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Empfehlungen zur Jugendhilfeplanung - Landschaftsverband ...

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<strong>Empfehlungen</strong> der<br />

Landschaftsverbände<br />

Rheinland und<br />

Westfalen-Lippe <strong>zur</strong><br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

der Jugendämter<br />

<strong>Landschaftsverband</strong><br />

Rheinland<br />

Landschafts<br />

Westfalen-L


<strong>Empfehlungen</strong><br />

der Landschaftsverbände<br />

Rheinland und<br />

Westfalen-Lippe <strong>zur</strong><br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> der<br />

Jugendämter<br />

Redaktion für den <strong>Landschaftsverband</strong> Westfalen-Lippe<br />

Klaus Bethlehem, LJA Westfalen-Lippe<br />

Sandra Meier, LJA Westfalen-Lippe<br />

Druck: Druckerei Burlage, Münster<br />

Münster, Köln im August 2000


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

Seite<br />

Vorwort 5<br />

Präambel 6<br />

1. Gesetzliche Grundlagen der<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> 9<br />

2. Leitbild der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> 11<br />

2.1 Allgemeines Leitbild 11<br />

2.2 Konkretisierung und Besonderheiten<br />

der Planung der Kreise 12<br />

2.3 Folgerungen für den Planungsprozess 13<br />

Seite<br />

4. Querschnittsaufgaben der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

17<br />

4.1 Planung im Kontext fachlicher Weiterentwicklung<br />

und Anforderung der<br />

Verwaltungsreform 17<br />

4.2 Funktion und Aufgabe der/des hauptamtlichen<br />

Jugendhilfeplanerin/planers 18<br />

4.2.1 Steuerungsunterstützung und Qualitätsentwicklung<br />

18<br />

4.2.2 Planung als Dienstleistung 19<br />

4.3 <strong>Jugendhilfeplanung</strong> als Querschnittsaufgabe<br />

der Kommunalverwaltung 19<br />

4.4 Organisatorische Anbindung der/des<br />

Jugendhilfeplanerin/-planers 20<br />

4.5 Planung als Produkt 21<br />

3. Beteiligung von jungen Menschen<br />

und Personensorgeberechtigen<br />

sowie Beteiligung von Trägern 15<br />

3.1 Beteiligung von jungen Menschen und<br />

Personensorgeberechtigten 15<br />

3.2 Beteiligung der freien Träger 15<br />

4.6 Spezifische Sichtweisen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

21<br />

4.7 Exkurs: Verknüpfung von <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

und Entwicklungsprozessen<br />

in einzelnen Handlungsfeldern, hier<br />

am Beispiel der Leistungs-, Entgeltund<br />

Qualitätsentwicklungsvereinbarungen<br />

gem. § 78 a ff. SGB VIII 22<br />

2


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

5. Planungsansätze 24<br />

5.1 Unterscheidung der Planungsansätze 24<br />

5.2 Chancen und Möglichkeiten einer<br />

sozialraumorientierten Planung 24<br />

5.2.1 Ziele und Umsetzungsformen der<br />

sozialräumlichen Planung 25<br />

5.2.2 Merkmale sozialraumorientierter<br />

Planung 25<br />

5.2.3 Konsequenzen der sozialräumlichen<br />

Planung 26<br />

5.2.4 Offene Fragen und Probleme einer<br />

sozialraumorientierten Planung 27<br />

Seite<br />

7.3.1 Datenverarbeitung/Datenbestand 30<br />

7.3.2 Haushaltsmittel 31<br />

8. <strong>Jugendhilfeplanung</strong> als Aufgabe des<br />

Jugendhilfeausschusses 32<br />

9. Literaturhinweise 34<br />

10. Mitglieder der Projektgruppe 36<br />

6. Datenverarbeitung 28<br />

7. Personelle und sachliche Voraussetzungen<br />

der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> 29<br />

7.1 Personelle Ausstattung 30<br />

7.2 Qualifizierung 30<br />

7.3 Materielle Ausstattung der<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> 30<br />

3


Vorwort<br />

Durch <strong>Jugendhilfeplanung</strong> können und sollen die Jugendämter<br />

gewährleisten, dass die Angebote und Leistungen<br />

der Jugendhilfe bedarfsgerecht <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Planung hat dazu die notwendigen Maßnahmen<br />

und Beschlüsse vorzubereiten und dabei die Bedürfnisse<br />

junger Menschen und ihrer Familien ebenso wie die finanziellen<br />

Möglichkeiten der Gemeinden, Städte und<br />

Kreise zu berücksichtigen. <strong>Jugendhilfeplanung</strong> ist damit<br />

das zentrale Steuerungsinstrument der Jugendhilfe nach<br />

dem KJHG. Dies gilt insbesondere in Zeiten knapper<br />

kommunaler Mittel, in denen strukturelle Verbesserungen<br />

kaum zu erwarten sind. Auch die mittelfristige Bevölkerungsentwicklung<br />

- Rückgang der Anzahl jüngerer Kinder<br />

und Zunahme der Anzahl älterer Kinder und der Jugendlichen<br />

- und die damit verbundene Verschiebung<br />

der Bedarfe erfordert eine qualifizierte <strong>Jugendhilfeplanung</strong>.<br />

gestiegenen Anforderungen an die Jugendhilfeplanerinnen<br />

und /-planern, insbesondere im Zusammenhang mit<br />

sozialraumorienterter Planung bzw. anderen Planungsansätzen.<br />

Auch die Funktion von <strong>Jugendhilfeplanung</strong> im<br />

Rahmen von Qualitätsentwickung, Controlling und Outputorientierung<br />

wird in den <strong>Empfehlungen</strong> beleuchtet.<br />

Sie bilden ein Rahmenkonzept ab, das auf die jeweiligen<br />

örtlichen Bedingungen hin zu konkretisieren ist. Die Landesjugendämter<br />

bedanken sich bei allen, die an der Erarbeitung<br />

der <strong>Empfehlungen</strong> zum Zwecke größerer Praxisnähe<br />

mitgewirkt oder sich durch Anregungen und<br />

konstruktive Kritik beteiligt haben.<br />

Köln und Münster im August 2000<br />

Im Frühjahr 2000 haben die Landesjugendhilfeausschüsse<br />

des <strong>Landschaftsverband</strong>es Rheinland und des<br />

<strong>Landschaftsverband</strong>es Westfalen-Lippe mit Zustimmung<br />

der kommunalen Spitzenverbände" <strong>Empfehlungen</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter" beschlossen.<br />

Der Focus dieser <strong>Empfehlungen</strong> liegt auf den<br />

Markus Schnapka<br />

<strong>Landschaftsverband</strong><br />

Rheinland<br />

Leiter des<br />

Landesjugendamtes<br />

Prof. Dr. Dr. Wolfgang Gernert<br />

<strong>Landschaftsverband</strong><br />

Westfalen-Lippe<br />

Leiter des<br />

Landesjugendamtes<br />

5


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

Präambel<br />

Eine Neufassung der "<strong>Empfehlungen</strong> der Landschaftsverbände<br />

Westfalen-Lippe und Rheinland <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

der Jugendämter", die von den Landesjugendhilfeausschüssen<br />

im Herbst 1992/Frühjahr 1993<br />

beschlossen worden sind, wurde aus zwei Gründen notwendig:<br />

1. In der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> selbst hat eine Entwicklung<br />

eingesetzt, die zum Einen in der quantitativen<br />

Zunahme der hauptamtlichen Fachkräfte und zum<br />

Anderen in einer neuen Fokussierung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

auf den sozialraumorientierten Planungsansatz<br />

- auch im Sinne einer Professionalisierung -<br />

besteht. Stand in der ersten Hälfte der 90er Jahre<br />

überwiegend der bereichsorientierte Planungsansatz<br />

im Vordergrund, so versuchen die Fachkräfte heute<br />

ihre Planungen stärker auf die Sozialräume aus<strong>zur</strong>ichten.<br />

Dies hat neben der differenzierteren Jugendhilfelandschaft<br />

u. a. auch damit zu tun, dass angesichts<br />

der knappen finanziellen Mittel Jugendämter<br />

versuchen, zusätzliche Ressourcen für die Aufgaben<br />

der Jugendhilfe zu gewinnen. Zunehmend wird unter<br />

dem Gesichtspunkt der Effektivität und Effizienz versucht,<br />

die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen<br />

in den Blick zu nehmen. Da diese Lebenswelten wiederum<br />

stark von den einzelnen Sozialräumen bestimmt<br />

werden, gewinnen diese in den Planungen<br />

zunehmend Gewicht.<br />

2. Darüber hinaus hat spätestens mit dem grundlegenden<br />

Bericht 5/1993 der KGSt <strong>zur</strong> Neuen Steuerung in<br />

vielen Gemeinden, Städten und Kreisen ein intensiver<br />

Prozess der Verwaltungsmodernisierung begonnen.<br />

In diesem Rahmen werden neben der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

- nach dem KJHG das zentrale Steuerungsinstrument<br />

der Jugendhilfe - weitere überwiegend<br />

betriebswirtschaftlich orientierte Steuerungsinstrumente<br />

eingeführt, wie z. B. Controlling. Da sich diese<br />

Steuerungsinstrumente überschneiden ist es im Rahmen<br />

der Neufassung der <strong>Empfehlungen</strong> auch erforderlich,<br />

den Einsatz betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente<br />

in der Jugendhilfe zu thematisieren.<br />

Bei der vorgelegten Neufassung der <strong>Empfehlungen</strong> haben<br />

die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-<br />

Lippe frühzeitig alle Beteiligten in den Prozess integriert.<br />

Dazu wurde eine Projektgruppe aus Vertretern und Vertreterinnen<br />

der örtlichen Jugendhilfe (Amtsleiter/innen<br />

und Jugendhilfeplaner/innen), der kommunalen Spitzenverbände<br />

sowie der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege<br />

und der Jugendverbände gebildet. Zusätzlich<br />

wurde die Neufassung in den Gremien der kommunalen<br />

Spitzenverbände, der Spitzenverbände der freien<br />

Wohlfahrtspflege und den örtlich/regionalen Arbeitskreisen<br />

der Jugendhilfeplaner/innen in Westfalen-Lippe diskutiert.<br />

Diese frühzeitige Beteiligung bei der Entwicklung<br />

der <strong>Empfehlungen</strong> soll auch zu einer besseren Akzeptanz<br />

auf der örtlichen Ebene führen. Aus diesem Grund<br />

sind auch und gerade die kritischen Hinweise hilfreich<br />

gewesen.<br />

Die <strong>Empfehlungen</strong> sind für die örtliche <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

konzipiert. Für die überörtliche <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter<br />

bereits im Herbst 1997 ein Positionspapier verabschiedet.<br />

Der Fokus der <strong>Empfehlungen</strong> liegt auf den<br />

veränderten Inhalten der Praxis von Jugendhilfeplanern/planerinnen.<br />

Sowohl der Auftrag für die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

als auch die Zielsetzung der <strong>Empfehlungen</strong><br />

6


Präambel<br />

<strong>zur</strong> kommunalen <strong>Jugendhilfeplanung</strong> sind im Wesentlichen<br />

gleichgeblieben: Die Jugendhilfeausschüsse und<br />

die Verwaltungen der Jugendämter sollen die Möglichkeit<br />

erhalten, ihre eigene Position <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

noch einmal in den Blick zu nehmen. Dies war<br />

auch ein Grund, einen Schwerpunkt auf die Beteiligung<br />

der freien Träger, die Beteiligung junger Menschen und<br />

ihrer Personensorgeberechtigten sowie die Berücksichtigung<br />

der spezifischen Bedürfnislagen von Jungen und<br />

Mädchen im Planungsprozess zu legen. Insofern sind<br />

die vorgelegten <strong>Empfehlungen</strong> ein Rahmenkonzept, das<br />

die Möglichkeit bietet, Unterstützung für eine komplexe<br />

Pflichtaufgabe der öffentlichen Jugendhilfe zu leisten. Sie<br />

sind auf die jeweils spezifischen örtlichen Bedingungen<br />

hin zu konkretisieren.<br />

Zur weiteren inhaltlichen Ausgestaltung dieses Rahmenkonzeptes<br />

werden von den Landesjugendämtern gemeinsam<br />

mit den örtlichen Jugendämtern und den freien<br />

Trägern Arbeitshilfen zu den einzelnen Aufgabenfeldern<br />

der Jugendhilfe entwickelt:<br />

- Familienbildung 1<br />

- Tagesbetreuung 2<br />

- Jugendsozialarbeit 3<br />

- Jugendarbeit<br />

- Erzieherische Hilfen<br />

- Geschlechtsspezifische Arbeit 4<br />

Diese Arbeitshilfen haben das Ziel unter dem Gesichtspunkt<br />

der sozialraumorientierten <strong>Jugendhilfeplanung</strong> die<br />

Integration der einzelnen Aufgabenfelder in die Jugendhilfe<br />

zu leisten. Damit handelt es sich um Vorschläge <strong>zur</strong><br />

Qualitätsentwicklung auf örtlicher Ebene, die wiederum<br />

entsprechend den örtlichen Bedingungen umzusetzen<br />

ist.<br />

1 Wege der Familienbildung, Landschaftsverbände Westfalen und<br />

Rheinland<br />

2 <strong>zur</strong> Zeit in Vorbereitung<br />

3 erscheinen im Herbst 2000<br />

4 <strong>zur</strong> Zeit in Vorbereitung “Leitbild Mädchenarbeit”<br />

7


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

8


1. Gesetzliche Grundlagen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

1. Gesetzliche Grundlagen der<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

Da das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 5 als Sozialgesetzbuch<br />

VIII Bestandteil des Sozialgesetzbuches<br />

(SGB I - X) ist, gelten für die <strong>Jugendhilfeplanung</strong> auch alle<br />

