Bankettmappe - Hotel Clostermanns Hof
Bankettmappe - Hotel Clostermanns Hof
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der<br />
<strong>Hotel</strong>-und Gaststättenbetriebe<br />
<strong>Clostermanns</strong> <strong>Hof</strong> GmbH für Veranstaltungen<br />
Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die <strong>Hotel</strong>- und Gaststättenbetriebe<br />
<strong>Clostermanns</strong> <strong>Hof</strong> GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.<br />
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit<br />
der <strong>Hotel</strong>- und Gaststättenbetriebe <strong>Clostermanns</strong> <strong>Hof</strong> GmbH abzustimmen.<br />
3. Mitgebrachtes Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich<br />
zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die <strong>Hotel</strong>- und Gaststättenbetriebe <strong>Clostermanns</strong> <strong>Hof</strong> GmbH<br />
die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im<br />
Veranstaltungsraum, kann die <strong>Hotel</strong>- und Gaststättenbetriebe <strong>Clostermanns</strong> <strong>Hof</strong> GmbH für die Dauer<br />
des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis<br />
frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.<br />
4. Sonstige zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden nur auf Anfrage, Risiko<br />
und Kosten des betreffenden Teilnehmers nachgesandt. Die <strong>Hotel</strong>- und Gaststättenbetriebe<br />
<strong>Clostermanns</strong> <strong>Hof</strong> GmbH bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein<br />
erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.<br />
X. Haftung des Kunden für Schäden<br />
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch die<br />
Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst<br />
verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen<br />
Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.<br />
2. Die <strong>Hotel</strong>- und Gaststättenbetriebe <strong>Clostermanns</strong> <strong>Hof</strong> GmbH kann vom Kunden die Stellung<br />
angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.<br />
XI. Schlussbestimmungen<br />
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsnahmen oder dieser Geschäftsbedingungen<br />
für Veranstaltungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder<br />
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.<br />
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der <strong>Hotel</strong>- und Gaststättenbetriebe <strong>Clostermanns</strong> <strong>Hof</strong> GmbH.<br />
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Siegburg.<br />
Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen<br />
Gerichtsstand im Inland hat.<br />
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen<br />
unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />
Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem<br />
Sinngehalt möglichst nahe kommt.<br />
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