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Begründung - beteiligungsverfahren-baugb.de

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Stadt Wetzlar, Kernstadt: Bebauungsplan Nr. 298 „Nachtigallenpfad“ 6<br />

Im Vergleich zum Vorentwurf <strong>de</strong>s Bebauungsplanes wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r räumliche Geltungsbereich im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Straßenparzelle <strong>de</strong>s Nachtigallenweges (Flst. Nr. 113) geringfügig nach Osten hin erweitert. Die Wen<strong>de</strong>anlage<br />

im Nor<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Plangebietes, die bereits in <strong>de</strong>r Katastergrundlage dargestellt ist, wird als Verkehrsfläche<br />

in <strong>de</strong>n räumlichen Geltungsbereich <strong>de</strong>s Bebauungsplanes aufgenommen.<br />

Darüber hinaus hat eine Ersatzaufforstungsfläche in <strong>de</strong>r Gemarkung Münchholzhausen, Fl. 16, Flst. 80<br />

(teilw.) Eingang in <strong>de</strong>n normativen Teil <strong>de</strong>s Bebauungsplanes gefun<strong>de</strong>n. In einem Teilbereich <strong>de</strong>s Flurstücks<br />

ist eine Ersatzaufforstung mit Laubbäumen mit einem Flächenumfang von 1.150 m² vorzunehmen. Details<br />

wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Forstamt Wetzlar abgestimmt. Die Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Lage <strong>de</strong>r festgesetzten Fläche auf <strong>de</strong>m<br />

Flurstück steht im Mittelpunkt <strong>de</strong>r Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.<br />

4. Städtebauliche Konzeption<br />

Zur Ausweisung gelangt ein rd. 0,2 ha umfassen<strong>de</strong>s Allgemeines Wohngebiet mit drei dargestellten Grundstücken<br />

in einer Tiefe von jeweils rd. 25 m. Die Erschließung soll über <strong>de</strong>n Knotenpunkt Wahlheimer<br />

Weg/Philosophenweg und von Nor<strong>de</strong>n her über <strong>de</strong>n zu diesem Zwecke teilräumlich zu erweitern<strong>de</strong>n Nachtigallenpfad<br />

erfolgen, <strong>de</strong>r in seinem westlichen, bereits abgetreppten Abschnitt als Fußweg festgesetzt wer<strong>de</strong>n<br />

soll.<br />

Die westlich und südlich an die Wohnbebauung anschließen<strong>de</strong>n Bereiche sollen als von einer Bebauung<br />

freizuhalten<strong>de</strong> Flächen festgesetzt wer<strong>de</strong>n, während im Bebauungsplan zugleich durch die Festsetzung von<br />

Maßnahmen zur Entwicklung und Pflege <strong>de</strong>r Baumbestän<strong>de</strong> i.S. von Entwicklungszielen ein Erhalt <strong>de</strong>s<br />

waldartigen Charakters <strong>de</strong>r Bestän<strong>de</strong> gewährleistet wer<strong>de</strong>n kann. Zu<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n auch zahlreiche Einzelbäume<br />

zum Erhalt festgesetzt.<br />

Das Gelän<strong>de</strong> ist sü<strong>de</strong>xponiert. Die Hangneigung ermöglicht die Errichtung von Gebäu<strong>de</strong>n, die auch aus<br />

architektonischer Sicht anspruchsvoll und in gehobener Qualität gestaltet wer<strong>de</strong>n können.<br />

Ein großer Stellenwert bei <strong>de</strong>r Umnutzung <strong>de</strong>s Grundstücks im o.g. Sinne kommt insbeson<strong>de</strong>re auch <strong>de</strong>r<br />

Gestaltung <strong>de</strong>r Außenanlagen zu. Vorgesehen ist zum einen die Wie<strong>de</strong>rbelebung <strong>de</strong>r Strukturen und Anlagen,<br />

die damals <strong>de</strong>n augenscheinlich nicht vollen<strong>de</strong>ten Park kennzeichneten und zum an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>r Erhalt<br />

<strong>de</strong>s gegenwärtig das Stadtbild prägen<strong>de</strong>n „waldartigen Charakters“ <strong>de</strong>s Gesamtbereiches.<br />

Durch <strong>de</strong>n Erhalt ausgewählter Bäume im Zentrum und die Neuentwicklung gestufter Gehölzrän<strong>de</strong>r ist es<br />

möglich, bei<strong>de</strong>n Zielvorstellungen gleichermaßen Rechnung zu tragen, so dass <strong>de</strong>r Eingriff in das Stadtbild<br />

insbeson<strong>de</strong>re von Sü<strong>de</strong>n und Westen aus gesehen äußerst behutsam gestaltet wer<strong>de</strong>n kann und tradierte<br />

Ein- und Anblicke im Ergebnis kaum Verän<strong>de</strong>rungen erfahren.<br />

5. Inhalt und Festsetzungen<br />

Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen,<br />

wirtschaftlichen und umweltschützen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen<br />

miteinan<strong>de</strong>r in Einklang bringt, und eine <strong>de</strong>m Wohl <strong>de</strong>r Allgemeinheit entsprechen<strong>de</strong> sozialgerechte<br />

Bo<strong>de</strong>nnutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen<br />

Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für <strong>de</strong>n allgemeinen Klimaschutz,<br />

sowie die städtebauliche Gestalt und <strong>de</strong>n Erhalt und die Entwicklung <strong>de</strong>s Orts- und <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s.<br />

Planungsbüro Holger Fischer, 35440 Lin<strong>de</strong>n – 07/2013

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