Rahmenregelungen des SGB I (allgemeiner Teil) und<br />

des SGB X (Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten).<br />

Im SGB VIII finden sich grundlegende Regelungen<br />

für die <strong>Jugendhilfeplanung</strong>:<br />

1. § 79 SGB VIII weist den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe<br />

die Gesamtverantwortung für die Erfüllung<br />

aller Jugendhilfeaufgaben einschließlich der Planungsverantwortung<br />

zu. Diese Aufgaben werden<br />

auf örtlicher Ebene in Nordrhein-Westfalen von den<br />

Jugendämtern wahrgenommen<br />

(§ 1 1. AG-KJHG/NRW).<br />

2. § 71 SGB VIII weist dem Jugendhilfeausschuss als<br />

eine herausgehobene Aufgabe die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

zu. Damit werden die strategisch wichtigen<br />

Beschlüsse <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> im "politischen<br />

Raum" getroffen.<br />

3. § 80 SGB VIII beschreibt Ziele und Verfahren <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong>:<br />

5 alle zitierten §§ des KJHG sind solche der Neubekanntmachung der<br />

§§ 1 - 109 SGB VIII vom 08.12.1998, BGBl. I S. 3546 ff.<br />

3.1 Der 1. Absatz des § 80 SGB VIII beschreibt die Analyse<br />

von Bestand und Bedarf unter Berücksichtigung<br />

der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der<br />

jungen Menschen und ihrer Personensorgeberechtigten.<br />

Bei der Maßnahmeplanung ist auch Vorsorge<br />

für unvorhergesehene Bedarfe zu treffen.<br />

3.2 Im 2. Absatz des § 80 SGB VIII werden die Ziele der<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> definiert, z. B. Erhaltung des<br />

sozialen Umfeldes bei Maßnahmen, ein möglichst<br />

wirksames und plurales Angebot, besondere Förderung<br />

von jungen Menschen in gefährdeten Lebensbereichen<br />

und bessere Vereinbarkeit von Familie<br />

und Erwerbstätigkeit.<br />

3.3 § 80 Abs. 3 SGB VIII fordert die notwendige und<br />

frühzeitige Zusammenarbeit mit den anerkannten<br />

freien Trägern der Jugendhilfe im Planungsprozess.<br />

Dieses Beteiligungsgebot wird nicht allein dadurch<br />

verwirklicht, dass die Vertreter/innen der freien Träger<br />

Mitglieder im Jugendhilfeausschuss sind.<br />

3.4 § 80 Abs. 4 SGB VIII fordert in Ergänzung zu § 81<br />

SGB VIII (siehe auch § 95 SGB X) die Verknüpfung<br />

von Planungen und Tätigkeiten der Jugendhilfeträger<br />

mit denen anderer Institutionen, die sich auf das<br />

Leben junger Menschen und ihrer Familien auswirken<br />

(z. B. Schulplanung, Verkehrsplanung, Stadt-,<br />

Kreisentwicklungsplanung etc.). Dazu gehört auch<br />

die Abstimmung der örtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong>en<br />

insbesondere benachbarter Jugendämter. Soweit<br />

kreisangehörige Gemeinden ohne eigenes Jugendamt<br />

Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen,<br />

ist die Planung und Durchführung dieser Aufgaben<br />

in den wesentlichen Punkten mit dem Kreisjugendamt<br />

als öffentlichem Träger abzustimmen (§ 69<br />

Abs. 5 SGB VIII).<br />

9


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

4. § 78 SGB VIII verpflichtet den öffentlichen Träger<br />

der Jugendhilfe, Arbeitsgemeinschaften mit den anerkannten<br />

Trägern der freien Jugendhilfe sowie mit<br />

den Trägern geförderter Maßnahmen anzustreben.<br />

Wesentliche Aufgabenstellung dieser Arbeitsgemeinschaften<br />

ist es, die geplanten Maßnahmen aufeinander<br />

abzustimmen, damit diese sich in möglichst<br />

effektiver Weise ergänzen.<br />

Die Träger der Jugendhilfe arbeiten in sehr vielfältiger<br />

Weise zusammen und praktizieren traditionell<br />

unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit verschiedener<br />

Trägergruppen. Ziel des Gesetzes ist es,<br />

diese Kooperation auszubauen und zu qualifizieren.<br />

Die Notwendigkeit der Abstimmung geplanter Maßnahmen<br />

zwischen den öffentlichen und den freien<br />

Trägern der Jugendhilfe wird durch § 74 SGB VIII<br />

unterstrichen. Danach kann die Förderung von Einrichtungen,<br />

Diensten und Veranstaltungen freier<br />

Träger von deren Bereitschaft abhängig gemacht<br />

werden, den Maßgaben der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> zu<br />

entsprechen.<br />

Auch die seit dem 01.01.1999 geltenden §§ 77, 78<br />

a ff. SGB VIII setzen den Dialog auf örtlicher Ebene,<br />

z. B. in Arbeitsgemeinschaften voraus. Im Rahmen<br />

der notwendigen Vereinbarungen z. B. für stationäre<br />

Angebote muss der Träger die Ziele seiner Leistungen<br />

und die Art und Weise der Qualitätsentwicklung<br />

beschreiben. Dieser Konsens ist am ehesten<br />

dann zu erreichen, wenn die Maßnahmen der<br />

freien Träger mit der öffentlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

kompatibel sind.<br />

5. § 80 Abs. 3 SGB VIII ermöglicht es dem Gesetzgeber<br />

über Landesrecht Anforderungen und Profil der<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> zu präzisieren. In Nordrhein-<br />

Westfalen wird die Förderung von Einrichtungen<br />

und Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes über<br />

Tageseinrichtungen für Kinder (GTK/NRW) und<br />

dem Landesjugendplan (LJPl-NRW) von der örtlichen<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> abhängig gemacht. Der<br />

im Landesjugendplan verankerte Wirksamkeitsdialog<br />

schließt die örtliche <strong>Jugendhilfeplanung</strong> ein.<br />

Resümee<br />

Aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich für den<br />

öffentlichen Träger der Jugendhilfe:<br />

• <strong>Jugendhilfeplanung</strong> ist eine Pflichtaufgabe. Sie stellt<br />

einen deutlichen Schwerpunkt der gesetzlichen Aufgaben<br />

des öffentlichen Trägers dar.<br />

• Der öffentliche Träger der Jugendhilfe hat die Gesamtverantwortung<br />

für die Erfüllung aller Jugendhilfeaufgaben.<br />

Die bedarfsgerechte Versorgung mit Diensten,<br />

Einrichtungen, Veranstaltungen und den dazu<br />

erforderlichen Fachkräften setzt eine qualitativ angemessene<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> voraus.<br />

6 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK/NRW) vom<br />

29.10.1991 - GV.NW. S. 380 - zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

16.12.1998 - GV.NW. S. 704)<br />

7 vorläufige Richtlinien zum Landesjugendplan (LJPI-NRW, gültig ab<br />

01.01.1999)<br />

10


2. Leitbild der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

• Der öffentliche Träger der Jugendhilfe muss personell<br />

und sachlich gewährleisten, dass die Aufgabe der<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> erfüllt werden kann.<br />

• Eine besondere Herausforderung ist die angemessene<br />

Umsetzung der gesetzlich geforderten Beteiligung<br />

der jungen Menschen und ihrer Personensorgeberechtigten<br />

bei der Planung bzw. der Bedarfsermittlung.<br />

Die spezifischen Lebenslagen von Mädchen<br />

und Jungen sind im Planungsprozess auch strukturell<br />

zu berücksichtigen.<br />

• Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind<br />

frühzeitig in allen Phasen der Planung zu beteiligen.<br />

• Zur Abstimmung der geplanten Maßnahmen sind<br />

vom öffentlichen Träger Arbeitsgemeinschaften mit<br />

den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe sowie<br />

mit den Trägern geförderter Maßnahmen anzustreben.<br />

• Die Eckwerte der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> sind Grundlage<br />

für die Förderung von Einrichtungen, Diensten und<br />

Maßnahmen durch den Jugendhilfeausschuss bzw.<br />

die Verwaltung des Jugendamtes.<br />

• Zur Vernetzung und Optimierung der Ressourcen<br />

sollten die Planungen benachbarter Jugendämter<br />

miteinander abgesprochen werden. Die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

ist mit anderen Fachplanungen innerhalb der<br />

Kommune abzustimmen. Gleiches gilt für die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

der Kreise mit Jugendhilfe- und anderen<br />

Fachplanungen der kreisangehörigen Gemeinden.<br />

2. Leitbild der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

2.1 Allgemeines Leitbild<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> ist ein zentrales Steuerungsinstrument<br />

der Jugendhilfe und wesentliche Bedingung für die<br />

Wahrnehmung der Gesamtverantwortung durch das Jugendamt<br />

(§ 79 SGB VIII). <strong>Jugendhilfeplanung</strong> konkretisiert<br />

in systematischer Verknüpfung Ziele, Mittel und<br />

Vorgehensweisen und damit Aufgabenerfüllung und Leistungen<br />

der Jugendhilfe.<br />

Über <strong>Jugendhilfeplanung</strong> wird die fachliche Weiterentwicklung<br />

der Jugendhilfe gesteuert. Dazu hat Planung<br />

auf der Grundlage von Situations- und Bedarfsanalysen<br />

Ziele und Handlungsstrategien, ggf. auch -alternativen<br />

aufzuzeigen. Damit wird eine fundierte Jugendhilfepolitik<br />

ermöglicht, die auch fachliche Erfolgsüberprüfungen der<br />

Jugendhilfe (-leistungen) einschließt. Um diese Funktion<br />

erfüllen zu können bedarf es einer inhaltlichen und organisatorischen<br />

Verknüpfung zu den Handlungsfeldern der<br />

Jugendhilfe:<br />

So ist z. B. im Feld der Erziehungshilfe sicherzustellen,<br />

dass Auswertungen der Hilfeplanungen (§ 36 SGB VIII)<br />

Eingang in die Planung finden. In Kapitel 4.8 der <strong>Empfehlungen</strong><br />

wird exemplarisch am Beispiel der Vereinbarungen<br />

gem. § 78 b SGB VIII eine Verknüpfung mit der<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> skizziert.<br />

Bei Beachtung der Entscheidungskompetenz des Jugendamtes<br />

nimmt <strong>Jugendhilfeplanung</strong> damit eine arbeitsfeld-<br />

und trägerübergreifende Perspektive ein und<br />

hat die ausdifferenzierten Angebote, Leistungen und<br />

Entwicklungskonzepte zu einem abgestimmten Gesamtangebot<br />

für junge Menschen und ihre Familien zu<br />

11


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

vernetzen. Dazu hat sich in den letzten Jahren ein kommunikations-,<br />

prozess- und handlungsorientiertes Leitbild<br />

der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> etabliert: <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

als kommunikativer, zirkulärer Prozess 8 . Dieses<br />

Leitbild sieht sich in einer kritischen Distanz zu einem sozialtechnokratischen<br />

Planungsverständnis.<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> als fachlicher und politischer Willensbildungs-<br />

und Aushandlungsprozess wird von verschiedenen<br />

Faktoren bestimmt, u. a. sind dies<br />

- Analyse und Gewichtung von Problemlagen und der<br />

hierzu existierenden Daten,<br />

- Interessen, Weltanschauungen und Moralvorstellungen<br />

der am Aushandlungsprozess Beteiligten,<br />

- Grad der rechtlichen Verpflichtung bei den einzelnen<br />

Aufgaben ebenso wie die (finanzielle) Leistungsfähigkeit<br />

insbesondere des öffentlichen Trägers,<br />

- sozialpädagogische Fachlichkeit (z. B. <strong>zur</strong> Notwendigkeit<br />

präventiver Maßnahmen) und sozialwissenschaftliches<br />

Know-how<br />

- Einschätzung von Umsetzungsmöglichkeiten, (Folge)Wirkungen<br />

der Planung 9 .<br />

8 Merchel, 1994<br />

9 Jordan, Schone, 1992<br />

Diese beispielhafte Aufzählung zeigt, dass neben relativ<br />

objektiven auch subjektive Faktoren die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

