Infos für Grenzgänger 2013 (PDF) - AMS FL
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96 II. Grenzüberschreitende soziale Sicherheit II. Grenzüberschreitende soziale Sicherheit 97<br />
Krankenversicherung | Unfallversicherung | Vorsorge | Arbeitslosigkeit | Familien<br />
Krankenversicherung | Unfallversicherung | Vorsorge | Arbeitslosigkeit | Familien<br />
Österreich<br />
Liechtenstein<br />
Schweiz<br />
Deutschland<br />
Welche Sachleistungen erbringt die Unfallversicherung?<br />
Die Unfallversicherung trägt die Kosten <strong>für</strong>: Unfallheilbehandlung in<br />
Einrichtungen der Unfallversicherung wie Unfallkrankenhäusern, Rehabilitationszentren<br />
und Kuranstalten der AUVA,Maßnahmen der medizinischen,<br />
beruflichen und sozialen Rehabilitation, Körperersatzstücke,<br />
orthopädische Behelfe und andere Hilfsmittel sowie Zahnersatz.<br />
In Österreich sind die Behandlungskosten nach Arbeitsunfällen im Rahmen<br />
der Vorleistungspflicht vom zuständigen Krankenversicherungsträger<br />
zu erbringen. Lediglich bei nicht versicherten Personen gehen diese<br />
Kosten zu Lasten der Unfallversicherung. Freizeitunfälle fallen immer<br />
unter die Leistungspflicht der Krankenkassen.<br />
Welche Geldleistungen erbringt die Unfallversicherung?<br />
Die Unfallversicherung gewährt: Versehrtenrente, Versehrtengeld <strong>für</strong><br />
Kindergartenkinder, Schüler und Studenten, Integritätsabgeltung, Hinterbliebenenrenten,<br />
Einmalige Witwen-/Witwerbeihilfe, Teilersatz der<br />
Bestattungskosten.<br />
Versehrtenrente wird gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten<br />
über drei Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles hinaus um mindestens<br />
20 Prozent vermindert ist. Für die Höhe der Versehrtenrente sind eine Bemessungsgrundlage<br />
und das Ausmaß der Erwerbsunfähigkeit ausschlaggebend.<br />
Bei völliger Erwerbsunfähigkeit besteht Anspruch auf eine Vollrente in Höhe<br />
von zwei Dritteln des Jahresarbeitseinkommens bis zur Höchstbeitragsgrundlage<br />
im Kalenderjahr vor dem Unfall sowie eine Zusatzrente und einen Kinderzuschuss<br />
<strong>für</strong> Kinder des Versicherten, die das 18. beziehungsweise, wenn<br />
sie in Ausbildung sind, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei<br />
Vollrente besteht Anspruch auf Pflegegeld, wenn mehr als 60 Pflegestunden<br />
pro Monat nötig sind.<br />
Versehrtengeld <strong>für</strong> Schüler und Studenten wird als einmalige Leistung gezahlt.<br />
Integritätsabgeltung wird als einmalige Kapitalleistung gewährt, wenn der<br />
Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit durch die grob fahrlässige Außerachtlassung<br />
von Arbeitnehmerschutzvorschriften verursacht wurde, die körperliche<br />
oder geistige Integrität erheblich und dauernd beeinträchtigt ist und ein<br />
Anspruch auf Versehrtenrente besteht.<br />
Hinterbliebenenrenten werden bei Tod in Folge eines Unfalls an Witwen und<br />
Witwer, eingetragene Partner/innen und Waisen sowie, falls der Verstorbene<br />
überwiegend deren Lebensunterhalt bestritten hat, an bedürftige Eltern, Großeltern<br />
und unversorgte Geschwister gezahlt.<br />
Was ist bei einem Unfall zu beachten?<br />
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Arbeitsunfall, durch den eine<br />
unfallversicherte Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig geworden<br />
ist, innerhalb von fünf Tagen dem zuständigen Versicherungsträger zu<br />
melden. Im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung obliegt die Meldepflicht<br />
dem Beschäftiger. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vergewissern, dass<br />
Ihr Unfall der Unfallversicherungsanstalt tatsächlich gemeldet wurde<br />
oder Sie machen selbst eine Meldung an www.auva.at dort: Formulare.<br />
An wen kann ich mich mit Fragen wenden?<br />
Auskünfte erteilen die Krankenkassen und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt<br />
(AUVA).<br />
Wenn Sie in Österreich wohnen und hier Sachleistungen nach einem Arbeitsunfall<br />
oder bei einer Berufskrankheit in Anspruch nehmen wollen,<br />
können Sie sich auch an die zwischenstaatliche Stelle beim Hauptverband<br />
der österreichischen Sozialversicherungsträger wenden.<br />
Allgemeine Unfallver-<br />
Hauptverband der österreichischen<br />
sicherungsanstalt (AUVA) Sozialversicherungsträger<br />
Außenstelle Dornbirn<br />
Zwischenstaatliche Verbindungsstelle<br />
Eisengasse 12 Kundmanngasse 21<br />
A-6850 Dornbirn A-1031 Wien<br />
Tel. +43 (0) 5572 269 42-0 Tel. +43 (0) 1 711 32-0<br />
Fax +43 (0) 5572 269 42-85 Fax +43 (0) 1 711 32-3777<br />
AD@auva.at<br />
posteingang.allgemein@hvb.sozvers.at<br />
www.auva.at/dornbirn<br />
www.hauptverband.at<br />
2.3 Unfallversicherung in Liechtenstein<br />
Wer ist versichert?<br />
Obligatorisch versichert sind alle in Liechtenstein beschäftigten Arbeitnehmer<br />
gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten.<br />
Die Versicherung endet am 30. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch<br />
auf mindestens den halben Lohn bzw. auf Lohnersatzleistungen<br />
erlischt.<br />
Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei<br />
einem Arbeitgeber weniger als acht Stunden beträgt, sind nur gegen<br />
Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Für diese Personen<br />
gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.<br />
Wer zahlt die Prämien?<br />
Die Prämien <strong>für</strong> die obligatorische Versicherung der Berufsunfälle und<br />
Berufskrankheiten gehen zu Lasten des Arbeitgebers, während diejenigen<br />
der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung seit dem 1.<br />
Januar 2012 zu zwei Dritteln zu Lasten der Versicherten gehen. Ein<br />
Drittel steuert der Staat bei. Der Arbeitgeber zieht dem Arbeitnehmer<br />
den Prämienanteil <strong>für</strong> die Nichtberufsunfallversicherung vom Lohn ab<br />
und leitet ihn an die Versicherung weiter.<br />
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