Versichert bei der VBG - sport-ID
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4.4.4 Teilnehmer an Übungsleiterlehrgängen<br />
<strong>Versichert</strong>e Tätigkeit ist die Anreise zum<br />
und die Abreise vom Lehrgangsort, die Teilnahme<br />
am theoretischen und praktischen<br />
Unterricht sowie an Gemeinschaftsveranstaltungen.<br />
4.4.5 Sportfeste<br />
Das ganze Jahr über werden Sportfeste aller<br />
Art veranstaltet.<br />
Sie lassen sich einteilen in Veranstaltungen,<br />
die vereins-, ggf. verbandsinterne Bedeutung<br />
haben (Jahrespokal, Weihnachtsfeier,<br />
Jubiläumsfest) und solche, die Vorführungen<br />
für die Öffentlichkeit sind mit dem<br />
Ziel, sowohl für den Sport zu werben als<br />
auch Einnahmen zu erzielen.<br />
Bei vereinsbezogenen Veranstaltungen<br />
wird die Regel sein, dass ein Vorstandsbeschluss<br />
o<strong>der</strong> ein Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
zur Mithilfe <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Ausgestaltung<br />
auffor<strong>der</strong>t. Die auf diese Weise<br />
mitwirkenden Vereinsangehörigen verfolgen<br />
Mitgliedschaftsinteressen und sind deshalb<br />
unversichert.<br />
Werden Fremdaufträge an Firmen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />
Dritte vergeben (Werkverträge zwecks<br />
Zeltauf- und -abbau, Kioske, Würstchenstände),<br />
so sind die eingesetzten Personen nicht<br />
über den veranstaltenden Verein <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>VBG</strong>, son<strong>der</strong>n ggf. <strong>bei</strong> <strong>der</strong> für das Fremdunternehmen<br />
zuständigen Berufsgenossenschaft,<br />
z. B. <strong>der</strong> BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />
versichert. Nachweise gegenüber<br />
<strong>der</strong> <strong>VBG</strong> kommen also nicht in Betracht.<br />
4.5 Umfang und Grenzen des Versicherungsschutzes<br />
4.5.1 Eigenwirtschaftliche Tätigkeit<br />
Tätigkeiten, die dem privaten Bereich zuzuordnen<br />
sind, müssen von den versicherten<br />
Tätigkeiten abgegrenzt (sogenannte<br />
eigenwirtschaftliche Tätigkeiten) werden.<br />
Hier geht es vor allem um Tätigkeiten, die<br />
z. B. <strong>der</strong> Sportler in seiner Eigenschaft als<br />
Mitglied des Vereins ausübt, o<strong>der</strong> aber um<br />
Tätigkeiten, die zwar mit seiner Tätigkeit<br />
als Sportler in Zusammenhang stehen, aber<br />
von ihm privat ausgeübt werden (z. B. ein<br />
Fußballspieler gibt Autogrammstunden im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Vorstellung des von ihm über<br />
seinen Sport verfassten Buches, Jogging<br />
während seiner Freizeit, Aufenthalt in einem<br />
Fitnessstudio), sofern sie nicht im Rahmen<br />
eines vom Verein durchgeführten Trainingsprogramms<br />
stattfinden.<br />
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