oder Einzelauszahlungen auf 50.000 €<br />
festgesetzt.<br />
aufgestellt: gez. Schumann, Kämmerin<br />
festgestellt: gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter<br />
ausgefertigt: <strong>Ortrand</strong>, 18.12.<strong>2012</strong><br />
gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter - Siegel -<br />
Haushaltssatzung der Gemeinde Frauendorf<br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom<br />
18.12.<strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />
ordentlichen Erträge auf 958.500 €<br />
ordentlichen Aufwendungen auf 1.011.700 €<br />
außerordentlichen Erträge auf 0 €<br />
außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €<br />
2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />
Einzahlungen auf 1.111.900 €<br />
Auszahlungen auf 1.176.900 €<br />
festgesetzt.