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Begründung - beteiligungsverfahren-baugb.de

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Stadt Wetzlar, Kernstadt: Bebauungsplan Nr. 298 „Nachtigallenpfad“ 10<br />

Des Weiteren beziehen sich die getroffenen Vorgaben, in Konkretisierung <strong>de</strong>r Stellplatzsatzung <strong>de</strong>r Stadt<br />

Wetzlar bzw. <strong>de</strong>n diesbezüglichen Bestimmungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbauordnung (HBO), auf Aussagen zur Befestigung<br />

von Pkw-Stellplätzen und zur Begrünung von Grundstücksfreiflächen.<br />

Dachein<strong>de</strong>ckung<br />

Für die Ein<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>r baulichen Anlagen sind Materialien in Ziegelrot, Brauntönen und Grau sowie Zinkblech<br />

und Dachbegrünung zu verwen<strong>de</strong>n. Die Farbgebung nimmt Bezug auf die früher durch die verfügbare<br />

Toner<strong>de</strong> und die entsprechend erfor<strong>de</strong>rliche Branddauer bestimmte naturrote Gestaltung und <strong>de</strong>n Naturschiefer,<br />

Materialien, wie sie auch heute noch die Dachlandschaft <strong>de</strong>r Altortslage dominieren.<br />

Anlagen zur aktiven Nutzung von Sonnenenergie (Solar- und Fotovoltaikanlagen) sind ausdrücklich zulässig;<br />

Gleiches gilt für großflächige Dachflächenfenster und -verglasungen.<br />

Die max. Höhenentwicklung <strong>de</strong>r Gebäu<strong>de</strong> wird durch die Festsetzung <strong>de</strong>r Trauf- und Firsthöhe bezogen auf<br />

die erschließen<strong>de</strong> Straßenverkehrsfläche gesteuert.<br />

Stellplätze<br />

Der Bebauungsplan konkretisiert die Vorgaben <strong>de</strong>r Stellplatzsatzung <strong>de</strong>r Stadt Wetzlar insofern, als er für<br />

Pkw-Stellplätze bestimmt, dass diese mit Rasenkammersteinen, breitfugigem Pflaster o<strong>de</strong>r in wassergebun<strong>de</strong>ner<br />

Bauweise zu befestigen sind.<br />

Begrünung/Grundstücksfreiflächen<br />

In Ausführung <strong>de</strong>r einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbauordnung wird eine Min<strong>de</strong>stüberstellung <strong>de</strong>r<br />

Grundstücksfreiflächen, d.h. <strong>de</strong>r nicht bebauten Grundstücksflächen mit standortgerechten einheimischen<br />

Laubgehölzen zur Auflage gemacht.<br />

7. Umweltschützen<strong>de</strong> Belange<br />

Im Zuge <strong>de</strong>r verbindlichen Bauleitplanung wird ein Umweltbericht erarbeitet, <strong>de</strong>ssen Inhalt entsprechend <strong>de</strong>r<br />

Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB aufbereitet wird. Nach § 2a BauGB ist <strong>de</strong>r Umweltbericht Teil <strong>de</strong>r<br />

<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan und unterliegt damit <strong>de</strong>n gleichen Verfahrensschritten wie die <strong>Begründung</strong><br />

an sich (u.a. Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung <strong>de</strong>r Träger öffentlicher Belange). Die Ergebnisse <strong>de</strong>s<br />

Umweltberichts und die eingegangenen Anregungen und Be<strong>de</strong>nken sind in <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong>n bauleitplanerischen<br />

Abwägung entsprechend zu berücksichtigen.<br />

Um Doppelungen und damit eine unnötige Belastung <strong>de</strong>s Verfahrens zu vermei<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n die für die Abarbeitung<br />

<strong>de</strong>r Eingriffsregelung notwendigen zusätzlichen Inhalte, die als Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes und<br />

<strong>de</strong>r Landschaftspflege gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gleichberechtigt in die bauleitplanerische Abwägung<br />

einzustellen sind, in <strong>de</strong>n Umweltbericht integriert. Der Umweltbericht sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

liegen <strong>de</strong>r <strong>Begründung</strong> als Anlage bei; auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen.<br />

8. Wasserwirtschaftliche Belange<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Ausführungen geben entsprechend <strong>de</strong>m Planungsstand Aufschluss über die Berücksichtigung<br />

wasserwirtschaftlicher Belange im Rahmen <strong>de</strong>s Bauleitplanverfahrens.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 07/2013

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