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Strehlaer Tageblatt - Stadt Strehla

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Oktober 2013 Seite 3<br />

Beschluss-Nr. 1396/23/13<br />

Beratung und Beschlussfassung zur Wiederbeschaffung<br />

von Schutzkleidung/Schutzausrüstung sowie<br />

Ausrüstungsgegenständen für die Freiwillige Feuerwehr.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> beschließt zwecks Wiederbeschaffung<br />

den Kauf von Schutzkleidung/Schutzausrüstung<br />

sowie Ausrüstungsgegenständen für die Freiwillige<br />

Feuerwehr <strong>Strehla</strong> zum Gesamtpreis von 34.980,00<br />

Euro bei der Firma Brandschutztechnik GmbH Leipzig im<br />

Rahmen der freihändigen Vergabe von Aufträgen zur Beseitigung<br />

von Hochwasserschäden oder -gefahren (Elbehochwasser<br />

Juni 2013) einstimmig.<br />

Beschluss-Nr. 1397/24/13<br />

Beratung und Beschlussfassung zur Instandsetzung<br />

von Feuerwehrfahrzeugen/Tragkraftspritzen für die<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Strehla</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> beschließt die Instandsetzung<br />

von Feuerwehrfahrzeugen und Tragkraftspritzen in<br />

einem Gesamtvolumen von 4.031,84 Euro lt. vorliegender<br />

Kostenangebote an die FA Ziegler Feuerwehrgerätetechnik<br />

GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von 1.053,33 Euro<br />

und an die Fa. Kfz Dienstleistungen Döring zum Angebotspreis<br />

von 2.978,51 Euro im Rahmen der freihändigen<br />

Vergabe von Aufträgen zur Beseitigung von Hochwasserschäden<br />

oder -gefahren (Elbehochwasser Juni 2013) einstimmig.<br />

Beschluss-Nr. 1395/22/13<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Satzung zur<br />

2. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung<br />

für den Tiergarten der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt die Satzung zur 2. Änderung der<br />

Benutzungs- und Gebührensatzung für den Tiergarten<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> einstimmig.<br />

Beschluss-Nr. 1398/25/13<br />

Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Neugestaltung<br />

Schulhof Oberschule <strong>Strehla</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt einstimmig, die Firma BK Dienstleistung<br />

Handel, Garten- und Landschafts GmbH, Torgauer<br />

Straße 23, 01616 <strong>Strehla</strong> mit der Neugestaltung des<br />

Schulhofes Oberschule <strong>Strehla</strong> zu einem Bruttopreis von<br />

119.453,07 Euro zu beauftragen.<br />

Beschluss-Nr. 1401/28/13<br />

Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Neugestaltung<br />

Schulhof Oberschule <strong>Strehla</strong> – hier: zusätzliche<br />

Investitionen für Pausenhofmobiliar und<br />

Schattenspender in Höhe von 5.000 Euro<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt mit 8 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen,<br />

zusätzlich 5.000 Euro in Pausenhofmobiliar<br />

und Schattenspender bei der Neugestaltung des Schulhofes<br />

der Oberschule <strong>Strehla</strong> zu investieren.<br />

Beschluss-Nr. 1399/26/13<br />

Beratung und Beschlussfassung zur Aufnahme eines<br />

Grundstückes – Flurstück 506/20 der Gemarkung<br />

<strong>Strehla</strong> in das Abwasserbeseitigungskonzept der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> beschließt mehrheitlich mit<br />

1 Stimmenthaltung, das Flurstück 506/20 der Gemarkung<br />

<strong>Strehla</strong>, Elbwinkel 1 a, 01616 <strong>Strehla</strong> (Eigentümer<br />

Fam. Burkhardt) in die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> aufzunehmen.<br />

Beschluss-Nr. 1400/27/13<br />

Beratung und Beschlussfassung über die Konzeption<br />

nach § 131 Abs. 7 SächsGemO zur Erstellung der<br />

Eröffnungsbilanz<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> stimmt dem ausgereichten<br />

Konzept zur Durchführung der noch ausstehenden<br />

Schritte zur vollständigen Umsetzung der Bestimmungen<br />

des Vierten Teils (Gemeindewirtschaft) der Gemeindeordnung<br />

für den Freistaat Sachsen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz<br />

gemäß § 131 Abs. 7 SächsGemO einstimmig<br />

zu.<br />

Vorschau Termine im Oktober 2013<br />

07. Oktober 2013 Sitzung<br />

des Technischen Ausschusses<br />

08. Oktober 2013 Sitzung<br />

des Verwaltungsausschusses<br />

17. Oktober 2013 Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

Die Tagesordnungen können Sie zu gegebener Zeit den<br />

örtlichen Aushängen entnehmen.<br />

Veränderte Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt<br />

am Donnerstag, dem 24.10.2013<br />

Aus technischen Gründen wird das Meldeamt am<br />

24.10.2013 bereits von 8.00 - 11.00 Uhr geöffnet und<br />

bleibt am Nachmittag geschlossen.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> für das Haushaltsjahr<br />

2013<br />

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Sachsen (SächsGemO) in der jeweiligen Fassung hat<br />

der <strong>Stadt</strong>rat in der Sitzung am 27. Juni 2013 folgende<br />

Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Hauhaltsjahr 2013, der die für<br />

die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich<br />

anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen<br />

sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden<br />

Auszahlungen enthält, wird:<br />

im Ergebnishaushalt mit dem<br />

- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge<br />

festgesetzt auf<br />

4.991.250,00 EUR<br />

- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen<br />

festgesetzt auf<br />

4.991.240,00 EUR<br />

- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und<br />

Aufwendungen<br />

(ordentliches Ergebnis) festgesetzt auf 10,00 EUR<br />

- Betrag der veranschlagten Abdeckung<br />

von Fehlbeträgen des Ordentlichen<br />

Ergebnisses aus Vorjahren<br />

festgesetzt auf<br />

0,00 EUR<br />

- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und<br />

Aufwendungen einschließlich der Abdeckung<br />

von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses<br />

aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis)<br />

festgesetzt auf<br />

10,00 EUR<br />

- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge<br />

festgesetzt auf<br />

0,00 EUR<br />

- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen<br />

festgesetzt auf<br />

0,00 EUR<br />

- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und<br />

Aufwendungen (Sonderergebnis)<br />

festgesetzt auf<br />

0,00 EUR<br />

- Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen<br />

Ergebnisses festgesetzt auf<br />

10,00 EUR<br />

- Gesamtbetrag des Sonderergebnisses<br />

festgesetzt auf<br />

0,00 EUR<br />

- Gesamtergebnis festgesetzt auf 10,00 EUR<br />

im Finanzhaushalt mit dem<br />

- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit<br />

5.023.080,00 EUR<br />

- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit<br />

4.870.400,00 EUR

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