01.03.2014 Aufrufe

Anweisungen für die Verwaltung des Schriftguts bei ... - BRAVORS

Anweisungen für die Verwaltung des Schriftguts bei ... - BRAVORS

Anweisungen für die Verwaltung des Schriftguts bei ... - BRAVORS

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

48<br />

(2) 1 Unter dem Registerzeichen Sch werden <strong>die</strong> Anträge auf Vollstreckbarerklärung<br />

von Schiedssprüchen, <strong>die</strong> Anträge auf Aufhebung der Vollstreckbarerklärung und <strong>die</strong><br />

Anträge auf Aufhebung von Schiedssprüchen erfasst. 2 Die Anträge auf gerichtliche<br />

Entscheidung in den in § 1062 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 ZPO genannten Fällen werden<br />

unter dem Registerzeichen SchH, <strong>die</strong> Verfahren nach dem Kapitalanleger-<br />

Musterverfahrensgesetz werden unter dem Registerzeichen Kap erfasst. 3 Anträge<br />

auf Bestätigung inländischer Titel als Vollstreckungstitel (§ 1079 ZPO) und Anträge<br />

auf Berichtigung oder Widerruf gerichtlicher Bestätigungen (§ 1081 ZPO) sind ohne<br />

Neuerfassung zu den Akten zu nehmen.<br />

(3) 1 Die Termine zur mündlichen Verhandlung werden im Verhandlungskalender erfasst.<br />

2 Die (min<strong>des</strong>tens) zu erfassenden Daten ergeben sich aus Muster 30.<br />

§ 39<br />

Berufungs-, Beschwerde- und sonstige Zivilsachen<br />

<strong>des</strong> Landgerichts und <strong>des</strong> Oberlan<strong>des</strong>gerichts<br />

(1) 1 Die Register <strong>für</strong> Berufungs-, Beschwerde- und sonstige Zivilsachen sind <strong>für</strong><br />

Landgericht und Oberlan<strong>des</strong>gericht gleichmäßig geordnet und lediglich in den zu<br />

verwendenden Registerbuchstaben verschieden.<br />

(2) 1 Das Berufungsregister <strong>für</strong> Zivilsachen wird <strong>für</strong> alle Sachen, einschließlich der<br />

Landwirtschaftssachen, <strong>bei</strong> dem Landgericht und dem Oberlan<strong>des</strong>gericht nach der<br />

Liste 23 geführt. 2 Die Entgegennahme der Berufungen kann der Präsident <strong>für</strong> alle<br />

Kammern (Senate) einer besonderen Abteilung der Geschäftsstelle übertragen, <strong>die</strong><br />

über <strong>die</strong> Berufungen eine Hauptliste zu führen hat und insbesondere zur Erteilung<br />

der Notfristzeugnisse berufen ist. 3 Die Hauptliste kann in Karteiform geführt werden;<br />

etwaige Schriften sind zu Sammelakten zu nehmen.<br />

(3) 1 Zu den Anträgen außerhalb eines in der Berufungsinstanz anhängigen Rechtsstreits<br />

(SH, UH) gehören z. B. Anträge auf Einstellung der Zwangsvollstreckung<br />

(§ 771 Abs. 3 ZPO).<br />

(4) 1 Die Akten sind an das Gericht erster Instanz zurückzusenden, wenn <strong>die</strong> Berufung<br />

erledigt ist. 2 Falls <strong>die</strong> Beendigung der Instanz (z. B. durch Vergleich, rechtskräftiges<br />

Urteil usw.) nicht ohne Weiteres ersichtlich ist, gilt eine Berufung als erledigt,<br />

wenn sie zurückgenommen wird oder <strong>die</strong> Zurücknahme zu den Akten angezeigt und<br />

in dem zur mündlichen Verhandlung bestimmten Termin ein Antrag nicht gestellt<br />

wird. 3 Im Übrigen gilt sie als erledigt, wenn das Verfahren seit sechs Monaten nicht<br />

betrieben worden ist.<br />

(5) Aufgehoben.<br />

(6) 1 In das Beschwerderegister (Liste 23) gehören alle Beschwerden, über <strong>die</strong> das<br />

Gericht zu entscheiden hat. 2 Nicht hierher gehören also z. B. Anträge auf Änderung<br />

einer Entscheidung <strong>des</strong> beauftragten oder ersuchten Richters und <strong>des</strong> Urkundsbeamten<br />

der Geschäftsstelle sowie Aufsichtsbeschwerden aller Art; <strong>die</strong>se Anträge und<br />

Beschwerden werden zu den einschlägigen Akten genommen oder, wenn solche<br />

nicht bestehen, in das Allgemeine Register eingetragen. 3 Der Präsident kann <strong>die</strong><br />

Führung einer Hauptliste wie in Absatz 2 anordnen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!