beeinflussen. Daher ist es notwendig, umfassend<br />

vorhandene sachliche und fachliche Kompetenz zu nutzen,<br />

um begründete Bedarfe festzustellen und die<br />

Deckung dieses Bedarfs politisch auszuhandeln. Akteure<br />

in diesem Aushandlungsprozess sind neben dem Träger<br />

der öffentlichen Jugendhilfe als Planungsverantwortlichem<br />

insbesondere:<br />

- junge Menschen und deren Personensorgeberechtigte,<br />

- die (anerkannten) Träger der freien Jugendhilfe,<br />

- die kreisangehörigen Gemeinden, soweit sie nicht<br />

selbst Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind,<br />

- Institutionen, deren Tätigkeit sich ebenfalls auf die<br />

Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien<br />

auswirkt, wie z. B. Schulen/Schulverwaltung, Polizei/Justiz,<br />

Sozialleistungsträger und andere Stellen<br />

innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung.<br />

2.2 Konkretisierung und Besonderheiten der<br />

Planung der Kreise<br />

Verdeutlicht werden soll dies am Beispiel der Kreisjugendämter,<br />

auch weil hier einige Besonderheiten gelten:<br />

Für die Kreisjugendämter ergeben sich durch das Kooperationserfordernis<br />

mit den kreisangehörigen Gemeinden<br />

erhöhte Abstimmungsbedarfe, wobei zu berücksichtigen<br />

ist, dass der Zuständigkeitsbereich der Kreisjugendämter<br />

in der Regel nicht mit dem jeweiligen Kreisgebiet<br />

identisch ist. Bei allen Jugendämtern gilt letzteres<br />

in ähnlicher Weise für die Zusammenarbeit mit den freien<br />

Trägern, deren regionaler Zuschnitt sich oftmals über<br />

kommunale Zuständigkeitsbereiche erstreckt.<br />

Kreisjugendämter haben mit den verschiedenen Stadtund<br />

Gemeinderäten zusammenzuarbeiten. Neben unterschiedlichen<br />

fachlichen Sichtweisen können auch unterschiedliche<br />

politische Mehrheitsverhältnisse dabei<br />

möglicherweise zu konträren Auffassungen darüber<br />

12


2. Leitbild der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

führen, welche jugendpolitischen Ziele zu verfolgen bzw.<br />

umzusetzen sind. <strong>Jugendhilfeplanung</strong> auf Kreisebene<br />

hat die örtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen<br />

und (dennoch) mit Blick auf die Gesamtversorgung<br />

im Kreis interkommunal Bedarfslagen abzuwägen und<br />

Prioritäten zu setzen. Im Rahmen der Beteiligung der<br />

kreisangehörigen Gemeinden orientieren sich diese naturgemäß<br />

an den jeweiligen Interessen ihrer Einwohnerinnen<br />

und Einwohner. Neben unterschiedlichen jugendpolitischen<br />

Zielen kommen deshalb auch Interessen hinsichtlich<br />

der Standorte von Diensten und Einrichtungen<br />

ins Spiel. Berichte über den Mitteleinsatz werden deshalb<br />

nicht nur von den kreisangehörigen Gemeinden gefordert;<br />

sie bieten zugleich für die Kreise die Chance, eine<br />

bedarfsgerechte Gesamtversorgung im Kreis und damit<br />

aller kreisangehörigen Gemeinden nachzuweisen.<br />

Der Ressourceneinsatz eines Kreisjugendamtes kann<br />

deshalb nicht allein vor dem Hintergrund fachlicher Bedarfslagen<br />

zu einer prioritären Maßnahmenplanung<br />

führen, sondern hat immer auch die Ansprüche der<br />

kreisangehörigen Gemeinden an den Mitteleinsatz zu<br />

berücksichtigen. - Tendenziell kann dies auch für Jugendämter<br />

der kreisfreien Städte bzw. für Jugendämter<br />

größerer Gemeinden gelten, zumal hier mit Blick auf die<br />

Bezirksvertretungen ein Repräsentativorgan der Bürgerinnen<br />

und Bürger existiert.<br />

Weiterhin erschweren in Landkreisen oftmals große<br />

räumliche Entfernungen die Organisation der Arbeitsstrukturen<br />

z. B. im Hinblick auf Arbeitsgemeinschaften<br />

oder die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Räumliche<br />

Entfernungen spielen auch bei der Angebotsentwicklung<br />

eine entscheidende Rolle: Geringere Bedarfsgrößen<br />

in weitauseinanderliegenden Orten/Ortsteilen<br />

erfordern oftmals eigene Lösungen <strong>zur</strong> Deckung des<br />

Bedarfs, z. B. bei Tagesgruppen oder sozialer Gruppenarbeit.<br />

Umgekehrt ist bei Schaffung dezentraler Angebote<br />

ein erhöhter finanzieller und organisatorischer Aufwand<br />

erforderlich.<br />

In Abhängigkeit von der Vielzahl zu beteiligender Institutionen<br />

- dazu gehören neben kreisangehörigen Gemeinden<br />

auch mehr oder weniger heterogene Trägerstrukturen<br />

- ergeben sich deshalb erhöhte Interessenkonflikte<br />

und Abstimmungsbedarfe, die im Planungsprozess zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

2.3 Folgerungen für den Planungsprozess<br />

Notwendig für den Planungsprozess ist deshalb, dass<br />

zwischen den an der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> Beteiligten ein<br />

permanenter Rückkoppelungs- und Austauschprozess<br />

stattfindet. Hierzu sind die notwendigen Verfahren in<br />

möglichst verbindlicher Form abzusprechen und zu institutionalisieren.<br />

In diesem Prozess der Konzeptions- und<br />

Entscheidungsfindung sind verschiedene Ebenen zu unterscheiden:<br />

- Die Ebene der Einwohner/innen.<br />

- Die fachliche Ebene der Mitarbeiter/innen als "Basis"<br />

von öffentlicher und freier Jugendhilfe. Hier ist auch<br />

der Ort, wo die Beteiligung von jungen Menschen<br />

und deren Personensorgeberechtigten konkret stattfinden<br />

kann.<br />

- Die fachpolitische Ebene: Leitungsebene von öffentlicher<br />

und freier Jugendhilfe, also der Jugendhilfeausschuss<br />

und die/der Jugendamtsleiter/in, die/der zugleich<br />

beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss<br />

ist (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AG-KJHG/NW).<br />

- Die politische Ebene: Rat bzw. Kreistag als zentrale<br />

Entscheidungsinstanz der Gebietskörperschaften,<br />

13


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

die unter Abwägung aller politischer Handlungsanforderungen<br />

insbesondere über den Haushalt entscheiden.<br />

Die Übergänge zwischen diesen Ebenen sind fließend<br />

und abhängig z. B. von der spezifischen Organisation<br />

und Kompetenzverteilung vor Ort. Wesentlich ist aber,<br />

sich der verschiedenen Ebenen bewusst zu sein, um ein<br />

adäquates Amtsverständnis zu entwickeln (beispielsweise<br />

für Dezernenten bzw. Fachbereichsleiter in den verschiedenen<br />

Organisationsalternativen).<br />

fachlichen wie jugendhilfepolitischen kommunalen<br />

Diskurses und Entwicklungsprozesses. Wesentliche<br />

Erfolgsbedingung von Jugendhilfe - auch im Kontext<br />

der anderen Aufgaben der Gemeinden, Städte und<br />

Kreise - ist die Verzahnung dieser Ebenen.<br />

Im Rahmen einer Planungskonzeption sollten auch Aussagen<br />

dazu gemacht werden, auf welchen Ebenen Beteiligung<br />

der freien Träger und der kreisangehörigen Gemeinden<br />

stattfinden soll.<br />

Resümee<br />

• <strong>Jugendhilfeplanung</strong> ist zugleich fachlicher und politischer<br />

Aushandlungsprozess über Ziele, Bedarfe und<br />

notwendige Maßnahmen.<br />

• In dem Aushandlungsprozess sind regelmäßig neben<br />

anderen Faktoren eine Vielzahl unterschiedlicher Interessen<br />

einzubinden, insbesondere die der freien<br />

Träger sowie der kreisangehöriger Gemeinden.<br />

• Bereits durch die Planungskonzeption sollte gewährleistet<br />

werden, dass unterschiedliche fachliche und<br />

politische Interessen Eingang in den Planungsprozess<br />

finden.<br />

• Die Einbindung aller Ebenen der Planung ist notwendige<br />

Voraussetzung zum Implementierung eines<br />

14


3. Beteiligung von jungen Menschen und Personensorgeberechtigten sowie Beteiligung von Trägern<br />

3. Beteiligung von jungen Menschen<br />

und Personensorgeberechtigten sowie<br />

Beteiligung von Trägern<br />

3.1 Beteiligung von jungen Menschen und Personensorgeberechtigten<br />

Im Rahmen ihrer Planungsverantwortung haben die Träger<br />

der öffentlichen Jugendhilfe den Bedarf unter<br />

Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen<br />

von jungen Menschen und Personensorgeberechtigten<br />

zu ermitteln. Durch diese Beteiligung soll eine<br />

verbesserte Anpassung von Angeboten der Jugendhilfe<br />

an die Bedürfnisse potentieller und tatsächlicher Nutzer/innen<br />

erreicht werden. Eine (umfassende) Beteiligung<br />

erhöht zudem die Akzeptanz von Planungsergebnissen<br />

und bietet Identifikationsmöglichkeiten.<br />

Diese gesetzlich geforderte Beteiligung der Adressat/innen/en<br />

stellt erhebliche Anforderungen an die <strong>Jugendhilfeplanung</strong>.<br />

Junge Menschen sind an allen sie betreffenden Planungen<br />

möglichst direkt zu beteiligen. Dabei sind zielgruppen-,<br />

geschlechts- und altersadäquate Beteiligungsmöglichkeiten<br />

zu wählen. Soweit wie möglich sollten<br />

Methoden genutzt werden, die jungen Menschen auch<br />

eigene Entscheidungskompetenz einräumen. Gerade<br />

dies ermöglicht umfassender verstandene Teilhabe und<br />

Subsidiarität. Eine vom Jugendhilfeausschuss beschlossene<br />

Planungskonzeption sollte sich auch dazu äußern.<br />

Bedürfnisse sind subjektive Variablen innerhalb des Planungsprozesses.<br />

Durch Formen der Beteiligung derjenigen,<br />

die Adressat/innen/en der zu planenden Angebote<br />

sind, lassen sich diese Bedürfnisse in Erfahrung bringen.<br />

Dabei wird durch einen kontinuierlichen Planungsprozess<br />

auch die Wandlung subjektiver und sich stetig verändernder<br />

Bedarfe der verschiedenen Adressat/-<br />

innen/en deutlich gemacht.<br />

Gerade unter Berücksichtigung der zentralen Zielvorgaben<br />

(z. B. Lebensweltbezug, Vernetzung, Kleinräumigkeit,<br />

Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit) sind<br />

Verfahren zu entwickeln, mit denen die differenzierten<br />

Bedarfslagen erfasst werden können. Zu den verschiedenen<br />

Methoden und Instrumenten der Beteiligung wird<br />

auf das Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

der Landesjugendämter "Beteiligung von Kindern und<br />

Jugendlichen" vom Mai 1998 verwiesen.<br />

3.2 Beteiligung der freien Träger<br />

Nach § 80 Abs. 3 SGB VIII sind die anerkannten Träger<br />

der freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung frühzeitig<br />

zu beteiligen. Darüber hinaus kann auch die Beteiligung<br />

von sonstigen geförderten Trägern bzw. Initiativen<br />

sinnvoll sein.<br />

Durch diese Trägerbeteiligung ist es insbesondere möglich,<br />

ein wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes<br />

Angebot von Jugendhilfeleistungen zu gewährleisten.<br />

Freie Träger nehmen Aufgaben der Jugendhilfe<br />

nicht aufgrund einer Verpflichtung durch das SGB<br />

VIII, sondern aufgrund eines selbstgesetzten, weltanschaulich<br />

geprägten Auftrages wahr. Die von ihnen angebotenen<br />

Einrichtungen und Dienste sind jedoch in der<br />

Regel auf finanzielle Förderung durch den Träger der öffentlichen<br />

Jugendhilfe angewiesen; insofern ist <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

der Standort, Vorgaben der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

und Eigeninteresse der Träger in möglichst großem<br />

Umfang in Übereinstimmung zu bringen (vgl. auch § 74<br />

15


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

Abs. 2 SGB VIII). Darüber hinaus lebt die Entwicklung einer<br />

Zukunftsperspektive für die Jugendhilfe auch von einem<br />

durch gesamtgesellschaftliche Verantwortung geprägtem<br />

Handeln der freien Träger. Dies gilt insbesondere<br />

dann, wenn künftig vermehrt nicht nur einzelne Leistungen,<br />

sondern vollständige Leistungsbereiche, noch<br />

weitergehend einzelne Sozialräume durch Leistungsverträge<br />

an freie Träger übertragen werden 10 .<br />

Entsprechend der sehr vielfältigen Struktur nicht nur der<br />

freien, sondern auch der öffentlichen Träger, sind den<br />

unterschiedlichen örtlichen Bedingungen entsprechende<br />

und angemessene Beteiligungsformen zu erarbeiten<br />

bzw. zu vereinbaren. Dementsprechend haben sich für<br />

Gemeinden, Städte und Kreise jeweils spezifische Planungsstrukturen<br />

und damit auch Formen der Trägerbeteiligung<br />

herausgebildet; für die Kreise ergibt sich zudem<br />

die Notwendigkeit der Beteiligung der kreisangehörigen<br />

Gemeinden insbesondere derjenigen ohne eigenes Jugendamt.<br />

Resümee<br />

• Methoden und Inhalte der Beteiligung sind ein zentrales<br />

fachliches und jugendpolitisches Qualitätskriterium.<br />

• Beteiligung von freien Trägern, Beteiligung junger<br />

Menschen und ihrer Familien sowie Beteiligung anderer<br />

Akteure, wie z. B. kreisangehöriger Gemeinden<br />

haben unterschiedliche Zielsetzungen und bedürfen<br />

deshalb spezifischer Methoden. Dennoch kann beispielsweise<br />

aus Gründen der Zweckmäßigkeit die<br />

Beteiligung der genannten Institutionen bzw. Personen<br />

(-Gruppen) verbunden werden.<br />

• Planung beinhaltet die Chance <strong>zur</strong> Intensivierung der<br />

Zusammenarbeit der Träger. Trägerbeteiligung ist in<br />

allen Phasen des Planungsprozesses notwendig;<br />

dies umfasst auch grundlegende Überlegungen in<br />

frühen Planungsstadien.<br />

• Beteiligung von Adressaten ermöglicht es zusätzliche<br />

Ressourcen zu gewinnen. Beteiligung von Adressaten<br />

bedarf Zielgruppen adäquater Beteiligungsverfahren.<br />

Zu diskutieren ist auch in welchem Umfang<br />

die Übertragung von Entscheidungskompetenzen als<br />

weitreichendste Form von Beteiligung und Teilhabe<br />

möglich ist.<br />

10 vgl. KGSt-Bericht 12/1998 - Kontraktmanagement zwischen<br />

öffentlichen und freien Trägern in der Jugendhilfe<br />

• Erhalten freie Träger öffentliche Mittel sind die damit<br />

finanzierten Angebote mit und im Rahmen der örtlichen<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> abzustimmen. Wünschenswert<br />

wäre es darüber hinaus, wenn die freien Träger<br />

Angebote, die aus Eigenmitteln bzw. aus anderen<br />

Mitteln finanziert werden der örtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

mitteilen.<br />

16


4. Querschnittsaufgaben der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

4. Querschnittsaufgaben der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

4.1 Planung im Kontext fachlicher Weiterentwicklung<br />

und Anforderungen der Verwaltungsreform 11<br />

Spätestens seit Inkrafttreten des KJHG ist die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

eine Schlüsselstelle für die strategische Entwicklung<br />

der kommunalen Jugendhilfe und die daraus<br />

folgenden Prozesse sowohl innerhalb des Jugendamtes/des<br />

öffentlichen Trägers als auch mit den freien Trägern.<br />

Zunehmend gewinnt Planung als Voraussetzung<br />

von öffentlicher Finanzierung durch die Kommunen als<br />

auch durch das Land an Bedeutung.<br />

- Der Landesjugendplan macht ebenso wie das GTK<br />

Mitfinanzierung seitens des Landes von der Einbindung<br />

in die <strong>Jugendhilfeplanung</strong> abhängig.<br />

- Mangelnde Abstimmung mit der Planung ist zwar<br />

kein Ablehnungsgrund für Angebote von (freien) Trägern<br />

auf Abschluss von Vereinbarungen nach § 78 b<br />

SGB VIII. Dennoch ist zumindest aus Sicht des öffentlichen<br />

Trägers die Verhandlung auf der Grundlage<br />

der Planungsergebnisse sinnvoll.<br />

- Auch die Betätigung erster privat-gewerblicher Anbieter<br />

sollte zu einer Betrachtung durch die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

