Stellungnahmen weiterer interessierter ... - EJPD - admin.ch
Stellungnahmen weiterer interessierter ... - EJPD - admin.ch
Stellungnahmen weiterer interessierter ... - EJPD - admin.ch
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Wir setzen uns deshalb dafür ein, die Strafbestimmungen so zu überarbeiten, dass dieses<br />
Ziel der Re<strong>ch</strong>tssi<strong>ch</strong>erheit für den gut geführten und integren Verwaltungsrat in best<br />
mögli<strong>ch</strong>er Weise errei<strong>ch</strong>t wird. SwissHoldings hat diesbezügli<strong>ch</strong> einen konkreten Vors<strong>ch</strong>lag<br />
gema<strong>ch</strong>t, den wir unterstützen. Wir sind selbstverständli<strong>ch</strong> aber offen, wenn mit anderen<br />
Massnahmen der glei<strong>ch</strong>e Zweck errei<strong>ch</strong>t werden kann.<br />
2. Ni<strong>ch</strong>t-Genehmigung von Vergütungsbeträgen dur<strong>ch</strong> die Generalversammlung -<br />
Neuregelung der Folgen (E-Art. 18)<br />
Wir begrüssen ausdrückli<strong>ch</strong> die Mögli<strong>ch</strong>keit des Opting-out gemäss E-Art. 18 Abs. 3, da wir<br />
die von der E-VgdA vorgesehenen Folgen einer Ni<strong>ch</strong>t-Genehmigung (E-Art. 18 Abs. 2),<br />
aufgrund unserer eigenen Erfahrungen als unpraktikabel betra<strong>ch</strong>ten.<br />
Viele Gesells<strong>ch</strong>aften führen bereits im Vorfeld der Generalversammlung einen Dialog mit<br />
den wi<strong>ch</strong>tigsten Investoren. Die Mögli<strong>ch</strong>keit eines alternativen Antrags des<br />
Verwaltungsrates era<strong>ch</strong>ten wir dafür als unpraktikabel. Würde der Alternatiwors<strong>ch</strong>lag vor<br />
der Generalversammlung bekanntgegeben, käme dies einer kaum erwüns<strong>ch</strong>ten<br />
Auswahlsendung glei<strong>ch</strong>. Würde der Alternativvors<strong>ch</strong>lag an der Generalversammlung<br />
präsentiert, na<strong>ch</strong>dem der ursprüngli<strong>ch</strong>e Antrag des Verwaltungsrates abgelehnt wurde,<br />
wäre der na<strong>ch</strong>folgende Antrag des Verwaltungsrates ein ni<strong>ch</strong>t angekündigter Antrag zu<br />
einem bestehenden Traktandum. Aktionäre, die ni<strong>ch</strong>t selber an der Generalversammlung<br />
teilnehmen können - in aller Regel die überwiegende Mehrheit der Stimmen - geben nun<br />
aber erfahrungsgemäss für diesen Fall vielfa<strong>ch</strong> eine Instruktion zur Stimmenthaltung, da sie<br />
weder Ja no<strong>ch</strong> Nein instruieren wollen zu einem Antrag, den sie no<strong>ch</strong> gar ni<strong>ch</strong>t kennen.<br />
Einige Proxy Advisors empfehlen sogar grundsätzli<strong>ch</strong> eine ablehnende Instruktion (Nein oder<br />
Enthaltung) zu allen ni<strong>ch</strong>t angekündigten Anträgen. Selbst wenn alle an der<br />
Generalversammlung persönli<strong>ch</strong> oder via Vollma<strong>ch</strong>t vertretenen Aktionäre für den zweiten<br />
Antrag des Verwaltungsrates stimmten, wäre demna<strong>ch</strong> eine Zustimmung in praktis<strong>ch</strong> allen<br />
Konstellationen ausges<strong>ch</strong>lossen.<br />
Damit würde der Verordnungsentwurf in der Regel dazu führen, dass die Einberufung einer<br />
ausserordentli<strong>ch</strong>en Generalversammlung innert drei Monaten unvermeidbar wäre. Neben<br />
den damit verbundenen logistis<strong>ch</strong>en Problemen und reputationsmässigen Risiken, würde<br />
den Unternehmen - und somit au<strong>ch</strong> den Aktionären - daraus ein ganz erhebli<strong>ch</strong>er Aufwand<br />
an Kosten entstehen, und Ressourcen gebunden werden, die ni<strong>ch</strong>t anderweitig für das<br />
Tagesges<strong>ch</strong>äft eingesetzt werden können. Erfahrungsgemäss wäre es sehr s<strong>ch</strong>wierig,<br />
kurzfristig einen geeigneten Tagungsort für ca. 4000 Teilnehmer zu finden und die<br />
Generalversammlung ordnungsgemäss vorzubereiten.<br />
Wir haben die Generalversammlung der Nestlé 2013 mit Blick auf die vorges<strong>ch</strong>lagene<br />
Regelung na<strong>ch</strong>trägli<strong>ch</strong> analysiert.<br />
Bei Beginn der Generalversammlung waren 2998 Aktionäre physis<strong>ch</strong> präsent, die insgesamt<br />
rund 2.3% der vertretenen Aktien repräsentierten. Der Organvertreter der Nestlé vertrat im<br />
2