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Strehlaer Tageblatt - Stadt Strehla

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Seite 6 Oktober 2013<br />

aussetzung für die Verleihung ist, dass sich die Auszuzeichnenden<br />

durch vorbildliche Leistungen auf öffentlichem,<br />

insbesondere kommunalpolitischem, wirtschaftlichem,<br />

kulturellem oder sozialem Gebiet besondere Verdienste<br />

erworben haben.<br />

Angeregt werden kann die Verleihung von jedem Bürger<br />

sowie den für die <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> zuständigen Vertretern<br />

von Vereinen, Verbänden oder Vereinigungen.<br />

Ihre Vorschläge mit einer detaillierten Begründung reichen<br />

Sie bitte schriftlich bis zum 30.10.2013 bei der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Strehla</strong>, Zimmer 15 – Hauptamt – ein.<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung -Hauptamt-<br />

Neues Löschfahrzeug<br />

für die Feuerwehr<br />

Während des Hochwassers der Elbe im Juni war unsere<br />

Feuerwehr wochenlang im Einsatz, selbst nachdem der<br />

Elbepegel schon fast wieder Normalstand erreicht hatte.<br />

Es galt, das Wasser von den überfluteten Flächen gemeinsam<br />

mit den Hilfskräften des THW abzupumpen. Dabei<br />

gab es leider auch Verluste an Material und Ausfall von<br />

Technik, besonders schmerzlich war dabei der Totalschaden<br />

an der Pumpe unseres Tanklöschfahrzeuge TLF16<br />

vom Typ W50. Dieses Fahrzeug hat eine Dienstzeit von<br />

fast 30 Jahren hinter sich, und eine kostenintensive Reparatur<br />

macht deshalb keinen Sinn. Damit steht unserer<br />

Feuerwehr gegenwärtig nur noch das LF16 ohne Wassertank<br />

vom Katastrophenschutz des Landes Sachsen zur<br />

Nutzung zur Verfügung.<br />

Gemeinsam mit der <strong>Stadt</strong>verwaltung wurde in den vergangenen<br />

Wochen an der Beschaffung eines neuen Löschfahrzeuges<br />

gearbeitet und kurzfristig ein entsprechender<br />

Fördermittelantrag beim Land gestellt.<br />

Am 12.09.2013 übergab dann unser Landrat, Herr Steinbach<br />

bei einem feierlichen Festakt in Meißen den Fördermittelbescheid<br />

in Höhe von 90 % der Beschaffungskosten<br />

für ein neues LF20.<br />

Die <strong>Stadt</strong>räte der <strong>Stadt</strong> <strong>Strehla</strong> stimmten zur <strong>Stadt</strong>ratssitzung<br />

am 19.09.2013 einstimmig der Bereitstellung der Eigenmittel<br />

im Haushalt 2014 zu. Damit steht einer Bestellung<br />

bei der Fa. IVECO Magirius nichts mehr im Wege<br />

und wir Feuerwehrleute warten natürlich ungeduldig auf<br />

die Inbetriebnahme des neue Löschfahrzeuges im Herbst<br />

nächsten Jahres. Übrigens konnten wir ein Vorführfahrzeug<br />

bereits im August näher kennenlernen und uns von<br />

der neuen Technik ein Bild machen. Die Wehrleitung<br />

Informationen aus dem Bauamt<br />

Neugestaltung der Außenanlagen Oberschule <strong>Strehla</strong><br />

Der Zustand des Schulhofes ist durch fehlende Entwässerung<br />

bzw. Befestigung in einem katastrophalen Zustand.<br />

Dies soll sich jetzt ändern.<br />

Über das Förderprogramm „Schulische Infrastruktur”<br />

wurden Fördermittel in Höhe von maximal 73.583,41 Euro<br />

bewilligt; das sind 40 % der förderfähigen Ausgaben. Die<br />

Baumaßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. An der<br />

Ausschreibung beteiligten sich insgesamt fünf Firmen.<br />

Mit Beschlussfassung im <strong>Stadt</strong>rat am 19.09.2013 erhielt<br />

die Firma BK Dienstleistung Handel, Garten- und Landschafts<br />

GmbH aus <strong>Strehla</strong> mit dem wirtschaftlichsten Angebot<br />

in Höhe von 119.453,07 Euro den Zuschlag. Die<br />

Ausführung der Baumaßnahme ist im Zeitraum vom<br />

30.09. bis 01.11.2013 geplant.<br />

Der Bereich zwischen Schulgebäude und Pyramide wird<br />

zum Teil mit Öko- sowie Betonsteinpflaster befestigt. Dazwischen<br />

sind Grünbereiche mit Sitzgruppen aus Bänken<br />

und Tischen vorgesehen. In der neu angelegten Grünfläche<br />

wird ein Regenwasserrigole gebaut, um das gesamte<br />

Oberflächenwasser zu versichern.<br />

Für den gesamten Schulkomplex entsteht eine Feuerwehrzufahrt<br />

aus Schotter. Die Baumaßnahme wird durch<br />

Frau Tietze vom gleichnamigen Planungsbüro begleitet.<br />

Für die Schüler der Oberschule verbessern sich damit die<br />

Pausenbedingungen wesentliche.<br />

(siehe auch S. 7) Dipl.-Ing. Schulze, Leiterin Bauamt<br />

Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer<br />

Die Anwohner der Straßenzüge mit Verkehrszeichen „Verkehrsberuhigter<br />

Bereich”, besonders Collmblick, haben<br />

wiederholt festgestellt, dass die Besonderheiten unten<br />

aufgeführter Verkehrszeichen nicht genügend Beachtung<br />

finden. Aus gegebenem Anlass wird das Verkehrszeichen<br />

„Verkehrsberuhigter Bereich” erläutert.<br />

Verkehrsberuhigter Bereich<br />

Aufhebung<br />

Verkehrsberuhigter Bereich<br />

Wo?<br />

Innerhalb geschlossener Ortschaften begrenzte Gebiete<br />

sowie einzelne Straße und Straßenabschnitte, die überwiegend<br />

Aufenthalts- und Erschließungsfunktionen haben;<br />

sie müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck erwecken,<br />

dass der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete<br />

Bedeutung hat<br />

Bauliche Veränderungen?<br />

Niveaugleicher Ausbau der ganzen Straßenbreite, d. h.<br />

Bürgersteig und Straße durchgehend auf gleicher Ebene<br />

(gemeinsamer Verkehrsbereich).<br />

Verkehrsregelung?<br />

Keine weiteren verkehrsregelnden Zeichen notwendig<br />

Geschwindigkeit und Verhalten?<br />

Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten,<br />

nötigenfalls sogar anhalten und warten; Fußgänger<br />

dürfen weder gefährdet noch behindert werden.<br />

Parken?<br />

Nur auf den besonders gekennzeichneten Flächen (durch<br />

Verkehrszeichen) erlaubt.<br />

Kinder?<br />

Kinder dürfen auf der Verkehrsfläche spielen.<br />

Fußgänger?<br />

Fußgänger dürfen die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen,<br />

dürfen aber den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.<br />

Grundsätzliches?<br />

Da keine Trennung der Verkehrsbereiche mehr vorhanden<br />

ist, ist besondere Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer<br />

untereinander erforderlich.

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