Anlass geben, damit Entwicklungen<br />

möglichst steuerbar bleiben.<br />

11 Deutscher Städtetag und Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe,<br />

Hinweise und <strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> Steuerung der Jugendhilfe;<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

und Neue Steuerung der Verwaltung;<br />

- Dies gilt auch für das Kontraktmanagement zwischen<br />

öffentlichen und freien Trägern; hier ist sicherzustellen,<br />

dass die Gesamtverantwortung durch den öffentlichen<br />

Träger weiter wahrgenommen werden<br />

kann.<br />

Sieben Jahre nach Veröffentlichung des grundlegenden<br />

KGSt-Berichtes 5/1993 zum Neuen Steuerungsmodell<br />

begreifen zahlreiche Gemeinden, Städte und Kreise Verwaltungsmodernisierung<br />

als permanente Gestaltungsaufgabe,<br />

auch wenn z. T. ohne ausdrückliche Bezugnahme<br />

auf "Neue Steuerung". Für das Jugendamt ergibt<br />

sich damit die Aufgabe, den örtlich definierten Anforderungen<br />

der inneren Modernisierung zu entsprechen und<br />

zugleich das spezifische Aufgabenprofil und die Funktion<br />

als sozialpädagogische Fachbehörde zu behaupten und<br />

zu gestalten. Insbesondere über die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

kann dabei der Jugendhilfeausschuss seine fachpolitische<br />

Steuerungsfunktion wahrnehmen. Angesichts der<br />

fachlichen Entwicklungstrends auf dem Gebiet der sozialen<br />

Arbeit, wie z. B. der Flexibilisierung von Hilfen, der<br />

zunehmenden Ausrichtung von Angeboten und Leistungen<br />

auf den Sozialraum und der Entwicklung freier Träger<br />

hin zu kooperierenden und ggf. auch integrierten<br />

Diensten steht Planung im Mittelpunkt des Interesses<br />

dynamischer Jugendhilfe.<br />

Auf der Grundlage des gesetzlichen Auftrages und des<br />

Leitbildes von <strong>Jugendhilfeplanung</strong> - letzteres ist unter<br />

Kapitel 2. thematisiert und entsprechend den örtlichen<br />

Gegebenheiten zu konkretisieren - hat <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

aktuell/künftig folgende Anforderungen zu gestalten:<br />

- Entwicklung und Einleitung von Qualitätsentwicklungsprozessen,<br />

um der Steuerungsfunktion zu entsprechen,<br />

17


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

- Entwicklung dezentraler, flexibler und vernetzter Angebotsstrukturen<br />

mit entsprechenden Beteiligungsverfahren<br />

bzw. Entwicklung neuer Formen der "Kundenorientierung",<br />

Konzeptionierung und Durchführung<br />

von Wirkungs-/Wirksamkeitsanalysen, Berichterstattung<br />

über Entwicklungsverläufe von<br />

Jugendhilfeleistungen in fachlicher und finanzieller<br />

Hinsicht,<br />

- Integration von Fach- und Ressourcenverantwortung,<br />

- Schaffung und Implementierung von Instrumenten<br />

des Kontraktmanagements.<br />

4.2 Funktion und Aufgabe der/des hauptamtlichen<br />

Jugendhilfeplanerin/-planers<br />

Diesen Anforderungen kann <strong>Jugendhilfeplanung</strong> nur auf<br />

der Grundlage einer klaren Positionsbestimmung gerecht<br />

werden:<br />

- <strong>Jugendhilfeplanung</strong> ist eine Aufgabe aller Sachgebiete<br />

und Funktionsebenen der öffentlichen Jugendhilfe.<br />

- <strong>Jugendhilfeplanung</strong> ist konzeptionelle Arbeit und Teil<br />

ressourcenorientierter Produktverantwortung jeder<br />

einzelnen Organisationseinheiten wie jeder Leitungsbzw.<br />

Fachkraft des Jugendamtes.<br />

- Gleichwohl bedarf es der institutionalisierten <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

als Fachdienst, der hauptamtlichen Planungsfachkraft,<br />

die die notwendigen Prozesse initiiert,<br />

steuert, moderiert und die Verantwortlichkeit für<br />

Planung als übergreifende/n Aufgabe und Prozess<br />

wahrnimmt.<br />

Vor dem Hintergrund eines allgemein verankerten Planungsverständnisses<br />

stellt sich die Frage der Funktion<br />

und Aufgabe von Planung als Fachstelle. Die/der Jugendhilfeplaner/in<br />

- nicht: Planung als Aufgabe - hat zwei<br />

Funktionen:<br />

- Steuerungsunterstützung für die Leitungsebene des<br />

Jugendamtes und<br />

- Dienstleistung für die verschiedenen Sachgebiete im<br />

Jugendamt.<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> ist eine Aufgabe aller Sachgebiete<br />

im Jugendamt; dabei müssen sich die Teil-/Fachplanungen<br />

im Rahmen der Gesamtplanung des Jugendamtes<br />

bewegen bzw. dürfen ihr zumindest nicht widersprechen.<br />

Insofern ist die Planung innerhalb der verschiedenen<br />

Sachgebiete immer eine Fortsetzung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

generell. Dennoch sollte die Steuerungsunterstützungsfunktion<br />

und die Dienstleistungsfunktion der<br />

Planungsfachkraft differenziert werden, weil so Klarheit<br />

über den Inhalt des Auftrages, den Auftraggeber sowie<br />

über die Verantwortung für den jeweiligen Prozess, ggf.<br />

auch über die Priorität der Aufträge hergestellt wird.<br />

4.2.1 Steuerungsunterstützung und Qualitätsentwicklung<br />

Steuerungsunterstützung meint die <strong>zur</strong> strategischen<br />

Steuerung durch Ziele, Maßnahmen und Ressourcen<br />

notwendige Vorbereitung von Führungsentscheidungen<br />

auf der Basis entsprechender Informationsgrundlagen.<br />

Planung arbeitet hierbei direkt der Leitungsebene des öffentlichen<br />

Trägers zu (Amtsleitung, Jugendhilfeausschuss,<br />

mittelbar ggf. auch Verwaltungsspitze und Rat<br />

bzw. Kreistag).<br />

18


4. Querschnittsaufgaben der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

Zur Steuerungsunterstützung der/des Jugendhilfeplanerin/-planers<br />

gehören folgende Aufgabenbereiche:<br />

- Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung,<br />

- Angebotsentwicklung und Maßnahmeplanung,<br />

- Evaluation und Qualitätsentwicklung,<br />

- Berichtswesen einschließlich Politikberichterstattung.<br />

Diese Funktionen sollte <strong>Jugendhilfeplanung</strong> nicht nur unter<br />

fachlichen, sondern auch unter finanziellen Aspekten<br />

wahrnehmen. Nicht selten hat <strong>Jugendhilfeplanung</strong> in der<br />

Vergangenheit die (begrenzten) Ressourcen ausgeblendet.<br />

Dies mag eine Ursache dafür sein, dass (Jugendhilfe-)Planung<br />

und Controlling als sich widersprechende<br />

Steuerungsinstrumente interpretiert werden, insbesondere<br />

wenn Controlling auf Finanzcontrolling reduziert<br />

wird. Im Interesse effektiver Steuerung haben jedoch<br />

beide Instrumente Potentiale für die Planung und können<br />

sich daher in wirkungsvoller Weise ergänzen. Klarzustellen<br />

ist, dass Controlling <strong>Jugendhilfeplanung</strong> z. B. wegen<br />

ihrer Kompetenz in Evaluations- und Beteiligungsverfahren<br />

nicht ersetzen kann. Umgekehrt sind betriebswirtschaftliche<br />

Analysen <strong>zur</strong> Steigerung der Wirtschaftlichkeit<br />

unabdingbare Voraussetzung <strong>zur</strong> Sicherung der<br />

Handlungsfähigkeit in allen Feldern der kommunalen<br />

Selbstverwaltung, mithin also auch in der Jugendhilfe.<br />

Deshalb ist es sinnvoll, <strong>Jugendhilfeplanung</strong> und Controlling<br />

zu verzahnen. Unabhängig von einer organisatorischen<br />

Zusammenführung sollte die Zusammenarbeit<br />

beider Funktionen bzw. der damit beauftragten Fachkräfte<br />

strukturiert werden.<br />

4.2.2 Planung als Dienstleistung<br />

Die Dienstleistungsfunktion kann sich insbesondere aus<br />

der Fach- und Methodenkompetenz der Planungsfachkräfte<br />

ergeben. Im Rahmen der eher operativ ausgerichteten<br />

Planung in den einzelnen Handlungsfeldern der Jugendhilfe<br />

bzw. der Abteilungen im Jugendamt können z.<br />

B. Bedarfsanalysen, Entwicklungsprozesse, aber auch<br />

Datenbestände mit Hilfe der/des Jugendhilfeplanerin/-<br />

planers bearbeitet werden. Diese Funktion dient unmittelbar<br />

den Abteilungen und Sachgebieten des Jugendamtes,<br />

kann mittelbar aber auch von freien Trägern für<br />

deren eigene Planungen genutzt werden. Dabei kann es<br />

sich z. B. handeln um:<br />

- Bereitstellung und Aufbereitung von Daten und anderen<br />

Materialien,<br />

- Unterstützung des operativen Geschäftsablaufs,<br />

z. B. durch Moderation oder Expertisen,<br />

- Unterstützung von Qualitätsentwicklungskonzepten,<br />

- Unterstützung durch bzw. bei Beteiligungsverfahren<br />

von Einrichtungen und Leistungen.<br />

4.3 <strong>Jugendhilfeplanung</strong> als Querschnittsaufgabe der<br />

Kommunalverwaltung<br />

Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 SGB VIII besteht ein Gestaltungsauftrag<br />

für die Jugendhilfe darin, positive Lebensbedingungen<br />

für junge Menschen und ihre Familien sowie eine<br />

kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder<br />

zu schaffen. Dieser gesetzliche Auftrag bindet auch die<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong>.<br />

Wichtige Entscheidungen über Lebensbedingungen von<br />

Kindern, Jugendlichen und Familien werden jedoch nicht<br />

nur im unmittelbaren Feld der Jugendhilfe, sondern z. B.<br />

darüber hinaus auch im Bau-, Verkehrs- und Schulbereich<br />

getroffen. In den Bereichen Bauen und Verkehr ist<br />

die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei den sie<br />

19


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

betreffenden Entscheidungen über gesetzlich vorgeschriebene<br />

und formalisierte Verfahren geregelt. Auf der<br />

Grundlage der Gemeindeordnung bzw. Kreisordnung<br />

können Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren<br />

darüber hinaus durch Bürgerbegehren an Entscheidungen<br />

mitwirken bzw. diese initiieren.<br />

Eine besondere Notwendigkeit für die Beteiligung der<br />

Jugendhilfe und damit auch der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> besteht<br />

