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Versichert bei der VBG - sport-ID

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4.4.4 Teilnehmer an Übungsleiterlehrgängen<br />

<strong>Versichert</strong>e Tätigkeit ist die Anreise zum<br />

und die Abreise vom Lehrgangsort, die Teilnahme<br />

am theoretischen und praktischen<br />

Unterricht sowie an Gemeinschaftsveranstaltungen.<br />

4.4.5 Sportfeste<br />

Das ganze Jahr über werden Sportfeste aller<br />

Art veranstaltet.<br />

Sie lassen sich einteilen in Veranstaltungen,<br />

die vereins-, ggf. verbandsinterne Bedeutung<br />

haben (Jahrespokal, Weihnachtsfeier,<br />

Jubiläumsfest) und solche, die Vorführungen<br />

für die Öffentlichkeit sind mit dem<br />

Ziel, sowohl für den Sport zu werben als<br />

auch Einnahmen zu erzielen.<br />

Bei vereinsbezogenen Veranstaltungen<br />

wird die Regel sein, dass ein Vorstandsbeschluss<br />

o<strong>der</strong> ein Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

zur Mithilfe <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Ausgestaltung<br />

auffor<strong>der</strong>t. Die auf diese Weise<br />

mitwirkenden Vereinsangehörigen verfolgen<br />

Mitgliedschaftsinteressen und sind deshalb<br />

unversichert.<br />

Werden Fremdaufträge an Firmen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

Dritte vergeben (Werkverträge zwecks<br />

Zeltauf- und -abbau, Kioske, Würstchenstände),<br />

so sind die eingesetzten Personen nicht<br />

über den veranstaltenden Verein <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>VBG</strong>, son<strong>der</strong>n ggf. <strong>bei</strong> <strong>der</strong> für das Fremdunternehmen<br />

zuständigen Berufsgenossenschaft,<br />

z. B. <strong>der</strong> BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe<br />

versichert. Nachweise gegenüber<br />

<strong>der</strong> <strong>VBG</strong> kommen also nicht in Betracht.<br />

4.5 Umfang und Grenzen des Versicherungsschutzes<br />

4.5.1 Eigenwirtschaftliche Tätigkeit<br />

Tätigkeiten, die dem privaten Bereich zuzuordnen<br />

sind, müssen von den versicherten<br />

Tätigkeiten abgegrenzt (sogenannte<br />

eigenwirtschaftliche Tätigkeiten) werden.<br />

Hier geht es vor allem um Tätigkeiten, die<br />

z. B. <strong>der</strong> Sportler in seiner Eigenschaft als<br />

Mitglied des Vereins ausübt, o<strong>der</strong> aber um<br />

Tätigkeiten, die zwar mit seiner Tätigkeit<br />

als Sportler in Zusammenhang stehen, aber<br />

von ihm privat ausgeübt werden (z. B. ein<br />

Fußballspieler gibt Autogrammstunden im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Vorstellung des von ihm über<br />

seinen Sport verfassten Buches, Jogging<br />

während seiner Freizeit, Aufenthalt in einem<br />

Fitnessstudio), sofern sie nicht im Rahmen<br />

eines vom Verein durchgeführten Trainingsprogramms<br />

stattfinden.<br />

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