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Infos... - Landesrechnungshof Schleswig-Holstein

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LRH 33 - Pr 1695/2012<br />

27. Juni 2013<br />

„Bau von Mensen an Gymnasien“ Seite 33<br />

5. Fazit<br />

Der Bau oder die Einrichtung einer Mensa ist ein Vorhaben, das für jedes<br />

Gymnasium, jede Schule individuell geplant werden muss. Dies liegt nur<br />

zum Teil an der baulichen Situation vor Ort, die jeweils ganz unterschiedlich<br />

ist. Dabei muss es nicht von Nachteil sein, wenn auf einem Schulgrundstück<br />

keine freie Fläche für einen Neubau vorhanden ist. Gerade<br />

Mensen, die in überbauten Innenhöfen oder ehemaligen Aulen eingerichtet<br />

wurden, waren angetan, der Schule eine neue Mitte, ein neues Zentrum<br />

mit Aufenthaltsqualität zu geben, die nicht nur der Mensa sondern im<br />

Zweifel auch der Ganztagsschule zugutekommt.<br />

Wichtig ist, dass möglichst alle Faktoren, die für die jeweilige Schule relevant<br />

sind, frühzeitig in die Erarbeitung des Konzepts einfließen. Das beste<br />

Konzept ist keine Garantie. Auch ein Neustart einer Mensa ist möglich.<br />

Der LRH hat auch Schulen besucht, die bereits einen Betreiberwechsel<br />

vorgenommen hatten oder gerade dabei waren.<br />

Vor dem Mensabau oder einem Neustart ist es in jedem Fall empfehlenswert,<br />

sich die Erfahrungen und Konzepte anderer Schulen zunutze zu machen.<br />

Der LRH hält seine Empfehlungen aus 2008 aufrecht und ergänzt sie um<br />

die hier geschilderten Aspekte.<br />

Eine Mensa kann zum Herzstück einer Ganztagsschule werden und damit<br />

zum Erfolg der Offenen Ganztagsschule beitragen.

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