V - Hochschule Fulda
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VII. Hochschulzugangsprüfung für besonders befähigte Berufstätige (HbQ-<br />
Prüfungen)<br />
Qualifizierte Berufstätige haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife<br />
an einer hessischen <strong>Hochschule</strong> zu studieren. Grundlage ist die Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter<br />
zu den <strong>Hochschule</strong>n im Lande Hessen vom 07.07.2010. Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie<br />
im Internet unter:<br />
http://www.fh-fulda.de/index.php?id=2929<br />
Die Prüfungen bestehen (i.d.R.) aus einem mündlichen Teil und einer schriftlichen Arbeit. Sie finden jährlich zwei Mal statt.<br />
Anträge auf Zulassung sind zu richten an den Präsidenten der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fulda</strong> -Prüfungsamt-. Sie müssen bis spätestens<br />
zum 15.02 und 15.08. eines Jahres eingegangen sein.<br />
Für andere Studiengänge (z.B. der ingenieurs- oder wirtschaftswissenschaftlichen Berufe) sind Prüfungsausschüsse an<br />
den anderen hessischen <strong>Hochschule</strong>n eingerichtet.<br />
An der <strong>Hochschule</strong> <strong>Fulda</strong> finden die Prüfungen für die folgenden hessischen Studiengänge statt:<br />
Gesundheits-, Pflege- und Therapiewissenschaften<br />
(Pflegewissenschaft, Pflegemanagement,<br />
Gesundheitsmanagement, Hebammen,<br />
Logopädie, Ergotherapie<br />
,Physiotherapie)<br />
Prüfungsausschuss-Vorsitzender:<br />
Prof. Dr. Hans-Jürgen Brückner<br />
h-j.brueckner@pg.hs-fulda.de<br />
Tel: 0661/9640-638<br />
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