03.02.2014 Aufrufe

Versichert bei der VBG - sport-ID

Versichert bei der VBG - sport-ID

Versichert bei der VBG - sport-ID

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ereits ab, können Leistungen <strong>der</strong> beruflichen<br />

Rehabilitation allenfalls eingeschränkt<br />

gewährt werden. Anhaltspunkte hierfür sind<br />

<strong>bei</strong>spielsweise das Alter des <strong>Versichert</strong>en,<br />

die Verletzungsanfälligkeit, <strong>der</strong> Vorerkrankungsstatus<br />

sowie die gesamte Lebens-<br />

situation. Eine fehlende Berufsausbildung<br />

kann in diesen Fällen nicht zu Lasten <strong>der</strong><br />

<strong>VBG</strong> nachgeholt werden. Denkbar wären<br />

allenfalls Maßnahmen zur Fortführung einer<br />

eventuellen Ursprungsausbildung o<strong>der</strong> zur<br />

Auffrischung des Grundwissens.<br />

6.1.7 Pflege<br />

Solange <strong>Versichert</strong>e infolge des Versicherungsfalles<br />

so hilflos sind, dass sie für die<br />

gewöhnlichen und regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrenden<br />

Verrichtungen im Ablauf des<br />

täglichen Lebens in erheblichem Umfang <strong>der</strong><br />

Hilfe bedürfen, wird Pflegegeld gezahlt, eine<br />

Pflegekraft gestellt o<strong>der</strong> Heimpflege gewährt<br />

(§ 44 Abs. 1 SGB VII).<br />

6.2 Entschädigung durch Geldleistungen an den Verletzten<br />

6.2.1 Verletztengeld <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit und Übergangsgeld während <strong>der</strong><br />

Leistungen zur Teilhabe am Ar<strong>bei</strong>tsleben<br />

Für die Dauer <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit im<br />

Sinne <strong>der</strong> Krankenversicherung erhalten<br />

unfallverletzte <strong>Versichert</strong>e Verletztengeld,<br />

soweit sie Ar<strong>bei</strong>tsentgelt nicht erhalten. Berechnung<br />

und Zahlung des Verletztengeldes<br />

entsprechen <strong>der</strong>jenigen des Krankengeldes,<br />

jedoch ohne die in <strong>der</strong> Krankenversicherung<br />

geltende Beschränkung durch die Höchstgrenze;<br />

es gelten jedoch die Höchstgrenzen<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Unfallversicherung gemäß<br />

§ 85 SGB VII.<br />

Verletzte, die nicht Ar<strong>bei</strong>tnehmer sind (z. B.<br />

versicherte Unternehmer) und die <strong>bei</strong> Beginn<br />

<strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit Ar<strong>bei</strong>tseinkommen<br />

erzielt haben, erhalten ebenfalls Verletztengeld.<br />

Es wird kalen<strong>der</strong>täglich in Höhe<br />

des 450. Teiles des Jahresar<strong>bei</strong>tsverdienstes<br />

gezahlt. Jedoch besteht grundsätzlich<br />

für die Dauer von drei Wochen nach Eintritt<br />

<strong>der</strong> unfallbedingten Ar<strong>bei</strong>tsunfähigkeit kein<br />

Anspruch auf Verletztengeld (Karenzzeit)<br />

gemäß § 46 Abs.2 SGB VII i. V. m. § 20 Abs. 7<br />

<strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> <strong>VBG</strong>.<br />

Bezieher von Kurzar<strong>bei</strong>ter- o<strong>der</strong> Schlechtwettergeld<br />

sowie Bezieher von Ar<strong>bei</strong>tslosengeld,<br />

Ar<strong>bei</strong>tslosenhilfe o<strong>der</strong> Unterhaltsgeld<br />

erhalten Verletztengeld in <strong>der</strong> nach den<br />

Bestimmungen des Ar<strong>bei</strong>tsför<strong>der</strong>ungsgesetzes<br />

vorgesehenen Höhe.<br />

Während <strong>der</strong> Leistungen zur Teilhabe am<br />

Ar<strong>bei</strong>tsleben erhält <strong>der</strong> Verletzte Übergangsgeld.<br />

Für die Berechnung gelten beson<strong>der</strong>e<br />

Vorschriften.<br />

45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!