Amtsblatt Ortrand_Februar 2012_korrekur.p65 - Amt Ortrand
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Ausgabe 02 – Seite 2 <strong><strong>Amt</strong>sblatt</strong> für das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> 01. <strong>Februar</strong> 2013<br />
<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />
Bauland im <strong>Amt</strong>sbereich <strong>Ortrand</strong><br />
Das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong> bietet auf der Internetseite des <strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong><br />
Baulandgrundstücke in allen Gemarkungen zum Verkauf<br />
an.<br />
Die Grundstücksgrößen variieren zwischen 600 m² - 8.000<br />
m², wobei der Grundstückszuschnitt zum Teil frei wählbar ist.<br />
Die Baulandpreise reichen lt. Bodenrichtwertkarte von 10 –<br />
25 Euro/m², der Erschließungszustand ist unterschiedlich.<br />
Genauere Informationen zu den jeweiligen Grundstücken<br />
erhalten Sie im Bauamt des <strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong>, Frau Richter,<br />
Tel.-Nr. 035755/605325 oder auf der Internetseite des<br />
<strong>Amt</strong>es <strong>Ortrand</strong>, www.amt-ortrand.de.<br />
Beschlüsse der Sitzung der GV Kroppen vom 17.12.<strong>2012</strong><br />
Öffentlicher Teil<br />
Die Gemeindevertretung Kroppen beschließt die Beantragung<br />
von Fördermitteln für die Sanierung der Barockkirche. Das <strong>Amt</strong><br />
<strong>Ortrand</strong> wird beauftragt, dafür Fördermittel aus dem Programm<br />
integrierte ländliche Entwicklung beim Landesamt für Verbraucherschutz,<br />
Landwirtschaft und Flurneuordnung in Luckau zu<br />
beantragen.<br />
Die Gemeindevertretung Kroppen beschließt die Haushaltssatzung<br />
der Gemeinde Kroppen für das Haushaltsjahr 2013.<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
Die Gemeindevertretung Kroppen beschließt über eine Personalangelegenheit.<br />
Beschlüsse der Sitzung der GV Frauendorf vom 18.12.<strong>2012</strong><br />
Öffentlicher Teil<br />
Die Gemeindevertretung Frauendorf beruft Herrn Thomas<br />
Petzold in den Ausschuss Bauen, Ordnung und Soziales.<br />
Die Gemeindevertretung Frauendorf beruft Herrn Thomas<br />
Petzold in den Rechnungsprüfungsausschuss.<br />
Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt, Herrn Axel<br />
Günther in den Kita-Ausschuss der Kindertagesstätte Frauendorf<br />
zu delegieren.<br />
Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt die Sanierung<br />
der Scheune am Vereinshaus Hauptstraße 55. Das <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong><br />
wird beauftragt, dafür Fördermittel aus dem Programm integrierte<br />
ländliche Entwicklung beim Landesamt für Verbraucherschutz,<br />
Landwirtschaft und Flurneuordnung in Luckau zu<br />
beantragen.<br />
Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt die Haushaltssatzung<br />
der Gemeinde Frauendorf für das Haushaltsjahr 2013.<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
Die Gemeindevertretung Frauendorf beschließt über einen<br />
Pachtvertrag.<br />
Stellenausschreibung der Gemeinde Kroppen<br />
Wir suchen für unseren Bauhof eine vielseitig begabte Hilfskraft<br />
als Gemeindearbeiter/in zum 1. März 2013 in Teilzeitbeschäftigung.<br />
Der vielseitige Aufgabenbereich umfasst u.a. Pflege-, Unterhaltungs-<br />
sowie Instandsetzungsarbeiten an gemeindeeigenen<br />
Grundstücken (auch denkmalgeschützter Park, Straßen, Wege,<br />
Plätze) und der vorhandenen Technik.<br />
Voraussetzungen sind u.a. eine abgeschlossene geeignete<br />
Berufsausbildung, handwerkliches Geschick, technisches Verständnis,<br />
