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Infos für Grenzgänger 2013 (PDF) - AMS FL

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4 <strong>Infos</strong> <strong>für</strong> <strong>Grenzgänger</strong><br />

Vorwort | Inhaltsverzeichnis | Einleitung<br />

<strong>Infos</strong> <strong>für</strong> <strong>Grenzgänger</strong>5<br />

Vorwort | Inhaltsverzeichnis | Einleitung<br />

Was sind <strong>Grenzgänger</strong>?<br />

<strong>Grenzgänger</strong> sind Personen, die in einem Staat wohnen, dauerhaft in einem<br />

anderen Staat arbeiten und regelmäßig an ihren Wohnort zurückkehren.<br />

Arbeitnehmer, die von ihrem Betrieb zu einer vorübergehenden Tätigkeit<br />

ins Ausland geschickt werden, gelten nicht als <strong>Grenzgänger</strong>, sondern werden<br />

als Entsendete bezeichnet.<br />

An wen wendet sich diese Broschüre?<br />

Diese Broschüre wendet sich in erster Linie an Bewohner der Bodenseeregion,<br />

die grenzüberschreitend eine Arbeitsstelle suchen oder die bereits<br />

als <strong>Grenzgänger</strong> beschäftigt sind. Darüber hinaus liefert sie Hinweise <strong>für</strong><br />

Arbeitgeber und andere Personen, die beruflich mit <strong>Grenzgänger</strong>n in Kontakt<br />

kommen. Zunehmend werden die Aktualisierungen von Rechtslagen,<br />

Grenzwerten und Beträgen als jährliche Updates <strong>für</strong> die einzelstaatliche<br />

Beratungsperspektive geschätzt.<br />

Erfasst werden neun verschiedene <strong>Grenzgänger</strong>situationen. Den vier Staaten<br />

am Bodensee als Erwerbsstaaten können jeweils zwei oder drei Wohnsitzstaaten<br />

zugeordnet werden. Liechtenstein wird nur als Beschäftigungsstaat<br />

und nicht als Wohnsitzstaat berücksichtigt.<br />

Wie ist diese Broschüre aufgebaut?<br />

Die Broschüre behandelt in elf Kapiteln die wichtigsten Themen aus den<br />

drei großen Sachbereichen Arbeit, Soziales und Steuern. Im ersten Abschnitt<br />

eines jeden Kapitels werden die überstaatlichen Regelungen vorgestellt,<br />

wichtige Begriffe erklärt und praktische Empfehlungen gegeben.<br />

In den folgenden Abschnitten zu den einzelnen Staaten wird vor allem<br />

auf die innerstaatlichen Gegebenheiten eingegangen. Zum besseren Verständnis<br />

sollte der Abschnitt Grundsätzliches einleitend oder begleitend<br />

zum Abschnitt über den jeweiligen Staat gelesen werden. Begriffe, die im<br />

ersten Abschnitt erläutert wurden, werden im speziellen Teil nicht mehr<br />

erklärt. Ein Abkürzungsverzeichnis finden Sie am Ende der Broschüre.<br />

Für die meisten Leser sind wahrscheinlich vor allem die Bedingungen im<br />

Zielstaat von Interesse. Teilweise gelten <strong>für</strong> <strong>Grenzgänger</strong> jedoch auch die<br />

Bestimmungen am Wohnsitz. Es kann sinnvoll sein, die Leistungen im<br />

Beschäftigungsstaat mit denen im Wohnsitzstaat zu vergleichen. Am Ende<br />

eines jeden Abschnitts finden Sie die Adressen der wichtigsten Ansprechpartner<br />

zum Thema.<br />

Um der besseren Lesbarkeit Willen wird im Text darauf verzichtet, durchgängig<br />

die männliche und weibliche Form nebeneinander zu verwenden.<br />

Welche Rolle spielt die Staatsangehörigkeit?<br />

Bei vielen Rechtsfragen, mit denen <strong>Grenzgänger</strong> konfrontiert sind, ist die<br />

Staatsangehörigkeit ein entscheidendes Kriterium.<br />

Die vier Staaten der Bodenseeregion – Österreich (A), Liechtenstein (<strong>FL</strong>),<br />

Deutschland (D) und die Schweiz (CH) – sind unterschiedlich in den Staatengruppen<br />

Europäische Union (EU), Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)<br />

und Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) vertreten. Nur Österreich<br />

und Deutschland sind Mitglied der EU. Zum EWR gehören neben den 27<br />

EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen. In der EFTA sind<br />

lediglich die vier Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz<br />

zusammengeschlossen.<br />

Wenn von EWR und Schweiz die Rede ist, handelt es sich um dieselben<br />

Staaten wie im Fall von EU/EFTA. Die zweite Bezeichnung ist in der<br />

Schweiz üblich. In der vorliegenden Broschüre wird durchgehend die erste<br />

Bezeichnung verwendet.<br />

Zwischen der EU-17 (alte EU-Mitgliedsstaaten, Malta und Zypern) und der<br />

EU-8 (neuere EU-Mitgliedsstaaten) wird nicht mehr unterschieden, so dass<br />

nur die Bezeichnung EU-25 verwendet wird. Lediglich Bulgarien und Rumänien<br />

haben aufgrund ihres späten EU-Beitritts am 1. Januar 2007 bis<br />

31.12.<strong>2013</strong> einen Sonderstatus und werden deshalb auch als EU-2 bezeichnet.<br />

Es ist davon auszugehen, dass am 1. Juli <strong>2013</strong> Kroatien als 28.<br />

Staat in die EU aufgenommen wird. Folgende Tabelle liefert einen Überblick:<br />

Übersichtstabelle Staatengruppen<br />

27 Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark,<br />

Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,<br />

EU Europäische Union<br />

Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,<br />

Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,<br />

Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,<br />

Ungarn, Zypern<br />

EU-25 Europäische Union 25<br />

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,<br />

Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien,<br />

Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,<br />

Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,<br />

Tschechien, Ungarn, Zypern<br />

EU-2 Europäische Union 2 Bulgarien, Rumänien<br />

EFTA<br />

Europäische<br />

Freihandelsassoziation<br />

Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz<br />

EWR<br />

Europäischer<br />

Wirtschaftsraum<br />

EU + EFTA mit Ausnahme der Schweiz<br />

EWR-28<br />

Europäischer<br />

Wirtschaftsraum 28<br />

EU-25 + EFTA mit Ausnahme der Schweiz<br />

Auf der Folgeseite finden Sie zur Veranschaulichung der verschiedenen Staatengruppen eine Europakarte.

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