Versichert bei der VBG - sport-ID
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und Konkretisierungen von Inhalten aus<br />
Gesetzen und Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften,<br />
technischen Spezifikationen<br />
und Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher<br />
Präventionsar<strong>bei</strong>t.<br />
• BG-Informationen enthalten Hinweise und<br />
Empfehlungen, die die praktische Anwendung<br />
von Regelungen zu einem bestimmten<br />
Sachgebiet o<strong>der</strong> Sachverhalt erleichtern<br />
sollen.<br />
Für Sportvereine geben die Info-Map „Sportverein<br />
- sicher organisieren – Informationen,<br />
Tipps und Hilfen für Vorstandsmitglie<strong>der</strong>“<br />
und die <strong>VBG</strong> – Fachinformation BGI 5142<br />
„Training und Übungen sicher leiten – Tipps<br />
und Hinweise für Übungsleiter und Trainer“<br />
Hilfen, den Verein entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tssicherheit und des<br />
Gesundheitsschutzes zu organisieren und zu<br />
leiten. Sie sind praktische Handlungshilfen<br />
zur Umsetzung wesentlicher Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
aus Gesetzen, Verordnungen, BGVen und den<br />
dazugehörigen Regelwerken. Berücksichtigt<br />
werden u.a. auch <strong>sport</strong>bezogene DIN-Normen<br />
und sicherheitsbezogene Regelungen <strong>der</strong><br />
Sportverbände.<br />
5.2 Unterstützung des Vorstands<br />
5.2.1 Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung<br />
Das 1973 in Kraft getretene Ar<strong>bei</strong>tssicherheitsgesetz<br />
(ASiG) verpflichtet die Ar<strong>bei</strong>tgeber,<br />
Betriebsärzte und Fachkräfte für Ar<strong>bei</strong>tssicherheit<br />
zu bestellen, die sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />
Gewährleistung <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tssicherheit und<br />
des Gesundheitsschutzes in ihren Betrieben<br />
unterstützen. Die Träger <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Unfallversicherung haben dieses Gesetz für<br />
die von ihnen zu betreuenden Unternehmen<br />
durch UVVen umgesetzt.<br />
Die <strong>VBG</strong> erließ 1974 für ihre Unternehmen<br />
die erste Fassung <strong>der</strong> UVV „Sicherheitsingenieure<br />
und an<strong>der</strong>e Fachkräfte für Ar<strong>bei</strong>tssicherheit“<br />
(<strong>VBG</strong> 122); die UVV „Betriebsärzte“<br />
(<strong>VBG</strong> 123) folgte 1975. Sportvereine<br />
mussten aufgrund <strong>der</strong> branchenspezifischen<br />
Schwellenwertkonzepte dieser Fassungen<br />
nur dann Fachkräfte für Ar<strong>bei</strong>tssicherheit<br />
bzw. Betriebsärzte bestellen, wenn sie 250<br />
o<strong>der</strong> mehr Ar<strong>bei</strong>tnehmer aufwiesen. Das<br />
Schwellenwertkonzept für die sicherheitstechnische<br />
Betreuung entfiel am 01.01.1997,<br />
das für die betriebsärztliche Betreuung am<br />
01.10.2004. Seit dem 01.01.2004 müssen also<br />
alle Sportvereine mit Ar<strong>bei</strong>tnehmern sowohl<br />
sicherheitstechnisch als auch betriebsärztlich<br />
betreut werden.<br />
Mit dem Ziel, die unterschiedlichen Regelungen<br />
<strong>der</strong> einzelnen Träger <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Unfallversicherung zu vereinheitlichen und<br />
– hinsichtlich <strong>der</strong> Betreuung von kleinen<br />
Unternehmen – zu vereinfachen, wurden die<br />
<strong>bei</strong>den Unfallverhütungsvorschriften 2004<br />
zusammengeführt und 2011 neu gefasst.<br />
Für die Unternehmen <strong>der</strong> <strong>VBG</strong> – und damit<br />
auch für die Sportvereine – trat die zusammengeführte<br />
BG-Vorschrift am 01.01.2011<br />
unter dem Titel „Betriebsärzte und Fachkräfte<br />
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