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Ausgabe 09/2013 - Bund Deutscher Forstleute (BDF)

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ArbeitskreiseVertretungen<br />

Nach dem Urteil ist vor dem Urteil!?<br />

Arbeitskreis Verkehrssicherung<br />

des <strong>BDF</strong><br />

Der Arbeitskreis der Berufsvertretung der <strong>Forstleute</strong> setzt sich<br />

aus Praktikern aller Waldbesitzarten und nahezu aller <strong>Bund</strong>esländer<br />

zusammen, ergänzt durch Juristen und Sachverständige.<br />

Das Ergebnis ist eine Diskussion auf breiter praktischer<br />

Basis und bundesweiten Erkenntnissen.<br />

Aus dem Arbeitskreis heraus wird in den Strukturen der FLL<br />

mitgewirkt, um letztlich praktikable und rechtssichere Standards<br />

zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.<br />

Zentrale Forderungen des <strong>BDF</strong> an die Arbeitgeber sind:<br />

• Eindeutige Dienstanweisungen zur Verkehrssicherung<br />

(Festlegung der zu kontrollierenden Objekte, Festlegungen<br />

zu Intervallen, zur Art der Kontrolle, zur Kennzeichnung, zur<br />

Dokumentation, zur Informationsweiterleitung, zur Delegierung<br />

der Verantwortlichkeit und zur Maßnahmeeinleitung<br />

• Ermöglichung von Schulungen zu „anerkannten Regeln der<br />

Technik“ zum Thema (VTA, FLL, etc.) als Erst- und Folgeveranstaltungen<br />

• Rechtsschutz in Vorermittlungsverfahren<br />

Weiterhin soll das Arbeitszeitvolumen von fachlich hochwertigen<br />

Kontrollen quantifiziert werden, um sie als gewerkschaftliche<br />

Forderungen in Stellenplanverhandlungen einzubringen.<br />

Ganz praktisch ist auch die Aufzeigung von Versicherungshaftung<br />

bei mittlerer und grober Fahrlässigkeit im Schadensfall<br />

für Beschäftigte.<br />

Die zentrale Einschätzung des Arbeitskreises zur Verkehrssicherungspflicht<br />

ist die Verneinung von Kontrollen (auf waldtypische<br />

Gefahren) in Waldbeständen und an Waldwegen (bis<br />

auf sog. Megagefahren), jedoch die Bejahung zur besonderen<br />

Kontrolle an öffentlichen Wegen und Bebauungsgrenzen.<br />

verkehrssicherung@bdf-online.de<br />

Nach dem lange als richtungsweisend<br />

erwarteten Urteil des <strong>Bund</strong>esgerichtshofes<br />

(BGH) zur Verkehrssicherung<br />

im Wald im Herbst letzten Jahres (VI ZR<br />

311/11) sind weitere Diskussionen und<br />

Festlegungen zu diesem Thema notwendig.<br />

Stimmen aus der Praxis und<br />

Veröffentlichungen der Fachpresse machen<br />

immer wieder deutlich, dass die<br />

erhoffte Klarheit nicht erbracht wurde.<br />

Aus diesem Grund beschäftigte<br />

sich das 2. Rottenburger Forum Verkehrssicherung<br />

an Waldbeständen<br />

vorrangig mit dem Urteil. Mitveranstalter<br />

war der Arbeitskreis Verkehrssicherung<br />

des <strong>Bund</strong> <strong>Deutscher</strong> <strong>Forstleute</strong><br />

(<strong>BDF</strong>), der sich vor allem aus<br />

Sicht der Beschäftigten und damit<br />

vor Ort Verantwortlichen mit der Gesamtthematik<br />

auseinandersetzt.<br />

Einig war man sich bei der Haftung<br />

bei:<br />

waldatypischen Gefahren,<br />

Waldbäumen an öffentlich gewidmeten<br />

Straßen/Wegen, an Bebauungsgrenzen,<br />

üblichen Sorgfaltspflichten bzw. „Allgemeine<br />

Kontrollpflicht“: allgemeine<br />

Überprüfung häufig genutzter Waldwege<br />

(etwa nach einem Sturm oder<br />

bereits lange Zeit auch für Laien offensichtliche<br />

Gefährdungen) – es<br />

müsse bspw. gehandelt werden,<br />

wenn eine gefährdende Situation<br />

länger bekannt sei.<br />

Dagegen gibt es noch offene Fragen<br />

für die Verkehrssicherungspflicht:<br />

selbst geschaffene (oder geduldete)<br />

Gefahrenlagen (z. B. Läufertreff<br />

mit/ohne Hütte, Hinweistafeln)<br />

Möglichkeit der Haftungsreduzierung<br />

durch Länderwaldgesetze<br />

Reaktionspflichten des Waldbesitzers<br />

bei erkannten Gefahrenlagen<br />

Reduzierte Pflichten in NSG und<br />

Nationalparken<br />

Verkehrssicherungspflicht bei besonderen<br />

Wetterlagen<br />

Folgen aus Wegeausweisungen<br />

(„Traumpfade“, Premiumwege) für<br />

Waldbesitzer und Ausweisende<br />

Forderungen des <strong>BDF</strong><br />

Die Verkehrssicherung von Waldbeständen<br />

ist eine Pflichtaufgabe der<br />

Waldbesitzer und damit der für sie tätigen<br />

<strong>Forstleute</strong>. Roland Haering, Leiter<br />

des Arbeitskreises Verkehrssicherung<br />

des <strong>BDF</strong>, konstatierte für dieses<br />

Aufgabenfeld viele Versäumnisse und<br />

offene Baustellen aufseiten der Arbeitgeber.<br />

Diese reichen von fehlenden<br />

Dienstanweisungen und mangelhafter<br />

Sachkenntnis über unklare Verantwortlichkeiten<br />

bis hin zu nicht vorhandenem<br />

Schutz der Beschäftigten.<br />

Der <strong>BDF</strong> hat es sich daher zur gewerkschaftlichen<br />

Aufgabe gemacht,<br />

diese Missstände zu beschreiben<br />

und klare Forderungen zu erheben<br />

(siehe Kasten). Dabei versteht sich<br />

der Berufsverband jedoch durchaus<br />

auch als Partner der Arbeitgeber.<br />

Aus diesem Grund ist der <strong>BDF</strong><br />

auch Mitglied in der FLL und wird dort<br />

an den Regelwerken mitarbeiten, um<br />

die Problematik von Waldbäumen bei<br />

der Verkehrssicherung mit fachlicher<br />

Expertise einzubringen. Dies wird<br />

auch als wesentlich für eine höhere<br />

Rechtssicherheit angesehen, da die<br />

FLL-Regelwerke vor Gericht weitgehend<br />

anerkannt sind. M<br />

AK Verkehrssicherung<br />

verkehrssicherung@bdf-online.de<br />

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14 <strong>BDF</strong>aktuell 9•<strong>2013</strong>

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