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D-A-CH News – Ausgabe 1. Quartal | 2014 - Schweiz

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Leitartikel<br />

dieselben Vorteile gewähren wie Lizenz-/<br />

IP-Box-Lösungen in anderen OECD-Staaten.<br />

Laut Aussage der <strong>Schweiz</strong>er Finanzministerin<br />

ist aber nicht geplant, eine äusserst<br />

breite und im Ausland so nicht bekannte<br />

Umschreibung von qualifizierenden<br />

Immaterialgütern einzuführen. Es bleibt abzuwarten,<br />

ob eine <strong>Schweiz</strong>er Lizenzbox die<br />

privilegierte Besteuerung von eigengenutzten<br />

Immaterialgütern (in Form von sog.<br />

«embedded IP») erlaubt, wie es bspw. in<br />

Grossbritannien möglich ist. Experten der<br />

technischen Fachgruppen gehen nach wie<br />

vor davon aus, dass die Einführung eines<br />

solchen Konzepts möglich sein sollte. In<br />

diesem Zusammenhang sind aber die weiteren<br />

Entwicklungen auf Stufe EU und<br />

OECD mit zu verfolgen.<br />

Das Lizenzbox-System wird einzig für die<br />

Kantons- und Gemeindesteuern anwendbar<br />

sein, nicht aber auf Bundesebene. Weiter<br />

sieht die <strong>Schweiz</strong>er Regierung vor, die<br />

Lizenzbox im Steuerharmonisierungsgesetz<br />

verbindlich zu umschreiben. Dies<br />

würde dazu führen, dass sämtliche Kantone<br />

dieselbe Lizenzbox-Lösung anbieten<br />

müssen, wobei das Ausmass der privilegierten<br />

Besteuerung (anwendbarer Steuersatz<br />

oder massgebende Reduktion des<br />

steuerbaren Gewinns) jeder einzelne Kanton<br />

selber bestimmen kann. Wir sind der<br />

Ansicht, dass zumindest ein Teil der Kantone<br />

über einen genügenden finanziellen<br />

Handlungsspielraum verfügen sollte, um<br />

die Steuerbelastung für qualifizierende Immaterialgütererträge<br />

signifikant zu<br />

reduzieren.<br />

Reduktion der kantonalen<br />

Gewinnsteuern<br />

Die kantonale und kommunale Gewinnsteuerbelastung<br />

könnte im Durchschnitt<br />

von schätzungsweise 18 % auf rund 14 %<br />

gesenkt werden. Jeder Kanton muss individuell,<br />

abhängig von seinen finanziellen<br />

Möglichkeiten, über den Umfang einer<br />

solchen Reduktion entscheiden. Steuersenkungen<br />

im erwähnten Ausmass führen<br />

im Ergebnis und in einzelnen Kantonen<br />

zu einem effektiven Steuersatz in Höhe<br />

von rund 12<strong>–</strong>14 % (einschliesslich direkte<br />

Bundessteuer). Es ist hierbei anzumerken,<br />

dass bereits heute mehrere Kantone<br />

effektive Gewinnsteuerbelastungen (einschliesslich<br />

direkte Bundessteuer) im Bereich<br />

von rund 12<strong>–</strong>15 % kennen.<br />

Derzeit besteht keine Absicht, den ordentlichen<br />

gesetzlichen Gewinnsteuersatz der<br />

direkten Bundessteuern von 8.5 % zu<br />

senken.<br />

Zinsbereinigte Gewinnsteuer auf<br />

dem Eigenkapital (NID)<br />

Die steuersystematische Begründung<br />

einer NID liegt in der steuerlichen Gleichbehandlung<br />

von Eigenkapital und Fremdkapital.<br />

Finanzierungsentscheidungen von<br />

Unternehmen sollen nicht durch steuerliche<br />

Überlegungen beeinflusst und verzerrt<br />

werden. Diese Auffassung wird ebenfalls<br />

von der EU und OECD geteilt und folglich<br />

ist die NID eine international akzeptierte<br />

Lösung.<br />

Die NID wurde im Rahmen der Pressekonferenz<br />

nicht angesprochen, obwohl diese<br />

im Vorfeld in den Expertengruppen umfassend<br />

und breit diskutiert wurden. Jedoch<br />

bestätigt der Bericht, dass die NID immer<br />

noch eine mögliche Alternativlösung darstellt,<br />

jedoch weiterer Abklärungsbedarf<br />

vorhanden ist. Der Schlussbericht lässt<br />

sogar die Möglichkeit offen, eine NID auf<br />

Bundesebene einzuführen. Die Einführung<br />

eines NID-Regimes mit Zinsabzug auf dem<br />

gesamten Eigenkapital wurde jedoch verworfen.<br />

Die Abzugsfähigkeit eines Eigenkapitalzinses<br />

soll auf das sog. «Sicherheitseigenkapital»<br />

beschränkt sein. Das «Sicherheitseigenkapital»<br />

bezieht sich auf denjenigen<br />

Teil des Eigenkapitals, welcher eine<br />

durchschnittliche angemessene Eigenfinanzierung<br />

einer Gesellschaft übersteigt. Die<br />

technischen Einzelheiten einer derartigen<br />

NID-Lösung (z. B. anwendbarer Zinssatz,<br />

Berechnung des «Sicherheitseigenkapitals»)<br />

müssen noch festgelegt werden.<br />

Die <strong>Schweiz</strong> wäre das erste Land mit einem<br />

«Sicherheitseigenkapital»-Ansatz.<br />

Weitere Massnahmen<br />

Weitere in der Pressekonferenz sowie im<br />

Bericht zitierte Massnahmen sind die Abschaffung<br />

der Emissionsabgabe auf Eigenkapital,<br />

Änderungen beim Verrechnungssteuersystem<br />

(Einführung eines Zahlstellenprinzips<br />

bei Zinsen) oder eine weitere<br />

Senkung oder vollständige Aufhebung der<br />

jährlichen Kapitalsteuern auf dem<br />

Eigenkapital.<br />

EY | D-A-<strong>CH</strong>-<strong>News</strong>letter <strong>Ausgabe</strong> <strong>1.</strong> <strong>Quartal</strong> <strong>2014</strong><br />

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