Begründung - beteiligungsverfahren-baugb.de
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Stadt Wetzlar, Kernstadt: Bebauungsplan Nr. 298 „Nachtigallenpfad“ 11<br />
Wasserversorgung<br />
Die Wasserversorgung ist Bestand und wird im Plangebiet ausgebaut. Die baureifen Pläne wer<strong>de</strong>n rechtzeitig<br />
vor Baubeginn zur Abstimmung vorgelegt. Die Detailabstimmung erfolgt mit <strong>de</strong>n zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Ausführungsplanung.<br />
Trinkwasserschutzgebiet<br />
Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes berührt kein Wasserschutzgebiet.<br />
Bo<strong>de</strong>nversiegelung<br />
Von zunehmen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung im Hinblick auf die langfristige Trinkwassersicherung ist die mit <strong>de</strong>r Versiegelung<br />
infolge <strong>de</strong>s Bebauungsplanes einhergehen<strong>de</strong> Reduzierung <strong>de</strong>r Grundwasserneubildungsrate. Je<strong>de</strong><br />
Inanspruchnahme von Bo<strong>de</strong>nfläche für eine bauliche Nutzung begrün<strong>de</strong>t einen Eingriff in die natürlichen<br />
Bo<strong>de</strong>nfunktionen: die Speicherfähigkeit, Filter- und Pufferfunktionen wer<strong>de</strong>n beeinträchtigt. Hinzu kommt<br />
gegebenenfalls <strong>de</strong>r Lebensraumverlust für Tiere und Pflanzen.<br />
Der Bebauungsplan enthält daher verschie<strong>de</strong>ne Festsetzungen, die dazu beitragen, die Versiegelung von zu<br />
befestigen<strong>de</strong>n Flächen zu minimieren z.B. durch die Vorschrift zur wasserdurchlässigen Befestigung von<br />
Stellplätzen. Weiterführend kann auf die einschlägigen Bestimmungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbauordnung verwiesen<br />
wer<strong>de</strong>n:<br />
Die nicht überbauten Flächen <strong>de</strong>r bebauten Grundstücke sind<br />
1. wasserdurchlässig zu belassen o<strong>de</strong>r herzustellen und<br />
2. zu begrünen o<strong>de</strong>r zu bepflanzen,<br />
soweit sie nicht für eine an<strong>de</strong>re zulässige Verwendung benötigt wer<strong>de</strong>n. Satz 1 fin<strong>de</strong>t keine Anwendung, soweit<br />
Bebauungspläne o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Satzungen Festsetzungen zu <strong>de</strong>n nicht überbauten Flächen treffen.<br />
Ferner ist auf die Stellplatzsatzung <strong>de</strong>r Stadt Wetzlar hinzuweisen, die bestimmt, dass Stellplätze wasserdurchlässig<br />
herzustellen sind. Bei <strong>de</strong>r getroffenen Festsetzung im vorliegen<strong>de</strong>n Bebauungsplan han<strong>de</strong>lt es<br />
sich mithin um die vom Gesetzgeber ausdrücklich zugelassene Konkretisierung einer ohnehin gelten<strong>de</strong>n<br />
Bestimmung.<br />
Überschwemmungsgebiete<br />
Es wird kein Überschwemmungsgebiet berührt.<br />
Abwasser<br />
Zur Abwasserableitung ist ein Anschluss an <strong>de</strong>n Kanal in <strong>de</strong>r Straße Philosophenweg vorgesehen. Hierfür<br />
ist geplant, einen neuen, weiter nordöstlich im Bereich <strong>de</strong>s Baugebietes „Am Lahnberg“ beginnen<strong>de</strong>n Abwassersammelkanal<br />
an <strong>de</strong>r Ostseite <strong>de</strong>s Plangebietes durch das Grundstück hindurchzuführen. Die Detailabstimmung<br />
erfolgt im Rahmen <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Entwässerungsplanung. Seitens <strong>de</strong>s Magistrats <strong>de</strong>r<br />
Stadt Wetzlar, Tiefbau- und Abwasserverband, wird darauf hingewiesen, dass das Gelän<strong>de</strong> im Trennsystem<br />
zu erschließen ist. das anfallen<strong>de</strong> Schmutz- und Regenwasser kann an das vorhan<strong>de</strong>ne Abwassersystem<br />
<strong>de</strong>r Parzelle 19/2 angeschlossen wer<strong>de</strong>n. Hierzu ist eine privatrechtliche Vereinbarung abzuschließen. Das<br />
Oberflächenwasser <strong>de</strong>s Nachtigallenpfa<strong>de</strong>s (öffentliche Straße) soll auf <strong>de</strong>m Privatgrundstück über eine<br />
Rigole versickert wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Abwasserentsorgung ist ferner die Beseitigung von Nie<strong>de</strong>rschlagswasser anzusprechen.<br />
Der Bebauungsplan setzt diesbezüglich fest, dass das Nie<strong>de</strong>rschlagswasser von nicht dauerhaft<br />
begrünten Dachflächen in Zisternen mit einer Min<strong>de</strong>stgröße von 2 m³ zu sammeln ist, sofern wasserwirtschaftliche<br />
und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. Ein Zisternenüberlauf ist an <strong>de</strong>n Regenwasserabfluss<br />
anzuschließen o<strong>de</strong>r zur Versickerung zu bringen.<br />
Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 07/2013