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PR_02_2012 - Landesverband Paritätischer Niedersachsen e.V.

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Parität Report 2-12 >> Einer für alle(s)<br />

„Pegeneuausrichtungsgesetz? Klingt verlockend, aber…“<br />

Kathrin Dammann, sie sind Fachreferentin<br />

„Ambulante P ege“ beim Paritätischen<br />

Wohlfahrtsverband Nie dersachsen<br />

e. V.. Was macht den Großteil<br />

Ihrer alltäglichen Arbeit aus?<br />

Fachreferentin Kathrin Dammann<br />

über die aktuelle Situation der ambulanten Pege<br />

Ich bin in erster Linie für die Beratung<br />

und Koordination unserer 29<br />

verbandseigenen ambulanten P e-<br />

gedienste zuständig. Für die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter in der<br />

ambulanten P ege bin ich Ansprechpartnerin<br />

für alle Fragen,<br />

die im Alltag au aufen. Da geht es<br />

um rechtliche Fragen, Unsicherheiten<br />

bei Abrechnungen von<br />

Leistungen, Umgang mit Ablehnungen<br />

seitens der Krankenkassen<br />

und vieles andere mehr.<br />

Das klingt für den Laien zunächst<br />

alles sehr theoretisch und bürokratisch.<br />

Wie genau entstehen denn<br />

die Probleme, die den Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern Kopfzerbrechen<br />

bereiten? Sie zählten die Ablehnungen<br />

von Leistungen auf. Um was<br />

für Leistungen geht es da, wer lehnt<br />

die ab und was sind Folgen für die<br />

Patienten?<br />

Kathrin Dammann.<br />

Ein anschauliches Beispiel ist sicher<br />

die Medikamentengabe. Nehmen<br />

wir an, ein Hausarzt verschreibt einer<br />

alleine lebenden alten Dame ein<br />

bestimmtes Medikament, das sie<br />

dreimal pro Tag einnehmen soll. Nun<br />

kommt die alte Dame alleine nicht<br />

mehr so gut zurecht, sie ist pegebedürftig,<br />

und der Pegedienst wird<br />

beauftragt, ihr bei der Medikamentengabe<br />

zu helfen. Die Krankenkasse<br />

lehnt dies jedoch ab, es sei nicht nötig,<br />

dreimal pro Tag zu der Dame zu<br />

fahren und ihr die Medikamente zu<br />

verabreichen. Die Krankenkasse will<br />

natürlich Kosten sparen, denn die<br />

Gabe von Medikamenten darf, wenn<br />

sie als solitäre Maßnahme angeordnet<br />

und nicht zum Beispiel mit einer<br />

Leistung der Grundpege verknüpft<br />

wird, nur von examiniertem Pegepersonal<br />

durchgeführt werden. Sie<br />

wird also als „nicht nötig“ abgetan –<br />

und manchmal geht die Kasse weite<br />

und moralisch fragwürdige Wege, um<br />

Alternativen aufzuzeigen. So sind Fälle<br />

bekannt, bei denen die Krankenkasse<br />

die Angehörigen oder sogar Nachbarn<br />

einer solchen alten Dame anruft<br />

und sie dazu auffordert, die Medikamenteneingabe<br />

zu übernehmen.<br />

Ist es denn in dem geschilderten Beispiel<br />

nicht so, dass die Krankenkasse<br />

dazu verp ichtet ist, den Anweisungen<br />

des Hausarztes zu folgen?<br />

Eigentlich schon – aber es liegt immer<br />

beim Patienten, diese Verordnungen<br />

auch einzufordern. Und<br />

wenn der Patient eben eine alte,<br />

allein stehende Dame ist, die dagegen<br />

vielleicht nicht protestieren<br />

kann oder mag, dann erhält sie die<br />

Leistung eben nicht und die Kasse<br />

spart. Solche Fälle sind nicht selten<br />

und führen zu Stress und Ärger bei<br />

den P egediensten, die sich dann<br />

auch nicht immer sicher sind, wie<br />

sie mit der Situation umgehen sollen<br />

und sich dann an mich wenden.<br />

Sie nannten eben „Leistungen der<br />

Grundp ege“ und andere Leistungen,<br />

die nur von examiniertem Personal<br />

durchgeführt werden dürfen. Welche<br />

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