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Gezielt absichern wird immer wichtiger - Raiffeisen

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Auch bei Wohnbaugenossenschaften<br />

bilden nun die<br />

gesamten Baukosten<br />

Grundlage für die<br />

Mehrwertsteuer.<br />

Foto: MEV Verlag<br />

Wohnbaugenossenschaften<br />

Steuerliche Begünstigung<br />

wurde abgeschafft<br />

Mit der Notverordnung der italienischen Regierung gegen die Wirtschaftskrise<br />

(„decreto legge anticrisi“) wurde kurzerhand auch eine steuerliche Begünstigung<br />

für Wohnbaugenossenschaften abgeschafft.<br />

Dr. Thomas<br />

Weissensteiner,<br />

Fachberatung<br />

Steuerrecht,<br />

<strong>Raiffeisen</strong>verband<br />

Begründet <strong>wird</strong> dieser Schritt<br />

damit, dass die Europäische<br />

Kommission eine Vertragsverletzungsklage<br />

gegenüber Italien<br />

erhoben hat, da die entsprechende<br />

Sonderbestimmung nicht dem Europäischen<br />

Recht entspricht.<br />

Gesamte Baukosten als<br />

MwSt.-Grundlage<br />

Seit 1990 können Wohnbaugenossenschaften<br />

unter bestimmten<br />

Voraussetzungen die Mehrwertsteuer<br />

zum Zeitpunkt der Zuweisung<br />

der Wohnungen an die<br />

Mitglieder auf eine verminderte<br />

Steuergrundlage von 70 % der<br />

Baukosten berechnen. Diese beträgt<br />

50 % bei Wohnungen, die<br />

auf Grund gebaut werden, für den<br />

die Genossenschaft nur ein Oberflächennutzungsrecht<br />

besitzt. Dabei<br />

dürfen die Baukosten des jeweiligen<br />

Mitgliedes nicht die von<br />

der Abteilung Wohnungsbau festgesetzten<br />

Kosten überschreiten.<br />

Die über diesen Konventionalwert<br />

liegenden Kosten kommen nämlich<br />

nicht in den Genuss einer<br />

reduzierten Steuergrundlage. Mit<br />

Umwandlungsgesetz wurde diese<br />

Begünstigung nun abgeschafft,<br />

was zur Folge hat, dass seit 5.<br />

August 2009 nun die gesamten<br />

Baukosten die Grundlage für die<br />

Mehrwertsteuer bilden.<br />

Vorauszahlungen sind<br />

MwSt.-pflichtig<br />

Noch eine weitere Bestimmung zugunsten<br />

von Wohnbaugenossenschaften<br />

wurde gestrichen. Diese<br />

besagt, dass der mehrwertsteuerpflichtige<br />

Zeitpunkt bei der Zuweisung<br />

von Wohnungen von Seiten<br />

der Wohnbaugenossenschaften<br />

mit geteiltem Eigentum an die<br />

Mitglieder ausschließlich das Datum<br />

der Abfassung der notariellen<br />

Urkunde ist. Aufgrund dieser Ausnahme<br />

von der allgemeinen Regel<br />

sind alle Zahlungen der Mitglieder<br />

an die Genossenschaften bis zur<br />

endgültigen Zuweisung der Wohnungen<br />

nicht der Mehrwertsteuer<br />

unterworfen. Die Zahlungsflüsse<br />

sind somit nicht mit Rechnung<br />

zu belegen. Durch die Streichung<br />

dieser Bestimmung sind seit 5. August<br />

2009 alle Vorauszahlungen<br />

der Mitglieder an die Wohnbaugenossenschaft,<br />

die während des<br />

Baues bzw. vor dem Datum des<br />

notariellen Zuweisungsvertrages<br />

erfolgen, mehrwertsteuerpflichtig<br />

und von der Genossenschaft in<br />

Rechnung zu stellen.<br />

Die Abschaffung der steuerlichen<br />

Begünstigungen bringt für Wohnbaugenossenschaften<br />

einen zusätzlichen<br />

Verwaltungsaufwand<br />

und für deren Mitglieder erhöhte<br />

finanzielle Kosten mit sich.<br />

Steuerinfo<br />

Haushaltsgesetz<br />

2010<br />

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes<br />

2010 sieht vor, dass der<br />

begünstigte Mehrwertsteuersatz<br />

von 10 % für ordentliche und außerordentliche<br />

Instandhaltungsarbeiten<br />

an privaten Wohngebäuden<br />

zur ständigen Regelung<br />

<strong>wird</strong>. Eine weitere Maßnahme betrifft<br />

den Steuerabsetzbetrag von<br />

36 % für Wiedergewinnungsarbeiten<br />

an Wohngebäuden.<br />

Die Bestimmung <strong>wird</strong> auf das<br />

Jahr 2012 ausgedehnt. Das Ausmaß<br />

der Begünstigung besteht<br />

in einem Absetzbetrag von 36 %<br />

auf einen Höchstbetrag von<br />

48.000 Euro je Wohneinheit.<br />

Datenschutz bei<br />

Medikamenten<br />

Ab dem Jahr 2010 sind die Apotheken<br />

angehalten, die Angaben<br />

über Medikamente auf dem Kassenbeleg<br />

nur mehr in codierter<br />

Form anzuführen. Durch diese<br />

Vorschrift soll der vertrauliche<br />

Umgang mit sensiblen Daten gewährleistet<br />

werden.<br />

Steuerschutzschild<br />

(scudo fiscale)<br />

Die Rückführung von Geld und<br />

anderen Finanzwerten nach Italien<br />

sowie deren Legalisierung<br />

im Ausland müssen im Zeitraum<br />

vom 15. September 2009 bis<br />

15. Dezember 2009 vorgenommen<br />

werden. Ursprünglich war für<br />

die Rückführung der Endtermin<br />

der 15. April 2010. (tw)<br />

<strong>Raiffeisen</strong> Magazin 6 | 2009<br />

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