PR_02_2012 - Landesverband Paritätischer Niedersachsen e.V.
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Parität Report 2-12 >> Einer für alle(s)<br />
„Pegeneuausrichtungsgesetz? Klingt verlockend, aber…“<br />
Kathrin Dammann, sie sind Fachreferentin<br />
„Ambulante P ege“ beim Paritätischen<br />
Wohlfahrtsverband Nie dersachsen<br />
e. V.. Was macht den Großteil<br />
Ihrer alltäglichen Arbeit aus?<br />
Fachreferentin Kathrin Dammann<br />
über die aktuelle Situation der ambulanten Pege<br />
Ich bin in erster Linie für die Beratung<br />
und Koordination unserer 29<br />
verbandseigenen ambulanten P e-<br />
gedienste zuständig. Für die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter in der<br />
ambulanten P ege bin ich Ansprechpartnerin<br />
für alle Fragen,<br />
die im Alltag au aufen. Da geht es<br />
um rechtliche Fragen, Unsicherheiten<br />
bei Abrechnungen von<br />
Leistungen, Umgang mit Ablehnungen<br />
seitens der Krankenkassen<br />
und vieles andere mehr.<br />
Das klingt für den Laien zunächst<br />
alles sehr theoretisch und bürokratisch.<br />
Wie genau entstehen denn<br />
die Probleme, die den Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern Kopfzerbrechen<br />
bereiten? Sie zählten die Ablehnungen<br />
von Leistungen auf. Um was<br />
für Leistungen geht es da, wer lehnt<br />
die ab und was sind Folgen für die<br />
Patienten?<br />
Kathrin Dammann.<br />
Ein anschauliches Beispiel ist sicher<br />
die Medikamentengabe. Nehmen<br />
wir an, ein Hausarzt verschreibt einer<br />
alleine lebenden alten Dame ein<br />
bestimmtes Medikament, das sie<br />
dreimal pro Tag einnehmen soll. Nun<br />
kommt die alte Dame alleine nicht<br />
mehr so gut zurecht, sie ist pegebedürftig,<br />
und der Pegedienst wird<br />
beauftragt, ihr bei der Medikamentengabe<br />
zu helfen. Die Krankenkasse<br />
lehnt dies jedoch ab, es sei nicht nötig,<br />
dreimal pro Tag zu der Dame zu<br />
fahren und ihr die Medikamente zu<br />
verabreichen. Die Krankenkasse will<br />
natürlich Kosten sparen, denn die<br />
Gabe von Medikamenten darf, wenn<br />
sie als solitäre Maßnahme angeordnet<br />
und nicht zum Beispiel mit einer<br />
Leistung der Grundpege verknüpft<br />
wird, nur von examiniertem Pegepersonal<br />
durchgeführt werden. Sie<br />
wird also als „nicht nötig“ abgetan –<br />
und manchmal geht die Kasse weite<br />
und moralisch fragwürdige Wege, um<br />
Alternativen aufzuzeigen. So sind Fälle<br />
bekannt, bei denen die Krankenkasse<br />
die Angehörigen oder sogar Nachbarn<br />
einer solchen alten Dame anruft<br />
und sie dazu auffordert, die Medikamenteneingabe<br />
zu übernehmen.<br />
Ist es denn in dem geschilderten Beispiel<br />
nicht so, dass die Krankenkasse<br />
dazu verp ichtet ist, den Anweisungen<br />
des Hausarztes zu folgen?<br />
Eigentlich schon – aber es liegt immer<br />
beim Patienten, diese Verordnungen<br />
auch einzufordern. Und<br />
wenn der Patient eben eine alte,<br />
allein stehende Dame ist, die dagegen<br />
vielleicht nicht protestieren<br />
kann oder mag, dann erhält sie die<br />
Leistung eben nicht und die Kasse<br />
spart. Solche Fälle sind nicht selten<br />
und führen zu Stress und Ärger bei<br />
den P egediensten, die sich dann<br />
auch nicht immer sicher sind, wie<br />
sie mit der Situation umgehen sollen<br />
und sich dann an mich wenden.<br />
Sie nannten eben „Leistungen der<br />
Grundp ege“ und andere Leistungen,<br />
die nur von examiniertem Personal<br />
durchgeführt werden dürfen. Welche<br />
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