Infos für Grenzgänger 2013 (PDF) - AMS FL
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4 <strong>Infos</strong> <strong>für</strong> <strong>Grenzgänger</strong><br />
Vorwort | Inhaltsverzeichnis | Einleitung<br />
<strong>Infos</strong> <strong>für</strong> <strong>Grenzgänger</strong>5<br />
Vorwort | Inhaltsverzeichnis | Einleitung<br />
Was sind <strong>Grenzgänger</strong>?<br />
<strong>Grenzgänger</strong> sind Personen, die in einem Staat wohnen, dauerhaft in einem<br />
anderen Staat arbeiten und regelmäßig an ihren Wohnort zurückkehren.<br />
Arbeitnehmer, die von ihrem Betrieb zu einer vorübergehenden Tätigkeit<br />
ins Ausland geschickt werden, gelten nicht als <strong>Grenzgänger</strong>, sondern werden<br />
als Entsendete bezeichnet.<br />
An wen wendet sich diese Broschüre?<br />
Diese Broschüre wendet sich in erster Linie an Bewohner der Bodenseeregion,<br />
die grenzüberschreitend eine Arbeitsstelle suchen oder die bereits<br />
als <strong>Grenzgänger</strong> beschäftigt sind. Darüber hinaus liefert sie Hinweise <strong>für</strong><br />
Arbeitgeber und andere Personen, die beruflich mit <strong>Grenzgänger</strong>n in Kontakt<br />
kommen. Zunehmend werden die Aktualisierungen von Rechtslagen,<br />
Grenzwerten und Beträgen als jährliche Updates <strong>für</strong> die einzelstaatliche<br />
Beratungsperspektive geschätzt.<br />
Erfasst werden neun verschiedene <strong>Grenzgänger</strong>situationen. Den vier Staaten<br />
am Bodensee als Erwerbsstaaten können jeweils zwei oder drei Wohnsitzstaaten<br />
zugeordnet werden. Liechtenstein wird nur als Beschäftigungsstaat<br />
und nicht als Wohnsitzstaat berücksichtigt.<br />
Wie ist diese Broschüre aufgebaut?<br />
Die Broschüre behandelt in elf Kapiteln die wichtigsten Themen aus den<br />
drei großen Sachbereichen Arbeit, Soziales und Steuern. Im ersten Abschnitt<br />
eines jeden Kapitels werden die überstaatlichen Regelungen vorgestellt,<br />
wichtige Begriffe erklärt und praktische Empfehlungen gegeben.<br />
In den folgenden Abschnitten zu den einzelnen Staaten wird vor allem<br />
auf die innerstaatlichen Gegebenheiten eingegangen. Zum besseren Verständnis<br />
sollte der Abschnitt Grundsätzliches einleitend oder begleitend<br />
zum Abschnitt über den jeweiligen Staat gelesen werden. Begriffe, die im<br />
ersten Abschnitt erläutert wurden, werden im speziellen Teil nicht mehr<br />
erklärt. Ein Abkürzungsverzeichnis finden Sie am Ende der Broschüre.<br />
Für die meisten Leser sind wahrscheinlich vor allem die Bedingungen im<br />
Zielstaat von Interesse. Teilweise gelten <strong>für</strong> <strong>Grenzgänger</strong> jedoch auch die<br />
Bestimmungen am Wohnsitz. Es kann sinnvoll sein, die Leistungen im<br />
Beschäftigungsstaat mit denen im Wohnsitzstaat zu vergleichen. Am Ende<br />
eines jeden Abschnitts finden Sie die Adressen der wichtigsten Ansprechpartner<br />
zum Thema.<br />
Um der besseren Lesbarkeit Willen wird im Text darauf verzichtet, durchgängig<br />
die männliche und weibliche Form nebeneinander zu verwenden.<br />
Welche Rolle spielt die Staatsangehörigkeit?<br />
Bei vielen Rechtsfragen, mit denen <strong>Grenzgänger</strong> konfrontiert sind, ist die<br />
Staatsangehörigkeit ein entscheidendes Kriterium.<br />
Die vier Staaten der Bodenseeregion – Österreich (A), Liechtenstein (<strong>FL</strong>),<br />
Deutschland (D) und die Schweiz (CH) – sind unterschiedlich in den Staatengruppen<br />
Europäische Union (EU), Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)<br />
und Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) vertreten. Nur Österreich<br />
und Deutschland sind Mitglied der EU. Zum EWR gehören neben den 27<br />
EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen. In der EFTA sind<br />
lediglich die vier Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz<br />
zusammengeschlossen.<br />
Wenn von EWR und Schweiz die Rede ist, handelt es sich um dieselben<br />
Staaten wie im Fall von EU/EFTA. Die zweite Bezeichnung ist in der<br />
Schweiz üblich. In der vorliegenden Broschüre wird durchgehend die erste<br />
Bezeichnung verwendet.<br />
Zwischen der EU-17 (alte EU-Mitgliedsstaaten, Malta und Zypern) und der<br />
EU-8 (neuere EU-Mitgliedsstaaten) wird nicht mehr unterschieden, so dass<br />
nur die Bezeichnung EU-25 verwendet wird. Lediglich Bulgarien und Rumänien<br />
haben aufgrund ihres späten EU-Beitritts am 1. Januar 2007 bis<br />
31.12.<strong>2013</strong> einen Sonderstatus und werden deshalb auch als EU-2 bezeichnet.<br />
Es ist davon auszugehen, dass am 1. Juli <strong>2013</strong> Kroatien als 28.<br />
Staat in die EU aufgenommen wird. Folgende Tabelle liefert einen Überblick:<br />
Übersichtstabelle Staatengruppen<br />
27 Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark,<br />
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />
EU Europäische Union<br />
Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,<br />
Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,<br />
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,<br />
Ungarn, Zypern<br />
EU-25 Europäische Union 25<br />
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,<br />
Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien,<br />
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,<br />
Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,<br />
Tschechien, Ungarn, Zypern<br />
EU-2 Europäische Union 2 Bulgarien, Rumänien<br />
EFTA<br />
Europäische<br />
Freihandelsassoziation<br />
Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz<br />
EWR<br />
Europäischer<br />
Wirtschaftsraum<br />
EU + EFTA mit Ausnahme der Schweiz<br />
EWR-28<br />
Europäischer<br />
Wirtschaftsraum 28<br />
EU-25 + EFTA mit Ausnahme der Schweiz<br />
Auf der Folgeseite finden Sie zur Veranschaulichung der verschiedenen Staatengruppen eine Europakarte.