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D-A-CH News – Ausgabe 1. Quartal | 2014 - Schweiz

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Deutschland<br />

Belastung genutzt werden. Bei Vorliegen<br />

einer verdeckten Gewinnausschüttung<br />

ist insoweit jedoch ggf. Kapitalertragsteuer<br />

einzubehalten (z. B. bei Zahlung<br />

eines überhöhten bzw. zu niedrigen<br />

Kaufpreises).<br />

Entstehende angemessene Aufwendungen<br />

in Zusammenhang mit dem Erwerb/Veräußerung<br />

eigener Anteile werden auch<br />

steuerlich gewinnmindernd als Betriebsausgaben<br />

berücksichtigt.<br />

2.2 Gesellschafterebene<br />

Im Gegenzug zur Betrachtung auf Gesellschaftsebene<br />

stellt der Erwerb/die Veräußerung<br />

eigener Anteile aus dem Blickwinkel<br />

des Gesellschafters einen Veräußerungsvorgang<br />

dar. Der Veräußerungsvorgang<br />

unterliegt den allgemeinen Besteuerungsgrundsätzen.<br />

Hierbei ist jedoch zwingend<br />

zu berücksichtigen, dass soweit die<br />

Anteile in einem Depot eines inländischen<br />

Kreditinstituts oder inländischen Finanzdienstleistungsinstituts<br />

im Sinne des § 43<br />

Abs.1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b Einkommensteuergesetz<br />

(EStG), eines Wertpapierhandelsunternehmens<br />

oder einer inländischen<br />

Wertpapierhandelsbank verwaltet oder<br />

verwahrt oder die Veräußerung der Beteiligungsrechte<br />

von inländischen Kreditinstituten<br />

durchgeführt werden, die genannten<br />

Unternehmen als auszahlende Stelle die<br />

Kapitalertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn<br />

zu entrichten haben.<br />

3. Anwendung und Übergangsregelung<br />

Das BMF-Schreiben gilt für alle offenen<br />

Fälle, soweit Geschäftsjahre betroffen sind,<br />

für die die Neuregelung gem. § 272 Abs.<br />

1a und Abs. 1b HGB im Rahmen des<br />

BilMoG gelten.<br />

Etwaige Anpassungen der alten Rechtslage<br />

an die neue Rechtslage innerhalb der<br />

Handelsbilanz sind in der Steuerbilanz zu<br />

übernehmen. Eine hierbei erforderliche<br />

Ausbuchung eigener Anteile ist als Kapitalherabsetzung<br />

zu behandeln. Dies hat unter<br />

anderem keine Auswirkung auf einen etwaigen<br />

Sonderausweis sowie auf das steuerliche<br />

Einlagekonto.<br />

Für Zeiträume, in denen bereits das Halbeinkünfte-<br />

bzw. Teileinkünfteverfahren,<br />

nicht jedoch das BilMoG galt, wird nach<br />

Maßgabe der Randnr. 27 ff. das „alte“ BMF-<br />

Schreiben vom 2. Dezember 1998 wieder<br />

in Kraft gesetzt. <br />

EY | D-A-<strong>CH</strong>-<strong>News</strong>letter <strong>Ausgabe</strong> <strong>1.</strong> <strong>Quartal</strong> <strong>2014</strong><br />

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