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Stadt Wetzlar, Kernstadt: Bebauungsplan Nr. 298 „Nachtigallenpfad“ 3<br />
1 Veranlassung und Planziel<br />
Das rd. 0,4 ha große Flurstück Nr. 16/1 (vormals 131/16) zwischen <strong>de</strong>n Straßen Nachtigallenpfad, Wahlheimer<br />
Weg und Philosophenweg soll auf Wunsch <strong>de</strong>r Eigentümergemeinschaft einer städtebaulichen Ordnung<br />
und Umnutzung mit <strong>de</strong>m Ziel zugeführt wer<strong>de</strong>n, entlang <strong>de</strong>s Nachtigallenpfa<strong>de</strong>s <strong>de</strong>n Bau von max. drei<br />
Wohngebäu<strong>de</strong>n zu ermöglichen und das Grundstück ansonsten dauerhaft als innerstädtische Grünfläche zu<br />
erhalten und zu pflegen.<br />
Die Fläche nördlich <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>n 30er Jahren <strong>de</strong>s 20. Jahrhun<strong>de</strong>rts stammen<strong>de</strong>n Villa am Philosophenweg<br />
(Flst. 19/3) zeigt in Teilen noch eine parkähnliche Gestaltung mit Treppen, kleinen Aussichtsplateaus sowie<br />
einem Wasserbecken, die auf Bemühungen <strong>de</strong>r früheren Eigentümer <strong>de</strong>s Anwesens zurückgeht, das seinerzeit<br />
offenbar bewal<strong>de</strong>te Gebiet einer Freizeitnutzung zuzuführen. Der ehemals lockere und gegenwärtig<br />
als Wald i.S.d. Forstgesetzes anzusprechen<strong>de</strong> Baumbestand weist nicht zuletzt wegen <strong>de</strong>r schlecht zugänglichen<br />
Hanglage mittlerweile aber ein erhebliches Pflege<strong>de</strong>fizit auf, da das Ziel einer „Kultivierung“ <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s<br />
auch mit einem weit reichen<strong>de</strong>n, über Jahrzehnte anhalten<strong>de</strong>n Verzicht auf die gebotenen forstlichen<br />
Pflegemaßnahmen einherging, weshalb <strong>de</strong>r Bestand heute eine be<strong>de</strong>nkliche Altersstruktur aufweist. Zahlreichen<br />
alten und aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit teilweise bereits als kritisch zu beurteilen<strong>de</strong>n Laubbäumen<br />
steht eine dichte Naturverjüngung entgegen, die nunmehr dringend einer Durchforstung bedarf.<br />
Gleichzeitig wur<strong>de</strong> die Zugänglichkeit <strong>de</strong>s Hanges durch die jüngsten baulichen Erweiterungen am Philosophenweg<br />
erheblich erschwert, die forstliche Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Waldbestan<strong>de</strong>s damit zusätzlich infrage<br />
gestellt, zumal das Forstrecht kaum Einfluss auf das Pflegeregime im Privatwald auszuüben vermag. Das<br />
durch <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplan verfolgte Konzept zur künftigen Pflege <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s beruht daher auf<br />
<strong>de</strong>r Annahme, dass die weitere Unterlassung forstlicher Maßnahmen bereits mittelfristig zu einer völlig unbefriedigen<strong>de</strong>n<br />
Bestandssituation führen wird.<br />
Die Möglichkeit zur Errichtung von Wohngebäu<strong>de</strong>n im Nor<strong>de</strong>n von Flst. 16/1 ist <strong>de</strong>shalb mit <strong>de</strong>m Ziel verbun<strong>de</strong>n,<br />
<strong>de</strong>n zentralen Hangbereich durch Integration in die Grundstücke mit entsprechen<strong>de</strong>n Pflegeauflagen<br />
in seinem parkähnlichen Charakter wie<strong>de</strong>rherzustellen und dauerhaft zu erhalten.<br />
Planziel <strong>de</strong>s Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO auf<br />
einer rd. 0,1 ha großen Teilfläche <strong>de</strong>s Flurstücks Nr. 16/1 zwischen <strong>de</strong>n Straßen Nachtigallenpfad, Wahlheimer<br />
Weg und Philosophenweg. Die verbleiben<strong>de</strong>n Freiflächen zwischen <strong>de</strong>r Bebauung am Philosophenweg<br />
und <strong>de</strong>m geplanten Allgemeinen Wohngebiet wer<strong>de</strong>n als von einer Bebauung freizuhalten<strong>de</strong> Flächen<br />
ausgewiesen.<br />
Das Allgemeine Wohngebiet soll einen innenstadtnahen und <strong>de</strong>shalb für Wohnzwecke beson<strong>de</strong>rs geeigneten<br />
Bereich <strong>de</strong>s Wetzlarer Stadtgebiets für eine geordnete städtebauliche Verdichtung erschließen. Im Zuge<br />
<strong>de</strong>r Ausweisung <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong>n und im forstrechtlichen Sinne als Wald zu betrachten<strong>de</strong>n Gehölzbestän<strong>de</strong><br />
als von einer Bebauung freizuhalten<strong>de</strong> Flächen, wird zugleich die Festsetzung von Maßnahmen<br />
zum Aufbau und zur Pflege eines vielschichtigen, ökologisch hochwertigen Laubholzbestan<strong>de</strong>s ermöglicht.<br />
Zum Vorentwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes war die Ausgestaltung als vorhabenbezogener Bebauungsplan i.S.d.<br />
§ 12 BauGB vorgesehen; zum Entwurf wird hiervon jedoch abgesehen, insbeson<strong>de</strong>re vor <strong>de</strong>m Hintergrund,<br />
dass die gebotene städtebauliche Ordnung auch im Zuge einer im Vergleich zum Vorentwurf vorgenommenen,<br />
restriktiveren Ausweisung <strong>de</strong>r überbaubaren Grundstücksflächen in Verbindung mit einer Konkretisierung<br />
<strong>de</strong>r Festsetzungen zum Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung herbeigeführt wer<strong>de</strong>n kann. Zugleich kann mit<br />
<strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplan somit eine behutsame städtebauliche Nachverdichtung langfristig flexibel<br />
und ohne eine Begrenzung auf ein konkretes Einzelvorhaben planungsrechtlich vorbereitet wer<strong>de</strong>n.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 07/2013