D-A-CH News – Ausgabe 1. Quartal | 2014 - Schweiz
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Deutschland<br />
Belastung genutzt werden. Bei Vorliegen<br />
einer verdeckten Gewinnausschüttung<br />
ist insoweit jedoch ggf. Kapitalertragsteuer<br />
einzubehalten (z. B. bei Zahlung<br />
eines überhöhten bzw. zu niedrigen<br />
Kaufpreises).<br />
Entstehende angemessene Aufwendungen<br />
in Zusammenhang mit dem Erwerb/Veräußerung<br />
eigener Anteile werden auch<br />
steuerlich gewinnmindernd als Betriebsausgaben<br />
berücksichtigt.<br />
2.2 Gesellschafterebene<br />
Im Gegenzug zur Betrachtung auf Gesellschaftsebene<br />
stellt der Erwerb/die Veräußerung<br />
eigener Anteile aus dem Blickwinkel<br />
des Gesellschafters einen Veräußerungsvorgang<br />
dar. Der Veräußerungsvorgang<br />
unterliegt den allgemeinen Besteuerungsgrundsätzen.<br />
Hierbei ist jedoch zwingend<br />
zu berücksichtigen, dass soweit die<br />
Anteile in einem Depot eines inländischen<br />
Kreditinstituts oder inländischen Finanzdienstleistungsinstituts<br />
im Sinne des § 43<br />
Abs.1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b Einkommensteuergesetz<br />
(EStG), eines Wertpapierhandelsunternehmens<br />
oder einer inländischen<br />
Wertpapierhandelsbank verwaltet oder<br />
verwahrt oder die Veräußerung der Beteiligungsrechte<br />
von inländischen Kreditinstituten<br />
durchgeführt werden, die genannten<br />
Unternehmen als auszahlende Stelle die<br />
Kapitalertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn<br />
zu entrichten haben.<br />
3. Anwendung und Übergangsregelung<br />
Das BMF-Schreiben gilt für alle offenen<br />
Fälle, soweit Geschäftsjahre betroffen sind,<br />
für die die Neuregelung gem. § 272 Abs.<br />
1a und Abs. 1b HGB im Rahmen des<br />
BilMoG gelten.<br />
Etwaige Anpassungen der alten Rechtslage<br />
an die neue Rechtslage innerhalb der<br />
Handelsbilanz sind in der Steuerbilanz zu<br />
übernehmen. Eine hierbei erforderliche<br />
Ausbuchung eigener Anteile ist als Kapitalherabsetzung<br />
zu behandeln. Dies hat unter<br />
anderem keine Auswirkung auf einen etwaigen<br />
Sonderausweis sowie auf das steuerliche<br />
Einlagekonto.<br />
Für Zeiträume, in denen bereits das Halbeinkünfte-<br />
bzw. Teileinkünfteverfahren,<br />
nicht jedoch das BilMoG galt, wird nach<br />
Maßgabe der Randnr. 27 ff. das „alte“ BMF-<br />
Schreiben vom 2. Dezember 1998 wieder<br />
in Kraft gesetzt. <br />
EY | D-A-<strong>CH</strong>-<strong>News</strong>letter <strong>Ausgabe</strong> <strong>1.</strong> <strong>Quartal</strong> <strong>2014</strong><br />
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