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Infos... - Landesrechnungshof Schleswig-Holstein

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LRH 33 - Pr 1695/2012<br />

27. Juni 2013<br />

„Bau von Mensen an Gymnasien“ Seite 9<br />

Möglichkeiten der generellen oder einzelfallbezogenen Bezuschussung<br />

des Essenspreises mit Deckungsvorschlag der Einnahmeausfälle.<br />

Der Anteil älterer Schüler an der Gesamtzahl der Schüler.<br />

Möglichkeiten, Schüler zur Essensteilnahme zu verpflichten.<br />

Der Anzahl der Sitzplätze sollte ein 2-Schichtbetrieb zugrunde liegen.<br />

Als Anhaltswert für die Größe einer Mensa sollten für kleine bis mittelgroße<br />

Mensen 1,7 m² Hauptnutzfläche (HNF), für große Mensen<br />

1,5 m² HNF pro Sitzplatz zugrunde gelegt werden.<br />

Die Mensaräume sollten für eine ganztägige Nutzung (Cafeteria, Aula,<br />

Aufenthaltsbereich, Hausaufgabenraum, Jugendarbeit etc.) konzipiert<br />

werden.<br />

Richtlinien sollten die baufachliche Begleitung, wie sie die Verwaltungsvorschriften<br />

zu § 44 Landeshaushaltsordnung vorsehen, und einen regulären<br />

Verwendungsnachweis fordern.<br />

In den Richtlinien sollten den Antragstellern bereits Richtwerte an die<br />

Hand gegeben werden.

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