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Empfehlungen zur Jugendhilfeplanung - Landschaftsverband ...

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<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />

Abs. 2 SGB VIII). Darüber hinaus lebt die Entwicklung einer<br />

Zukunftsperspektive für die Jugendhilfe auch von einem<br />

durch gesamtgesellschaftliche Verantwortung geprägtem<br />

Handeln der freien Träger. Dies gilt insbesondere<br />

dann, wenn künftig vermehrt nicht nur einzelne Leistungen,<br />

sondern vollständige Leistungsbereiche, noch<br />

weitergehend einzelne Sozialräume durch Leistungsverträge<br />

an freie Träger übertragen werden 10 .<br />

Entsprechend der sehr vielfältigen Struktur nicht nur der<br />

freien, sondern auch der öffentlichen Träger, sind den<br />

unterschiedlichen örtlichen Bedingungen entsprechende<br />

und angemessene Beteiligungsformen zu erarbeiten<br />

bzw. zu vereinbaren. Dementsprechend haben sich für<br />

Gemeinden, Städte und Kreise jeweils spezifische Planungsstrukturen<br />

und damit auch Formen der Trägerbeteiligung<br />

herausgebildet; für die Kreise ergibt sich zudem<br />

die Notwendigkeit der Beteiligung der kreisangehörigen<br />

Gemeinden insbesondere derjenigen ohne eigenes Jugendamt.<br />

Resümee<br />

• Methoden und Inhalte der Beteiligung sind ein zentrales<br />

fachliches und jugendpolitisches Qualitätskriterium.<br />

• Beteiligung von freien Trägern, Beteiligung junger<br />

Menschen und ihrer Familien sowie Beteiligung anderer<br />

Akteure, wie z. B. kreisangehöriger Gemeinden<br />

haben unterschiedliche Zielsetzungen und bedürfen<br />

deshalb spezifischer Methoden. Dennoch kann beispielsweise<br />

aus Gründen der Zweckmäßigkeit die<br />

Beteiligung der genannten Institutionen bzw. Personen<br />

(-Gruppen) verbunden werden.<br />

• Planung beinhaltet die Chance <strong>zur</strong> Intensivierung der<br />

Zusammenarbeit der Träger. Trägerbeteiligung ist in<br />

allen Phasen des Planungsprozesses notwendig;<br />

dies umfasst auch grundlegende Überlegungen in<br />

frühen Planungsstadien.<br />

• Beteiligung von Adressaten ermöglicht es zusätzliche<br />

Ressourcen zu gewinnen. Beteiligung von Adressaten<br />

bedarf Zielgruppen adäquater Beteiligungsverfahren.<br />

Zu diskutieren ist auch in welchem Umfang<br />

die Übertragung von Entscheidungskompetenzen als<br />

weitreichendste Form von Beteiligung und Teilhabe<br />

möglich ist.<br />

10 vgl. KGSt-Bericht 12/1998 - Kontraktmanagement zwischen<br />

öffentlichen und freien Trägern in der Jugendhilfe<br />

• Erhalten freie Träger öffentliche Mittel sind die damit<br />

finanzierten Angebote mit und im Rahmen der örtlichen<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> abzustimmen. Wünschenswert<br />

wäre es darüber hinaus, wenn die freien Träger<br />

Angebote, die aus Eigenmitteln bzw. aus anderen<br />

Mitteln finanziert werden der örtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

mitteilen.<br />

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