Eigeninitiative, Engagement, Führerschein der Klassen<br />
B, C 1 und C, flexible Arbeitszeit, Zuverlässigkeit, Kreativität<br />
und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr.<br />
Die Stelle wird mit 410,00 € (Brutto) vergütet.<br />
Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung richten Sie bitte<br />
bis zum 10. <strong>Februar</strong> 2013 an: <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong>, Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />
(Bewerbung), Altmarkt 1, 01990 <strong>Ortrand</strong>.<br />
Stellenausschreibung der Gemeinde Kroppen<br />
Wir suchen für unseren Bauhof eine/n vielseitig begabte/n<br />
Gemeindearbeiter/in zum 1. Mai 2013 in unbefristeter Teilzeitbeschäftigung<br />
(30 Wochenstunden).<br />
Der umfangreiche Aufgabenbereich umfasst u.a. Pflege-,<br />
Unterhaltungs- sowie Instandsetzungsarbeiten an gemeindeeigenen<br />
Grundstücken (auch denkmalgeschützter Park, Straßen,<br />
Wege, Plätze) und der vorhandenen Technik.<br />
Voraussetzungen sind u.a. eine abgeschlossene geeignete<br />
Berufsausbildung, handwerkliches Geschick, technisches Verständnis,<br />
Eigeninitiative, Engagement, Führerschein der Klassen<br />
B, C 1 und C, flexible Arbeitszeit, Zuverlässigkeit, Kreativität,<br />
Leitungstätigkeit und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Freiwilligen<br />
Feuerwehr.<br />
Die Stelle wird nach TVöD bewertet.<br />
Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung richten Sie bitte<br />
bis zum 11. <strong>Februar</strong> 2013 an: <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong>, Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />
(Bewerbung), Altmarkt 1, 01990 <strong>Ortrand</strong>.<br />
Stellenausschreibung der Stadt <strong>Ortrand</strong><br />
Wir suchen für unsere Kindertagesstätte „Regenbogen“ zum<br />
1. April eine/n engagierte/n und motivierte/n Erzieher/in in Teilzeitbeschäftigung,<br />
vorerst befristet für ein Jahr.<br />
Die Tätigkeit erfordert eine abgeschlossene Ausbildung als<br />
staatlich anerkannte/r Erzieher/in und einen liebevollen Umgang<br />
mit Kindern.<br />
Vorteilhaft sind Berufserfahrung, Computer- sowie Englischkenntnisse<br />
und die Bereitschaft, sich ständig weiter zu qualifizieren.<br />
Der/die Bewerber/in sollte über ein hohes Maß an Zuverlässigkeit,<br />
Kreativität, Flexibilität und Teamfähigkeit verfügen sowie<br />
ein freundliches und korrektes Auftreten besitzen.<br />
Die Stelle wird nach TVöD bewertet.<br />
Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung richten Sie bitte<br />
bis zum 11. <strong>Februar</strong> 2013 an: <strong>Amt</strong> <strong>Ortrand</strong>, Der <strong>Amt</strong>sdirektor<br />
(Bewerbung), Altmarkt 1, 01990 <strong>Ortrand</strong>.<br />
Haushaltssatzung der Gemeinde Tettau<br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg<br />
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom<br />
4.12.<strong>2012</strong> folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
1.im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />
ordentlichen Erträge auf 1.076.700 €<br />
ordentlichen Aufwendungen auf 1.057.100 €<br />
außerordentlichen Erträge auf 200 €<br />
außerordentlichen Aufwendungen auf 300 €<br />
2.im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der<br />
Einzahlungen auf 1.725.700 €<br />
Auszahlungen auf 1.790.000 €<br />
festgesetzt.<br />
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />
entfallen auf:<br />
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.009.100 €<br />
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 996.800 €<br />
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 128.600 €