Empfehlungen zur Jugendhilfeplanung - Landschaftsverband ...
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<strong>Empfehlungen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Jugendhilfeplanung</strong> der Jugendämter<br />
Abs. 2 SGB VIII). Darüber hinaus lebt die Entwicklung einer<br />
Zukunftsperspektive für die Jugendhilfe auch von einem<br />
durch gesamtgesellschaftliche Verantwortung geprägtem<br />
Handeln der freien Träger. Dies gilt insbesondere<br />
dann, wenn künftig vermehrt nicht nur einzelne Leistungen,<br />
sondern vollständige Leistungsbereiche, noch<br />
weitergehend einzelne Sozialräume durch Leistungsverträge<br />
an freie Träger übertragen werden 10 .<br />
Entsprechend der sehr vielfältigen Struktur nicht nur der<br />
freien, sondern auch der öffentlichen Träger, sind den<br />
unterschiedlichen örtlichen Bedingungen entsprechende<br />
und angemessene Beteiligungsformen zu erarbeiten<br />
bzw. zu vereinbaren. Dementsprechend haben sich für<br />
Gemeinden, Städte und Kreise jeweils spezifische Planungsstrukturen<br />
und damit auch Formen der Trägerbeteiligung<br />
herausgebildet; für die Kreise ergibt sich zudem<br />
die Notwendigkeit der Beteiligung der kreisangehörigen<br />
Gemeinden insbesondere derjenigen ohne eigenes Jugendamt.<br />
Resümee<br />
• Methoden und Inhalte der Beteiligung sind ein zentrales<br />
fachliches und jugendpolitisches Qualitätskriterium.<br />
• Beteiligung von freien Trägern, Beteiligung junger<br />
Menschen und ihrer Familien sowie Beteiligung anderer<br />
Akteure, wie z. B. kreisangehöriger Gemeinden<br />
haben unterschiedliche Zielsetzungen und bedürfen<br />
deshalb spezifischer Methoden. Dennoch kann beispielsweise<br />
aus Gründen der Zweckmäßigkeit die<br />
Beteiligung der genannten Institutionen bzw. Personen<br />
(-Gruppen) verbunden werden.<br />
• Planung beinhaltet die Chance <strong>zur</strong> Intensivierung der<br />
Zusammenarbeit der Träger. Trägerbeteiligung ist in<br />
allen Phasen des Planungsprozesses notwendig;<br />
dies umfasst auch grundlegende Überlegungen in<br />
frühen Planungsstadien.<br />
• Beteiligung von Adressaten ermöglicht es zusätzliche<br />
Ressourcen zu gewinnen. Beteiligung von Adressaten<br />
bedarf Zielgruppen adäquater Beteiligungsverfahren.<br />
Zu diskutieren ist auch in welchem Umfang<br />
die Übertragung von Entscheidungskompetenzen als<br />
weitreichendste Form von Beteiligung und Teilhabe<br />
möglich ist.<br />
10 vgl. KGSt-Bericht 12/1998 - Kontraktmanagement zwischen<br />
öffentlichen und freien Trägern in der Jugendhilfe<br />
• Erhalten freie Träger öffentliche Mittel sind die damit<br />
finanzierten Angebote mit und im Rahmen der örtlichen<br />
<strong>Jugendhilfeplanung</strong> abzustimmen. Wünschenswert<br />
wäre es darüber hinaus, wenn die freien Träger<br />
Angebote, die aus Eigenmitteln bzw. aus anderen<br />
Mitteln finanziert werden der örtlichen <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />
mitteilen.<br />
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