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Stellungnahmen weiterer interessierter ... - EJPD - admin.ch

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Art. 24 Strafbestimmungen<br />

/1 Es ist angesi<strong>ch</strong>ts der Bestimmung von Art. 333 Abs. 7 StGB wi<strong>ch</strong>tig und unterstützungswürdig,<br />

dass Art. 24 VgdA die Strafbestimmung na<strong>ch</strong> Art. 95 Abs. 3 Bst. d BV dahingehend präzisiert,<br />

dass nur die vorsätzli<strong>ch</strong>e Begehung der Tatbestände mit Strafe bedroht ist und dass die einzelnen<br />

mit Strafe bedrohten Tatbestände detailliert aufgelistet werden.<br />

I<strong>ch</strong> bin Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, dankbar, wenn Sie die vorstehenden Überlegungen<br />

in geeigneter Form in die Ausführungsgesetzgebung zur sog. “Abzocker“-Initiative einfliessen lassen.<br />

Beat Lehmann

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