Protokoll Einwohnerrat vom 25. Februar 2013 [PDF, 371 KB] - Aarau
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Traktandum 5 GV 2010 - <strong>2013</strong> / 321<br />
18. Anfrage Beat Krättli: Zustandsüberprüfung der Hausanschlüsse<br />
Am 15. Januar <strong>2013</strong> hat <strong>Einwohnerrat</strong> Beat Krättli eine schriftlich begründete Anfrage mit<br />
folgender Fragestellung eingereicht:<br />
1. Wurden mehrere Offerten durch das Stadtbauamt respektive das beauftragte Ingenieurbüro<br />
eingeholt?<br />
2. Wurde die Firma ISS Kanal Service AG auch in anderen betroffenen Quartieren empfohlen?<br />
Wenn ja: wie viele Haushalte sind von dieser Massnahme betroffen?<br />
3. Wieso wird nur gerade ein Anbieter im Schreiben des Stadtbauamtes namentlich aufgeführt?<br />
4. Wie erklärt sich der Stadtrat resp. das Stadtbauamt die Preisdifferenz zu anderen Anbietern?<br />
5. Ist im Preis von Fr. 950.00 die gesetzlich vorgeschriebene sogenannte Dichtigkeitsprüfung<br />
(Aufwand ca. Fr. 280/h) mit eingeschlossen, falls die visuell-digitale Inspektion eines<br />
Hausanschlusses keine offensichtlichen Schäden aufweist?<br />
6. Ist das Stadtbauamt bereit, die Adresslisten der betroffenen Hauseigentümerinnen und<br />
Hauseigentümer weiteren Anbietern auf Anfrage zur Verfügung zu stellen, damit die elementarsten<br />
Grundsätze der freien Marktwirtschaft spielen können?<br />
Jolanda Urech, Stadträtin: Bevor ich auf die Beantwortung dieser Fragen eingehe, möchte<br />
ich einige grundsätzliche Gedanken zu diesem Thema weitergeben. Werden öffentliche Abwasseranlagen<br />
erneuert oder umfassend renoviert, sind die Eigentümerinnen und Eigentümer<br />
der privaten Hausanschlussleitungen verpflichtet, ihre Anlagen auf den Zustand zu überprüfen<br />
und bei Bedarf zu sanieren. Das ist so vorgesehen laut § 34 Abs. 2 der Verordnung zum Einführungsgesetz<br />
zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässer <strong>vom</strong> 14.<br />
Mai 2008. Die Prüfung hat mittels Kanalfernsehen zu erfolgen. Das Ergebnis ist in einem<br />
<strong>Protokoll</strong> festzuhalten und der Stadt zur Prüfung einzureichen. Der Vollzug dieses § 34 bedeutet<br />
für die Stadt einen sehr grossen administrativen Aufwand und beinhaltet folgende<br />
technische Arbeiten: Adresslisten der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer zusammenstellen;<br />
Verifizierung Plangrundlagen der Liegenschaftsentwässerung; Offerteinholung<br />
für Kanal-TV; Infoschreiben an alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit Kostenangabe<br />
und Aufforderung zur Kontrolle ihrer Hausanschlussleitungen; evtl. Nachfassen bei<br />
den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer; evtl. Besprechungen mit Grundeigentümerinnen<br />
und Grundeigentümer; Koordination für Durchführung der TV-Aufnahmen; Kontrolle<br />
und Auswertung der TV-Aufnahmen; Eröffnung und Aufforderung zur Sanierung ja/nein;<br />
Begleitung/Koordination Sanierungsarbeiten und Zusammenstellung der Abnahmeunterlagen<br />
für die Abgabe an das Amt für Umweltschutz. Das alles beinhalten diese administrativen<br />
Aufwendungen. Je nach Komplexität ergeben die vorerwähnten Arbeiten geschätzte Aufwen-<br />
<strong>Einwohnerrat</strong> <strong>Aarau</strong><br />
Sitzung <strong>vom</strong> <strong>25.</strong> <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
Amtsperiode 2010/<strong>2013</strong><br />
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