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Ma<strong>ch</strong>t in der Politik<br />
„Politik ist zwar ni<strong>ch</strong>t einfa<strong>ch</strong> auf Umgang<br />
mit der Ma<strong>ch</strong>t, auf Ma<strong>ch</strong>thandeln reduzierbar,<br />
aber das Verfügen über Ma<strong>ch</strong>t gehört<br />
zu den Voraussetzungen politis<strong>ch</strong>en Wollens:<br />
als die Fähigkeit, sozial etwas dur<strong>ch</strong>zusetzen.<br />
Bertrand Russel vergli<strong>ch</strong> die<br />
Funktion der Ma<strong>ch</strong>t als bewegende Kraft<br />
der Ges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>te mit der Energie in der Physik.<br />
Und mit Hannah Arendt gespro<strong>ch</strong>en, ist<br />
Ma<strong>ch</strong>t (im Gegensatz zur Gewalt) die notwendige<br />
Bedingung aller sozialen und politis<strong>ch</strong>en<br />
Ordnungen und insofern weder gut<br />
no<strong>ch</strong> böse.“ (34) Mit diesen Worten beginnt<br />
Hans Spatzenegger sein Werk „Ma<strong>ch</strong>t und<br />
Moral“ aus dem Jahr 1987 und es lässt si<strong>ch</strong><br />
uns<strong>ch</strong>wer erkennen, dass das Thema ni<strong>ch</strong>t<br />
an Aktualität verloren hat.<br />
Wenn „Ma<strong>ch</strong>t“ im Sinne von Max Weber<br />
verstanden wird als „Chance, innerhalb einer<br />
sozialen Beziehung den eigenen Willen<br />
au<strong>ch</strong> gegen Widerstreben dur<strong>ch</strong>zusetzen,<br />
glei<strong>ch</strong>viel worauf diese Chance beruht“ (35),<br />
woher erhält die Politik dann Ma<strong>ch</strong>t?<br />
Im Falle einer Demokratie beruht die Ma<strong>ch</strong>t<br />
grundsätzli<strong>ch</strong> auf folgenden zwei Voraussetzungen:<br />
Von: Joseph L. Parrish<br />
• Sämtli<strong>ch</strong>e Staatsgewalt geht vom<br />
Staatsvolk aus (Volkssouveränität).<br />
• Der Staatsgewalt sind gewisse Grenzen<br />
gesetzt (Ma<strong>ch</strong>tbegrenzung).<br />
„Aber warum muss die Volkssouveränität,<br />
der ‚Wille des Volkes‘ überhaupt bes<strong>ch</strong>ränkt<br />
werden? (...) Selbst in den übli<strong>ch</strong>erweise<br />
als Demokratien geltenden Staaten kommt<br />
die staatli<strong>ch</strong>e Gewalt dem ‚Volkswillen‘, das<br />
heisst dem Willen sämtli<strong>ch</strong>er Staatsangehörigen<br />
allenfalls mehr oder weniger nahe, er<br />
ist aber mit diesem niemals vollkommen deckungsglei<strong>ch</strong>.<br />
Die Identität von Herrs<strong>ch</strong>enden<br />
und Beherrs<strong>ch</strong>ten, wie sie der Demokratietheorie<br />
Jean-Jacques Rousseau<br />
zugrunde liegt, ist nur eine Fiktion. Aber nur<br />
wenn diese Identität Realität wäre, könnten<br />
Regelungen zur Ma<strong>ch</strong>tbegrenzung als<br />
überflüssig gelten. Ma<strong>ch</strong>tbegrenzung bedeutet<br />
also ni<strong>ch</strong>t die Begrenzung der Volkssouveränität,<br />
sondern eher die Begrenzung<br />
der Folgen ihrer Defizite in der Wirkli<strong>ch</strong>keit.“<br />
(36) Gemäss Jürgen Gross kann diese<br />
„Zähmung des Willens der Mehrheit“ auf<br />
folgende fünf unters<strong>ch</strong>iedli<strong>ch</strong>e Arten (37)<br />
erfolgen:<br />
1. Bes<strong>ch</strong>ränkung der Staatsgewalt gegenüber<br />
dem einzelnen Individuum<br />
2. Bes<strong>ch</strong>ränkung der Staatsgewalt gegenüber<br />
Minderheiten<br />
3. Bes<strong>ch</strong>ränkung des relativen Gewi<strong>ch</strong>ts<br />
staatli<strong>ch</strong>er Institutionen untereinander<br />
(institutionelle Gewaltenteilung)<br />
4. Personelle Gewaltenteilung<br />
5. Zeitli<strong>ch</strong>e Gewaltenteilung<br />
Abhängig bleibt die moralis<strong>ch</strong>e Werthaftigkeit<br />
der Ma<strong>ch</strong>t eines Staates s<strong>ch</strong>lussendli<strong>ch</strong><br />
aber von den Zielen, wel<strong>ch</strong>e die Politik<br />
verfolgt. Grundsätzli<strong>ch</strong> sollten, so s<strong>ch</strong>reiben<br />
Bahr/Mutz, alle Regierungen jedo<strong>ch</strong><br />
folgende Leistungen erbringen: „An erster<br />
Stelle zu nennen ist das Interesse an Si<strong>ch</strong>erheit,<br />
an zweiter Stelle das Interesse an<br />
ökonomis<strong>ch</strong>er und sozialer Wohlfahrt.“ (38)<br />
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