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Sondernutzungssatzung (application/pdf 2.0 MB) - Stadt Gera

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(2) Die Sondernutzung, sofern sie nicht erlaubnisfrei gemäß § 4 dieser Satzung ist, darf erst<br />

dann ausgeübt werden, wenn sie erlaubt ist.<br />

(3) Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung, Verlängerung und Änderung der Sondernutzung<br />

oder deren Überlassung an Dritte.<br />

(4) Auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht kein Rechtsanspruch.<br />

(1) Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen:<br />

§ 4<br />

Erlaubnisfreie Sondernutzungen<br />

a) Werbeanlagen, Waren- und sonstige Verkaufsautomaten, die an einer an die Straße<br />

angrenzenden baulichen Anlage angebracht sind und die innerhalb einer Höhe von bis<br />

zu 2,50 m nicht mehr als 0,20 m in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen;<br />

b) im Bebauungsplan oder der Baugenehmigung vorgeschriebene Überbauungen (z.B.<br />

Arkaden, Vordächer) sowie bauaufsichtlich genehmigte Gebäudesockel, Gesimse,<br />

Fensterbänke, Balkone, Erker, Markisen oder Vordächer;<br />

c) Sondernutzungen, die aufgrund des Versammlungsgesetzes erlaubt werden.<br />

(2) Erlaubnisfreie Sondernutzungen können eingeschränkt oder ganz untersagt werden, wenn<br />

öffentliche oder verkehrliche Belange dies vorübergehend oder auf Dauer erfordern.<br />

(3) Für erlaubnisfreie Sondernutzungen gelten die §§ 8, 9 Abs. 1 und 2, 10 Abs. 4 und 6, sowie<br />

§ 11 Abs.1 und 2 entsprechend.<br />

II. Erlaubnisverfahren<br />

§ 5<br />

Beantragung<br />

(1) Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis bedarf eines schriftlichen Antrages bei der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen.<br />

(2) Der Antrag muss neben Namen und Anschrift auch die telefonische Erreichbarkeit und die<br />

Unterschrift(n) des (der) Antragsteller(s) enthalten. Ebenso sind im Antrag Angaben über<br />

Ort, örtliche Begrenzung, Art, Zeitraum und Ausmaß der beabsichtigten Sondernutzung anzugeben.<br />

Der Antrag ist mit einem Datum zu versehen. Dem Antragsteller kann die Benutzung<br />

eines Antragsformulars aufgegeben werden.<br />

(3) Dem Antrag sind 2 Lagepläne mit Darstellung der räumlichen Ausdehnung und Maßangaben<br />

beizufügen.

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