Stadt Thum S atzung - Bekanntmachungssatzung - Jahnsbach im ...
Stadt Thum S atzung - Bekanntmachungssatzung - Jahnsbach im ...
Stadt Thum S atzung - Bekanntmachungssatzung - Jahnsbach im ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2<br />
§ 4<br />
Ersatzbekanntmachung<br />
(1) Sind Pläne, Karten oder andere zeichnerische Darstellungen Bestandteil einer<br />
Rechtsverordnung oder S<strong>atzung</strong>, so kann die öffentliche Bekanntmachung dadurch<br />
ersetzt werden, daß sie zur kostenlosen Einsicht für die Dauer von 2 Wochen<br />
mindestens 20 Stunden wöchentlich <strong>im</strong> Rathaus (Rathausplatz 4), Z<strong>im</strong>mer<br />
13, niedergelegt werden. Der wesentliche Inhalt der niedergelegten Teile muß in<br />
der Rechtsverordnung oder S<strong>atzung</strong> mit Worten umschrieben sein.<br />
(2) Auf die Niederlegung und die Auslegungszeiten ist bei der Bekanntmachung der<br />
Rechtsverordnung oder S<strong>atzung</strong> hinzuweisen.<br />
§ 5<br />
Ortsübliche Bekanntgabe<br />
(1) Die in Rechtsvorschriften und S<strong>atzung</strong>en vorgeschriebene ortsübliche Bekanntgabe<br />
erfolgt, sofern bundes- oder landesrechtlich nichts anderes best<strong>im</strong>mt ist,<br />
durch Anschlag an der Verkündigungstafel des Rathauses und an den nachstehenden<br />
Stellen:<br />
Ortsteil <strong>Thum</strong><br />
• Schaukasten am Rathausplatz, Rathausplatz 2<br />
• Schaukasten an der “Wachterdämme”, Chemnitzer Straße 54<br />
• Schaukasten “Sand”, Greifensteinstraße 22<br />
Ortsteil <strong>Jahnsbach</strong><br />
• Schaukasten am ehemaligen Rathaus, Straße der Freundschaft 86<br />
Ortsteil Herold<br />
• Schaukasten am ehemaligen Gemeindeamt, Zschopauer Straße 18<br />
Der Anschlag erfolgt in vollem Wortlaut während der Dauer von mindestens 3 Tagen.<br />
(2) Der Tag des Anschlages und der Abnahme sind auf dem Original der jeweiligen<br />
Bekanntmachung urkundlich zu vermerken.<br />
§ 6<br />
Notbekanntmachung<br />
Erscheint eine rechtzeitige Bekanntmachung in der vorgeschriebenen Form nicht<br />
möglich, kann die öffentliche Bekanntmachung in anderer geeigneter Weise durchgeführt<br />
werden. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses<br />
in der vorgeschriebenen Form zu wiederholen, wenn sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos<br />
geworden ist.<br />
§ 7