Drogist/Drogistin Reglement über die Ausbildung und die ...
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Warenk<strong>und</strong>e<br />
Integraler Bestandteil der Prüfung:<br />
– rechtliche Aspekte<br />
Die Prüfung ist unterteilt in:<br />
– Ernährungslehre<br />
– Kosmetika<br />
– Technika/Giftk<strong>und</strong>e.<br />
Praktische Arbeiten<br />
Integraler Bestandteil der Prüfung:<br />
– Aspekte des Umwelt- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit<br />
– rechtliche Aspekte.<br />
Arbeiten, <strong>die</strong> der Lehrling selbstständig ausführt:<br />
Warenprüfung<br />
Der Lehrling prüft Substanzen <strong>und</strong> Heilpflanzen mittels physikalischer Methoden<br />
oder durch Sinnesprüfung.<br />
Präparateherstellung<br />
Der Lehrling stellt Präparate aus dem chemisch-technischen, kosmetischen oder pharmazeutischen<br />
Bereich her.<br />
Betrieb/Berufliches Rechnen<br />
Der Lehrling löst Aufgaben im Zusammenhang mit dem Detailhandel, der Warenbewirtschaftung<br />
<strong>und</strong> der Verkaufsförderung.<br />
Beratung/Verkauf<br />
Aufgabe, <strong>die</strong> der Lehrling selbstständig erledigt:<br />
Der Lehrling<br />
– führt im Rahmen üblicher K<strong>und</strong>enwünsche <strong>die</strong> erforderlichen<br />
Verkaufsgespräche<br />
– führt, situationsbezogen, <strong>die</strong> erforderlichen Verkaufshandlungen durch.<br />
23 Beurteilung <strong>und</strong> Notengebung<br />
Art. 12 Beurteilung 13<br />
1 Die Leistungen des Kandidaten werden in folgenden Fächern <strong>und</strong> Positionen bewertet:<br />
13 Änderung vom 22. Februar 2003.<br />
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