04.02.2014 Aufrufe

Bankettmappe - Hotel Clostermanns Hof

Bankettmappe - Hotel Clostermanns Hof

Bankettmappe - Hotel Clostermanns Hof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der<br />

<strong>Hotel</strong>-und Gaststättenbetriebe<br />

<strong>Clostermanns</strong> <strong>Hof</strong> GmbH für Veranstaltungen<br />

Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die <strong>Hotel</strong>- und Gaststättenbetriebe<br />

<strong>Clostermanns</strong> <strong>Hof</strong> GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.<br />

Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit<br />

der <strong>Hotel</strong>- und Gaststättenbetriebe <strong>Clostermanns</strong> <strong>Hof</strong> GmbH abzustimmen.<br />

3. Mitgebrachtes Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich<br />

zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die <strong>Hotel</strong>- und Gaststättenbetriebe <strong>Clostermanns</strong> <strong>Hof</strong> GmbH<br />

die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im<br />

Veranstaltungsraum, kann die <strong>Hotel</strong>- und Gaststättenbetriebe <strong>Clostermanns</strong> <strong>Hof</strong> GmbH für die Dauer<br />

des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis<br />

frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.<br />

4. Sonstige zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden nur auf Anfrage, Risiko<br />

und Kosten des betreffenden Teilnehmers nachgesandt. Die <strong>Hotel</strong>- und Gaststättenbetriebe<br />

<strong>Clostermanns</strong> <strong>Hof</strong> GmbH bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein<br />

erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.<br />

X. Haftung des Kunden für Schäden<br />

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch die<br />

Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst<br />

verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen<br />

Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.<br />

2. Die <strong>Hotel</strong>- und Gaststättenbetriebe <strong>Clostermanns</strong> <strong>Hof</strong> GmbH kann vom Kunden die Stellung<br />

angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.<br />

XI. Schlussbestimmungen<br />

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsnahmen oder dieser Geschäftsbedingungen<br />

für Veranstaltungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder<br />

Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.<br />

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der <strong>Hotel</strong>- und Gaststättenbetriebe <strong>Clostermanns</strong> <strong>Hof</strong> GmbH.<br />

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Siegburg.<br />

Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen<br />

Gerichtsstand im Inland hat.<br />

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen<br />

unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.<br />

Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem<br />

Sinngehalt möglichst nahe kommt.<br />

45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!