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Baden - Stadt Wehr

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Seite 8 Freitag, 01.03.2013<br />

2. Antrag der Schluchseewerk AG auf<br />

wasserrechtliche Erlaubnis für die<br />

Einleitung vonBehandeltem Abwasser<br />

in den <strong>Wehr</strong>astausee und die<br />

Einleitung von Niederschlagswasser<br />

in den Mühlegrabenbach<br />

Mit den Änderungen und Erweiterungen,<br />

die im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen<br />

stehen, ist auch eine Änderung<br />

der Ableitung des anfallenden Schmutz-,<br />

Oberlächen- und Dachwassers verbunden.<br />

Für die Einleitung der zusätzlich<br />

anfallenden Abwässer wird ein Wasserrechtsverfahren<br />

durchgeführt, für das die<br />

Wasserrechtsbehörde beim Landratsamt<br />

Waldshut zuständig ist.<br />

Im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden<br />

die verschiedenen Abwasserleitungen<br />

optimiert und eine vollbiologische<br />

Kleinkläranlage errichtet.<br />

Die verschiedenen Abwässer werden<br />

über die vorhandenen Einleitestellen in<br />

den <strong>Wehr</strong>astausee und den Mühlebachgraben<br />

eingeleitet.<br />

3. Mitteilungen und Verschiedenes<br />

Winterdienst<br />

Bürgermeister Thater gab bekannt, dass<br />

aufgrund des sehr frühen Wintereinbruchs<br />

vom 01.12.12 bis 19.02.13 insgesamt<br />

20 Volleinsätze und 14 Teileinsätzegefahren<br />

wurden.<br />

Im letzten Winter wurden im Vergleichszeitraum<br />

lediglich 13 Volleinsätze und 4<br />

Teileinsätzegefahren.<br />

Bisher wurden ca. 300 to Streusalz verbraucht.<br />

Gegenüber den Vorjahren konnten<br />

in diesem Winter keine Lieferprobleme<br />

festgestellt werden.<br />

Die bisher angefallenen Kosten für den<br />

Winterdienst betragen ca. 130.000,-- €.<br />

Der Vorsitzende macht auch darauf aufmerksam<br />

dass die Straßen erheblich unter<br />

den Witterungsbedingungen gelitten haben<br />

und bei der Behebung von Straßenschäden<br />

mit Mehrkosten zu rechnen ist.<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes<br />

Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehr</strong> hat am<br />

19.02.2013 in öffentlicher Sitzung den<br />

Entwurf der 2. Bebauungsplanänderung<br />

und -erweiterung „Am Hölzle“ gebilligt<br />

und beschlossen, den Entwurf der Bebauungsplanänderung<br />

in der Fassung<br />

vom 19.02.2013 nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

öffentlich auszulegen.<br />

Die Änderung betrifft die Grundstücke<br />

Flst.Nrn. 6717/19 (südlicher Teil), 5236<br />

(südlicher Teil), 5235 (westlicher Teil),<br />

5232, 5232/4 und 5232/5. Der Änderungsbereich<br />

wird in nebenstehendem<br />

Kartenausschnitt dargestellt:<br />

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung<br />

in der Fassung vom 19.02.2013<br />

wird mit Begründung vom 11.03.2013 bis<br />

einschließlich 12.04.2013 beim Bürgermeisteramt<br />

<strong>Wehr</strong>, Hauptstraße 16, Bauamt,<br />

Zimmer 3.7, während der üblichen<br />

Dienststunden öffentlich ausgelegt.<br />

Während dieser Auslegungsfrist können<br />

beim Bürgermeisteramt <strong>Wehr</strong> Anregungen<br />

vorgetragen werden. Es besteht auch<br />

die Möglichkeit, Anregungen schriftlich an<br />

das Bürgermeisteramt zu richten. Da das<br />

Ergebnis der Behandlung der Anregungen<br />

mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift<br />

des Verfassers zweckmäßig.<br />

„Am Hölzle“<br />

im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB<br />

Die Durchführung einer Umweltprüfung<br />

und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich.<br />

Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

bei der Beschlussfassung<br />

über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt<br />

bleiben können. Ferner wird<br />

darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf<br />

Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />

Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />

<strong>Wehr</strong>, den 21.02.2013<br />

Michael Thater<br />

Bürgermeister

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