UKS_80_100_120_150GB_300GB - Rauch Landmaschinenfabrik ...
UKS_80_100_120_150GB_300GB - Rauch Landmaschinenfabrik ...
UKS_80_100_120_150GB_300GB - Rauch Landmaschinenfabrik ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Entsorgung<br />
14<br />
14 Entsorgung<br />
14.1 Sicherheit<br />
n WARNUNG<br />
Umweltverschmutzung durch ungeeignete Entsorgung von<br />
Hydraulik- und Getriebeöl<br />
Hydraulik- und Getriebeöl sind nicht vollständig biologisch abbaubar.<br />
Daher darf Öl nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen.<br />
Die fachgerechte Beseitigung von ausgetretenem Öl darf nur<br />
durch das autorisierte Wartungspersonal erfolgen.<br />
Ausgelaufenes Öl mit Sand, Erde oder saugfähigem Material<br />
aufnehmen bzw. eindämmen.<br />
Hydraulik- und Getriebeöl in einem dafür vorgesehenen<br />
Behälter sammeln und nach Maßgabe der behördlichen<br />
Vorschriften entsorgen.<br />
Das Auslaufen und das Eindringen von Öl in die Kanalisation<br />
verhindern.<br />
Eindringen von Öl in die Entwässerung durch Errichten von<br />
Sperren aus Sand bzw. Erde oder durch andere geeignete<br />
Absperrmaßnahmen verhindern.<br />
n WARNUNG<br />
Umweltverschmutzung durch ungeeignete Entsorgung von<br />
Verpackungsmaterial<br />
Verpackungsmaterial enthält chemische Verbindungen, die entsprechend<br />
zu behandeln sind.<br />
Die fachgerechte Beseitigung von Verpackungsmaterial<br />
erfolgt bei einem dafür autorisierten Entsorgungsunternehmen<br />
unter Beachtung der nationalen Vorschriften.<br />
Verpackungsmaterial nicht verbrennen oder der häuslichen<br />
Abfallverwertung zuführen.<br />
n WARNUNG<br />
Umweltverschmutzung durch ungeeignete Entsorgung von<br />
Bestandteilen<br />
Bei nicht sach- und fachgerechter Entsorgung drohen Umweltgefährdungen.<br />
Entsorgung nur durch dafür autorisierte Unternehmen.<br />
105