Strehlaer Tageblatt - Stadt Strehla
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Oktober 2013 Seite 3<br />
Beschluss-Nr. 1396/23/13<br />
Beratung und Beschlussfassung zur Wiederbeschaffung<br />
von Schutzkleidung/Schutzausrüstung sowie<br />
Ausrüstungsgegenständen für die Freiwillige Feuerwehr.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> beschließt zwecks Wiederbeschaffung<br />
den Kauf von Schutzkleidung/Schutzausrüstung<br />
sowie Ausrüstungsgegenständen für die Freiwillige<br />
Feuerwehr <strong>Strehla</strong> zum Gesamtpreis von 34.980,00<br />
Euro bei der Firma Brandschutztechnik GmbH Leipzig im<br />
Rahmen der freihändigen Vergabe von Aufträgen zur Beseitigung<br />
von Hochwasserschäden oder -gefahren (Elbehochwasser<br />
Juni 2013) einstimmig.<br />
Beschluss-Nr. 1397/24/13<br />
Beratung und Beschlussfassung zur Instandsetzung<br />
von Feuerwehrfahrzeugen/Tragkraftspritzen für die<br />
Freiwillige Feuerwehr <strong>Strehla</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> beschließt die Instandsetzung<br />
von Feuerwehrfahrzeugen und Tragkraftspritzen in<br />
einem Gesamtvolumen von 4.031,84 Euro lt. vorliegender<br />
Kostenangebote an die FA Ziegler Feuerwehrgerätetechnik<br />
GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von 1.053,33 Euro<br />
und an die Fa. Kfz Dienstleistungen Döring zum Angebotspreis<br />
von 2.978,51 Euro im Rahmen der freihändigen<br />
Vergabe von Aufträgen zur Beseitigung von Hochwasserschäden<br />
oder -gefahren (Elbehochwasser Juni 2013) einstimmig.<br />
Beschluss-Nr. 1395/22/13<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur<br />
2. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung<br />
für den Tiergarten der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Satzung zur 2. Änderung der<br />
Benutzungs- und Gebührensatzung für den Tiergarten<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> einstimmig.<br />
Beschluss-Nr. 1398/25/13<br />
Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Neugestaltung<br />
Schulhof Oberschule <strong>Strehla</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt einstimmig, die Firma BK Dienstleistung<br />
Handel, Garten- und Landschafts GmbH, Torgauer<br />
Straße 23, 01616 <strong>Strehla</strong> mit der Neugestaltung des<br />
Schulhofes Oberschule <strong>Strehla</strong> zu einem Bruttopreis von<br />
119.453,07 Euro zu beauftragen.<br />
Beschluss-Nr. 1401/28/13<br />
Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Neugestaltung<br />
Schulhof Oberschule <strong>Strehla</strong> – hier: zusätzliche<br />
Investitionen für Pausenhofmobiliar und<br />
Schattenspender in Höhe von 5.000 Euro<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt mit 8 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen,<br />
zusätzlich 5.000 Euro in Pausenhofmobiliar<br />
und Schattenspender bei der Neugestaltung des Schulhofes<br />
der Oberschule <strong>Strehla</strong> zu investieren.<br />
Beschluss-Nr. 1399/26/13<br />
Beratung und Beschlussfassung zur Aufnahme eines<br />
Grundstückes – Flurstück 506/20 der Gemarkung<br />
<strong>Strehla</strong> in das Abwasserbeseitigungskonzept der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> beschließt mehrheitlich mit<br />
1 Stimmenthaltung, das Flurstück 506/20 der Gemarkung<br />
<strong>Strehla</strong>, Elbwinkel 1 a, 01616 <strong>Strehla</strong> (Eigentümer<br />
Fam. Burkhardt) in die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> aufzunehmen.<br />
Beschluss-Nr. 1400/27/13<br />
Beratung und Beschlussfassung über die Konzeption<br />
nach § 131 Abs. 7 SächsGemO zur Erstellung der<br />
Eröffnungsbilanz<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> stimmt dem ausgereichten<br />
Konzept zur Durchführung der noch ausstehenden<br />
Schritte zur vollständigen Umsetzung der Bestimmungen<br />
des Vierten Teils (Gemeindewirtschaft) der Gemeindeordnung<br />
für den Freistaat Sachsen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz<br />
gemäß § 131 Abs. 7 SächsGemO einstimmig<br />
zu.<br />
Vorschau Termine im Oktober 2013<br />
07. Oktober 2013 Sitzung<br />
des Technischen Ausschusses<br />
08. Oktober 2013 Sitzung<br />
des Verwaltungsausschusses<br />
17. Oktober 2013 Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />
Die Tagesordnungen können Sie zu gegebener Zeit den<br />
örtlichen Aushängen entnehmen.<br />
Veränderte Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt<br />
am Donnerstag, dem 24.10.2013<br />
Aus technischen Gründen wird das Meldeamt am<br />
24.10.2013 bereits von 8.00 - 11.00 Uhr geöffnet und<br />
bleibt am Nachmittag geschlossen.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> für das Haushaltsjahr<br />
2013<br />
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />
Sachsen (SächsGemO) in der jeweiligen Fassung hat<br />
der <strong>Stadt</strong>rat in der Sitzung am 27. Juni 2013 folgende<br />
Haushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Hauhaltsjahr 2013, der die für<br />
die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich<br />
anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen<br />
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden<br />
Auszahlungen enthält, wird:<br />
im Ergebnishaushalt mit dem<br />
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge<br />
festgesetzt auf<br />
4.991.250,00 EUR<br />
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen<br />
festgesetzt auf<br />
4.991.240,00 EUR<br />
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und<br />
Aufwendungen<br />
(ordentliches Ergebnis) festgesetzt auf 10,00 EUR<br />
- Betrag der veranschlagten Abdeckung<br />
von Fehlbeträgen des Ordentlichen<br />
Ergebnisses aus Vorjahren<br />
festgesetzt auf<br />
0,00 EUR<br />
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und<br />
Aufwendungen einschließlich der Abdeckung<br />
von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses<br />
aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis)<br />
festgesetzt auf<br />
10,00 EUR<br />
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge<br />
festgesetzt auf<br />
0,00 EUR<br />
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen<br />
festgesetzt auf<br />
0,00 EUR<br />
- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und<br />
Aufwendungen (Sonderergebnis)<br />
festgesetzt auf<br />
0,00 EUR<br />
- Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen<br />
Ergebnisses festgesetzt auf<br />
10,00 EUR<br />
- Gesamtbetrag des Sonderergebnisses<br />
festgesetzt auf<br />
0,00 EUR<br />
- Gesamtergebnis festgesetzt auf 10,00 EUR<br />
im Finanzhaushalt mit dem<br />
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender<br />
Verwaltungstätigkeit<br />
5.023.080,00 EUR<br />
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender<br />
Verwaltungstätigkeit<br />
4.870.400,00 EUR