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Versichert bei der VBG - sport-ID

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7.6.5 Berechnung des Einzel<strong>bei</strong>trags<br />

Werden die Beitragseinheiten des einzelnen<br />

Unternehmens mit dem Beitragsfuß<br />

multipliziert, ergibt sich daraus <strong>der</strong> vom<br />

Unternehmer zu zahlende Beitrag:<br />

Entgeltsumme x Gefahrklasse x Beitragsfuß<br />

1.000<br />

= Beitrag<br />

Der BG-Beitragsfuß wird aufgeglie<strong>der</strong>t in<br />

einen Anteil für die Rentenaltlasten aus<br />

dem Beitrittsgebiet und die „normale“<br />

<strong>VBG</strong>-Umlage. Der Beitragsfuß <strong>der</strong> Umlage für<br />

Pflicht- und freiwillig <strong>Versichert</strong>e beträgt 2011:<br />

4,80 Euro (2010: 4,80 Euro). Der Beitragssatz<br />

Rentenaltlast für das Jahr 2011 beträgt 0,2044<br />

Euro je 1.000,00 Euro Entgeltsumme.<br />

Entgeltsumme x Beitragsfuß<br />

1.000<br />

= Beitrag Rentenaltlast<br />

Der Vorteil dieser Regelung ist eine gleichmäßigere<br />

Verteilung <strong>der</strong> Rentenaltlasten<br />

aus dem Beitrittsgebiet auf die Mitgliedsunternehmen<br />

<strong>der</strong> <strong>VBG</strong>.<br />

7.6.6 Beitragszuschlag<br />

Neben <strong>der</strong> zuvor dargestellten Beitragserhebung<br />

ist die <strong>VBG</strong> kraft Gesetzes dazu<br />

verpflichtet, Beitragszuschläge aufzuerlegen.<br />

Ein Unternehmen bekommt einen<br />

Beitragszuschlag auferlegt, wenn die<br />

Unfallbelastung des Unternehmens überdurchschnittlich<br />

hoch ist. Diese zusätzlichen<br />

Einnahmen wirken sich im Folgejahr<br />

umlagemin<strong>der</strong>nd aus.<br />

Die <strong>VBG</strong> bewertet <strong>bei</strong>m Beitragszuschlagsverfahren<br />

Ar<strong>bei</strong>tsunfälle sowie Renten und<br />

Todesfälle von Ar<strong>bei</strong>tnehmern bzw. freiwillig<br />

versicherten Unternehmern mit Punkten. Ein<br />

Zuschlag beträgt je nach Unfallbelastung 5,<br />

7,5 o<strong>der</strong> 10 Prozent des zu zahlenden Beitrages.<br />

Weitere Informationen hierzu finden Sie<br />

in <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>VBG</strong>.<br />

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