Infos... - Landesrechnungshof Schleswig-Holstein
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LRH 33 - Pr 1695/2012<br />
27. Juni 2013<br />
„Bau von Mensen an Gymnasien“ Seite 33<br />
5. Fazit<br />
Der Bau oder die Einrichtung einer Mensa ist ein Vorhaben, das für jedes<br />
Gymnasium, jede Schule individuell geplant werden muss. Dies liegt nur<br />
zum Teil an der baulichen Situation vor Ort, die jeweils ganz unterschiedlich<br />
ist. Dabei muss es nicht von Nachteil sein, wenn auf einem Schulgrundstück<br />
keine freie Fläche für einen Neubau vorhanden ist. Gerade<br />
Mensen, die in überbauten Innenhöfen oder ehemaligen Aulen eingerichtet<br />
wurden, waren angetan, der Schule eine neue Mitte, ein neues Zentrum<br />
mit Aufenthaltsqualität zu geben, die nicht nur der Mensa sondern im<br />
Zweifel auch der Ganztagsschule zugutekommt.<br />
Wichtig ist, dass möglichst alle Faktoren, die für die jeweilige Schule relevant<br />
sind, frühzeitig in die Erarbeitung des Konzepts einfließen. Das beste<br />
Konzept ist keine Garantie. Auch ein Neustart einer Mensa ist möglich.<br />
Der LRH hat auch Schulen besucht, die bereits einen Betreiberwechsel<br />
vorgenommen hatten oder gerade dabei waren.<br />
Vor dem Mensabau oder einem Neustart ist es in jedem Fall empfehlenswert,<br />
sich die Erfahrungen und Konzepte anderer Schulen zunutze zu machen.<br />
Der LRH hält seine Empfehlungen aus 2008 aufrecht und ergänzt sie um<br />
die hier geschilderten Aspekte.<br />
Eine Mensa kann zum Herzstück einer Ganztagsschule werden und damit<br />
zum Erfolg der Offenen Ganztagsschule beitragen.