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Versichert bei der VBG - sport-ID

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und Konkretisierungen von Inhalten aus<br />

Gesetzen und Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften,<br />

technischen Spezifikationen<br />

und Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher<br />

Präventionsar<strong>bei</strong>t.<br />

• BG-Informationen enthalten Hinweise und<br />

Empfehlungen, die die praktische Anwendung<br />

von Regelungen zu einem bestimmten<br />

Sachgebiet o<strong>der</strong> Sachverhalt erleichtern<br />

sollen.<br />

Für Sportvereine geben die Info-Map „Sportverein<br />

- sicher organisieren – Informationen,<br />

Tipps und Hilfen für Vorstandsmitglie<strong>der</strong>“<br />

und die <strong>VBG</strong> – Fachinformation BGI 5142<br />

„Training und Übungen sicher leiten – Tipps<br />

und Hinweise für Übungsleiter und Trainer“<br />

Hilfen, den Verein entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tssicherheit und des<br />

Gesundheitsschutzes zu organisieren und zu<br />

leiten. Sie sind praktische Handlungshilfen<br />

zur Umsetzung wesentlicher Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

aus Gesetzen, Verordnungen, BGVen und den<br />

dazugehörigen Regelwerken. Berücksichtigt<br />

werden u.a. auch <strong>sport</strong>bezogene DIN-Normen<br />

und sicherheitsbezogene Regelungen <strong>der</strong><br />

Sportverbände.<br />

5.2 Unterstützung des Vorstands<br />

5.2.1 Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung<br />

Das 1973 in Kraft getretene Ar<strong>bei</strong>tssicherheitsgesetz<br />

(ASiG) verpflichtet die Ar<strong>bei</strong>tgeber,<br />

Betriebsärzte und Fachkräfte für Ar<strong>bei</strong>tssicherheit<br />

zu bestellen, die sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

Gewährleistung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tssicherheit und<br />

des Gesundheitsschutzes in ihren Betrieben<br />

unterstützen. Die Träger <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Unfallversicherung haben dieses Gesetz für<br />

die von ihnen zu betreuenden Unternehmen<br />

durch UVVen umgesetzt.<br />

Die <strong>VBG</strong> erließ 1974 für ihre Unternehmen<br />

die erste Fassung <strong>der</strong> UVV „Sicherheitsingenieure<br />

und an<strong>der</strong>e Fachkräfte für Ar<strong>bei</strong>tssicherheit“<br />

(<strong>VBG</strong> 122); die UVV „Betriebsärzte“<br />

(<strong>VBG</strong> 123) folgte 1975. Sportvereine<br />

mussten aufgrund <strong>der</strong> branchenspezifischen<br />

Schwellenwertkonzepte dieser Fassungen<br />

nur dann Fachkräfte für Ar<strong>bei</strong>tssicherheit<br />

bzw. Betriebsärzte bestellen, wenn sie 250<br />

o<strong>der</strong> mehr Ar<strong>bei</strong>tnehmer aufwiesen. Das<br />

Schwellenwertkonzept für die sicherheitstechnische<br />

Betreuung entfiel am 01.01.1997,<br />

das für die betriebsärztliche Betreuung am<br />

01.10.2004. Seit dem 01.01.2004 müssen also<br />

alle Sportvereine mit Ar<strong>bei</strong>tnehmern sowohl<br />

sicherheitstechnisch als auch betriebsärztlich<br />

betreut werden.<br />

Mit dem Ziel, die unterschiedlichen Regelungen<br />

<strong>der</strong> einzelnen Träger <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Unfallversicherung zu vereinheitlichen und<br />

– hinsichtlich <strong>der</strong> Betreuung von kleinen<br />

Unternehmen – zu vereinfachen, wurden die<br />

<strong>bei</strong>den Unfallverhütungsvorschriften 2004<br />

zusammengeführt und 2011 neu gefasst.<br />

Für die Unternehmen <strong>der</strong> <strong>VBG</strong> – und damit<br />

auch für die Sportvereine – trat die zusammengeführte<br />

BG-Vorschrift am 01.01.2011<br />

unter dem Titel „Betriebsärzte und Fachkräfte<br />

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