in den Bereichen Bauen und Wohnen. Dort getroffene<br />

Entscheidungen haben regelmäßig unmittelbare<br />

und zudem langfristige Auswirkungen auf die Lebensbedingungen<br />

von Kindern, Jugendlichen und Familien. Aufgrund<br />

der Reformen im Baurecht überplanen immer<br />

häufiger private Bauträger komplette Bereiche einschließlich<br />

der Erschließung und Fertigstellung. Die Bedingungen<br />

werden in der Regel über städtebauliche Verträge<br />

oder Erschließungsverträge zwischen der Kommune<br />

und dem Bauträger festgelegt. Eine frühzeitige Beteiligung<br />

der Jugendhilfe bzw. <strong>Jugendhilfeplanung</strong> ist in diesem<br />

Zusammenhang von besonderer Bedeutung.<br />

Wenn Jugendhilfe bzw. <strong>Jugendhilfeplanung</strong> sich darüber<br />

hinaus<br />

- als Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen<br />

begreift und<br />

- zu diesem Zweck auch junge Menschen und ihre Familien<br />

unmittelbar beteiligt,<br />

muss sie sich konsequenter Weise auch in andere Politikfelder<br />

und Verwaltungsbereiche einbringen. Dies<br />

muss frühzeitig geschehen und im Sinne einer internen<br />

Querschnittsaufgabe strukturell sichergestellt werden.<br />

Durch die Bildung von ämter-/fachbereichsübergreifenden<br />

Arbeitsgruppen kann das gesamte Feld der Stadtbzw.<br />

Kreisentwicklungsplanung sowie die spezifische<br />

Verkehrs-, Schulentwicklungs- und Sozialplanung in den<br />

Blick genommen werden. Eine solche Arbeitsgruppe<br />

kann dazu beitragen den Informationsfluss über laufende<br />

Planungsvorhaben sicherzustellen, notwendige Abstimmungen<br />

vorzunehmen und unterschiedliche Planungsräume<br />

aufeinander abzustimmen. Differenzierte<br />

Planungsbestände verschiedener Arbeitsbereiche in der<br />

Kommunalverwaltung können auf der Grundlage gemeinsamer<br />

Planungsräume mit dem Ziel einer qualifizierteren<br />

Entscheidungsvorbereitung zusammengeführt<br />

werden.<br />

Darüber hinaus kann z. B. durch verwaltungsinterne<br />

Richtlinien die Beteiligung der Jugendhilfe in allen Feldern<br />

der kommunalen Verwaltung verbindlich gesichert<br />

werden. Auf diese Weise kann das Ziel unterstützt werden,<br />

dass alle Ämter, Planungen und Maßnahmen unter<br />

dem Blickwinkel der Auswirkungen auf die Lebenswelt<br />

von jungen Menschen und Familien zu prüfen und diese<br />

zu berücksichtigen.<br />

Die Beteiligung eines Kreisjugendamtes an den Planungen<br />

der kreisangehörigen Gemeinden ist hingegen<br />

durch Vereinbarungen sicherzustellen.<br />

4.4 Organisatorische Anbindung der/des Jugendhilfeplanerin/-planers<br />

Die Notwendigkeit einer effektiven Organisation des Jugendamtes<br />

hat zwangsläufig auch Auswirkungen auf die<br />

strategisch wichtige Funktion des/der Jugendhilfeplanerin/-planers.<br />

Aus der Steuerungsunterstützungsfunktion<br />

der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> ergibt sich ein unmittelbarer<br />

sachlicher Zusammenhang zu zentralen Geschäftsbereichen<br />

des Jugendamtes: Haushalt, Personal, Geschäfts-<br />

20


4. Querschnittsaufgaben der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

führung für den Jugendhilfeausschuss, EDV-Koordination<br />

etc. In jedem Fall empfiehlt sich wegen der Querschnittsfunktion<br />

der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> die Anbindung<br />

als Stabsstelle der Amtsleitung. Darüber hinaus sollte die<br />

Zusammenarbeit mit den übrigen genannten Querschnittsfunktionen<br />

strukturiert werden, soweit nicht eine<br />

organisatorische Zusammenfassung z. B. über einen<br />

Steuerungsdienst gewählt wird. Je nach Größe des Jugendamtes<br />

bzw. der Verwaltung ergeben sich hier unterschiedliche<br />

Modelle und Strukturen, für die es keine<br />

einheitliche Empfehlung geben kann.<br />

4.5 Planung als Produkt<br />

Soweit ein Produkt als eine aus Sicht der Bürgerinnen<br />

und Bürger zusammenhängende Leistung definiert ist,<br />

es sich also um eine nach außen gerichtete Verwaltungsleistung<br />

handelt, kann Planung kein Produkt sein.<br />

Gleichwohl ist Planung als eine interne Leistung der Verwaltung<br />

von Bedeutung, weil sie Grundlage für alle externen<br />

Produkte des Jugendamtes ist. Im Rahmen einer<br />

Kosten- und Leistungsrechnung kann deshalb verdeutlicht<br />

werden, dass Planungsressourcen insoweit für die<br />

verschiedenen Leistungen verbraucht werden und insoweit<br />

auch den jeweiligen Produkten/Kostenträgern je<br />

nach Planungsschwerpunkt zuzuordnen sind. Planung<br />

ist insofern Bestandteil des gesamten Verwaltungsbudgets<br />

des Jugendamtes und ist deshalb von allen Teilbudgets<br />

des Amtes zu refinanzieren.<br />

4.6 Spezifische Sichtweisen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

Im Kontext der allgemeinen Vorschriften im 1. Kapitel<br />

des SGB VIII hat neben dem generellen Zielkatalog in § 1<br />

Abs. 3 SGB VIII vor allem § 9 SGB VIII besondere inhaltliche<br />

Bedeutung für die Ausgestaltung der Jugendhilfeleistungen,<br />

damit auch für die <strong>Jugendhilfeplanung</strong>. Exemplarisch<br />

soll hier auf die Verpflichtung der Jugendhilfe<br />

eingegangen werden, besondere soziale und kulturelle<br />

Bedürfnisse junger Menschen zu berücksichtigen und<br />

die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen zu<br />

fördern.<br />

Auf die besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse<br />

und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien<br />

muss <strong>Jugendhilfeplanung</strong> Rücksicht nehmen. Das bedeutet<br />

im gesamten Prozess der <strong>Jugendhilfeplanung</strong>,<br />

dass sozialgruppenspezifische Aspekte z. B. von Menschen<br />

mit Immigrationshintergrund oder mit Behinderungen<br />

zu berücksichtigen sind. Hier ist <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

gefordert, auch als Interessenvertreter von Minderheiten<br />

aufzutreten.<br />

Ebenfalls wird von der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> gefordert; die<br />

unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen<br />

zu berücksichtigen: die Fachkräfte sind gefordert,<br />

ihre Wahrnehmungen und Bewertungen geschlechtsspezifisch<br />

aus<strong>zur</strong>ichten und das Jugendhilfeangebot so<br />

zu gestalten, dass es diesen unterschiedlichen Bedürfnissen<br />

gerecht wird. Das Gesetz geht von der Benachteiligung<br />

von Mädchen aus, die gesellschaftlich normiert<br />

ist, zum Teil aber auch durch die bisherige Angebotsstruktur<br />

der Jugendhilfe begründet wird. Die Jugendhilfe<br />

ist aufgefordert sich grundsätzlich für eine Gleichberechtigung<br />

von Mädchen und Jungen einzusetzen. Somit hat<br />

auch die <strong>Jugendhilfeplanung</strong> als Steuerungsinstrument<br />

die Einbeziehung von Jungen- und Mädcheninteressen<br />

zu ihrer Grundlage zu machen. In den vergangenen Jahren<br />

haben einige Kommunen die Situation von Mädchen<br />

und jungen Frauen in der Jugendhilfe durch gesonderte<br />

Planungsberichte dargestellt. Das Ergebnis - mangelnde<br />

21


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

Umsetzung des § 9 Abs. 3 SGB VIII - ist nahezu durchgehend<br />

in allen Bereichen zu finden: Nicht nur im Hinblick<br />

auf die konkreten Leistungen und Maßnahmen der<br />

Jugendhilfe, sondern auch in den strukturellen Rahmenbedingungen<br />

existieren erhebliche Defizite für eine<br />

mädchengerechte Jugendhilfe 12 .<br />

Die Anforderungen, auf besondere soziale und kulturelle<br />

Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen und Gleichberechtigung<br />

von Mädchen und Jungen zu fördern, stellt eine erhebliche<br />

Anforderung dar: Jugendhilfe muss deshalb<br />

Methoden entwickeln, einerseits die genannten Zielsetzungen<br />

zu erfüllen, andererseits nicht die zu fördernden<br />

Zielgruppen durch besondere Angebote de facto auszugrenzen:<br />

Ziel ist vielmehr im Sinne von Lebensweltorientierung,<br />

Angebote bereits im Rahmen der Planung so zu<br />

konzipieren, dass sie ein weites Spektrum von Bedarfen<br />

decken und damit einen nachhaltigen Beitrag <strong>zur</strong> Integration<br />

zu leisten.<br />

4.7 Exkurs: Verknüpfung von <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

und Entwicklungsprozessen in einzelnen Handlungsfeldern,<br />

hier am Beispiel der Leistungs-,<br />

Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen<br />

gem. § 78 a ff. SGB VIII<br />

Die oben geforderte inhaltliche und organisatorische<br />

Verknüpfung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> zu den Handlungsfeldern<br />

der Jugendhilfe bzw. zu den Abteilungen im Jugendamt<br />

kann im Bereich der Vereinbarungen gem. §<br />

78 a ff. SGB VIII wie folgt konkretisiert werden:<br />

12 siehe auch 10. Kinder- und Jugendbericht<br />

1. Die Personen im Jugendamt, die am Abschluss der<br />

Vereinbarungen beteiligt sind, sollten von den (zentralen)<br />

Ergebnissen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> Kenntnis<br />

haben. Damit wird es ermöglicht, die Verhandlungen<br />

im Sinne der durch <strong>Jugendhilfeplanung</strong> angestrebten<br />

Entwicklungsperspektive zu führen und damit auf die<br />

vorhandene Angebotsstruktur vor Ort Einfluss zu<br />

nehmen.<br />

2. Umgekehrt sollte die <strong>Jugendhilfeplanung</strong> Kenntnis<br />

von den abgeschlossenen Vereinbarungen haben.<br />

Diese sind beispielsweise für die Bestandserhebung<br />

im Rahmen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> relevant.<br />

3. Sinnvoll kann auch eine Beteiligung der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

an der Weiterentwicklung der Vereinbarungen<br />

sein. Hier kann <strong>Jugendhilfeplanung</strong> einen Beitrag<br />

zu der Prüfung leisten, ob die Vereinbarungen entsprechend<br />

umgesetzt worden sind; die Ergebnisse<br />

sollten dann Einfluss auf die Fortschreibung der Vereinbarungen<br />

haben.<br />

4. Aufgrund ihrer besonderen Methodenkompetenz<br />

kann <strong>Jugendhilfeplanung</strong> einen Beitrag <strong>zur</strong> Erarbeitung<br />

der Qualitätsentwicklungsvereinbarungen leisten,<br />

ebenso zu ihrer Evaluierung sowie zu ihrer Fortschreibung.<br />

5. Schließlich sollte <strong>Jugendhilfeplanung</strong> Leitung und andere<br />

am Abschluss der Vereinbarungen beteiligten<br />

Personen regelmäßig über Zwischenergebnisse der<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> berichten, insbesondere über<br />

ungedeckte Bedarfe, damit in diesem Sinne die Vereinbarungen<br />

zielgerichtet fortgeschrieben werden<br />

können.<br />

22


4. Querschnittsaufgaben der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

Jugendamt 1) Jugendamt-Träger 2)<br />

generelle Ebene <strong>Jugendhilfeplanung</strong> Leistungs-, Entgelt-,<br />

Qualitätsentwicklungs-<br />

Vereinbarungen<br />

individuelle Ebene Hilfeplanung Belegung<br />

1)<br />

Entscheidungskompetenz des Jugendamtes<br />

2)<br />

Konsensentscheidung zwischen öffentlichen und freien Trägern<br />

Resümee<br />

• Zunehmend gewinnt <strong>Jugendhilfeplanung</strong> als Voraussetzung<br />

von öffentlicher Finanzierung an Bedeutung.<br />

Dadurch ergeben sich für die öffentliche Jugendhilfe<br />

neue Steuerungsoptionen, die es wahrzunehmen gilt.<br />

• <strong>Jugendhilfeplanung</strong> hat im Prozess der örtlichen<br />

Qualitätsentwicklung von Jugendhilfe und ihren Angeboten<br />

eine zentrale Funktion.<br />

• Jugendhilfe/-planung ist - zumindest wenn man ein<br />

offensives Jugendhilfeverständnis im Sinne von § 1<br />

Abs. 3 Nr. 4 SGB entwickelt - eine Querschnittsaufgabe<br />

im Rahmen der Kommunalverwaltung insgesamt.<br />

Die Funktion der hauptamtlichen Planungsfachkräfte<br />

legt eine Anbindung als Stabsstelle bei der<br />

Amtsleitung nahe.<br />

• Im Rahmen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> ist auch sicherzustellen,<br />

dass geschlechtsspezifische ebenso wie<br />

besondere soziale und kulturelle Bedürfnisse junger<br />

Menschen im Blick von Jugendhilfe bleiben.<br />

• <strong>Jugendhilfeplanung</strong> ist eine Aufgabe des Jugendhilfeausschusses<br />

