Empfehlungen zur Jugendhilfeplanung - Landschaftsverband ...
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2. Leitbild der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />
• Der öffentliche Träger der Jugendhilfe muss personell<br />
und sachlich gewährleisten, dass die Aufgabe der<br />
<strong>Jugendhilfeplanung</strong> erfüllt werden kann.<br />
• Eine besondere Herausforderung ist die angemessene<br />
Umsetzung der gesetzlich geforderten Beteiligung<br />
der jungen Menschen und ihrer Personensorgeberechtigten<br />
bei der Planung bzw. der Bedarfsermittlung.<br />
Die spezifischen Lebenslagen von Mädchen<br />
und Jungen sind im Planungsprozess auch strukturell<br />
zu berücksichtigen.<br />
• Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind<br />
frühzeitig in allen Phasen der Planung zu beteiligen.<br />
• Zur Abstimmung der geplanten Maßnahmen sind<br />
vom öffentlichen Träger Arbeitsgemeinschaften mit<br />
den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe sowie<br />
mit den Trägern geförderter Maßnahmen anzustreben.<br />
• Die Eckwerte der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> sind Grundlage<br />
für die Förderung von Einrichtungen, Diensten und<br />
Maßnahmen durch den Jugendhilfeausschuss bzw.<br />
die Verwaltung des Jugendamtes.<br />
• Zur Vernetzung und Optimierung der Ressourcen<br />
sollten die Planungen benachbarter Jugendämter<br />
miteinander abgesprochen werden. Die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />
ist mit anderen Fachplanungen innerhalb der<br />
Kommune abzustimmen. Gleiches gilt für die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />
der Kreise mit Jugendhilfe- und anderen<br />
Fachplanungen der kreisangehörigen Gemeinden.<br />
2. Leitbild der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />
2.1 Allgemeines Leitbild<br />
<strong>Jugendhilfeplanung</strong> ist ein zentrales Steuerungsinstrument<br />
der Jugendhilfe und wesentliche Bedingung für die<br />
Wahrnehmung der Gesamtverantwortung durch das Jugendamt<br />
(§ 79 SGB VIII). <strong>Jugendhilfeplanung</strong> konkretisiert<br />
in systematischer Verknüpfung Ziele, Mittel und<br />
Vorgehensweisen und damit Aufgabenerfüllung und Leistungen<br />
der Jugendhilfe.<br />
Über <strong>Jugendhilfeplanung</strong> wird die fachliche Weiterentwicklung<br />
der Jugendhilfe gesteuert. Dazu hat Planung<br />
auf der Grundlage von Situations- und Bedarfsanalysen<br />
Ziele und Handlungsstrategien, ggf. auch -alternativen<br />
aufzuzeigen. Damit wird eine fundierte Jugendhilfepolitik<br />
ermöglicht, die auch fachliche Erfolgsüberprüfungen der<br />
Jugendhilfe (-leistungen) einschließt. Um diese Funktion<br />
erfüllen zu können bedarf es einer inhaltlichen und organisatorischen<br />
Verknüpfung zu den Handlungsfeldern der<br />
Jugendhilfe:<br />
So ist z. B. im Feld der Erziehungshilfe sicherzustellen,<br />
dass Auswertungen der Hilfeplanungen (§ 36 SGB VIII)<br />
Eingang in die Planung finden. In Kapitel 4.8 der <strong>Empfehlungen</strong><br />
wird exemplarisch am Beispiel der Vereinbarungen<br />
gem. § 78 b SGB VIII eine Verknüpfung mit der<br />
<strong>Jugendhilfeplanung</strong> skizziert.<br />
Bei Beachtung der Entscheidungskompetenz des Jugendamtes<br />
nimmt <strong>Jugendhilfeplanung</strong> damit eine arbeitsfeld-<br />
und trägerübergreifende Perspektive ein und<br />
hat die ausdifferenzierten Angebote, Leistungen und<br />
Entwicklungskonzepte zu einem abgestimmten Gesamtangebot<br />
für junge Menschen und ihre Familien zu<br />
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