Protokoll Einwohnerrat vom 25. Februar 2013 [PDF, 371 KB] - Aarau
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Traktandum 5 GV 2010 - <strong>2013</strong> / 322<br />
19. Anfrage Lotty Fehlmann Stark und Jürg Knuchel: Abriss Neubauten<br />
(Erlinsbacherstrasse 65-83) durch die IBA<br />
Am 15. Januar <strong>2013</strong> haben die Einwohnerräte Lotty Fehlmann Stark und Jürg Knuchel<br />
eine schriftlich begründete Anfrage mit folgender Fragestellung eingereicht:<br />
1. Wurde die Instandstellung/Instandhaltung der Liegenschaften Erlinsbacherstrasse 65<br />
bis 83 durch die Grundeigentümerin IBA in den vergangenen Jahren vernachlässigt?<br />
Falls ja: Wie lässt sich dieses Versäumnis gegenüber Mieterinnen und Mietern rechtfertigen<br />
und ausgleichen? Wurden Alternativen (Sanierung) ernsthaft geprüft?<br />
Falls nein: Wie ist der geplante Abriss und Neubau aus städtebaulicher und sozialpolitischer<br />
Sicht zu verantworten? Dabei ist insbesondere zu beachten, dass für die Installation<br />
des Werkplatzes zwingend nur die Liegenschaften Nr. 65 und 67 benötigt würden.<br />
2. Gibt es ein Konzept zur zukünftigen Gestaltung des Aareraums in <strong>Aarau</strong>?<br />
Falls ja: Wie sieht dieses aus und steht es im Einklang mit dem Bauvorhaben IBA?<br />
Falls nein: Besteht die Absicht, ein solches Konzept in absehbarer Zeit vorzulegen?<br />
3. Wie sieht das Projekt der IBA konkret aus?<br />
Welches sind seine ökonomischen bzw. ökologischen Konsequenzen?<br />
Hat eine entsprechende Vernehmlassung, z.B. bei Umweltverbänden, stattgefunden?<br />
Ist eine Um- respektive Aufzonung geplant, welche eine höhere Ausnützung ermöglichen<br />
würde?<br />
Welche Art von Miet- oder Eigentumsobjekten (Grösse, Preissegment etc.) sollen entstehen?<br />
Werden bisherige Mieterinnen und Mieter bei ihrer Suche nach neuem Wohnraum angemessen<br />
unterstützt? Wurden ihnen Alternativen angeboten oder aufgezeigt?<br />
Marcel Guignard, Stadtammann: Ich habe zuerst einige Vorbemerkungen, bevor ich zur<br />
Beantwortung der einzelnen Fragen komme: Entgegen den Äusserungen, welche der Anfrage<br />
vorangestellt worden sind, ist es so, dass die Informationsveranstaltung, die persönlichen Unterstützungsgespräche<br />
sowie die Schlichtungsverhandlung sehr wohl klärende Antworten auf<br />
die Fragen der Bewohner gegeben haben. Von den 20 Parteien, welche in den angesprochenen<br />
Häusern wohnen, kündigte eine noch im August 2012 ausserterminlich, wobei die IBA auf<br />
die Suche eines Nachmieters verzichtete. 11 Parteien haben ein Erstreckungsbegehren gestellt,<br />
davon zogen 3 Parteien das Begehren zurück oder sind an der Verhandlung nicht erschienen.<br />
Mit 5 Parteien konnte ein Vergleich abgeschlossen werden. Es sind daher lediglich<br />
3 Parteien, die sich die Option des Rechtsweges offen liessen. Da gemäss telefonischer Nachfrage<br />
beim Bezirksgericht <strong>Aarau</strong> innert der Gültigkeitsfrist der Klagebewilligung keine Klagen<br />
eingereicht worden sind, treten die Urteilsvorschläge der Schlichtungsbehörde in Kraft.<br />
Auch für sie gilt somit die einmalige Mieterstreckung bis am 31. März 2014 (Partei im Haus<br />
Nr. 65) und 30. September 2015 (Parteien im Haus Nr. 77 und 83). Überdies sind alle Parteien<br />
berechtigt, den Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf jedes Monatsende zu<br />
kündigen. Im Weiteren ist festzuhalten, dass gerade Mieterinnen und Mieter, die seit vielen<br />
<strong>Einwohnerrat</strong> <strong>Aarau</strong><br />
Sitzung <strong>vom</strong> <strong>25.</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
Amtsperiode 2010/<strong>2013</strong><br />
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