Gezielt absichern wird immer wichtiger - Raiffeisen
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Auch bei Wohnbaugenossenschaften<br />
bilden nun die<br />
gesamten Baukosten<br />
Grundlage für die<br />
Mehrwertsteuer.<br />
Foto: MEV Verlag<br />
Wohnbaugenossenschaften<br />
Steuerliche Begünstigung<br />
wurde abgeschafft<br />
Mit der Notverordnung der italienischen Regierung gegen die Wirtschaftskrise<br />
(„decreto legge anticrisi“) wurde kurzerhand auch eine steuerliche Begünstigung<br />
für Wohnbaugenossenschaften abgeschafft.<br />
Dr. Thomas<br />
Weissensteiner,<br />
Fachberatung<br />
Steuerrecht,<br />
<strong>Raiffeisen</strong>verband<br />
Begründet <strong>wird</strong> dieser Schritt<br />
damit, dass die Europäische<br />
Kommission eine Vertragsverletzungsklage<br />
gegenüber Italien<br />
erhoben hat, da die entsprechende<br />
Sonderbestimmung nicht dem Europäischen<br />
Recht entspricht.<br />
Gesamte Baukosten als<br />
MwSt.-Grundlage<br />
Seit 1990 können Wohnbaugenossenschaften<br />
unter bestimmten<br />
Voraussetzungen die Mehrwertsteuer<br />
zum Zeitpunkt der Zuweisung<br />
der Wohnungen an die<br />
Mitglieder auf eine verminderte<br />
Steuergrundlage von 70 % der<br />
Baukosten berechnen. Diese beträgt<br />
50 % bei Wohnungen, die<br />
auf Grund gebaut werden, für den<br />
die Genossenschaft nur ein Oberflächennutzungsrecht<br />
besitzt. Dabei<br />
dürfen die Baukosten des jeweiligen<br />
Mitgliedes nicht die von<br />
der Abteilung Wohnungsbau festgesetzten<br />
Kosten überschreiten.<br />
Die über diesen Konventionalwert<br />
liegenden Kosten kommen nämlich<br />
nicht in den Genuss einer<br />
reduzierten Steuergrundlage. Mit<br />
Umwandlungsgesetz wurde diese<br />
Begünstigung nun abgeschafft,<br />
was zur Folge hat, dass seit 5.<br />
August 2009 nun die gesamten<br />
Baukosten die Grundlage für die<br />
Mehrwertsteuer bilden.<br />
Vorauszahlungen sind<br />
MwSt.-pflichtig<br />
Noch eine weitere Bestimmung zugunsten<br />
von Wohnbaugenossenschaften<br />
wurde gestrichen. Diese<br />
besagt, dass der mehrwertsteuerpflichtige<br />
Zeitpunkt bei der Zuweisung<br />
von Wohnungen von Seiten<br />
der Wohnbaugenossenschaften<br />
mit geteiltem Eigentum an die<br />
Mitglieder ausschließlich das Datum<br />
der Abfassung der notariellen<br />
Urkunde ist. Aufgrund dieser Ausnahme<br />
von der allgemeinen Regel<br />
sind alle Zahlungen der Mitglieder<br />
an die Genossenschaften bis zur<br />
endgültigen Zuweisung der Wohnungen<br />
nicht der Mehrwertsteuer<br />
unterworfen. Die Zahlungsflüsse<br />
sind somit nicht mit Rechnung<br />
zu belegen. Durch die Streichung<br />
dieser Bestimmung sind seit 5. August<br />
2009 alle Vorauszahlungen<br />
der Mitglieder an die Wohnbaugenossenschaft,<br />
die während des<br />
Baues bzw. vor dem Datum des<br />
notariellen Zuweisungsvertrages<br />
erfolgen, mehrwertsteuerpflichtig<br />
und von der Genossenschaft in<br />
Rechnung zu stellen.<br />
Die Abschaffung der steuerlichen<br />
Begünstigungen bringt für Wohnbaugenossenschaften<br />
einen zusätzlichen<br />
Verwaltungsaufwand<br />
und für deren Mitglieder erhöhte<br />
finanzielle Kosten mit sich.<br />
Steuerinfo<br />
Haushaltsgesetz<br />
2010<br />
Der Entwurf des Haushaltsgesetzes<br />
2010 sieht vor, dass der<br />
begünstigte Mehrwertsteuersatz<br />
von 10 % für ordentliche und außerordentliche<br />
Instandhaltungsarbeiten<br />
an privaten Wohngebäuden<br />
zur ständigen Regelung<br />
<strong>wird</strong>. Eine weitere Maßnahme betrifft<br />
den Steuerabsetzbetrag von<br />
36 % für Wiedergewinnungsarbeiten<br />
an Wohngebäuden.<br />
Die Bestimmung <strong>wird</strong> auf das<br />
Jahr 2012 ausgedehnt. Das Ausmaß<br />
der Begünstigung besteht<br />
in einem Absetzbetrag von 36 %<br />
auf einen Höchstbetrag von<br />
48.000 Euro je Wohneinheit.<br />
Datenschutz bei<br />
Medikamenten<br />
Ab dem Jahr 2010 sind die Apotheken<br />
angehalten, die Angaben<br />
über Medikamente auf dem Kassenbeleg<br />
nur mehr in codierter<br />
Form anzuführen. Durch diese<br />
Vorschrift soll der vertrauliche<br />
Umgang mit sensiblen Daten gewährleistet<br />
werden.<br />
Steuerschutzschild<br />
(scudo fiscale)<br />
Die Rückführung von Geld und<br />
anderen Finanzwerten nach Italien<br />
sowie deren Legalisierung<br />
im Ausland müssen im Zeitraum<br />
vom 15. September 2009 bis<br />
15. Dezember 2009 vorgenommen<br />
werden. Ursprünglich war für<br />
die Rückführung der Endtermin<br />
der 15. April 2010. (tw)<br />
<strong>Raiffeisen</strong> Magazin 6 | 2009<br />
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