Strehlaer Tageblatt - Stadt Strehla
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Seite 6 Oktober 2013<br />
aussetzung für die Verleihung ist, dass sich die Auszuzeichnenden<br />
durch vorbildliche Leistungen auf öffentlichem,<br />
insbesondere kommunalpolitischem, wirtschaftlichem,<br />
kulturellem oder sozialem Gebiet besondere Verdienste<br />
erworben haben.<br />
Angeregt werden kann die Verleihung von jedem Bürger<br />
sowie den für die <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> zuständigen Vertretern<br />
von Vereinen, Verbänden oder Vereinigungen.<br />
Ihre Vorschläge mit einer detaillierten Begründung reichen<br />
Sie bitte schriftlich bis zum 30.10.2013 bei der<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Strehla</strong>, Zimmer 15 – Hauptamt – ein.<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung -Hauptamt-<br />
Neues Löschfahrzeug<br />
für die Feuerwehr<br />
Während des Hochwassers der Elbe im Juni war unsere<br />
Feuerwehr wochenlang im Einsatz, selbst nachdem der<br />
Elbepegel schon fast wieder Normalstand erreicht hatte.<br />
Es galt, das Wasser von den überfluteten Flächen gemeinsam<br />
mit den Hilfskräften des THW abzupumpen. Dabei<br />
gab es leider auch Verluste an Material und Ausfall von<br />
Technik, besonders schmerzlich war dabei der Totalschaden<br />
an der Pumpe unseres Tanklöschfahrzeuge TLF16<br />
vom Typ W50. Dieses Fahrzeug hat eine Dienstzeit von<br />
fast 30 Jahren hinter sich, und eine kostenintensive Reparatur<br />
macht deshalb keinen Sinn. Damit steht unserer<br />
Feuerwehr gegenwärtig nur noch das LF16 ohne Wassertank<br />
vom Katastrophenschutz des Landes Sachsen zur<br />
Nutzung zur Verfügung.<br />
Gemeinsam mit der <strong>Stadt</strong>verwaltung wurde in den vergangenen<br />
Wochen an der Beschaffung eines neuen Löschfahrzeuges<br />
gearbeitet und kurzfristig ein entsprechender<br />
Fördermittelantrag beim Land gestellt.<br />
Am 12.09.2013 übergab dann unser Landrat, Herr Steinbach<br />
bei einem feierlichen Festakt in Meißen den Fördermittelbescheid<br />
in Höhe von 90 % der Beschaffungskosten<br />
für ein neues LF20.<br />
Die <strong>Stadt</strong>räte der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> stimmten zur <strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />
am 19.09.2013 einstimmig der Bereitstellung der Eigenmittel<br />
im Haushalt 2014 zu. Damit steht einer Bestellung<br />
bei der Fa. IVECO Magirius nichts mehr im Wege<br />
und wir Feuerwehrleute warten natürlich ungeduldig auf<br />
die Inbetriebnahme des neue Löschfahrzeuges im Herbst<br />
nächsten Jahres. Übrigens konnten wir ein Vorführfahrzeug<br />
bereits im August näher kennenlernen und uns von<br />
der neuen Technik ein Bild machen. Die Wehrleitung<br />
Informationen aus dem Bauamt<br />
Neugestaltung der Außenanlagen Oberschule <strong>Strehla</strong><br />
Der Zustand des Schulhofes ist durch fehlende Entwässerung<br />
bzw. Befestigung in einem katastrophalen Zustand.<br />
Dies soll sich jetzt ändern.<br />
Über das Förderprogramm „Schulische Infrastruktur”<br />
wurden Fördermittel in Höhe von maximal 73.583,41 Euro<br />
bewilligt; das sind 40 % der förderfähigen Ausgaben. Die<br />
Baumaßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. An der<br />
Ausschreibung beteiligten sich insgesamt fünf Firmen.<br />
Mit Beschlussfassung im <strong>Stadt</strong>rat am 19.09.2013 erhielt<br />
die Firma BK Dienstleistung Handel, Garten- und Landschafts<br />
GmbH aus <strong>Strehla</strong> mit dem wirtschaftlichsten Angebot<br />
in Höhe von 119.453,07 Euro den Zuschlag. Die<br />
Ausführung der Baumaßnahme ist im Zeitraum vom<br />
30.09. bis 01.11.2013 geplant.<br />
Der Bereich zwischen Schulgebäude und Pyramide wird<br />
zum Teil mit Öko- sowie Betonsteinpflaster befestigt. Dazwischen<br />
sind Grünbereiche mit Sitzgruppen aus Bänken<br />
und Tischen vorgesehen. In der neu angelegten Grünfläche<br />
wird ein Regenwasserrigole gebaut, um das gesamte<br />
Oberflächenwasser zu versichern.<br />
Für den gesamten Schulkomplex entsteht eine Feuerwehrzufahrt<br />
aus Schotter. Die Baumaßnahme wird durch<br />
Frau Tietze vom gleichnamigen Planungsbüro begleitet.<br />
Für die Schüler der Oberschule verbessern sich damit die<br />
Pausenbedingungen wesentliche.<br />
(siehe auch S. 7) Dipl.-Ing. Schulze, Leiterin Bauamt<br />
Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer<br />
Die Anwohner der Straßenzüge mit Verkehrszeichen „Verkehrsberuhigter<br />
Bereich”, besonders Collmblick, haben<br />
wiederholt festgestellt, dass die Besonderheiten unten<br />
aufgeführter Verkehrszeichen nicht genügend Beachtung<br />
finden. Aus gegebenem Anlass wird das Verkehrszeichen<br />
„Verkehrsberuhigter Bereich” erläutert.<br />
Verkehrsberuhigter Bereich<br />
Aufhebung<br />
Verkehrsberuhigter Bereich<br />
Wo?<br />
Innerhalb geschlossener Ortschaften begrenzte Gebiete<br />
sowie einzelne Straße und Straßenabschnitte, die überwiegend<br />
Aufenthalts- und Erschließungsfunktionen haben;<br />
sie müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck erwecken,<br />
dass der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete<br />
Bedeutung hat<br />
Bauliche Veränderungen?<br />
Niveaugleicher Ausbau der ganzen Straßenbreite, d. h.<br />
Bürgersteig und Straße durchgehend auf gleicher Ebene<br />
(gemeinsamer Verkehrsbereich).<br />
Verkehrsregelung?<br />
Keine weiteren verkehrsregelnden Zeichen notwendig<br />
Geschwindigkeit und Verhalten?<br />
Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten,<br />
nötigenfalls sogar anhalten und warten; Fußgänger<br />
dürfen weder gefährdet noch behindert werden.<br />
Parken?<br />
Nur auf den besonders gekennzeichneten Flächen (durch<br />
Verkehrszeichen) erlaubt.<br />
Kinder?<br />
Kinder dürfen auf der Verkehrsfläche spielen.<br />
Fußgänger?<br />
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen,<br />
dürfen aber den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.<br />
Grundsätzliches?<br />
Da keine Trennung der Verkehrsbereiche mehr vorhanden<br />
ist, ist besondere Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer<br />
untereinander erforderlich.