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V - Hochschule Fulda

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VII. Hochschulzugangsprüfung für besonders befähigte Berufstätige (HbQ-<br />

Prüfungen)<br />

Qualifizierte Berufstätige haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife<br />

an einer hessischen <strong>Hochschule</strong> zu studieren. Grundlage ist die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter<br />

zu den <strong>Hochschule</strong>n im Lande Hessen vom 07.07.2010. Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie<br />

im Internet unter:<br />

http://www.fh-fulda.de/index.php?id=2929<br />

Die Prüfungen bestehen (i.d.R.) aus einem mündlichen Teil und einer schriftlichen Arbeit. Sie finden jährlich zwei Mal statt.<br />

Anträge auf Zulassung sind zu richten an den Präsidenten der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fulda</strong> -Prüfungsamt-. Sie müssen bis spätestens<br />

zum 15.02 und 15.08. eines Jahres eingegangen sein.<br />

Für andere Studiengänge (z.B. der ingenieurs- oder wirtschaftswissenschaftlichen Berufe) sind Prüfungsausschüsse an<br />

den anderen hessischen <strong>Hochschule</strong>n eingerichtet.<br />

An der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fulda</strong> finden die Prüfungen für die folgenden hessischen Studiengänge statt:<br />

Gesundheits-, Pflege- und Therapiewissenschaften<br />

(Pflegewissenschaft, Pflegemanagement,<br />

Gesundheitsmanagement, Hebammen,<br />

Logopädie, Ergotherapie<br />

,Physiotherapie)<br />

Prüfungsausschuss-Vorsitzender:<br />

Prof. Dr. Hans-Jürgen Brückner<br />

h-j.brueckner@pg.hs-fulda.de<br />

Tel: 0661/9640-638<br />

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