D-A-CH News – Ausgabe 1. Quartal | 2014 - Schweiz
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Leitartikel<br />
Neben den genannten spezifischen Massnahmen<br />
bekräftigt der Bericht, dass die<br />
privilegiert besteuerten Gesellschaften bei<br />
einem Wegfall der bisherigen Steuerstati<br />
stille Reserven, welche während der privilegierten<br />
Besteuerung erarbeitet wurden, gewinnsteuerneutral<br />
aufwerten können. Das<br />
<strong>Schweiz</strong>er Bundesgericht ist am 13. März<br />
2013, im Rahmen eines höchstrichterlichen<br />
Entscheids, zum selben Ergebnis gekommen.<br />
Die Aufwertung wäre aber nur auf<br />
kantonaler/kommunaler Ebene anwendbar,<br />
da sich das Bundessteuersystem nicht ändert.<br />
Die Einzelheiten einer möglichen Aufwertung<br />
sowie der nachfolgenden Abschreibungen<br />
auf den höheren Gewinnsteuerwerten<br />
müssen aber noch festgelegt werden.<br />
Weiterer Zeitplan<br />
Das Eidgenössische Finanzdepartement<br />
wurde beauftragt, bis Ende Januar <strong>2014</strong><br />
eine offizielle Konsultation bei den Kantonen<br />
durchzuführen. Gestützt auf diese<br />
Konsultation plant der Bundesrat im Frühling<br />
<strong>2014</strong> die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs.<br />
Im Sommer <strong>2014</strong> wird voraussichtlich<br />
die offizielle Vernehmlassung des<br />
Gesetzesentwurfs eröffnet. Der Gesetz-<br />
gebungsprozess, einschliesslich eines<br />
fakultativen Referendums mit Volksabstimmung,<br />
könnte mehrere Jahre in Anspruch<br />
nehmen und es wird erwartet, dass die Unternehmenssteuerreform<br />
III nicht vor 2018<br />
in Kraft treten wird. In der Zwischenzeit<br />
werden die geltenden Gesetzesbestimmungen<br />
nach wie vor anwendbar sein. Jedoch<br />
ist es den Unternehmen empfohlen, die<br />
Folgen der erwarteten Änderungen im<br />
Rahmen einer proaktiven Steuerplanung<br />
möglichst frühzeitig abzuklären. <br />
Im Gegenzug kann der Wechsel von der<br />
ordentlichen Gewinnbesteuerung in eine<br />
Lizenzbox zu einer steuersystematischen<br />
Realisierung von stillen Reserven führen.<br />
Die Einzelheiten einer solchen Realisation<br />
sind Gegenstand weiterer Untersuchungen.<br />
Finanzierung<br />
Erwartungsgemäss werden die Änderungen<br />
beim <strong>Schweiz</strong>er Unternehmenssteuersystem<br />
zu Einnahmeausfällen von bis zu<br />
<strong>CH</strong>F 3 Milliarden führen. Es ist vorgesehen,<br />
dass diese Ausfälle in etwa gleichmässig<br />
von Bund und Kantonen getragen werden.<br />
Um diesen Effekt teilweise auszugleichen,<br />
prüft der Bund unter anderem, die Einführung<br />
einer Kapitalgewinnsteuer für Gewinne<br />
im Privatvermögen. Zusätzlich könnte<br />
die privilegierte Besteuerung von bestimmten<br />
Beteiligungserträgen im Privatvermögen<br />
von natürlichen Personen reduziert<br />
werden. Schliesslich besteht auch Spielraum<br />
für einen leichten Anstieg des <strong>Schweiz</strong>er<br />
Mehrwertsteuersatzes, wobei eine<br />
solche Lösung von der Finanzministerin am<br />
18. Dezember 2013 kategorisch ausgeschlossen<br />
wurde.<br />
EY | D-A-<strong>CH</strong>-<strong>News</strong>letter <strong>Ausgabe</strong> <strong>1.</strong> <strong>Quartal</strong> <strong>2014</strong><br />
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