D-A-CH News – Ausgabe 1. Quartal | 2014 - Schweiz
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Leitartikel<br />
dieselben Vorteile gewähren wie Lizenz-/<br />
IP-Box-Lösungen in anderen OECD-Staaten.<br />
Laut Aussage der <strong>Schweiz</strong>er Finanzministerin<br />
ist aber nicht geplant, eine äusserst<br />
breite und im Ausland so nicht bekannte<br />
Umschreibung von qualifizierenden<br />
Immaterialgütern einzuführen. Es bleibt abzuwarten,<br />
ob eine <strong>Schweiz</strong>er Lizenzbox die<br />
privilegierte Besteuerung von eigengenutzten<br />
Immaterialgütern (in Form von sog.<br />
«embedded IP») erlaubt, wie es bspw. in<br />
Grossbritannien möglich ist. Experten der<br />
technischen Fachgruppen gehen nach wie<br />
vor davon aus, dass die Einführung eines<br />
solchen Konzepts möglich sein sollte. In<br />
diesem Zusammenhang sind aber die weiteren<br />
Entwicklungen auf Stufe EU und<br />
OECD mit zu verfolgen.<br />
Das Lizenzbox-System wird einzig für die<br />
Kantons- und Gemeindesteuern anwendbar<br />
sein, nicht aber auf Bundesebene. Weiter<br />
sieht die <strong>Schweiz</strong>er Regierung vor, die<br />
Lizenzbox im Steuerharmonisierungsgesetz<br />
verbindlich zu umschreiben. Dies<br />
würde dazu führen, dass sämtliche Kantone<br />
dieselbe Lizenzbox-Lösung anbieten<br />
müssen, wobei das Ausmass der privilegierten<br />
Besteuerung (anwendbarer Steuersatz<br />
oder massgebende Reduktion des<br />
steuerbaren Gewinns) jeder einzelne Kanton<br />
selber bestimmen kann. Wir sind der<br />
Ansicht, dass zumindest ein Teil der Kantone<br />
über einen genügenden finanziellen<br />
Handlungsspielraum verfügen sollte, um<br />
die Steuerbelastung für qualifizierende Immaterialgütererträge<br />
signifikant zu<br />
reduzieren.<br />
Reduktion der kantonalen<br />
Gewinnsteuern<br />
Die kantonale und kommunale Gewinnsteuerbelastung<br />
könnte im Durchschnitt<br />
von schätzungsweise 18 % auf rund 14 %<br />
gesenkt werden. Jeder Kanton muss individuell,<br />
abhängig von seinen finanziellen<br />
Möglichkeiten, über den Umfang einer<br />
solchen Reduktion entscheiden. Steuersenkungen<br />
im erwähnten Ausmass führen<br />
im Ergebnis und in einzelnen Kantonen<br />
zu einem effektiven Steuersatz in Höhe<br />
von rund 12<strong>–</strong>14 % (einschliesslich direkte<br />
Bundessteuer). Es ist hierbei anzumerken,<br />
dass bereits heute mehrere Kantone<br />
effektive Gewinnsteuerbelastungen (einschliesslich<br />
direkte Bundessteuer) im Bereich<br />
von rund 12<strong>–</strong>15 % kennen.<br />
Derzeit besteht keine Absicht, den ordentlichen<br />
gesetzlichen Gewinnsteuersatz der<br />
direkten Bundessteuern von 8.5 % zu<br />
senken.<br />
Zinsbereinigte Gewinnsteuer auf<br />
dem Eigenkapital (NID)<br />
Die steuersystematische Begründung<br />
einer NID liegt in der steuerlichen Gleichbehandlung<br />
von Eigenkapital und Fremdkapital.<br />
Finanzierungsentscheidungen von<br />
Unternehmen sollen nicht durch steuerliche<br />
Überlegungen beeinflusst und verzerrt<br />
werden. Diese Auffassung wird ebenfalls<br />
von der EU und OECD geteilt und folglich<br />
ist die NID eine international akzeptierte<br />
Lösung.<br />
Die NID wurde im Rahmen der Pressekonferenz<br />
nicht angesprochen, obwohl diese<br />
im Vorfeld in den Expertengruppen umfassend<br />
und breit diskutiert wurden. Jedoch<br />
bestätigt der Bericht, dass die NID immer<br />
noch eine mögliche Alternativlösung darstellt,<br />
jedoch weiterer Abklärungsbedarf<br />
vorhanden ist. Der Schlussbericht lässt<br />
sogar die Möglichkeit offen, eine NID auf<br />
Bundesebene einzuführen. Die Einführung<br />
eines NID-Regimes mit Zinsabzug auf dem<br />
gesamten Eigenkapital wurde jedoch verworfen.<br />
Die Abzugsfähigkeit eines Eigenkapitalzinses<br />
soll auf das sog. «Sicherheitseigenkapital»<br />
beschränkt sein. Das «Sicherheitseigenkapital»<br />
bezieht sich auf denjenigen<br />
Teil des Eigenkapitals, welcher eine<br />
durchschnittliche angemessene Eigenfinanzierung<br />
einer Gesellschaft übersteigt. Die<br />
technischen Einzelheiten einer derartigen<br />
NID-Lösung (z. B. anwendbarer Zinssatz,<br />
Berechnung des «Sicherheitseigenkapitals»)<br />
müssen noch festgelegt werden.<br />
Die <strong>Schweiz</strong> wäre das erste Land mit einem<br />
«Sicherheitseigenkapital»-Ansatz.<br />
Weitere Massnahmen<br />
Weitere in der Pressekonferenz sowie im<br />
Bericht zitierte Massnahmen sind die Abschaffung<br />
der Emissionsabgabe auf Eigenkapital,<br />
Änderungen beim Verrechnungssteuersystem<br />
(Einführung eines Zahlstellenprinzips<br />
bei Zinsen) oder eine weitere<br />
Senkung oder vollständige Aufhebung der<br />
jährlichen Kapitalsteuern auf dem<br />
Eigenkapital.<br />
EY | D-A-<strong>CH</strong>-<strong>News</strong>letter <strong>Ausgabe</strong> <strong>1.</strong> <strong>Quartal</strong> <strong>2014</strong><br />
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