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Begründung - beteiligungsverfahren-baugb.de

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Stadt Wetzlar, Kernstadt: Bebauungsplan Nr. 298 „Nachtigallenpfad“ 11<br />

Wasserversorgung<br />

Die Wasserversorgung ist Bestand und wird im Plangebiet ausgebaut. Die baureifen Pläne wer<strong>de</strong>n rechtzeitig<br />

vor Baubeginn zur Abstimmung vorgelegt. Die Detailabstimmung erfolgt mit <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Ausführungsplanung.<br />

Trinkwasserschutzgebiet<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes berührt kein Wasserschutzgebiet.<br />

Bo<strong>de</strong>nversiegelung<br />

Von zunehmen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung im Hinblick auf die langfristige Trinkwassersicherung ist die mit <strong>de</strong>r Versiegelung<br />

infolge <strong>de</strong>s Bebauungsplanes einhergehen<strong>de</strong> Reduzierung <strong>de</strong>r Grundwasserneubildungsrate. Je<strong>de</strong><br />

Inanspruchnahme von Bo<strong>de</strong>nfläche für eine bauliche Nutzung begrün<strong>de</strong>t einen Eingriff in die natürlichen<br />

Bo<strong>de</strong>nfunktionen: die Speicherfähigkeit, Filter- und Pufferfunktionen wer<strong>de</strong>n beeinträchtigt. Hinzu kommt<br />

gegebenenfalls <strong>de</strong>r Lebensraumverlust für Tiere und Pflanzen.<br />

Der Bebauungsplan enthält daher verschie<strong>de</strong>ne Festsetzungen, die dazu beitragen, die Versiegelung von zu<br />

befestigen<strong>de</strong>n Flächen zu minimieren z.B. durch die Vorschrift zur wasserdurchlässigen Befestigung von<br />

Stellplätzen. Weiterführend kann auf die einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbauordnung verwiesen<br />

wer<strong>de</strong>n:<br />

Die nicht überbauten Flächen <strong>de</strong>r bebauten Grundstücke sind<br />

1. wasserdurchlässig zu belassen o<strong>de</strong>r herzustellen und<br />

2. zu begrünen o<strong>de</strong>r zu bepflanzen,<br />

soweit sie nicht für eine an<strong>de</strong>re zulässige Verwendung benötigt wer<strong>de</strong>n. Satz 1 fin<strong>de</strong>t keine Anwendung, soweit<br />

Bebauungspläne o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Satzungen Festsetzungen zu <strong>de</strong>n nicht überbauten Flächen treffen.<br />

Ferner ist auf die Stellplatzsatzung <strong>de</strong>r Stadt Wetzlar hinzuweisen, die bestimmt, dass Stellplätze wasserdurchlässig<br />

herzustellen sind. Bei <strong>de</strong>r getroffenen Festsetzung im vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplan han<strong>de</strong>lt es<br />

sich mithin um die vom Gesetzgeber ausdrücklich zugelassene Konkretisierung einer ohnehin gelten<strong>de</strong>n<br />

Bestimmung.<br />

Überschwemmungsgebiete<br />

Es wird kein Überschwemmungsgebiet berührt.<br />

Abwasser<br />

Zur Abwasserableitung ist ein Anschluss an <strong>de</strong>n Kanal in <strong>de</strong>r Straße Philosophenweg vorgesehen. Hierfür<br />

ist geplant, einen neuen, weiter nordöstlich im Bereich <strong>de</strong>s Baugebietes „Am Lahnberg“ beginnen<strong>de</strong>n Abwassersammelkanal<br />

an <strong>de</strong>r Ostseite <strong>de</strong>s Plangebietes durch das Grundstück hindurchzuführen. Die Detailabstimmung<br />

erfolgt im Rahmen <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Entwässerungsplanung. Seitens <strong>de</strong>s Magistrats <strong>de</strong>r<br />

Stadt Wetzlar, Tiefbau- und Abwasserverband, wird darauf hingewiesen, dass das Gelän<strong>de</strong> im Trennsystem<br />

zu erschließen ist. das anfallen<strong>de</strong> Schmutz- und Regenwasser kann an das vorhan<strong>de</strong>ne Abwassersystem<br />

<strong>de</strong>r Parzelle 19/2 angeschlossen wer<strong>de</strong>n. Hierzu ist eine privatrechtliche Vereinbarung abzuschließen. Das<br />

Oberflächenwasser <strong>de</strong>s Nachtigallenpfa<strong>de</strong>s (öffentliche Straße) soll auf <strong>de</strong>m Privatgrundstück über eine<br />

Rigole versickert wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Abwasserentsorgung ist ferner die Beseitigung von Nie<strong>de</strong>rschlagswasser anzusprechen.<br />

Der Bebauungsplan setzt diesbezüglich fest, dass das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser von nicht dauerhaft<br />

begrünten Dachflächen in Zisternen mit einer Min<strong>de</strong>stgröße von 2 m³ zu sammeln ist, sofern wasserwirtschaftliche<br />

und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. Ein Zisternenüberlauf ist an <strong>de</strong>n Regenwasserabfluss<br />

anzuschließen o<strong>de</strong>r zur Versickerung zu bringen.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 07/2013

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