Ausgabe 09/2013 - Bund Deutscher Forstleute (BDF)
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ArbeitskreiseVertretungen<br />
Nach dem Urteil ist vor dem Urteil!?<br />
Arbeitskreis Verkehrssicherung<br />
des <strong>BDF</strong><br />
Der Arbeitskreis der Berufsvertretung der <strong>Forstleute</strong> setzt sich<br />
aus Praktikern aller Waldbesitzarten und nahezu aller <strong>Bund</strong>esländer<br />
zusammen, ergänzt durch Juristen und Sachverständige.<br />
Das Ergebnis ist eine Diskussion auf breiter praktischer<br />
Basis und bundesweiten Erkenntnissen.<br />
Aus dem Arbeitskreis heraus wird in den Strukturen der FLL<br />
mitgewirkt, um letztlich praktikable und rechtssichere Standards<br />
zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.<br />
Zentrale Forderungen des <strong>BDF</strong> an die Arbeitgeber sind:<br />
• Eindeutige Dienstanweisungen zur Verkehrssicherung<br />
(Festlegung der zu kontrollierenden Objekte, Festlegungen<br />
zu Intervallen, zur Art der Kontrolle, zur Kennzeichnung, zur<br />
Dokumentation, zur Informationsweiterleitung, zur Delegierung<br />
der Verantwortlichkeit und zur Maßnahmeeinleitung<br />
• Ermöglichung von Schulungen zu „anerkannten Regeln der<br />
Technik“ zum Thema (VTA, FLL, etc.) als Erst- und Folgeveranstaltungen<br />
• Rechtsschutz in Vorermittlungsverfahren<br />
Weiterhin soll das Arbeitszeitvolumen von fachlich hochwertigen<br />
Kontrollen quantifiziert werden, um sie als gewerkschaftliche<br />
Forderungen in Stellenplanverhandlungen einzubringen.<br />
Ganz praktisch ist auch die Aufzeigung von Versicherungshaftung<br />
bei mittlerer und grober Fahrlässigkeit im Schadensfall<br />
für Beschäftigte.<br />
Die zentrale Einschätzung des Arbeitskreises zur Verkehrssicherungspflicht<br />
ist die Verneinung von Kontrollen (auf waldtypische<br />
Gefahren) in Waldbeständen und an Waldwegen (bis<br />
auf sog. Megagefahren), jedoch die Bejahung zur besonderen<br />
Kontrolle an öffentlichen Wegen und Bebauungsgrenzen.<br />
verkehrssicherung@bdf-online.de<br />
Nach dem lange als richtungsweisend<br />
erwarteten Urteil des <strong>Bund</strong>esgerichtshofes<br />
(BGH) zur Verkehrssicherung<br />
im Wald im Herbst letzten Jahres (VI ZR<br />
311/11) sind weitere Diskussionen und<br />
Festlegungen zu diesem Thema notwendig.<br />
Stimmen aus der Praxis und<br />
Veröffentlichungen der Fachpresse machen<br />
immer wieder deutlich, dass die<br />
erhoffte Klarheit nicht erbracht wurde.<br />
Aus diesem Grund beschäftigte<br />
sich das 2. Rottenburger Forum Verkehrssicherung<br />
an Waldbeständen<br />
vorrangig mit dem Urteil. Mitveranstalter<br />
war der Arbeitskreis Verkehrssicherung<br />
des <strong>Bund</strong> <strong>Deutscher</strong> <strong>Forstleute</strong><br />
(<strong>BDF</strong>), der sich vor allem aus<br />
Sicht der Beschäftigten und damit<br />
vor Ort Verantwortlichen mit der Gesamtthematik<br />
auseinandersetzt.<br />
Einig war man sich bei der Haftung<br />
bei:<br />
waldatypischen Gefahren,<br />
Waldbäumen an öffentlich gewidmeten<br />
Straßen/Wegen, an Bebauungsgrenzen,<br />
üblichen Sorgfaltspflichten bzw. „Allgemeine<br />
Kontrollpflicht“: allgemeine<br />
Überprüfung häufig genutzter Waldwege<br />
(etwa nach einem Sturm oder<br />
bereits lange Zeit auch für Laien offensichtliche<br />
Gefährdungen) – es<br />
müsse bspw. gehandelt werden,<br />
wenn eine gefährdende Situation<br />
länger bekannt sei.<br />
Dagegen gibt es noch offene Fragen<br />
für die Verkehrssicherungspflicht:<br />
selbst geschaffene (oder geduldete)<br />
Gefahrenlagen (z. B. Läufertreff<br />
mit/ohne Hütte, Hinweistafeln)<br />
Möglichkeit der Haftungsreduzierung<br />
durch Länderwaldgesetze<br />
Reaktionspflichten des Waldbesitzers<br />
bei erkannten Gefahrenlagen<br />
Reduzierte Pflichten in NSG und<br />
Nationalparken<br />
Verkehrssicherungspflicht bei besonderen<br />
Wetterlagen<br />
Folgen aus Wegeausweisungen<br />
(„Traumpfade“, Premiumwege) für<br />
Waldbesitzer und Ausweisende<br />
Forderungen des <strong>BDF</strong><br />
Die Verkehrssicherung von Waldbeständen<br />
ist eine Pflichtaufgabe der<br />
Waldbesitzer und damit der für sie tätigen<br />
<strong>Forstleute</strong>. Roland Haering, Leiter<br />
des Arbeitskreises Verkehrssicherung<br />
des <strong>BDF</strong>, konstatierte für dieses<br />
Aufgabenfeld viele Versäumnisse und<br />
offene Baustellen aufseiten der Arbeitgeber.<br />
Diese reichen von fehlenden<br />
Dienstanweisungen und mangelhafter<br />
Sachkenntnis über unklare Verantwortlichkeiten<br />
bis hin zu nicht vorhandenem<br />
Schutz der Beschäftigten.<br />
Der <strong>BDF</strong> hat es sich daher zur gewerkschaftlichen<br />
Aufgabe gemacht,<br />
diese Missstände zu beschreiben<br />
und klare Forderungen zu erheben<br />
(siehe Kasten). Dabei versteht sich<br />
der Berufsverband jedoch durchaus<br />
auch als Partner der Arbeitgeber.<br />
Aus diesem Grund ist der <strong>BDF</strong><br />
auch Mitglied in der FLL und wird dort<br />
an den Regelwerken mitarbeiten, um<br />
die Problematik von Waldbäumen bei<br />
der Verkehrssicherung mit fachlicher<br />
Expertise einzubringen. Dies wird<br />
auch als wesentlich für eine höhere<br />
Rechtssicherheit angesehen, da die<br />
FLL-Regelwerke vor Gericht weitgehend<br />
anerkannt sind. M<br />
AK Verkehrssicherung<br />
verkehrssicherung@bdf-online.de<br />
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14 <strong>BDF</strong>aktuell 9•<strong>2013</strong>