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Jugendhilfe statt Strafe – 50 Jahre Jugendgerichtsgesetz<br />
Brücke Köln e.V.<br />
von Waltraud Lier<br />
Seit 1980 bietet die Brücke Köln e.V.<br />
als freier Träger der Jugendhilfe die<br />
Durchführung ambulanter Maßnahmen<br />
nach dem Jugendgerichtsgesetz<br />
an. Sie entstand aufgrund einer unbefriedigenden<br />
Praxis der Organisation<br />
von Sozialdiensten und geht zurück auf<br />
die Initiative einer Jugendschöffin, Dr.<br />
Angela Kulenkampff und leistet seit<br />
dieser Zeit einen wichtigen Beitrag zur<br />
Kriminalprävention an der Schnittstelle<br />
von Jugendhilfe und Strafjustiz. Bei<br />
strafrechtlichen Verfehlungen Jugendlicher<br />
soll die Erteilung von Weisungen<br />
dazu beitragen, die mit dem Delikt<br />
des Jugendlichen möglicherweise in<br />
Zusammenhang stehenden Probleme<br />
aufzuarbeiten und eine problemorientierte<br />
Hilfe für besonders gefährdete<br />
Jugendliche anzubieten.<br />
Sozialdienst (Arbeitsweisungen)<br />
Die Brücke Köln sieht die Arbeitsauflage,<br />
im folgenden mit Sozialdienst genannt,<br />
als Sanktionsalternative zum<br />
Jugendarrest und zur Geldbuße. Die<br />
Verhängung von Sozialdienst kommt<br />
dem Sanktionsbedürfnis des Jugendrichters<br />
entgegen und eröffnet dem<br />
Jugendlichen die Chance, sinnvolle und<br />
für ihn nützliche Erfahrungen zu sammeln.<br />
Bei vielen Jugendlichen hat sich<br />
nach unserer Beobachtung der letzten<br />
Jahre gezeigt, dass die greifbare Konsequenz<br />
auf ihr Fehlverhalten in Form<br />
der Weisung durch das Gericht eine<br />
wertvolle Erfahrung war, da sie bisher<br />
selten oder nie eine Konsequenz auf<br />
ihr Verhalten erfahren haben. Der Sozialdienst<br />
wird in überwiegender Zahl<br />
Erst- und Wiederholungstätern im unteren<br />
und mittleren Bereich auferlegt.<br />
Aufgabe der Brücke ist es, den verhängten<br />
Sozialdienst zu organisieren<br />
und pädagogisch sinnvoll zu gestalten.<br />
Da sich in den letzten 20 Jahren eine<br />
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit<br />
dem Jugendgericht, der Staatsanwaltschaft<br />
und der Jugendgerichtshilfe<br />
entwickelt hat, ist die inhaltliche Ausgestaltung<br />
des Sozialdienstes den Mitarbeiter/innen<br />
der Brücke Köln e.V.<br />
vorbehalten. Dem Vermittlungsgespräch<br />
innerhalb der Brücke kommt<br />
eine entscheidende Bedeutung zu. In-<br />
halte sind u.a. Reflexion der begangenen<br />
Tat und seiner Folgen, Reaktion<br />
von Eltern, Funktion des Sozialdienstes,<br />
persönliche Situation des Jugendlichen.<br />
Daraus wird deutlich, in<br />
welcher Form der Sozialdienst durchgeführt<br />
werden soll, ob eine begleitende<br />
Hilfe für den Jugendlichen erforderlich<br />
und erwünscht ist.<br />
In der praktischen Arbeit haben sich<br />
zwei Formen von Arbeitsweisungen<br />
herauskristallisiert, die sich an den Bedürfnissen<br />
der jungen Menschen orientieren:<br />
der Sozialdienst mit und ohne<br />
pädagogischer Betreuung.<br />
I. Sozialdienst ohne Betreuung<br />
In der Praxis bedeutet dies, dass nicht<br />
jeder, der eine Straftat begangen hat,<br />
notwendigerweise betreuungsbedürftig<br />
ist. Sozialdienste sind daher zumeist<br />
ohne Betreuung. Im Jahre 2004 erhielt<br />
die Brücke Köln e.V. fast 1900 Zuweisungen<br />
von Jugendrichtern und Staatsanwälten<br />
zur Ableistung von Sozialdiensten.<br />
