Sondernutzungssatzung (application/pdf 2.0 MB) - Stadt Gera
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Schlussbestimmungen<br />
§ 15<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) handelt,<br />
wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />
a) eine Straße nach § 1 Abs. 1 dieser Satzung ohne Erlaubnis gemäß § 3 dieser Satzung<br />
benutzt oder einer nach § 6 Abs. 3 dieser Satzung erteilten vollziehbaren Auflage nicht<br />
nachkommt;<br />
b) entgegen § 8 Abs. 1 dieser Satzung Anlagen nicht vorschriftsmäßig errichtet oder unterhält;<br />
c) entgegen § 10 Abs. 4 auf vollziehbares Verlangen der <strong>Stadt</strong>verwaltung Anlagen nicht<br />
entfernt oder den benutzten Straßenteil nicht in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt.<br />
(2) Die Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 können mit einer Geldbuße bis zu fünftausend EURO<br />
geahndet werden.“<br />
§ 16<br />
Inkrafttreten<br />
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