und aller Sachgebiete und Funktionsebenen<br />

in der Verwaltung des Jugendamtes die im<br />

Kern von den hauptamtlichen Planungsfachkräften<br />

gesteuert wird.<br />

23


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

5. Planungsansätze<br />

5.1 Unterscheidung der Planungsansätze<br />

Grundsätzlich hat <strong>Jugendhilfeplanung</strong> sicherzustellen,<br />

dass alle Aufgaben und Leistungen für alle Zielgruppen<br />

am richtigen Ort erfüllt bzw. angeboten werden. Dazu<br />

werden folgende Planungsansätze unterschieden: 13<br />

Bereichs- oder arbeitsfeldorientierter Ansatz<br />

Der Planungsansatz geht von den Handlungsfeldern der<br />

Jugendhilfe, ihren Zielen, Angebotsformen und den oft<br />

dazu parallel organisierten Abteilungen im Jugendamt<br />

aus. Die Umsetzung dieses Ansatzes verursacht arbeitsökonomisch<br />

den geringsten Aufwand und sichert<br />

die Erfüllung der gesetzlichen Regelungen. Er weist aber<br />

Defizite im Hinblick auf handlungsfeldübergreifende Anforderungen<br />

und Lebensweltorientierung auf.<br />

Zielgruppenorientierter Ansatz<br />

Dieser Planungsansatz orientiert sich an bestimmten<br />

Personengruppen, wie z. B. Altersgruppen, ausländische<br />

Jugendliche oder Drogenabhängige. Der Vorteil<br />

dieses Ansatzes besteht darin, dass auf seiner Grundlage<br />

spezifische Bedarfe exakter herausgearbeitet werden<br />

können. Er führt aber auch dazu, dass Hilfeleistungen<br />

tendenziell defizitorientiert ausgestaltet werden.<br />

Sozialraumorientierter Ansatz<br />

Der Planungsansatz geht vom sozialen Lebensraum der<br />

Menschen aus, die hier vorzufindenen Problemlagen,<br />

aber auch vorhandenen Ressourcen. Der Ansatz verursacht<br />

zunächst einen höheren Aufwand, je nach Größe<br />

des Jugendamtes gibt es auch Grenzen. Der Ansatz<br />

kann aber letztlich zu mehr Adressatenorientierung<br />

führen. Er wird deshalb auch im 8. Bundesjugendbericht<br />

14 favorisiert.<br />

5.2 Chancen und Möglichkeiten einer sozialraumorientierten<br />

Planung<br />

Komplexe gesellschaftliche Prozesse führen zu einer jeweils<br />

spezifischen Charakteristik sozialer Lebenslagen<br />

und damit verbundener sozialräumlicher Prozesse in den<br />

Gemeinden, Städten und Kreisen. Hier zeigt sich wenn<br />

unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ausgegrenzt<br />

werden und soziale Disparitäten entstehen.<br />

Der Sozialraumbezug ist der umfassenste Planungsansatzpunkt.<br />

Er beinhaltet Elemente und Blickwinkel des<br />

Aufgaben- und des zielgruppenorientierten Ansatzes. Er<br />

ermöglicht spezifische Einblicke und Erkenntnisse und<br />

führt damit zu einer ganzheitlichen Sichtweise im Hinblick<br />

auf die Defizite, aber auch auf die Ressourcen des<br />

jeweiligen Sozialraumes.<br />

Unter Sozialraum werden hier nach Struktur, räumlichem<br />

Zusammenhang, Anschauung der Einwohner/innen,<br />

Traditionen und sonstigen Faktoren zu definierende Teilräume<br />

der Gebietskörperschaft verstanden. Dies können<br />

Wohngebiete, Stadtteile und aus Sicht der Kreise<br />

auch Gemeinden sein. Demgegenüber sollte die Gliederung<br />

in Stadtbezirke oder Wahlbezirke von untergeord-<br />

13 Nikles, Planungsverantwortung und Planen in der Jugendhilfe;<br />

Jordan, Schone, Handbuch <strong>Jugendhilfeplanung</strong> 14 8. Kinder- und Jugendrecht, BMJFFG<br />

24


5. Planungsansätze<br />

neter Bedeutung sein. Die Einzugsbereiche von Einrichtungen<br />

zugrunde zu legen mag hilfreich sein, kann aber<br />

entwicklungshemmend wirken.<br />

Im Rahmen des sozialräumlichen Ansatzes werden die<br />

wesentlichen Momente der Lebenswelt der Menschen,<br />

also die sozialen, räumlichen und zeitlichen Bezugsmuster<br />

abgebildet. Die Planung für und mit den Adressatinnen<br />

und Adressaten hat das Ziel eine alltagsorientierte<br />

Lebenswelt zu unterstützen. Dies gilt in Bezug auf<br />

- die familialen Ressourcen,<br />

- die Gelegenheit <strong>zur</strong> Aneignung von Raum und<br />

Region,<br />

- die Aktivierung und Organisation sozialer Netze.<br />

Mit der Zielsetzung gleichwertiger Lebensverhältnisse im<br />

Bundesgebiet hat das Grundgesetz eine räumlich ausgleichende<br />

Orientierung festgelegt. Gleiches gilt für Aufträge<br />

des Bau- und Sozialrechtes. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz<br />

enthält in § 1 Abs. 3 Nr. 4 den generellen<br />

Auftrag, dass Jugendhilfe dazu beitragen soll, positive<br />

Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre<br />

Familien sowie eine kinder- und familienfreundiche Umwelt<br />

zu erhalten oder zu schaffen.<br />

5.2.1 Ziele und Umsetzungsformen der sozialräumlichen<br />

Planung<br />

Die Ziele einer sozialräumlichen Planung sind:<br />

- Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur<br />

durch zielgenauere, von bürgerschaftlichem<br />

Engagement mitgetragene Hilfeangebote,<br />

- aktive Mitgestaltung des Sozialraums der Menschen<br />

durch die Jugendhilfe.<br />

Die Umsetzung einer sozialräumlichen Planung erfolgt<br />

durch:<br />

- Feststellung und Analyse lokaler Bedürfnisse und Bedarfe,<br />

- konzeptionelle Abstimmung unterschiedlicher<br />

Dienstleistungen/Angebote,<br />

- Ermittlung von Hilfenetzen und Verknüpfung der vorhandenen<br />

Ressourcen, Fakten (u. a. Selbsthilfe und<br />

Ehrenamt),<br />

- kleinräumige Planung mit zielgenauer Finanzierung,<br />

- Prozess-Steuerung im Sozialraum (Stadtteilkonferenz/Regionalkonferenz).<br />

5.2.2 Merkmale sozialraumorientierter Planung<br />

Der sozialraumorientierte Planungsansatz betont die<br />

Verknüpfung von äußeren Gegebenheiten und deren<br />

Wirkung auf die Individuen im Sozialraum. Er schaut auf<br />

die Beziehungssysteme und die Qualität sozialer Integration.<br />

Eine sozialraumorientierte Planung muss beinhalten:<br />

- Eine spezifische professionelle Haltung, die die Sichtweisen<br />

von Betroffenen ernst nimmt, und die die Artikulation<br />

von Erfahrungen und Bewertungen fördert<br />

und Beteiligung ermöglicht.<br />

- Eine Definition des Sozialraums, die sich an den Alltagsbezügen<br />

und Erfahrungen der Menschen orientiert.<br />

- Eine Bestandsaufnahme/Bewertung des Ist-Zustandes,<br />

die unterschiedliche Ebenen der Darstellung<br />

25


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

miteinander verbindet (Erkundungen / Beschreibungen,<br />

Indikatoren, Statistiken) und mindestens Aussagen<br />

zu Bevölkerungszusammensetzung, ökonomischen<br />

Situationen, vorhandener Infrastruktur, Angeboten<br />

freier und öffentlicher Träger und deren Ansprechpartner<br />

sowie Nutzung von Dienstleistungen,<br />

Interventionen und Problemlagen umfasst.<br />

- Ein Verfahren <strong>zur</strong> Organisation des Diskurses über<br />

Stärken und Schwächen eines Sozialraumes bzw.<br />

der dort lebenden Menschen sowie über Notwendigkeiten<br />

und Möglichkeiten <strong>zur</strong> Veränderung bzw. Weiterentwicklung<br />

vorhandener Gegebenheiten.<br />

- Einen dialogischen Prozess mit Beteiligten und Betroffenen<br />

<strong>zur</strong> Definition von Zielen, Instrumenten und<br />

Methoden der Wirkungsanalyse.<br />

- Eine Sicherstellung der sozialraumübergreifenden<br />

Bedarfe durch geeignete Verfahren <strong>zur</strong> Umsetzung<br />

durch<br />

- Unterstützung trägerübergreifender Kooperation,<br />

Koordination und Vernetzung,<br />

- Delegation von Kompetenzen möglichst nah auf die<br />

im Sozialraum agierenden Personen,<br />

- Kontinuität der Berichterstattung/Evaluation, die Aussagen<br />

zum Veränderungsprozess im Sozialraum<br />

macht und die hilft ein ausreichendes Leistungsangebot<br />

zu sichern.<br />

5.2.3 Konsequenzen der sozialräumlichen Planung<br />

Die Organisation des Planungsprozesses durch den öffentlichen<br />

Träger ist Teil seiner Gesamtverantwortung<br />

und Planungsverantwortung gem. § 79 SGB VIII. Sie ist<br />

gleichzeitig Teil eines sozialpolitischen Verständnisses,<br />

das die dialogische und partnerschaftliche Beteiligung<br />

und Mitwirkung der freien Träger einschließt.<br />

Die Organisation und Finanzierung der Jugendhilfe orientiert<br />

sich in der Regel an ihren fachlichen Aufgaben<br />

und Handlungsfeldern. Diese Form liegt damit quer zum<br />

Verständnis sozialräumlicher Planung.<br />

Bei Zugrundelegung des sozialräumlichen Planungsansatzes<br />

ergeben sich u. a. Konsequenzen für die Organisation<br />

von Leistungen der Jugendhilfe:<br />

- Öffentliche und freie Träger haben eine gemeinsame<br />

Verantwortung für die Gestaltung von Lebenswelten<br />

(ungeachtet der Gesamtverantwortung des öffentlichen<br />

Trägers). Insofern muss eine gemeinsame Prozessverantwortung<br />

der Planungssteuerung sowie<br />

der Leistungserbringung entwickelt werden.<br />

- Dies gilt mindestens für die Entwicklung und Organisation<br />

der sozialen Dienste im Rahmen des Kinderund<br />

Jugendhilfegesetzes.<br />

- Sozialraumorientierte Planung und ihre Organisation<br />

können <strong>zur</strong> Veränderung von Trägerstrukturen<br />

führen. Nicht mehr eine einzelne Aufgabe stellt die Arbeitsgrundlage<br />

dar, sondern der Bedarf eines Sozialraumes<br />

mit den entsprechenden Konsequenzen für<br />

Kooperation, Coproduktion und neue Rechtsformen<br />

bezogen auf die Trägerschaft 15 .<br />

- Die Entwicklung und eine eventuelle Veränderung der<br />

Trägerstrukturen und ihrer Auftragsgrundlagen ist nur<br />

durch eine frühzeitige und umfassende Beteiligung<br />

der freien Träger an der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> möglich<br />

und denkbar.<br />

- Im Rahmen von Kontraktmanagement ist an ein sozialraumorientiertes<br />

Budgetierungsverfahren zu den-<br />

15 KGSt 17/1998 “Kontraktmanagement zwischen öffentlichen und<br />

freien Trägern der Jugendhilfe”, Köln, 1998<br />

26


5. Planungsansätze<br />

ken, das ein transparentes, konstruktives und gemeinsames<br />

Arbeiten an Lösungen aller Jugendhilfeträger<br />

ermöglicht und die Qualität der Arbeit und ihre<br />

wirtschaftliche Realisierung sichert.<br />

- Auch andere Sozialleistungen, insbesondere nach<br />

dem BSHG können in Organisationsformen gewährt<br />

werden, die den Sozialraum berücksichtigen.<br />

5.2.4 Offene Fragen und Probleme einer sozialraumorientierten<br />

Planung<br />

Auch wenn es unstrittig ist, dass die sozialraumorientierte<br />

Planung fachliche und jugendpolitische Entwicklungen<br />

ermöglicht, die als angemessene Antwort auf die<br />

aktuellen komplexen Anforderungen angesehen werden<br />

können, sind folgende Probleme noch ungeklärt:<br />

- Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Regel arbeitsfeldbezogen.<br />

Eine sozialraumorientierte Planung<br />

erfordert auch hier Veränderungen. Leistungen sollten<br />

in Bezug zu den Lebenswelten gesetzt werden.<br />

- Es gibt Bereiche wie z. B. den der Jugendsozialarbeit,<br />

wo der Sozialraum zu einengend ist. Dort muss<br />

der Sozialraum entweder in eine Regionalstruktur<br />

übergehen oder es sollten sinnvollere Aggregationsstufen<br />

festgelegt werden.<br />

- Eine Jugendhilfeinfrastruktur über den Bedarf einzelner<br />

Sozialräume hinaus ist sicherzustellen. Es besteht<br />

die Gefahr, dass staatliche Leistungen un<strong>zur</strong>eichend<br />

bzw. unwirtschaftlich vorgehalten und eingesetzt<br />

werden.<br />

- Bei der Ressourcensteuerung ist eine allein auf die eigenen<br />

Interessen bezogene Sichtweise zu vermeiden.<br />

Instrumentarien und Verfahren <strong>zur</strong> Wertung und<br />

Priorisierung von Bedarfen und der Mittelvergabe<br />

sind zu entwickeln und zu definieren.<br />

- Probleme der Indikatorenbildung 16 .<br />

- Entscheidungs- und Planungsstrukturen müssen<br />

stärker aufeinander abgestimmt sein.<br />

Resümee<br />

Durch eine sozialraumorientierte Planung besteht für die<br />

Jugendhilfe die Chance eines zielgenaueren und zugleich<br />

flexibleren Dienstleistungsangebotes, das mehr<br />

vom bürgerschaftlichen Engagement mitgetragen wird.<br />

Die Jugendhilfe verstärkt dadurch zugleich ihre Rolle als<br />

aktive (Mit-)Gestalterin der Lebenslagen von Menschen.<br />

16 <strong>Landschaftsverband</strong> Westfalen-Lippe, Landesjugendamt und<br />

