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Amtsblatt Ortrand_Februar 2012_korrekur.p65 - Amt Ortrand

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Ausgabe 02 – Seite 4 <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> 01. <strong>Februar</strong> 2013<br />

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />

entfallen auf:<br />

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.485.000 €<br />

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.472.200 €<br />

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 305.100 €<br />

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 193.900 €<br />

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 €<br />

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 €<br />

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 €<br />

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 €<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung<br />

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird auf 0 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung<br />

von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren<br />

wird auf 0,00 € festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

1.Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A)<br />

250 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.<br />

2.Gewerbesteuer<br />

300 v.H.<br />

§ 5<br />

1.Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen<br />

als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung<br />

angesehen werden, wird auf 5.000 € festgesetzt.<br />

2.Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen,<br />

ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird<br />

auf 0 € festgesetzt.<br />

3.Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige<br />

Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung<br />

der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 5.000 € festgesetzt.<br />

4.Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen<br />

ist, werden bei:<br />

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 € und<br />

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen<br />

oder Einzelauszahlungen auf 50.000 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 190.000 € festgesetzt.<br />

aufgestellt: gez. Schumann, Kämmerin<br />

festgestellt: gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter<br />

ausgefertigt: <strong>Ortrand</strong>, 14.12.<strong>2012</strong><br />

gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter - Siegel -<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Kroppen<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom<br />

17.12.<strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf 882.900 €<br />

ordentlichen Aufwendungen auf 953.400 €<br />

außerordentlichen Erträge auf 0 €<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf 1.200 €<br />

2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

Einzahlungen auf 1.002.000 €<br />

Auszahlungen auf 1.056.600 €<br />

festgesetzt.<br />

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />

entfallen auf:<br />

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 805.900 €<br />

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 820.500 €<br />

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 196.100 €<br />

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 223.700 €<br />

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 €<br />

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 12.400 €<br />

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 €<br />

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 €<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung<br />

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, wird auf 0 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung<br />

von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren<br />

wird auf 0,00 € festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

1.Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A)<br />

250 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.H.<br />

2.Gewerbesteuer<br />

300 v.H.<br />

§ 5<br />

1.Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen<br />

als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung<br />

angesehen werden, wird auf 5.000 € festgesetzt.<br />

2.Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen,<br />

ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird<br />

auf 0 € festgesetzt.<br />

3.Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige<br />

Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung<br />

der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 2.000 € festgesetzt.<br />

4.Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen<br />

ist, werden bei:<br />

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 € und<br />

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen<br />

oder Einzelauszahlungen auf 50.000 €<br />

festgesetzt.<br />

aufgestellt: gez. Schumann, Kämmerin<br />

festgestellt: gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter<br />

ausgefertigt: <strong>Ortrand</strong>, 18.12.<strong>2012</strong><br />

gez. Sickert, Hauptverwaltungsbeamter - Siegel -<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Frauendorf<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />

wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom<br />

18.12.<strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

ordentlichen Erträge auf 958.500 €<br />

ordentlichen Aufwendungen auf 1.011.700 €<br />

außerordentlichen Erträge auf 0 €<br />

außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €<br />

2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />

Einzahlungen auf 1.111.900 €<br />

Auszahlungen auf 1.176.900 €<br />

festgesetzt.

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