Der größte Teil der uns zugewiesenen<br />
Jugendlichen wird in eine<br />
soziale Einrichtung weiter vermittelt.<br />
Es wird gemeinsam mit dem Jugendlichen<br />
der Erstkontakt zur gemeinnützigen<br />
Einrichtung hergestellt und eine<br />
Terminabsprache getroffen.<br />
Ein breit gefächertes Angebot von<br />
verschiedenartigen gemeinnützigen<br />
Einrichtungen, in Köln etwa 250 soziale<br />
Einrichtungen (Altenheim, Jugendzentren,<br />
Kindergärten, Initiativen) mit<br />
unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten<br />
und Einsatzzeiten ermöglicht es,<br />
dass eine passgenaue Vermittlung und<br />
Begleitung des Sozialdienste erfolgen<br />
kann, die den persönlichen und organisatorischen<br />
Besonderheiten des Jugendlichen<br />
gerecht werden. Eine weitergehende<br />
Betreuung durch die<br />
Brücke findet in der Regel nicht statt.<br />
Dieses Spektrum von differenzierten<br />
Einrichtungen zu erhalten bzw. auszuweiten<br />
wird immer schwieriger, da aufgrund<br />
von Sparmaßnahmen Einrichtungen<br />
schließen und immer mehr<br />
Erwachsene zu Arbeitsweisungen verurteilt<br />
werden und diese ihre Arbeit<br />
ebenfalls den sozialen Einrichtungen<br />
anbieten. Meist haben diese Erwachsenen<br />
Arbeitsweisungen in Höhe von<br />
einigen hundert Stunden und blockieren<br />
oder noch schlimmer verhindern<br />
oft den Einsatz der jungen Leute.<br />
II. Sozialdienst mit<br />
pädagogischer Betreuung<br />
Wird während des Vermittlungsgespräches<br />
deutlich, dass eine Sonderproblematik<br />
bei den Jugendlichen vorliegt<br />
oder dass der Jugendliche Schwierigkeiten<br />
hat, die Sozialstunden in herkömmlichen<br />
Einsatzstellen abzuleisten,<br />
wird ein sozialpädagogisch betreuter<br />
Sozialdienst angeboten.<br />
Arbeitskreise<br />
Neben den traditionellen Einsatzmöglichkeiten<br />
wurden durch die Brücke<br />
Arbeitskreise „in Gruppenform“ angeboten.<br />
Bei vielen Jugendlichen und<br />
Heranwachsenden ist es sinnvoll, die<br />
Ableistung von Sozialdiensten in „einer<br />
anderen Form“ zu ermöglichen.<br />
Hierbei handelt es sich um Jugendliche,<br />
aus deren Lebenssituation heraus<br />
sich die Notwendigkeit der begleitenden<br />
Betreuung aufdrängt, die bereits<br />
mehrfach strafrechtlich in Erscheinung<br />
getreten sind oder die mit der Ableistung<br />
der Stunden in einer normalen<br />
Einrichtung nicht zurechtkommen und<br />
immer wieder abbrechen. Sie arbeiten<br />
in Gruppen von 5-6 Klienten gemeinsam<br />
unter Anleitung eines/r Mitarbeiter/in<br />
der Brücke entweder in<br />
einer Einrichtung oder im Rahmen des<br />
Naturschutzes in einer stillgelegten<br />
Kiesgrube.<br />
Für diese Aktionen, die sich in aller<br />
Regel über mehrere Tage erstrecken,<br />
sind die Arbeitsziele so gefasst, dass<br />
das Ergebnis klar erkennbar und ohne<br />
große Leistungsansprüche erreichbar<br />
ist.<br />
Gruppenarbeit<br />
Durch die Vielzahl von Jugendlichen<br />
haben die Brücke-Mitarbeiter/innen<br />
einen Überblick über die besondere<br />
Problemlage von Jugendlichen und<br />
Heranwachsenden und versuchen, die<br />
Hilfsangebote an den jeweiligen Bedarf<br />
des Jugendlichen anzupassen. Um den<br />
Jugendlichen mit einer Sonderproblematik<br />
gerecht zu werden, bieten wir<br />
zur Erfüllung der Auflage den „Sozial-<br />
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