11.06.2014 Aufrufe

Empfehlungen zur Jugendhilfeplanung - Landschaftsverband ...

Empfehlungen zur Jugendhilfeplanung - Landschaftsverband ...

Empfehlungen zur Jugendhilfeplanung - Landschaftsverband ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Leitbild der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

• Der öffentliche Träger der Jugendhilfe muss personell<br />

und sachlich gewährleisten, dass die Aufgabe der<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> erfüllt werden kann.<br />

• Eine besondere Herausforderung ist die angemessene<br />

Umsetzung der gesetzlich geforderten Beteiligung<br />

der jungen Menschen und ihrer Personensorgeberechtigten<br />

bei der Planung bzw. der Bedarfsermittlung.<br />

Die spezifischen Lebenslagen von Mädchen<br />

und Jungen sind im Planungsprozess auch strukturell<br />

zu berücksichtigen.<br />

• Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind<br />

frühzeitig in allen Phasen der Planung zu beteiligen.<br />

• Zur Abstimmung der geplanten Maßnahmen sind<br />

vom öffentlichen Träger Arbeitsgemeinschaften mit<br />

den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe sowie<br />

mit den Trägern geförderter Maßnahmen anzustreben.<br />

• Die Eckwerte der <strong>Jugendhilfeplanung</strong> sind Grundlage<br />

für die Förderung von Einrichtungen, Diensten und<br />

Maßnahmen durch den Jugendhilfeausschuss bzw.<br />

die Verwaltung des Jugendamtes.<br />

• Zur Vernetzung und Optimierung der Ressourcen<br />

sollten die Planungen benachbarter Jugendämter<br />

miteinander abgesprochen werden. Die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

ist mit anderen Fachplanungen innerhalb der<br />

Kommune abzustimmen. Gleiches gilt für die <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

der Kreise mit Jugendhilfe- und anderen<br />

Fachplanungen der kreisangehörigen Gemeinden.<br />

2. Leitbild der <strong>Jugendhilfeplanung</strong><br />

2.1 Allgemeines Leitbild<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> ist ein zentrales Steuerungsinstrument<br />

der Jugendhilfe und wesentliche Bedingung für die<br />

Wahrnehmung der Gesamtverantwortung durch das Jugendamt<br />

(§ 79 SGB VIII). <strong>Jugendhilfeplanung</strong> konkretisiert<br />

in systematischer Verknüpfung Ziele, Mittel und<br />

Vorgehensweisen und damit Aufgabenerfüllung und Leistungen<br />

der Jugendhilfe.<br />

Über <strong>Jugendhilfeplanung</strong> wird die fachliche Weiterentwicklung<br />

der Jugendhilfe gesteuert. Dazu hat Planung<br />

auf der Grundlage von Situations- und Bedarfsanalysen<br />

Ziele und Handlungsstrategien, ggf. auch -alternativen<br />

aufzuzeigen. Damit wird eine fundierte Jugendhilfepolitik<br />

ermöglicht, die auch fachliche Erfolgsüberprüfungen der<br />

Jugendhilfe (-leistungen) einschließt. Um diese Funktion<br />

erfüllen zu können bedarf es einer inhaltlichen und organisatorischen<br />

Verknüpfung zu den Handlungsfeldern der<br />

Jugendhilfe:<br />

So ist z. B. im Feld der Erziehungshilfe sicherzustellen,<br />

dass Auswertungen der Hilfeplanungen (§ 36 SGB VIII)<br />

Eingang in die Planung finden. In Kapitel 4.8 der <strong>Empfehlungen</strong><br />

wird exemplarisch am Beispiel der Vereinbarungen<br />

gem. § 78 b SGB VIII eine Verknüpfung mit der<br />

<strong>Jugendhilfeplanung</strong> skizziert.<br />

Bei Beachtung der Entscheidungskompetenz des Jugendamtes<br />

nimmt <strong>Jugendhilfeplanung</strong> damit eine arbeitsfeld-<br />

und trägerübergreifende Perspektive ein und<br />

hat die ausdifferenzierten Angebote, Leistungen und<br />

Entwicklungskonzepte zu einem abgestimmten Gesamtangebot<br />

für junge Menschen und ihre Familien zu<br />

11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!