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Infos für Grenzgänger 2013 (PDF) - AMS FL

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96 II. Grenzüberschreitende soziale Sicherheit II. Grenzüberschreitende soziale Sicherheit 97<br />

Krankenversicherung | Unfallversicherung | Vorsorge | Arbeitslosigkeit | Familien<br />

Krankenversicherung | Unfallversicherung | Vorsorge | Arbeitslosigkeit | Familien<br />

Österreich<br />

Liechtenstein<br />

Schweiz<br />

Deutschland<br />

Welche Sachleistungen erbringt die Unfallversicherung?<br />

Die Unfallversicherung trägt die Kosten <strong>für</strong>: Unfallheilbehandlung in<br />

Einrichtungen der Unfallversicherung wie Unfallkrankenhäusern, Rehabilitationszentren<br />

und Kuranstalten der AUVA,Maßnahmen der medizinischen,<br />

beruflichen und sozialen Rehabilitation, Körperersatzstücke,<br />

orthopädische Behelfe und andere Hilfsmittel sowie Zahnersatz.<br />

In Österreich sind die Behandlungskosten nach Arbeitsunfällen im Rahmen<br />

der Vorleistungspflicht vom zuständigen Krankenversicherungsträger<br />

zu erbringen. Lediglich bei nicht versicherten Personen gehen diese<br />

Kosten zu Lasten der Unfallversicherung. Freizeitunfälle fallen immer<br />

unter die Leistungspflicht der Krankenkassen.<br />

Welche Geldleistungen erbringt die Unfallversicherung?<br />

Die Unfallversicherung gewährt: Versehrtenrente, Versehrtengeld <strong>für</strong><br />

Kindergartenkinder, Schüler und Studenten, Integritätsabgeltung, Hinterbliebenenrenten,<br />

Einmalige Witwen-/Witwerbeihilfe, Teilersatz der<br />

Bestattungskosten.<br />

Versehrtenrente wird gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten<br />

über drei Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles hinaus um mindestens<br />

20 Prozent vermindert ist. Für die Höhe der Versehrtenrente sind eine Bemessungsgrundlage<br />

und das Ausmaß der Erwerbsunfähigkeit ausschlaggebend.<br />

Bei völliger Erwerbsunfähigkeit besteht Anspruch auf eine Vollrente in Höhe<br />

von zwei Dritteln des Jahresarbeitseinkommens bis zur Höchstbeitragsgrundlage<br />

im Kalenderjahr vor dem Unfall sowie eine Zusatzrente und einen Kinderzuschuss<br />

<strong>für</strong> Kinder des Versicherten, die das 18. beziehungsweise, wenn<br />

sie in Ausbildung sind, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei<br />

Vollrente besteht Anspruch auf Pflegegeld, wenn mehr als 60 Pflegestunden<br />

pro Monat nötig sind.<br />

Versehrtengeld <strong>für</strong> Schüler und Studenten wird als einmalige Leistung gezahlt.<br />

Integritätsabgeltung wird als einmalige Kapitalleistung gewährt, wenn der<br />

Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit durch die grob fahrlässige Außerachtlassung<br />

von Arbeitnehmerschutzvorschriften verursacht wurde, die körperliche<br />

oder geistige Integrität erheblich und dauernd beeinträchtigt ist und ein<br />

Anspruch auf Versehrtenrente besteht.<br />

Hinterbliebenenrenten werden bei Tod in Folge eines Unfalls an Witwen und<br />

Witwer, eingetragene Partner/innen und Waisen sowie, falls der Verstorbene<br />

überwiegend deren Lebensunterhalt bestritten hat, an bedürftige Eltern, Großeltern<br />

und unversorgte Geschwister gezahlt.<br />

Was ist bei einem Unfall zu beachten?<br />

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Arbeitsunfall, durch den eine<br />

unfallversicherte Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig geworden<br />

ist, innerhalb von fünf Tagen dem zuständigen Versicherungsträger zu<br />

melden. Im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung obliegt die Meldepflicht<br />

dem Beschäftiger. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vergewissern, dass<br />

Ihr Unfall der Unfallversicherungsanstalt tatsächlich gemeldet wurde<br />

oder Sie machen selbst eine Meldung an www.auva.at dort: Formulare.<br />

An wen kann ich mich mit Fragen wenden?<br />

Auskünfte erteilen die Krankenkassen und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt<br />

(AUVA).<br />

Wenn Sie in Österreich wohnen und hier Sachleistungen nach einem Arbeitsunfall<br />

oder bei einer Berufskrankheit in Anspruch nehmen wollen,<br />

können Sie sich auch an die zwischenstaatliche Stelle beim Hauptverband<br />

der österreichischen Sozialversicherungsträger wenden.<br />

Allgemeine Unfallver-<br />

Hauptverband der österreichischen<br />

sicherungsanstalt (AUVA) Sozialversicherungsträger<br />

Außenstelle Dornbirn<br />

Zwischenstaatliche Verbindungsstelle<br />

Eisengasse 12 Kundmanngasse 21<br />

A-6850 Dornbirn A-1031 Wien<br />

Tel. +43 (0) 5572 269 42-0 Tel. +43 (0) 1 711 32-0<br />

Fax +43 (0) 5572 269 42-85 Fax +43 (0) 1 711 32-3777<br />

AD@auva.at<br />

posteingang.allgemein@hvb.sozvers.at<br />

www.auva.at/dornbirn<br />

www.hauptverband.at<br />

2.3 Unfallversicherung in Liechtenstein<br />

Wer ist versichert?<br />

Obligatorisch versichert sind alle in Liechtenstein beschäftigten Arbeitnehmer<br />

gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten.<br />

Die Versicherung endet am 30. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch<br />

auf mindestens den halben Lohn bzw. auf Lohnersatzleistungen<br />

erlischt.<br />

Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei<br />

einem Arbeitgeber weniger als acht Stunden beträgt, sind nur gegen<br />

Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Für diese Personen<br />

gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.<br />

Wer zahlt die Prämien?<br />

Die Prämien <strong>für</strong> die obligatorische Versicherung der Berufsunfälle und<br />

Berufskrankheiten gehen zu Lasten des Arbeitgebers, während diejenigen<br />

der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung seit dem 1.<br />

Januar 2012 zu zwei Dritteln zu Lasten der Versicherten gehen. Ein<br />

Drittel steuert der Staat bei. Der Arbeitgeber zieht dem Arbeitnehmer<br />

den Prämienanteil <strong>für</strong> die Nichtberufsunfallversicherung vom Lohn ab<br />

und leitet ihn an die Versicherung weiter.<br />

Österreich<br />

Liechtenstein<br />

Schweiz<br />

Deutschland

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