Westf. Schulen, Handbuch <strong>zur</strong> Indikatorenbildung<br />

27


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

6. Datenverarbeitung<br />

Die örtliche <strong>Jugendhilfeplanung</strong> ist auf verlässliche und<br />

zeitnahe Daten angewiesen, die sowohl die soziale Wirklichkeit<br />

wie die Wirksamkeit sozialer Leistungen des Jugendamtes<br />

und anderer Akteure beschreiben. Die Erhebung<br />

statistischer Daten ist unentbehrlich und stellt für<br />

die Jugendhilfeplaner/innen wegen des oftmals fehlenden<br />

Gesamtdatenkonzeptes eine Herausforderung dar.<br />

Inzwischen ist die Bedeutung der kleinräumigen Erhebung<br />

von jugendhilferelevanten Sozialdaten fachlich unstrittig.<br />

Die verschiedenen bereits vorhandenen Daten innerhalb<br />

und außerhalb der Kommunalverwaltung bieten<br />

dazu eine gute Basis. Als Datenquelle kommen in Betracht:<br />

17<br />

- Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik,<br />

- Daten aus dem Verwaltungsvollzug (Melderegister,<br />

Schul-, Bau- und Arbeitsverwaltung, Wohnungswesen,<br />

Sozialwesen, Verkehrsplanung, Finanzverwaltung,<br />

Gesundheitsamt),<br />

- verwaltungsinterne Dokumentationen, Berichte,<br />

Hilfepläne gem. § 36 SGB VIII, Vereinbarungen gem.<br />

§ 78 b SGB VIII,<br />

- Trägerinformationen und -berichte,<br />

- Befragungen sowie Nutzer/innen-Analysen.<br />

Bei der Datenauswahl lässt sich eine inhaltliche Systematisierung<br />

wie folgt vornehmen: 18<br />

- Ökonomische Lage/Sozialstruktur (Einkommen, Vermögen,<br />

Bildung, Beruf, etc.),<br />

- sozialstaatliche Absicherung/Infrastruktur (Einkommenssicherheit,<br />

Arbeitsbedingungen, Wohnbedingungen,<br />

etc.),<br />

- soziale Teilhabe/einzelfallbezogene Daten (politische<br />

Teilhabe, Mitgliedschaft in Organisationen, soziale Integration,<br />

ethnische Identität, etc.).<br />

Nicht die Quantität der zusammengetragenen Daten ist<br />

entscheidend, sondern der steuerungsrelevante und<br />

problembezogene Informationsgehalt, der für die zu bearbeitende<br />

Aufgabenstellung durch eine Auswertung der<br />

Daten erschlossen werden kann. Das Datenkonzept ist<br />

an die jeweiligen regionalen Erfordernisse und Möglichkeiten<br />

anzupassen (kleinräumiger Planungsansatz).<br />

Die Erhebung planungsrelevanter Daten erfordert bei einem<br />

Kreisjugendamt ein hohes Maß an Abstimmung mit<br />

den Kommunen über die zu ermittelnden Daten.<br />

Schwierigkeiten der Datenerhebung ergeben sich insbesondere<br />

bei Strukturdaten, die von den Kommunen erhoben<br />

werden. Die Bereitstellung der Daten erfordert<br />

nicht nur gesonderte Vereinbarungen, sondern setzt<br />

auch voraus, dass die technischen Voraussetzungen <strong>zur</strong><br />

Erfassung bestimmter Daten und deren Kompatibilität in<br />

allen Kommunen vorhanden sind 19 .<br />

Die Erhebung für die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik<br />

sollte in das eigene Datenkonzept integriert werden.<br />

Diese ermöglicht durch ihre standardisierte und<br />

bundesweite Erhebungsmethode zugleich interkommunale<br />

Vergleiche, Vergleiche in der Zeitreihe, sowie die<br />

Bereitstellung von Informationen für die überörtliche Planung.<br />

Eine Rückübermittlung der erhobenen Einzelfall-<br />

17 Praxishilfe <strong>zur</strong> ISA, <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

18 Deutscher Verein, 1986, Seite 527 19 Projekt Sozialraumanalyse, 1997<br />

28


6. Datenverarbeitung<br />

daten durch das Landesamt für Datenverarbeitung und<br />

Statistik an die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

erfordert jedoch gem. § 16 Abs. 5 Bundesstatistikgesetz<br />

die Existenz einer abgeschotteten, kommunalstatistischen<br />

Dienststelle.<br />

Wünschenswert wäre, dass ein gesichertes System entsteht,<br />

damit die rückübermittelten oder selbst erhobenen<br />

Daten analysiert und in handlungsrelevantes Wissen<br />

umgewandelt werden können. Dazu bedarf es einer ausgereiften<br />

technischen Ausstattung (Hard- und Software).<br />

Eine spezielle Software für soziale Dienste, die über<br />

Funktionen aus der amtlichen Jugendhilfestatistik verfügt,<br />

ist empfehlenswert. Ein Vergleich oder eine Korrelation<br />

der Daten aus dem Verwaltungsvollzug mit den Daten<br />

aus der amtlichen Statistik führt nur dann zu einer<br />

optimalen und effizienten Auswertung von Sozialraumund<br />

Falldaten, wenn gewährleistet ist, dass das Landesamt<br />

für Datenverarbeitung und Statistik auch die Leistungen<br />

der kreisangehörigen Gemeinden ausweist. Eine<br />

Erweiterung von Erhebungsmerkmalen, die für die<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> von Bedeutung sind (z. B. bisherige<br />

Jugendhilfeleistungen, Beendigungen, Hilfeplanziele<br />

etc.) ist dabei vorzunehmen. Verwertbar für die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

sind Erhebungsdaten nur, wenn sie zeitnah<br />

zum Prozess der Planung vorliegen.<br />

Resümee<br />

• Verarbeitung und Analyse von Daten sind unverzichtbarer<br />

Bestandteil der <strong>Jugendhilfeplanung</strong>. Auf diese<br />

Weise kann soziale Wirklichkeit und deren Veränderung<br />

näherungsweise abgebildet werden.<br />

• Entscheidend ist die Beschränkung auf steuerungsrelevante<br />

und problembezogene Daten im Rahmen<br />

eines Gesamtdatenkonzeptes.<br />

• Im Sinne von Arbeitsökonomie ist eine ausreichende<br />

EDV-Ausstattung notwendig.<br />

• Auch in Bezug auf Datenverarbeitung ist intra- und interkommunale<br />

Zusammenarbeit notwendig.<br />

29


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

7. Personelle und sachliche Voraussetzungen<br />

der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

7.1 Personelle Ausstattung<br />

Die Wahrnehmung der Funktion der Jugendhilfeplanerin<br />

bzw. des Jugendhilfeplaners im Rahmen einer fachlich<br />

fundierten <strong>Jugendhilfeplanung</strong> kann nur von qualifizierten<br />

hauptamtlichen Planungsfachkräften durchgeführt<br />

werden, deren Anzahl sich nach der Größe der Kommune<br />

richtet. Diese Fachkräfte sollten u. a. über grundlegende<br />

und spezielle Kenntnisse der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

verfügen, ausreichende Berufs- und Praxiserfahrung in<br />

verschiedenen Feldern der Jugendhilfe und <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

haben sowie Verfahrens- und Planungstechniken<br />

als methodische Kompetenz beherrschen.<br />

7.2 Qualifizierung<br />

Da es <strong>zur</strong> Zeit nur eingeschränkt Ausbildungen für Jugendhilfeplaner/innen<br />

gibt, sind Qualifikationskurse 20 wie<br />

sie <strong>zur</strong> Zeit von den Landesjugendämtern Rheinland und<br />

Westfalen-Lippe durchgeführt werden hilfreich. In Vorbereitung<br />

ist eine Zusatzausbildung für Jugendhilfeplaner/innen<br />

im Rahmen von Managementausbildungen in<br />

Form eines Aufbaustudiums für berufserfahrene Sozialarbeiter/innen.<br />

Diese Aufbaustudien sollen von Fachhochschulen<br />

bzw. Gesamthochschulen angeboten werden.<br />

20 Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe, Zertifikatskurse<br />

für <strong>Jugendhilfeplanung</strong> (1999/2000 läuft bereits der 4.<br />

Kurs)<br />

Ein weiterer Qualifizierungsbaustein ist der fachliche<br />

Austausch zwischen den Planungsfachkräften der Kommunen.<br />

Hier haben die Landesjugendämter regionale<br />

Vernetzungen aufgebaut, die kollegiale Beratung und einen<br />

kontinuierlichen Erfahrungsaustausch ermöglichen.<br />

Zur Qualifizierung der Planungsfachkräfte besteht darüber<br />

hinaus das Angebot von Coaching bzw. Supervision.<br />

7.3 Materielle Ausstattung der Jugendhilfe<br />

7.3.1 Datenverarbeitung/Datenbestand<br />

Für die <strong>Jugendhilfeplanung</strong> einschließlich der statistischen<br />

Teilaufgaben ist der Einsatz von EDV unabdingbar.<br />

Die Leistungen der EDV bestehen heute insbesondere<br />

darin, mit den vorhandenen personellen Kapazitäten<br />

Informationen über Sozialräume, die Adressaten und<br />

ihren spezifischen Hilfebedarf zeitnah zu erfassen und für<br />

Planungszwecke verfügbar zu machen. Sie liefern damit<br />

wichtige Informations-, Kommunikations- und Steuerungsinstrumente<br />

für Entscheidungsprozesse.<br />

Planungsrelevante strukturbezogene Datensätze wie die<br />

Bevölkerungsdaten etc. sind in den Zentralabteilungen<br />

der Verwaltungen bereits elektronisch vorhanden. Fallbezogene<br />

und adressatenbezogene Daten werden<br />

durch die sozialen Dienste der freien und öffentlichen Jugendhilfeträger<br />

in den klassischen Papierakten erfasst.<br />

Bis Ende der 80er Jahre standen den Jugendhilfeplanern<br />

und -planerinnen <strong>zur</strong> Zusammenführung und Nutzung<br />

solcher Daten nur branchenübliche Software wie<br />

Textverarbeitungen, Datenbanken, Tabellenkalkulationen,<br />

Statistik- und Grafikprogramme <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

30


7. Personelle und sachliche Voraussetzungen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

Seit Anfang der 90er Jahre etablieren sich auch für den<br />

Jugendhilfebereich Softwarelösungen mit umfassender<br />

Funktionalität. Zunächst wurde Jugendamtssoftware<br />

hauptsächlich in den verwaltungsorientierten Arbeitsbereichen<br />

wie der wirtschaftlichen Jugendhilfe, <strong>zur</strong> Berechnung<br />

von Unterhalts- und Kostenbeiträgen, <strong>zur</strong> Stammdatenverwaltung<br />

und dazugehörigem Formularwesen<br />

eingesetzt. Mitte der 90er Jahre kamen dann arbeitsprozessorientierte<br />

Softwarelösungen hinzu, die auch die sozialen<br />

Dienste und ihre Datengrundlagen miteinbezogen.<br />

Aus diesen Entwicklungslinien heraus finden sich heute<br />

Anbieter, die eher für technokratische verwaltungsorientierte<br />

Lösungen stehen und solche, die stärker auf den<br />

Prozess der Leistungserbringung aufsetzen. Dieser Unterschied<br />

ist wichtig, da beide Entwicklungslinien in<br />

Richtung einer Gesamtlösung mit zentraler Datenhaltung<br />

gehen.<br />

Moderne EDV im Jugendamt versucht heute, alle datenverarbeitungsmäßig<br />

erfassbaren und abbildbaren Arbeitsprozesse<br />

im gesamten Jugendamt darzustellen. Die<br />

Standards bilden dabei graphische Benutzeroberflächen<br />

und datenbankgestützte Client-Serversysteme. Stammdaten<br />

sollen nur einmalig erfasst werden. Termin-, Wiedervorlage-,<br />

Dokumentations- und Hilfeplanungssysteme<br />

sollten sich sinnvollerweise mit der Aktenführung verbinden.<br />

Aggregiert bilden diese Daten die Grundlage für<br />

Planungsfunktionen, ein kontinuierliches Berichtswesen<br />

und somit steuerungsrelevante Informationen im Rahmen<br />

der <strong>Jugendhilfeplanung</strong>. Neben den Auswertungen<br />

und Statistiken innerhalb des Jugendamtes sollten die<br />

Programme auch die Übergabe der KJHG-statistikrelevanten<br />

Daten an die Landesämter für Daten und Statistik<br />

beinhalten. Perspektivisch kommt auch die Verknüpfung<br />

mit der Software für die Kosten- und Leistungsrechnung<br />

in Betracht.<br />

Wer gibt die noch in Papierversionen vorliegenden Daten<br />

für die/den Jugendhilfeplaner/-in ein? Idealerweise beziehen<br />

sich hier die Sozialen Dienste in den <strong>Jugendhilfeplanung</strong>sprozess<br />

ein. Kreidenweis zitiert Ergebnisse von<br />

Validitätsstudien aus dem angelsächsischen Raum.<br />

Demnach besteht eine direkte Korrelation zwischen dem<br />

Nutzwert des System für den Praktiker und der Validität<br />

der erfassten Daten. Bezogen auf das Jugendamt bedeutet<br />

dies, je mehr sich ein EDV-System an den<br />

tatsächlichen Arbeitsabläufen in den sozialen Diensten<br />

orientiert, desto mehr wird die Qualität der Daten steigen.<br />

EDV-Systeme, die sehr stark auf die Erfassung von<br />

Planungs- und Steuerungsinformationen ausgerichtet<br />

sind, haben im Umkehrschluss eine tendenziell schlechtere<br />

Datenqualität <strong>zur</strong> Folge als Systeme, die dem Endanwender<br />

auch für seine eigene Tätigkeit hinreichende<br />

Nutzeffekte bieten 21 .<br />

Eine EDV-unterstützte <strong>Jugendhilfeplanung</strong> beginnt also<br />

bereits mit der EDV-Ausstattung der vorgeschalteten Arbeitsbereiche.<br />

Ebenso ist sicherzustellen, dass die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

durch die jeweils zuständigen<br />

Ämter/Fachbereiche mit allen notwendigen Daten (z.B.<br />

Einwohnerdaten, Sozialdaten usw.) ausgestattet wird.<br />

Um diese Ausstattungen sicherzustellen, sollte weitere<br />

Informations- und Abstimmungsarbeit erfolgen.<br />

7.3.2 Haushaltsmittel<br />

Um der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> Handlungsmöglichkeiten im<br />

Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung zu schaffen, sollte<br />

hierfür ein eigener Haushaltsansatz <strong>zur</strong> Verfügung ste-<br />

21 vgl. Kreidenweis 1999, S. 233<br />

31


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

hen. Dieser kann z. B. für notwendige Beteiligungsverfahren,<br />

Öffentlichkeitsarbeit, Referent/innen/en-Honorare,<br />

Auftragsvergabe an Dritte, Fort- und Weiterbildung<br />

genutzt werden.<br />

Resümee<br />

• Zur adäquaten Wahrnehmung der Planungsaufgaben<br />

sind hauptamtliche Planungsfachkräfte erforderlich,<br />

deren Anzahl sich nach der Größe der Kommune<br />

richtet.<br />

• Planungsfachkräfte bedürfen Praxiserfahrung in den<br />

Handlungsfeldern der Jugendhilfe sowie spezifischer<br />

Planungskompetenzen.<br />

• Neben den fachlichen Fortbildungen ist der fachliche<br />

kollegiale Austausch zwischen den Planungsfachkräften<br />

der Kommunen wichtiger Bestandteil der<br />

Qualifizierung.<br />

• Neben der erforderlichen EDV-Ausstattung sind auch<br />

eigene Haushaltsmittel für die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

sinnvoll.<br />

8. <strong>Jugendhilfeplanung</strong> als Aufgabe des<br />

Jugendhilfeausschusses<br />

Der Jugendhilfeausschuss trifft regelmäßig Entscheidungen<br />

u. a. über<br />

- die Förderung von Angeboten freier Träger,<br />

- die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,<br />

- das Vorhalten eigener Angebote seitens des öffentlichen<br />

Trägers.<br />

Darüber hinaus sollte sich der Jugendhilfeausschuss<br />

auch mit der Planungskonzeption befassen. In diesem<br />

Rahmen kann er Grundsatzentscheidungen treffen<br />

- zum anzuwendenden Planungsansatz (bereichs-,<br />

zielgruppen- bzw. sozialraumorientierter Planungsansatz),<br />

- <strong>zur</strong> Beteiligung von jungen Menschen und ihren Familien,<br />

- <strong>zur</strong> Beteiligung der freien Träger und Bildung von Arbeitsgemeinschaften<br />

nach § 78 SGB VIII bzw. regional<br />

strukturierten Konferenzen,<br />

- <strong>zur</strong> Beteiligung kreisangehöriger Gemeinden<br />

- <strong>zur</strong> Bildung eines Unterausschusses für <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

und <strong>zur</strong> Frage in welchem Umfang und in<br />

welcher Form Arbeitsergebnisse aus Planungsgremien<br />

in den Jugendhilfeausschuss/Unterausschuss gelangen.<br />

Die Planungskonzeption bzw. darauf basierende Planungsaufträge<br />

des Jugendhilfeausschusses bzw. des<br />

Unterausschusses sollten die personelle Ausstattung<br />

der Verwaltung des Jugendamtes berücksichtigen<br />

ebenso wie die Komplexität des Planungsprozesses, die<br />

durch eine heterogene Trägerstruktur ebenso bedingt<br />

32


8. <strong>Jugendhilfeplanung</strong> als Aufgabe des Jugendhilfeausschusses<br />

sein kann wie durch vielschichtige, im Planungsprozess<br />

der Kreise zu berücksichtigende Interessen kreisangehöriger<br />

Gemeinden.<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> ist eine der zentralen Aufgaben des<br />

Jugendhilfeausschusses nach § 71 Abs. 2 Nr. 2 SGB<br />

VIII. Auch die übrigen in § 71 Abs. 2 genannten Aufgaben<br />

(Nr. 1: Erörterung aktueller Problemlagen junger<br />

Menschen und ihrer Familien sowie Anregungen und<br />

Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,<br />

Nr. 3: Förderung der freien Jugendhilfe) sind bei einem<br />

umfassenden Planungsverständnis Teil von <strong>Jugendhilfeplanung</strong>.<br />

Mit dieser Aufgabenbeschreibung ist die Vorstellung<br />

des Gesetzgebers verbunden, dass der Jugendhilfeausschuss<br />

das Zentrum der Jugendhilfe (-politik)<br />

darstellt. Im Jugendhilfeausschuss werden also alle<br />

wesentlichen Entscheidungen getroffen, die für Kinder,<br />

Jugendliche und Familien in der Kommune relevant sind.<br />

Resümee<br />

• Auch im Rahmen der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> trifft der Jugendhilfeausschuss<br />

als Teil des zweigliedrigen Jugendamtes<br />

die Grundsatzentscheidungen.<br />

• Dies bezieht sich nicht nur auf die Entscheidungen<br />

materieller Art, sondern auch auf die Planungskonzeption.<br />

• Die Bildung eines Unterausschusses für Zwecke der<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> hat sich in vielen Kommunen als<br />

hilfreich erwiesen.<br />

33


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

9. Literaturhinweise<br />

Bolay, E./Herrmann, Franz, <strong>Jugendhilfeplanung</strong> als politischer<br />

Prozess, Beiträge zu einer Theorie, Planung im<br />

kommunalen Raum, Neuwied, 1995<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter<br />

(Hg.), Aufgaben der Landesjugendämter im Bereich der<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> - Positionspapier -, München, 1997<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter<br />

(Hg.), Beteiligung von Kindern und Jugendlichen - Positionspapier<br />

-, München, 1998<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter<br />

(Hg.), <strong>Jugendhilfeplanung</strong> und Neue Steuerung der Verwaltung,<br />

Kassel, 1998<br />

Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit<br />

(Hg.), 6. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung,<br />

Verbesserung der Chancengleichheit von<br />

Mädchen in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn,<br />

1984<br />

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit<br />

(Hg.), 8. Kinder- und Jugendbericht, Bericht<br />

über Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe,<br />

Bonn, 1990<br />

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und<br />

Jugend (Hg.), 10. Kinder- und Jugendbericht, Bericht<br />

über die Lebenssituation und die Leistungen der Kinderhilfen<br />

in Deutschland, Bonn, 1998<br />

Deutscher Städtetag und Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe,<br />

Hinweise und <strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> Steuerung<br />

der Jugendhilfe, Bonn, 1999<br />

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge<br />

(Hg.), Leitfaden für die kommunale Sozialplanung,<br />

Frankfurt/M., 1977<br />

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge<br />

(Hg.), Handbuch der örtlichen Sozialplanung, Frankfurt/M.,<br />

1986<br />

Frings, Peter, <strong>Jugendhilfeplanung</strong> - eine Herausforderung<br />

auch für freie Träger der Jugendhilfe, Zentralblatt<br />

für Sozialhilferecht/SGB 1994, S. 506<br />

Gläff, Holger/Herrmann, Franz, Strategien der <strong>Jugendhilfeplanung</strong>,<br />

Theoretische und methodische Grundlagen<br />

für die Praxis, Beinheim 1994<br />

Herrmann, Franz, <strong>Jugendhilfeplanung</strong> als Balanceakt:<br />

Umgang mit Widersprüchen, Konflikten und begrenzter<br />

Rationalität, Neuwied, 1998<br />

Jordan, Erwin/Schone, Reinhold (Hg.), Handbuch <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

- Grundlagen, Bausteine, Materialien,<br />

Münster, 1998<br />

Jordan, Erwin/Schone, Reinhold, <strong>Jugendhilfeplanung</strong> -<br />

aber wie? Eine Arbeitshilfe für die Praxis, Münster, 1992<br />

Krause, F., Prozesshafte <strong>Jugendhilfeplanung</strong> im Spannungsfeld<br />

von Verwaltung, freien Trägern, Öffentlichkeit<br />

und Politik, Zentralblatt für Jugendrecht 1992, Seite 357,<br />

444<br />

Kreidenweis, Helmut, EDV-Einsatz im Jugendamt, in<br />

NDV, Heft 7/1999, S. 229-234<br />

Kommunale Gemeinschaftsstelle (Hg.), Integrierte Fachund<br />

Ressourcenplanung in der Jugendhilfe, Bericht Nr.<br />

3/1996, Köln, 1996<br />

Kommunale Gemeinschaftsstelle (Hg.), Kontraktmanagement<br />

zwischen öffentlichen und freien Trägern in der<br />

Jugendhilfe, Bericht Nr. 12/1998, Köln, 1998<br />

34


9. Literaturhinweise<br />

Landesjugendring Niedersachsen (Hg.), <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

und Jugendverbände - Rechtliche Grundlagen,<br />

Mitwirkungsmöglichkeiten und Interessenvertretung,<br />

mädchengerechte Planung, Hannover, 1994<br />

Landesjugendämter Westfalen-Lippe und Rheinland<br />

(Hg.), <strong>Empfehlungen</strong> der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe<br />

und Rheinland <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter,<br />

Münster/Köln, 1993<br />

<strong>Landschaftsverband</strong> Westfalen-Lippe/Landesjugendamt<br />

(Hg.), Praxishilfe <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> unter<br />

Berücksichtigung sozialräumlicher Orientierungen, Projektbericht<br />

des Instituts für soziale Arbeit e. V., Münster,<br />

1995<br />

<strong>Landschaftsverband</strong> Westfalen-Lippe/Landesjugendamt<br />

(Hg.), 1. Anschlussprojekt <strong>zur</strong> Sozialraumanalyse<br />

(2. Phase) - quantitativer Probelauf mit 5 Jugendämtern,<br />

Projektbericht des Instituts für soziale Arbeit e. V., Münster,<br />

1997<br />

Merchel, Joachim, Kooperative <strong>Jugendhilfeplanung</strong> - eine<br />

praxisbezogene Einführung, Oppladen, 1994<br />

Merchel, Joachim/Schrapper, Christian (Hg.), Neue<br />

Steuerung - Tendenzen der Organisationsentwicklung in<br />

der Sozialverwaltung, Münster, 1996<br />

Münder, Johannes (Hg.), Frankfurter Lehr- und Praxiskommentar<br />

zum KJHG/SGB VIII, Münster, 1998<br />

Münder, Johannes/Becker, Sabine, Rechtliche Aspekte<br />

von <strong>Jugendhilfeplanung</strong> und Jugendhilfeplänen, Münster,<br />

1997<br />

Nikles, Bruno W., Planungsverantwortung und Planung<br />

in der Jugendhilfe - Eine Einführung, Stuttgart, 1995<br />

Nikles, Bruno W., Einbeziehung von Kinder und Jugendlichen<br />

in die <strong>Jugendhilfeplanung</strong>: Bericht über einen Modellversuch,<br />

Essen, 1994<br />

Nikles, Bruno W./Szlapka, Marco, <strong>Jugendhilfeplanung</strong>:<br />

Theorie, Organisation, Methodik - eine Arbeitshilfe mit<br />

Präsentationsgrafiken auf CD-Rom, Münster, 1998<br />

Rauschenbach, Thomas/Schilling, Matthias (Hg.), Die<br />

Kinder- und Jugendhilfe und ihre Statistik, Bd. 1 : Einführung<br />

und Grundlagen, Neuwied, 1997<br />

Rauschenbach, Thomas/Schilling, Matthias (Hg.), Die<br />

Kinder- und Jugendhilfe und ihre Statistik, Bd. 2: Analysen,<br />

Befunde und Perspektiven, Neuwied, 1997<br />

Schneider, Horst R./Johrendt, N. (Hg.), Kommunale Jugendhilfeberichterstattung<br />

und <strong>Jugendhilfeplanung</strong>, Bd.<br />

12, Bielefeld, 1994<br />

Schwaab, Fritz, Lehr- und Praxiskommentar SGB VIII,<br />

Baden-Baden, 1998<br />

Simon, Titus (Hg.), <strong>Jugendhilfeplanung</strong> - Ergebnisse einer<br />

bundesweiten Untersuchung, Baltmannsweiler,<br />

1997<br />

35


<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

10. Mitglieder der Projektgruppe<br />

Bethlehem, Klaus<br />

<strong>Landschaftsverband</strong> Westfalen-Lippe,<br />

Landesjugendamt (Federführung)<br />

Bolz, Hans-Peter<br />

Rheinisch Bergischer Kreis<br />

Brix-Leusmann, Ila<br />

Stadtverwaltung Wesel<br />

Buhleier, Michael<br />

Stadtverwaltung Bergisch Gladbach<br />

Elschenbroich, Elisabeth<br />

Diözesancaritasverband Köln<br />

Frings, Peter<br />

Diözesancaritasverband Münster<br />

Glenneschuster, Jochen<br />

Stadtverwaltung Recklinghausen<br />

Groß, Michael<br />

Diakonisches Werk Westfalen<br />

Hemker, Bernd<br />

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband,<br />

Kreisverband Unna<br />

Hermes, Michael<br />

ehem. Mitarbeiter <strong>Landschaftsverband</strong>-Westfalen-<br />

Lippe, Landesjugendamt<br />

Herter-Bischoff, Ortrud<br />

Stadtverwaltung Frechen<br />

(Städte- und Gemeindebund NRW)<br />

Janßen, Beate<br />

Stadtverwaltung Unna<br />

Leimert, Katrin<br />

ehem. Mitarbeiterin <strong>Landschaftsverband</strong><br />

Westfalen-Lippe, Landesjugendamt<br />

Materla, Karl<br />

Stadtverwaltung Münster (Städtetag NRW)<br />

Meier, Sandra<br />

<strong>Landschaftsverband</strong> Westfalen-Lippe,<br />

Landesjugendamt<br />

Müller, Wilhelm<br />

Landesjugendring NRW e.V.<br />

Müller-Brackmann, Ursula<br />

Stadtverwaltung Mönchengladbach<br />

Schmal, Ingeborg<br />

<strong>Landschaftsverband</strong> Rheinland, Landesjugendamt<br />

Scherer-Ohnemüller, Doris<br />

<strong>Landschaftsverband</strong> Rheinland, Landesjugendamt<br />

Selbach, Bernd<br />

<strong>Landschaftsverband</strong> Rheinland, Landesjugendamt<br />

Sieveking, Wolfgang<br />

Stadtverwaltung Gütersloh<br />

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