Baden - Stadt Wehr
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Seite 8 Freitag, 01.03.2013<br />
2. Antrag der Schluchseewerk AG auf<br />
wasserrechtliche Erlaubnis für die<br />
Einleitung vonBehandeltem Abwasser<br />
in den <strong>Wehr</strong>astausee und die<br />
Einleitung von Niederschlagswasser<br />
in den Mühlegrabenbach<br />
Mit den Änderungen und Erweiterungen,<br />
die im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen<br />
stehen, ist auch eine Änderung<br />
der Ableitung des anfallenden Schmutz-,<br />
Oberlächen- und Dachwassers verbunden.<br />
Für die Einleitung der zusätzlich<br />
anfallenden Abwässer wird ein Wasserrechtsverfahren<br />
durchgeführt, für das die<br />
Wasserrechtsbehörde beim Landratsamt<br />
Waldshut zuständig ist.<br />
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden<br />
die verschiedenen Abwasserleitungen<br />
optimiert und eine vollbiologische<br />
Kleinkläranlage errichtet.<br />
Die verschiedenen Abwässer werden<br />
über die vorhandenen Einleitestellen in<br />
den <strong>Wehr</strong>astausee und den Mühlebachgraben<br />
eingeleitet.<br />
3. Mitteilungen und Verschiedenes<br />
Winterdienst<br />
Bürgermeister Thater gab bekannt, dass<br />
aufgrund des sehr frühen Wintereinbruchs<br />
vom 01.12.12 bis 19.02.13 insgesamt<br />
20 Volleinsätze und 14 Teileinsätzegefahren<br />
wurden.<br />
Im letzten Winter wurden im Vergleichszeitraum<br />
lediglich 13 Volleinsätze und 4<br />
Teileinsätzegefahren.<br />
Bisher wurden ca. 300 to Streusalz verbraucht.<br />
Gegenüber den Vorjahren konnten<br />
in diesem Winter keine Lieferprobleme<br />
festgestellt werden.<br />
Die bisher angefallenen Kosten für den<br />
Winterdienst betragen ca. 130.000,-- €.<br />
Der Vorsitzende macht auch darauf aufmerksam<br />
dass die Straßen erheblich unter<br />
den Witterungsbedingungen gelitten haben<br />
und bei der Behebung von Straßenschäden<br />
mit Mehrkosten zu rechnen ist.<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes<br />
Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Wehr</strong> hat am<br />
19.02.2013 in öffentlicher Sitzung den<br />
Entwurf der 2. Bebauungsplanänderung<br />
und -erweiterung „Am Hölzle“ gebilligt<br />
und beschlossen, den Entwurf der Bebauungsplanänderung<br />
in der Fassung<br />
vom 19.02.2013 nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
öffentlich auszulegen.<br />
Die Änderung betrifft die Grundstücke<br />
Flst.Nrn. 6717/19 (südlicher Teil), 5236<br />
(südlicher Teil), 5235 (westlicher Teil),<br />
5232, 5232/4 und 5232/5. Der Änderungsbereich<br />
wird in nebenstehendem<br />
Kartenausschnitt dargestellt:<br />
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung<br />
in der Fassung vom 19.02.2013<br />
wird mit Begründung vom 11.03.2013 bis<br />
einschließlich 12.04.2013 beim Bürgermeisteramt<br />
<strong>Wehr</strong>, Hauptstraße 16, Bauamt,<br />
Zimmer 3.7, während der üblichen<br />
Dienststunden öffentlich ausgelegt.<br />
Während dieser Auslegungsfrist können<br />
beim Bürgermeisteramt <strong>Wehr</strong> Anregungen<br />
vorgetragen werden. Es besteht auch<br />
die Möglichkeit, Anregungen schriftlich an<br />
das Bürgermeisteramt zu richten. Da das<br />
Ergebnis der Behandlung der Anregungen<br />
mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift<br />
des Verfassers zweckmäßig.<br />
„Am Hölzle“<br />
im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB<br />
Die Durchführung einer Umweltprüfung<br />
und ein Umweltbericht sind nicht erforderlich.<br />
Es wird darauf hingewiesen,<br />
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
bei der Beschlussfassung<br />
über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt<br />
bleiben können. Ferner wird<br />
darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf<br />
Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im<br />
Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
<strong>Wehr</strong>, den 21.02.2013<br />
Michael Thater<br />
Bürgermeister