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D-A-CH News – Ausgabe 1. Quartal | 2014 - Schweiz

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Leitartikel<br />

Neben den genannten spezifischen Massnahmen<br />

bekräftigt der Bericht, dass die<br />

privilegiert besteuerten Gesellschaften bei<br />

einem Wegfall der bisherigen Steuerstati<br />

stille Reserven, welche während der privilegierten<br />

Besteuerung erarbeitet wurden, gewinnsteuerneutral<br />

aufwerten können. Das<br />

<strong>Schweiz</strong>er Bundesgericht ist am 13. März<br />

2013, im Rahmen eines höchstrichterlichen<br />

Entscheids, zum selben Ergebnis gekommen.<br />

Die Aufwertung wäre aber nur auf<br />

kantonaler/kommunaler Ebene anwendbar,<br />

da sich das Bundessteuersystem nicht ändert.<br />

Die Einzelheiten einer möglichen Aufwertung<br />

sowie der nachfolgenden Abschreibungen<br />

auf den höheren Gewinnsteuerwerten<br />

müssen aber noch festgelegt werden.<br />

Weiterer Zeitplan<br />

Das Eidgenössische Finanzdepartement<br />

wurde beauftragt, bis Ende Januar <strong>2014</strong><br />

eine offizielle Konsultation bei den Kantonen<br />

durchzuführen. Gestützt auf diese<br />

Konsultation plant der Bundesrat im Frühling<br />

<strong>2014</strong> die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs.<br />

Im Sommer <strong>2014</strong> wird voraussichtlich<br />

die offizielle Vernehmlassung des<br />

Gesetzesentwurfs eröffnet. Der Gesetz-<br />

gebungsprozess, einschliesslich eines<br />

fakultativen Referendums mit Volksabstimmung,<br />

könnte mehrere Jahre in Anspruch<br />

nehmen und es wird erwartet, dass die Unternehmenssteuerreform<br />

III nicht vor 2018<br />

in Kraft treten wird. In der Zwischenzeit<br />

werden die geltenden Gesetzesbestimmungen<br />

nach wie vor anwendbar sein. Jedoch<br />

ist es den Unternehmen empfohlen, die<br />

Folgen der erwarteten Änderungen im<br />

Rahmen einer proaktiven Steuerplanung<br />

möglichst frühzeitig abzuklären. <br />

Im Gegenzug kann der Wechsel von der<br />

ordentlichen Gewinnbesteuerung in eine<br />

Lizenzbox zu einer steuersystematischen<br />

Realisierung von stillen Reserven führen.<br />

Die Einzelheiten einer solchen Realisation<br />

sind Gegenstand weiterer Untersuchungen.<br />

Finanzierung<br />

Erwartungsgemäss werden die Änderungen<br />

beim <strong>Schweiz</strong>er Unternehmenssteuersystem<br />

zu Einnahmeausfällen von bis zu<br />

<strong>CH</strong>F 3 Milliarden führen. Es ist vorgesehen,<br />

dass diese Ausfälle in etwa gleichmässig<br />

von Bund und Kantonen getragen werden.<br />

Um diesen Effekt teilweise auszugleichen,<br />

prüft der Bund unter anderem, die Einführung<br />

einer Kapitalgewinnsteuer für Gewinne<br />

im Privatvermögen. Zusätzlich könnte<br />

die privilegierte Besteuerung von bestimmten<br />

Beteiligungserträgen im Privatvermögen<br />

von natürlichen Personen reduziert<br />

werden. Schliesslich besteht auch Spielraum<br />

für einen leichten Anstieg des <strong>Schweiz</strong>er<br />

Mehrwertsteuersatzes, wobei eine<br />

solche Lösung von der Finanzministerin am<br />

18. Dezember 2013 kategorisch ausgeschlossen<br />

wurde.<br />

EY | D-A-<strong>CH</strong>-<strong>News</strong>letter <strong>Ausgabe</strong> <strong>1.</strong> <strong>Quartal</strong> <strong>2014</strong><br />

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